Finanzielle Auswirkungen Musterklauseln

Finanzielle Auswirkungen. Die beschriebenen ambitionierten Maßnahmen lassen sich in dem kurzen Zeitraum, der bis zur anvisierten Zielerreichung 2035 verbleibt, nur durch den Einsatz von zusätzlichem Personal und großen Investitionen stemmen. Indes wirken sich durch die Maßnahmen generierte Einnahmen und vermiedene Energiekosten weit über 2035 hinaus positiv auf die Finanzen der Stadt Ludwigsburg aus. In Tabelle 5 ist der notwendige zusätzliche Mitteleinsatz bezogen auf Investitionen, laufende, Personal- und sonstige Kosten (z. B. Konzepte und Planung) für die Stadt Ludwigsburg (ohne SWLB, WBL und TELB) dargestellt. Kostentreiber sind dabei nach Expert:innenschätzung v. a. die Sanierungen der kommunalen Liegenschaften und deren Anschluss an Wärmenetze oder andere erneuerbare Wärmequellen mit geschätzten Ausgaben in Höhe von ca. 1,9-2,3 Mrd. € sowie Kosten für zusätzliches Personal zur konsequenten Umsetzung der für das Erreichen der Klimaneutralität 2035 notwendigen Maßnahmen (ca. 70 zusätzliche Personalstellen – davon ca. 50 für die Sanierung der eigenen Liegenschaften). Tabelle 6 zeigt, wie sich die Kosten aus den Maßnahmenfeldern zusammensetzen. 0000-0000 000,8 Mio. € 2026-2030 1.256,6 Mio. € 0000-0000 000,1 Mio. € Förderung13 843,3 Mio. € Den Kosten würden zu beantragende Fördermittel (z. B. für Sanierungen, Anschluss an Wärmenetz, Quartierskonzepte, Sanierungsmanagements; ca. 37 % der Gesamtkosten) gegenüberstehen. Einnahmen sowie vermiedene Energiekosten (durch Sanierung, Eigenstromerzeugung aus PV-Anlagen sowie durch Anschlüsse an das auszubauende Wärmenetz der SWLB) würden über das Zieljahr hinaus wirken. Zusätzlich könnten die Einzahlungen in den Klimaschutzfonds aus dem CO2-Schattenpreis je nach Ausgestaltung des Fonds direkt in Klimaschutzprojekte der Verwaltung (z. B. Sanierungen) einfließen.
Finanzielle Auswirkungen. 6.1 Die Zusammenarbeit unterliegt der Verfügbarkeit finanzieller Mittel und den geltenden Vorschriften der ETF und von UNICEF BiH. 6.2 Aus der Umsetzung dieser Absichtserklärung resultierende Kosten werden von der Partei getragen, der die Kosten entstanden sind, was auch unmittelbar mit der Teilnahme an Sitzungen verbundene Kosten einschließt. 6.3 Aktivitäten, die die Bereitstellung oder den Transfer von finanziellen oder sonstigen Mitteln von einer Partei zur anderen implizieren, liegen außerhalb des in den Artikeln 1 und 2 beschriebenen Zwecks dieser Absichtserklärung.
