Nachhaltigkeitspolitik Musterklauseln

Nachhaltigkeitspolitik. Für jedes der Teilvermögen wendet der Vermögensverwalter eine Nachhaltigkeitspolitik an, welche Ausschlüsse, einen ESG-Integration-Ansatz und die Ausrichtung auf eine Re- duktion der CO2e-Intensität der Anlagen beinhaltet. Im Zusammenhang mit Aktivitäten, welche vom Vermögensverwalter aus Nachhaltigkeits- Sicht aufgrund von negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft und/oder auf die gute Führung als kritisch beurteilt werden, legt der Vermögensverwalter Ausschluss- kriterien bzw. Ausschlüsse fest. Anhand von Daten unabhängiger Dritter (zum Beispiel MSCI ESG Research Inc., RepRisk AG) und deren Plausibilisierung eruiert der Vermögensverwalter bei der Auswahl von Anla- gen, bei welchen Unternehmungen oder Staaten eines oder mehrere Ausschlusskriterien vorliegen. Die verwendeten Daten enthalten insbesondere Angaben zu den massgeblichen Geschäftsfeldern der Unternehmungen (einschliesslich Umsatzangaben). Bei den verhal- tensbasierten Ausschlüssen stützt sich der Vermögensverwalter insbesondere auf die SVVK-ASIR-Liste (Liste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanla- gen) und auf Daten Dritter (zum Beispiel Auswertungen von Medienberichten durch MSCI ESG Research). Die vom System basierend auf diesen Daten angezeigten Unternehmens- ausschlüsse können vom Vermögensverwalter nochmals manuell überprüft werden, um si- cherzustellen, dass effektiv eines oder mehrere Ausschlusskriterien vorliegen. Titel von Un- ternehmungen oder Staaten, bei welchen eines oder mehrere Ausschlusskriterien vorlie- gen, werden im Portfolio Management System des Vermögensverwalters ausgewiesen und mit einer Pre-Trade Warnung versehen. Bei bestehenden Anlagen wird die Verletzung von Ausschlusskriterien vom Vermögensver- xxxxxx xxxxxxxxxxxx überprüft. Bestehende Anlagen, bei denen ein oder mehrere Aus- schlusskriterien verletzt sind, müssen innert angemessener Frist veräussert werden. Aktuell kommen folgende Ausschlusskriterien zur Anwendung: Ausschlusskriterien bei Unternehmungen - Herstellung von Waffen und Munition, einschliesslich folgender geächteter Waffen: - Streubomben und -munition - Antipersonen- und Landminen - Biologische und chemische Waffen - Atomwaffen Systeme - Atomwaffen Material - Angereichertes Uran - Blendlaser-Waffen - Brandwaffen - Herstellung von Kriegstechnik (> 5% Umsatz) - verhaltensbasierte Ausschlüsse u.a. gemäss SVVK-ASIR - UN Global Compact Verstösse - Kinderarbeit - Herstellung von Pornografie - Förderung von Kohle (> 5% Umsatz...
Nachhaltigkeitspolitik. 1.11.3.1 betreffend das Teilvermögen:
Nachhaltigkeitspolitik. Die Nachhaltigkeitspolitik der Verwaltungsgesellschaft beschreibt wie bestimmte Aspekte zur Nachhaltigkeit in Bezug auf Umweltschutz, Soziales und Unternehmensführung in der Verwaltung des jeweiligen Fonds Berücksichtigung finden. Die Flossbach von Storch AG als Fondsmanager des Fonds hat die Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortliches Investieren unterzeichnet. Somit ist die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, im Prozess zur Findung der Anlageentscheidung ESG-Faktoren zu berücksichtigen und eine aktive Mitwirkung als Aktionär im Rahmen der Stimmrechtsausübung zu integrieren. Zusätzlich erfolgt ein Ausschluss von jeglichen direkten oder indirekten Investitionen in Unternehmen, die kontroverse Waffen erstellen oder vertreiben, die unter das Übereinkommen über Streumunition (CCM Convention on Cluster Munitions), welche am 1. August 2010 in Kraft getreten ist, fallen. Die Nachhaltigkeitspolitik ist auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar. Die Verwaltungsgesellschaft wird, sobald die diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen anwendbar werden und hierzu ausreichende rechtliche Grundsätze vorliegen, Informationen darüber bereitstellen, wie sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren identifiziert und berücksichtigt. Sobald anwendbar, werden diesbezüglich Informationen in den Jahres- und Halbjahresberichten des Fonds auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft veröffentlicht. In diesem Zusammenhang werden weitere Informationen zur Integrierung und Prozessen zu gegebener Zeit auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt. Im Zusammenhang mit der aktiven Mitwirkung als Aktionär wird auf die Stimmrechts- und Mitwirkungspolitik der Verwaltungsgesellschaft verwiesen, die auf der vorgenannten Internetseite zur Verfügung steht. Die Sechste Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (EU) 2018/822 ("DAC 6") zur Änderung der EU-Richtlinie 2011/16/EU legt verbindliche Offenlegungsanforderungen für grenzüberschreitende Steuergestaltungen mit einem EU-Bezug unter bestimmten Bedingungen (Erfüllung eines oder mehrerer Merkmale) und für bestimmte Arten von Vermittlern oder Steuerzahlern fest. DAC 6 regelt einen obligatorischen Informationsaustausch über Steuergestaltungen durch solche Intermediäre oder Steuerzahler an ihre zuständigen Steuerbehörden und führt einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden d...
Nachhaltigkeitspolitik. Für die Direktanlagen des Anlagefonds werden aufgrund von vom Vermögensverwalter aus ESG-Sicht als besonders kritisch beurteilten Geschäftsaktivitäten Ausschlüsse festgelegt (dazu gehören z.B. Titel von Unternehmen, die mit der Produktion kontroverser Waffen in Verbindung stehen). Die Ausschlüsse werden laufend an neue Gegebenheiten und Erkenntnisse angepasst.
Nachhaltigkeitspolitik. 1.11.3.1 Nachhaltigkeitspolitik "Responsible"
Nachhaltigkeitspolitik. «Responsible»-Ansatz Bei der Auswahl von Anlagen werden vom Vermögensverwalter Kriterien für eine nachhaltige Wirtschaftsweise (ESG-Kriterien: Environment, Social, Governance) systematisch berücksichtigt. Der Vermögensverwalter stützt sich dabei auf Daten von Drittanbietern sowie auf eigene Analysen. Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien beinhaltet auch die Festlegung von Ausschlüssen. Zudem richtet der Vermögensverwalter die Anlagetätigkeit auf eine Reduktion des CO2-Ausstosses aus. «Sustainable»-Ansatz Der Vermögensverwalter hat das Ziel, nur in Titel zu investieren, die er hinsichtlich der Kriterien für eine nachhaltige Wirtschaftsweise (ESG-Kriterien: Environment, Social, Governance) als überdurchschnittlich positiv einschätzt. Dies beinhaltet auch die Festlegung von umfangreichen Ausschlüssen. Bei der Beurteilung stützt sich der Vermögensverwalter auf Daten von Drittanbietern sowie auf eigene Analysen. Der Vermögensverwalter fokussiert sich zudem auf Titel, die gemäss Einschätzung des Vermögensverwalters einen Beitrag zur Erfüllung von wesentlichen Nachhaltigkeitszielen leisten. Der Verkaufsprospekt enthält weitere Angaben zur Nachhaltigkeitspolitik.
Nachhaltigkeitspolitik. Nachhaltigkeitspolitik betreffend das Teilvermögen:

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.