Finanzielle Auswirkungen Musterklauseln

Finanzielle Auswirkungen. Der vorliegend zu verlängernde Tarif trägt der Kosten- und Mengen- entwicklung Rechnung. Dessen Auswirkungen auf den kantonalen Finan- zierungsanteil sind vom Budget 2018 (Leistungsgruppe Nr. 6300, Somati- sche Akutversorgung und Rehabilitation) abgedeckt und im KEF 2018– 2021 berücksichtigt. Der vereinbarte Tarif erfüllt die Zielvorgaben der Leistungsüberprüfung 2016 (RRB Nr. 236/2016).
Finanzielle Auswirkungen. 6.1 Die Zusammenarbeit unterliegt der Verfügbarkeit finanzieller Mittel und den geltenden Vorschriften der ETF und von UNICEF BiH.
Finanzielle Auswirkungen. Die Grundstücksgesellschaft trägt die Kosten für alle Maßnahmen im Vertragsgebiet, die ihr mit dem städtebaulichen Vertrag übertragen werden. Die Kosten, die der Stadt durch überörtliche Maßnahmen entstehen (anteilige Erweiterung des B+R-Platzes, die Realisierung eines Anteils an der Spielfläche für Kinder im Vertragsgebiet und Kosten für eine Beteiligung an der Kindertagesstätte) werden zur Zeit geprüft. Der Bau der Entwässerungsanlagen ist eine sog. besondere Maßnahme gemäß Abwasserentsorgungsvertrag zwischen der SE|BS und der Stadt. Die Kosten werden von der SE|BS übernommen und über die Abwassergebühren refinanziert. Leuer Anlage 1.1: Übersichtskarte der Geltungsbereiche A, B und C zum Bebauungsplanentwurf „Xxxxxxxxx-Xxx, XX 00 Anlage 1.2: Übersichtskarte der Geltungsbereiche D und E zum Bebauungsplanentwurf „Stöckheim-Süd“, XX 00 Xxxxxx 0: Abgrenzung des Vertragsgebietes im Geltungsbereich A des Bebauungsplanentwurfs „Stöckheim-Süd“, XX 00 Xxxxxx 0: Nutzungsbeispiel zum Bebauungsplanentwurf „Xxxxxxxxx-Xxx, XX 00 Anlage 4.1: Bebauungsplanentwurf mit örtlicher Bauvorschrift „Stöckheim-Süd, ST 83, Geltungsbereich A Anlage 4.2: Bebauungsplanentwurf mit örtlicher Bauvorschrift „Stöckheim-Süd, ST 83, Geltungsbereich B Anlage 4.3: Bebauungsplanentwurf mit örtlicher Bauvorschrift „Stöckheim-Süd, ST 83, Geltungsbereich C Anlage 4.4: Bebauungsplanentwurf mit örtlicher Bauvorschrift „Stöckheim-Süd, ST 83, Geltungsbereich D Anlage 4.5: Bebauungsplanentwurf mit örtlicher Bauvorschrift „Stöckheim-Süd, ST 83, Geltungsbereich E Anlage 5: Planzeichenerklärung zum Bebauungsplanentwurf „Xxxxxxxxx-Xxx, XX 00 Anlage 6: Entwurf der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplanentwurf „Stöckheim-
Finanzielle Auswirkungen. Mit der Änderung der Vereinbarung sind keine unmittelbaren Kosten verbunden.