Finanzielle Auswirkungen. Die Finanzierung wird mit dem neuen System transparenter. Mit dem Kantonsbeitrag werden aus- schliesslich Fahrten von anspruchsberechtigten Kantonseinwohnenden subventioniert. Im Gegen- satz zum heutigen Modell stehen folglich nicht mehr CHF 2.6 Mio. zur Verfügung, die mittels eines Schlüssels auf die Vertragsparteien aufgeteilt werden, sondern jeder Kanton kann unabhängig voneinander seinen Subventionsbeitrag festlegen. Dafür wird im Kanton Basel-Landschaft ein Ver- pflichtungskredit von CHF 4‘845‘000 für die Jahre 2016-2018 beantragt. Die Kosten der Geschäftsstelle werden verursachergerecht aufgeteilt. Neben der Anzahl an- spruchsberechtigter Personen, die tatsächlich den Fahrdienst in Anspruch nehmen, hat auch die Xxxx von Steuerungsmassnahmen einen Einfluss auf die Verwaltungskosten. Je mehr sich die beiden kantonalen „Teilsysteme“ unterscheiden, desto höher wird der Verwaltungsaufwand. Die Einführung der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen als Kriterium für die Prüfung der Anspruchsberechtigung führt zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand in der Grössenordnung von CHF 4'000 pro Jahr. Insgesamt betragen die jährlich wiederkehrenden Verwaltungskosten rund CHF 127'000. Im ersten Jahr der Umsetzung ist zudem mit einmaligen Mehrkosten von CHF 32'000 für die Prüfung der Anspruchsberechtigung der bereits angemeldeten Kundinnen und Kun- den zu rechnen. In der Landratsvorlage zum Verpflichtungskredit für den Beitrag an Fahrten von mobilitätseinge- schränkten Personen für die Jahre 2016-2018 sind die Kosten des Angebots sowie die finanziellen Auswirkungen für den Kanton Basel-Landschaft umfassend dargestellt (vgl. Entwurf LRV „Ver- pflichtungskredit für den Beitrag an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen für die Jahre 2016-2018“, Kapitel 7.1).
Finanzielle Auswirkungen. Die vorliegend festzulegenden Tarife tragen der Kosten- und Men- genentwicklung Rechnung. Deren Auswirkungen auf den kantonalen Finanzierungsanteil sind sowohl vom Budget 2017 (Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation) als auch vom KEF 2018–2021 abgedeckt. Die vereinbarten Tarife erfüllen die Ziel- vorgaben der Leistungsüberprüfung 2016 (RRB Nr. 236/2016).
Finanzielle Auswirkungen. Mit diesem Abkommen sind für die Republik Österreich keine zusätzlichen Kosten verbunden. In Fällen, in denen vermögensrechtliche Entscheidungen in Österreich aufgrund der Zusammenarbeit mit den amerikanischen Behörden ergehen oder in denen amerikanische Verfallsentscheidungen in Österreich vollstreckt werden, wird sich jedoch jener Betrag, der sonst dem Bund zugefallen wäre, entsprechend den vereinbarten Aufteilungsquoten verringern. In jenen Fällen, in denen österreichische Behörden zur Erlassung einer amerikanischen vermögensrechtlichen Entscheidung durch Leistung von Rechtshilfe erheblich beigetragen haben, werden umgekehrt Gelder der Republik Österreich zufließen, wobei mangels Rechtsgrundlage solche Angebote der amerikanischen Seite bislang nicht angenommen werden konnten. Nach Einschätzung der bisherigen Fälle dürfte sich jedoch ein leichter Vorteil für die Vereinigten Staaten von Amerika ergeben.
Finanzielle Auswirkungen. Die vorgesehene Stellenschaffung kann durch die zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 13.500 Euro gedeckt werden. Außerdem wird durch den Beitritt zur Vereinbarung die zurzeit einzig bekannte Voraussetzung (Koppelung an den Beitritt zur Landesrahmenvereinbarung) für den Erhalt des jährlichen Landeszuschusses von 56.500 Euro (abzüglich 8.500 Euro für den Körperbehinderten-Verein Stuttgart e. V.) erfüllt. Das Referat AK und das Referat WFB haben die Vorlage mitgezeichnet. Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 Ausführliche Begründung Anlage 2 Landesrahmenvereinbarung Anlage 3 Vergütungsverordnung zur Landesrahmenvereinbarung Anlage 4 Ablaufschlema
