Nachhaltige Investitionen Musterklauseln

Nachhaltige Investitionen bezeichnet eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass die Investition keines der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Nachhaltige Investitionen. Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausge- drückt durch den Anteil der: - Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreund- lichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln. - Investitionsausgaben (CapEx), die die um- weltfreundlichen In- vestitionen der Unter- nehmen, in die inves- tiert wird, aufzeigen, z. B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft - Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln. Absicherungsgeschäfte zur Reduktion von Kurs- oder Währungsschwankungen sind grundsätzlich erlaubt. Die Volksbank Vorarlberg e. Gen. hat sich jedoch dazu entschlossen, bis auf Weiteres keine Derivate beim Aktienmandat Premium Dividends Sustainable einzusetzen. Das Ziel der Taxonomie-Verordnung ist es, festzustellen, ob die wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens nachhaltig ist. Dies soll in weiterer Folge dabei helfen, den Grad der Umweltverträglichkeit der Investition in dieses Unternehmen zu bewerten. Damit die Tätigkeit eines Unternehmens im Sinne der Taxonomie-Verordnung als nachhaltig gilt, muss sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele leisten und darf zugleich keines der Ziele beeinträchtigen. Letzteres wird im Fachjargon als „do no significant harm“-Prinzip bezeichnet. • Klimaschutz • Anpassung an den Klimawandel • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Zudem müssen gewisse Mindest-Sozialstandards und technische Vorgaben eingehalten werden. Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2- armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissions werte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen. Aktuell sind erst sehr wenige Daten zur Bestimmung von Investitionen im Sinne der Taxonomie-Verordnung verfügbar. Der Mindestanteil des Aktienmandats Premium Dividends Sustainable an Investitionen in ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung beträgt dementsprechend derzeit 0%.
Nachhaltige Investitionen. 1.10 Nettoinventarwert
Nachhaltige Investitionen. Die Teilvermögen können einen der unten beschriebenen nachhaltigen Anlageansätze oder eine Kombination aus diesen verwenden. Die von den einzelnen Teilvermögen verwendeten Ansätze sind in den Anhängen zum Fondsvertrag sowie nachstehend angegeben.
Nachhaltige Investitionen. Inwiefern werden durch den Einsatz von Derivaten die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht? Derivative Finanzinstrumente („DFI“) können für ein effizientes Portfoliomanagement eingesetzt werden. Es ist nicht beabsichtigt, Finanzderivate zur Erreichung des Ziels des Finanzprodukts einzusetzen, sondern vielmehr als ergänzende Anlagen, um beispielsweise Barbestände bis zur Neugewichtung oder Investition in Bestandteile des Referenzindex zu investieren. Alle Engagements, die durch den Einsatz von Finanzderivaten zu diesen zusätzlichen Zwecken eingegangen werden, müssen mit dem Anlageziel des Finanzprodukts übereinstimmen und ESG-Standards entsprechen, die denen des Referenzindex im Wesentlichen ähnlich sind, oder sie fallen unter den angegebenen Prozentsatz der Anlagen, die nicht auf die geförderten ökologischen und sozialen Merkmale ausgerichtet sind (#2 Andere Investitionen). In welchem Mindestmaß sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform? Das Finanzprodukt fördert zwar ökologische Merkmale, aber es ist nicht beabsichtigt, dass seine zugrunde liegenden Anlagen die Kriterien der EU-Taxonomieverordnung für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zum Klimaschutz und/oder zur Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen (die einzigen beiden von sechs Umweltzielen gemäß der EU-Taxonomieverordnung, für die technische Screening- Kriterien durch delegierte Rechtsakte festgelegt wurden). Daher strebt das Finanzprodukt keine Anlagen an, die in den Anwendungsbereich der EU- Taxonomieverordnung fallen.
Nachhaltige Investitionen. Sonstige Umweltziele Das Ziel der Taxonomie-Verordnung ist es, festzustellen, ob die wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens nachhaltig ist. Dies soll in weiterer Folge dabei helfen, den Grad der Umweltverträglichkeit der Investition in dieses Unternehmen zu bewerten. Damit die Tätigkeit eines Unternehmens im Sinne der Taxonomie-Verordnung als nachhaltig gilt, muss sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele leisten und darf zugleich keines der Ziele beeinträchtigen. Letzteres wird im Fachjargon als „do no significant harm“- Prinzip bezeichnet. • Klimaschutz • Anpassung an den Klimawandel • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Zudem müssen gewisse Mindest-Sozialstandards und technische Vorgaben eingehalten werden. Aktuell sind erst sehr wenige Daten zur Bestimmung von Investitionen im Sinne der Taxonomie- Verordnung verfügbar. Der Mindestanteil des Premium Selection Sustainable Equity Fund an Investitionen in ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung beträgt dementsprechend derzeit 0%.

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.