Finanzielle Auswirkungen. Die Gewährung des Darlehens erfordert eine außerplanmäßige Auszahlung von bis zu 45.500 EUR im Teilfinanzhaushalt 200, Stadtkämmerei, Ausz.gruppe 788 Darlehensgewährungen. Diese kann aus dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in 2014 finanziert werden. Für den Fall einer ergebniswirksamen Umwandlung des Darlehens in einen Zuschuss erfolgt die Deckung aus der allgemeinen Deckungsreserve. Die Abteilung Wirtschaftsförderung hat die Vorlage mitgezeichnet. Xxxxxxx Xxxx Erster Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen. Die Vereinbarung verpflichtet die Länder, die Sanierungsleistung nachweislich zu erhöhen. Das kann nur erreicht werden, wenn die Förderung entsprechend attraktiv ausgestaltet ist. Derzeit sind für Zwecke der Sanierungsförderung ca 33,5 Mio € jährlich für Förderungsdarlehen vorge- sehen (25 Mio € für die „andere Sanierung“, 8,5 Mio € für die „umfassende Sanierung“). Sollte die Sanierungsrate signifikant erhöht werden müssen, ist mit jährlichen Mehrkosten von 30 bis 40 Mio € zu rechnen. Dieser zusätzliche Finanzierungsbedarf kann nach Informationen der für die Wohnbauförderung zuständigen Abteilung (10) nur durch Umschichtung (zu Lasten der Neubauleistung) und/oder durch zusätzliche Dotierung des Wohnbaufonds aus dem Landes- haushalt bedeckt werden. Ziel der Vereinbarung ist die maßgebliche Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Be- reich von Wohn- und Nichtwohngebäuden, insbesondere durch Verbesserung der Gebäudeef- fizienz (Wärmedämmung), der Effizienz von Heizungs- und anderen Haustechnikanlagen, durch weitgehenden Einsatz von erneuerbaren Energieträgern für Heizung und Warmwasser sowie durch den Einsatz ökologisch verträglicher Baumaterialien. Über förderungspolitische Instrumente sollen zusätzliche Anreize für besonders energieeffiziente Bauweisen gesetzt wer- den. Zur Reduzierung des Gesamtenergiebedarfs und damit der Kohlendioxid-Emissionen aus der Verwendung fossiler Brennstoffe für die Beheizung und Warmwasserbereitstellung in Wohnge- bäuden sind nicht nur Energie-Einsparungsmaßnahmen im Neubau, sondern insbesondere und in zunehmendem Maß auch in der Sanierung erforderlich. Vor allem der zwischen 1945 und 1980 errichtete Wohngebäudebestand weist teils gravierende energietechnische Mängel auf, die durch thermisch-energetische Sanierungen zu einem Großteil behoben werden kön- nen. Wohnbauförderungsmittel sollen daher verstärkt für thermisch-energetische Sanierungen nur unter Berücksichtigung von Mindestanforderungen verwendet werden. Im Zusammenspiel mit unterstützenden Maßnahmen des Bundes soll eine substanzielle Erhöhung der thermisch- energetischen Sanierungsrate entsprechend den strategischen Zielsetzungen von Bund und Ländern erreicht werden. Bis 2020 soll insbesondere der Gebäudebestand aus der Errich- tungsperiode 1945 bis 1980 einer möglichst weitgehenden Sanierung unterzogen werden. Bauteile gelten in dem Zusammenhang als saniert, wenn sie in den letzten 10 Jahren auf den zum Zeitpunkt der Sanierung aktuellen energetischen Standard erneuer...
Finanzielle Auswirkungen. Die Aufwendungen sind im Teilergebnishaushalt 500, Sozialamt, Amtsbereich 5003140, Soziale Einrichtungen, Kontengruppe 420, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen, finanziert. 01.10.2018 – 31.12.2018: 94.000 EUR (brutto) 01.01.2019 – 30.09.2019: 278.000 EUR (brutto) Gesamtkosten 372.000 EUR (brutto) Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet. --- --- Xxxxxx Xxxxxx Bürgermeister Anlagen --- Anlage 1 zu GRDrs 713/2018
Finanzielle Auswirkungen. Bisher ist aufgrund des Managementvertrags eine Grundvergütung sowie eine erfolgsab- hängige Vergütung durch den ELW an die Sana zu entrichten. Die Kosten der künftigen Betriebsleitung sind ebenfalls vom ELW zu tragen - die Höhe ist noch nicht bekannt. Antrag Nr. 262/2004 vom 03.09.2004 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxx Anlagen keine Anlage 1 zu GRDrs 892/2004
Finanzielle Auswirkungen. Die verfügbaren Budgetdaten der EU, welche eine Ableitung von finanziellen Auswirkungen des EU- Beitritts erlauben, sind in betraglicher und zeitlicher Hinsicht von unterschiedlicher Präzision und Aussagekraft. Änderungen könnten sich insbesondere noch aus folgenden Gründen ergeben:
Finanzielle Auswirkungen. Die Neuregelung der Kooperation wird ab 2023 zu veränderten Kostenstrukturen im Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" führen, die derzeit nicht seriös abgeschätzt werden können. Bis dahin ergeben sich vorerst keine finanziellen Auswirkungen; die vorgeschlagene Vertragsverlängerung sichert vielmehr die bestehende Verteilung der Kosten für zwei weitere Jahre. 1 Vereinbarung_Monschau_ Fortsetzung_Kooperationsverträge_Obersee_E03_2020-06-03-Ro (öffentlich) - nachfolgend „WAG“ genannt –, - nachfolgend „Stadt“ genannt – - nachfolgend „WVER" genannt – - zusammen nachfolgend „Parteien" genannt -