Finanzielle Auswirkungen. Mit Stand zum 30. Juni 2015 hat die Bank ca. USD 1,6 Mrd. (GBP 1,0 Mrd.) im Hinblick auf Vermögen, das ihr als Teil des Verkaufs und des Vergleichs zusteht, das sie jedoch bis zu diesem Stichtag noch nicht erhalten hatte, als einen finanziellen Vermögenswert in ihrer Bilanz erfasst. Der finanzielle Vermögenswert spiegelt für dem am 30 Juni 2015 endenden, sechsmonatigen Zeitraum als Resultat des Vergleichs einen Anstieg um ca. USD 0,8 Mrd. (GBP 0,5 Mrd.) wider, wie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gemäß dem Vergleich nahm der SIPA-Insolvenzverwalter am 2. Juli 2015 eine Zahlung von ca. USD 1,3 Mrd. (GBP 0,9 Mrd.) an die Bank vor; dieser Betrag entspricht dem Wert der vom SIPA-Insolvenzverwalter gehaltenen ETD-Xxxxx abzüglich der USD 80 Mio. an ETD-Marge, die er nach den Bestimmungen des Vergleichs behalten darf. Damit hat der SIPA-Insolvenzverwalter seine in Bezug auf die ETD-Marge oder in sonstiger Weise aufgrund des Verkaufs bestehenden Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt. Nach Einbeziehung dieser Zahlung des Insolvenzverwalters hat die Bank einen finanziellen Vermögenswert in Höhe von ca. USD 0,3 Mrd. in ihrer Bilanz, der der ETD-Marge entspricht, die der Bank noch geschuldet wird, deren Zahlung von dritter Seite man aber erwartet. Gegen BPLC, die Bank und verschiedene ehemalige Mitglieder des Board of Directors von BPLC wurde eine Wertpapier-Sammelklage gebündelt vor dem SDNY anhängig gemacht, in der Unrichtigkeiten und Auslassungen in den Angebotsdokumenten für bestimmte von der Bank angebotene American Depositary Shares, die von der Bank im April 2008 mit einem ursprünglichen Nennbetrag von USD 2,5 Mrd. begeben wurden (das Angebot aus dem April 2008) geltend gemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen. Die Aufwendungen sind im Teilergebnishaushalt 500, Sozialamt, Amtsbereich 5003140, Soziale Einrichtungen, Kontengruppe 420, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen, finanziert.
Finanzielle Auswirkungen. Die verfügbaren Budgetdaten der EU, welche eine Ableitung von finanziellen Auswirkungen des EU- Beitritts erlauben, sind in betraglicher und zeitlicher Hinsicht von unterschiedlicher Präzision und Aussagekraft. Änderungen könnten sich insbesondere noch aus folgenden Gründen ergeben: a.) Aus der genauen Festlegung der Einnahmen und Ausgabenbeträge des EU-Haushaltes, wie sie im Rahmen der Revision der mehrjährigen finanziellen Vorausschau (2000 bis 2006) für den EU- Haushalt sowie der Haushaltsbeschlüsse erfolgen wird. b.) Aus der Präzisierung der Eigenmittelberechnungen für die Jahre 2004 – 2006. c.) Aus den anspruchsbegründenden Voraussetzungen (zB Förderungsprogramme im Rahmen der Strukturfonds, Agrarproduktion, Forschungsprojekte). Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 6. November 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Xxxxxx Xxxxx, Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxxxx-Xxxxxxxx, Xx. Xxx Xxxxxxxxxxx, Xxxxx Xxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx, Dipl.-Ing. Xxx. Xxxxxxxx Xxxxxx, Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Mag. Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxx Xxxxxx, Xxx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx sowie der Bundeskanzler Dr. Xxxxxxxx Xxxxxxxx. Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen. Ebenso wurde einstimmig beschlossen, dass die dänischen, englischen, estnischen, finnischen, französischen, griechischen, irischen, italienischen, lettischen, litauischen, maltesischen, niederländischen, polnischen, portugiesischen, schwedischen, slowakischen, slowenischen, spanischen, tschechischen und ungarischen Sprachfassungen dadurch kundgemacht werden sollen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen. Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen: 1. Der Abschluss des Staatsvertrages: Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Xxxxxx, xxx Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx, xxx Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Tschechischen Republik, der Repub...
Finanzielle Auswirkungen. Der Rahmenvertrag bewirkt keinen zusätzlichen Kostenaufwand, weder für Private noch für die Gemeinden oder die Vertragskantone Aargau und Zürich. Im Gegenteil bewirkt der Rahmenvertrag eine Entlastung im Ressourcenaufwand, weil für die Begründung einer neuen grenzüberschreitenden Gemeindezusammenarbeit kein Einzelstaats- vertrag abgeschlossen und für die Änderung einer bestehenden Zu- sammenarbeit kein Einzelstaatsvertrag geändert werden muss.