Nachhaltigkeitspolitik "Sustainable" Musterklauseln

Nachhaltigkeitspolitik "Sustainable" betreffend das Teilvermögen Swisscanto (CH) Bond Fund Sustainable Global Corporate Für dieses Teilvermögen wendet der Vermögensverwalter folgende Nachhaltigkeitspolitik an, welche Ausschlüsse, Anlagen in SDG Titel, einen Best-in-Class-Ansatz, einen ESG-Integration-Ansatz und die Ausrichtung auf eine Reduktion der CO2e-Intensität der Anlagen beinhaltet: Im Zusammenhang mit Aktivitäten, welche vom Vermögensverwalter aus Nachhaltigkeits- Sicht aufgrund von negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft und/oder auf die gute Führung als kritisch beurteilt werden, legt der Vermögensverwalter Ausschluss- kriterien bzw. Ausschlüsse fest. Anhand von Daten von MSCI ESG Research Inc. und deren Plausibilisierung eruiert der Vermögensverwalter bei der Auswahl von Anlagen, bei welchen Unternehmungen oder Staaten eines oder mehrere Ausschlusskriterien vorliegen. Die verwendeten Daten enthal- ten insbesondere Angaben zu den massgeblichen Geschäftsfeldern der Unternehmungen (einschliesslich Umsatzangaben). Bei den verhaltensbasierten Ausschlüssen stützt sich der Vermögensverwalter insbesondere auf die SVVK-ASIR-Liste (Liste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen) und auf Daten Dritter (zum Beispiel Auswer- tungen von Medienberichten durch MSCI ESG Research). Die vom System basierend auf diesen Daten angezeigten Unternehmensausschlüsse können vom Vermögensverwalter nochmals manuell überprüft werden, um sicherzustellen, dass effektiv eines oder mehrere Ausschlusskriterien vorliegen. Titel von Unternehmungen oder Staaten, bei welchen eines oder mehrere Ausschlusskriterien vorliegen, werden im Portfolio Management System des Vermögensverwalters ausgewiesen und mit einer Pre-Trade Warnung versehen. Bei bestehenden Anlagen wird die Verletzung von Ausschlusskriterien vom Vermögensver- xxxxxx xxxxxxxxxxxx überprüft. Bestehende Anlagen, bei denen ein oder mehrere Aus- schlusskriterien verletzt sind, müssen innert angemessener Frist veräussert werden. Aktuell kommen folgende Ausschlusskriterien zur Anwendung: Ausschlusskriterien bei Unternehmungen - Herstellung von Waffen und Munition, einschliesslich folgender geächteter Waffen: - Streubomben und -munition - Antipersonen- und Landminen - Biologische und chemische Waffen - Atomwaffen Systeme - Atomwaffen Material - Angereichertes Uran - Blendlaser-Waffen - Brandwaffen - Herstellung von Kriegstechnik - verhaltensbasierte Ausschlüsse u.a. gemäss SVVK-ASIR - UN Global Compact Verstösse - ausbeuterisch...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.