Finanzielle Auswirkungen Musterklauseln

Finanzielle Auswirkungen. Die beschriebenen ambitionierten Maßnahmen lassen sich in dem kurzen Zeitraum, der bis zur anvisierten Zielerreichung 2035 verbleibt, nur durch den Einsatz von zusätzlichem Personal und großen Investitionen stemmen. Indes wirken sich durch die Maßnahmen generierte Einnahmen und vermiedene Energiekosten weit über 2035 hinaus positiv auf die Finanzen der Stadt Ludwigsburg aus. In Tabelle 5 ist der notwendige zusätzliche Mitteleinsatz bezogen auf Investitionen, laufende, Personal- und sonstige Kosten (z. B. Konzepte und Planung) für die Stadt Ludwigsburg (ohne SWLB, WBL und TELB) dargestellt. Kostentreiber sind dabei nach Expert:innenschätzung v. a. die Sanierungen der kommunalen Liegenschaften und deren Anschluss an Wärmenetze oder andere erneuerbare Wärmequellen mit geschätzten Ausgaben in Höhe von ca. 1,9-2,3 Mrd. € sowie Kosten für zusätzliches Personal zur konsequenten Umsetzung der für das Erreichen der Klimaneutralität 2035 notwendigen Maßnahmen (ca. 70 zusätzliche Personalstellen – davon ca. 50 für die Sanierung der eigenen Liegenschaften). Tabelle 6 zeigt, wie sich die Kosten aus den Maßnahmenfeldern zusammensetzen. 0000-0000 000,8 Mio. € 2026-2030 1.256,6 Mio. € 0000-0000 000,1 Mio. € Förderung13 843,3 Mio. € Den Kosten würden zu beantragende Fördermittel (z. B. für Sanierungen, Anschluss an Wärmenetz, Quartierskonzepte, Sanierungsmanagements; ca. 37 % der Gesamtkosten) gegenüberstehen. Einnahmen sowie vermiedene Energiekosten (durch Sanierung, Eigenstromerzeugung aus PV-Anlagen sowie durch Anschlüsse an das auszubauende Wärmenetz der SWLB) würden über das Zieljahr hinaus wirken. Zusätzlich könnten die Einzahlungen in den Klimaschutzfonds aus dem CO2-Schattenpreis je nach Ausgestaltung des Fonds direkt in Klimaschutzprojekte der Verwaltung (z. B. Sanierungen) einfließen.
Finanzielle Auswirkungen. 6.1 Die Zusammenarbeit unterliegt der Verfügbarkeit finanzieller Mittel und den geltenden Vorschriften der ETF und von UNICEF BiH. 6.2 Aus der Umsetzung dieser Absichtserklärung resultierende Kosten werden von der Partei getragen, der die Kosten entstanden sind, was auch unmittelbar mit der Teilnahme an Sitzungen verbundene Kosten einschließt. 6.3 Aktivitäten, die die Bereitstellung oder den Transfer von finanziellen oder sonstigen Mitteln von einer Partei zur anderen implizieren, liegen außerhalb des in den Artikeln 1 und 2 beschriebenen Zwecks dieser Absichtserklärung.
Finanzielle Auswirkungen. Die vorliegend festzulegenden Tarife tragen der Kosten- und Men- genentwicklung Rechnung. Deren Auswirkungen auf den kantonalen Finanzierungsanteil sind sowohl vom Budget 2017 (Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation) als auch vom KEF 2018–2021 abgedeckt. Die vereinbarten Tarife erfüllen die Ziel- vorgaben der Leistungsüberprüfung 2016 (RRB Nr. 236/2016).
Finanzielle Auswirkungen. Die Deutsche Bahn entschädigt für die bauzeitliche und die dauerhafte Inanspruchnahme (dingliche Sicherungen der verbleibenden Eisenbahnbetriebsanlagen) gemäß enteig- nungsrechtlichen Grundsätzen resp. RaV-Fläche. Die Verwaltung hat zur Klärung von Entschädigungsfragen entsprechende Wertermittlun- gen durch die Abteilung Immobilienbetreuung und Beiträge bei Stadtmessungsamt (62-3) erstellen lassen. Bei diesen Wertermittlungen wurde das Ertragswertverfahren zugrunde gelegt. Auf Basis dieser Wertgutachten wurde die Höhe der bauzeitlichen Entschädigung und die Entschädigung für die dauerhafte Nutzung des städtischen Grundstücks durch die Anlagen der DB einschließlich ihrer dinglichen Sicherung festgelegt. Zur Abgeltung der Ansprüche der LHS aufgrund der beschriebenen bauzeitlichen und dauerhaften Nutzung, einschließlich der erforderlichen dinglichen Sicherungen sowie auf- grund der Neuzuordnung von Verantwortlichkeiten für die vereinbarungsgegenständlichen Flächen bezahlt die Deutsche Bahn einen Betrag in Höhe von 10 Mio. EUR (nach Abzug der Umsatzsteuer) an die LHS. Mit diesem Betrag sind auch die von der LHS an ihren künftigen Anlagen durchzuführen- den Er-/Unterhaltungsmaßnahmen, insbesondere auch die wegen den hochwertigen Be- lägen erhöhten Er-/ und Unterhaltungskosten für die Oberflächen für 60 Jahre, einmalig abgelöst. Der Gesamtbetrag in Höhe von 10 Mio. EUR netto (nach Abzug der Umsatzsteuer) setzt sich wie folgt zusammen: Jahr EUR netto EUR brutto Betriebsein- nahme XxX
Finanzielle Auswirkungen. 1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Keine 2. Vollzugsaufwand Kein Vollzugsaufwand
Finanzielle Auswirkungen. Bei der Realisierung der Planung entstehen der Stadtgemeinde Bremen keine Kosten. Der Investor für das WA 2 (Baufelder 2-4) übernimmt aufgrund einer Kostenübernahmevereinbarung die Verpflichtung, die Planung auf eigene Kosten zu verwirklichen. Er hat sich auch dazu verpflichtet, die Kosten für die Ausschreibung des Baugrundstücks für die Baugemeinschaft (Baufeld 1; WA 1) zu übernehmen. Durch den Verkauf des Geländes entstehen der Stadtgemeinde Bremen Erlöse aus Grundstücksveräußerungen, die dem Betriebsvermögen des Umweltbetriebs Bremen und den Sondervermögen Immobilien und Technik sowie Infrastruktur zufließen. Die Kosten für die Sondierung möglicher Kampfmittel im Plangebiet sind ebenfalls vom Investor zu tragen. Nur im Zusammenhang mit einer möglichen Kampfmittelbeseitigung innerhalb des Planbereiches könnten der Stadtgemeinde Bremen Kosten entstehen. Die dafür erforderlichen Mittel werden – soweit Dritte nicht zur vollständigen Refinanzierung der Kosten herangezogen werden können – entsprechend den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln in Anspruch genommen.
Finanzielle Auswirkungen. Beteiligte Stellen
Finanzielle Auswirkungen. Bisher ist aufgrund des Managementvertrags eine Grundvergütung sowie eine erfolgsab- hängige Vergütung durch den ELW an die Sana zu entrichten. Die Kosten der künftigen Betriebsleitung sind ebenfalls vom ELW zu tragen - die Höhe ist noch nicht bekannt.
Finanzielle Auswirkungen. Da bei den Wahlleistungen nur die konkret gewünschten Leistungen bezahlt werden, entspricht das MIT-Pflege Konzept in weit stärkerem Maße einer Leistungsäquivalenz als der bisherige stationäre Bereich, bei dem pro Pflegeklasse pauschale Pflegesätze entrichtet werden. Damit ergeben sich im Vergleich zum bisherigen System „Gewinner“ und „Verlierer“: Bewohner mit geringem Pflegebedarf bezahlen bisher im Vergleich zu ihrer Leistungsinanspruchnahme zu viel. Sie würden bei der MIT-Pflege weniger als
Finanzielle Auswirkungen. Der Rahmenvertrag bewirkt keinen zusätzlichen Kostenaufwand, weder für Private noch für die Gemeinden oder die Vertragskantone Aargau und Zürich. Im Gegenteil bewirkt der Rahmenvertrag eine Entlastung im Ressourcenaufwand, weil für die Begründung einer neuen grenzüberschreitenden Gemeindezusammenarbeit kein Einzelstaats- vertrag abgeschlossen und für die Änderung einer bestehenden Zu- sammenarbeit kein Einzelstaatsvertrag geändert werden muss.