Nachhaltigkeitspolitik Musterklauseln

Nachhaltigkeitspolitik. Für jedes der Teilvermögen wendet der Vermögensverwalter eine Nachhaltigkeitspolitik an, welche Ausschlüsse, einen ESG-Integration-Ansatz und die Ausrichtung auf eine Re- duktion der CO2e-Intensität der Anlagen beinhaltet. Im Zusammenhang mit Aktivitäten, welche vom Vermögensverwalter aus Nachhaltigkeits- Sicht aufgrund von negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft und/oder auf die gute Führung als kritisch beurteilt werden, legt der Vermögensverwalter Ausschluss- kriterien bzw. Ausschlüsse fest. Anhand von Daten unabhängiger Dritter (zum Beispiel MSCI ESG Research Inc., RepRisk AG) und deren Plausibilisierung eruiert der Vermögensverwalter bei der Auswahl von Anla- gen, bei welchen Unternehmungen oder Staaten eines oder mehrere Ausschlusskriterien vorliegen. Die verwendeten Daten enthalten insbesondere Angaben zu den massgeblichen Geschäftsfeldern der Unternehmungen (einschliesslich Umsatzangaben). Bei den verhal- tensbasierten Ausschlüssen stützt sich der Vermögensverwalter insbesondere auf die SVVK-ASIR-Liste (Liste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanla- gen) und auf Daten Dritter (zum Beispiel Auswertungen von Medienberichten durch MSCI ESG Research). Die vom System basierend auf diesen Daten angezeigten Unternehmens- ausschlüsse können vom Vermögensverwalter nochmals manuell überprüft werden, um si- cherzustellen, dass effektiv eines oder mehrere Ausschlusskriterien vorliegen. Titel von Un- ternehmungen oder Staaten, bei welchen eines oder mehrere Ausschlusskriterien vorlie- gen, werden im Portfolio Management System des Vermögensverwalters ausgewiesen und mit einer Pre-Trade Warnung versehen. Bei bestehenden Anlagen wird die Verletzung von Ausschlusskriterien vom Vermögensver- xxxxxx xxxxxxxxxxxx überprüft. Bestehende Anlagen, bei denen ein oder mehrere Aus- schlusskriterien verletzt sind, müssen innert angemessener Frist veräussert werden. Aktuell kommen folgende Ausschlusskriterien zur Anwendung: Ausschlusskriterien bei Unternehmungen - Herstellung von Waffen und Munition, einschliesslich folgender geächteter Waffen: - Streubomben und -munition - Antipersonen- und Landminen - Biologische und chemische Waffen - Atomwaffen Systeme - Atomwaffen Material - Angereichertes Uran - Blendlaser-Waffen - Brandwaffen - Herstellung von Kriegstechnik (> 5% Umsatz) - verhaltensbasierte Ausschlüsse u.a. gemäss SVVK-ASIR - UN Global Compact Verstösse - Kinderarbeit - Herstellung von Pornografie - Förderung von Kohle (> 5% Umsatz...
Nachhaltigkeitspolitik. 1.11.3.1 betreffend das Teilvermögen: 1.11.3.2 betreffend die Teilvermögen:
Nachhaltigkeitspolitik. 1.11.3.1 Nachhaltigkeitspolitik "Responsible"
Nachhaltigkeitspolitik. Für den Immobilienfonds wird eine Nachhaltigkeitspolitik angewendet, welche einen ESG-Integrations-Ansatz und die Ausrichtung auf eine Reduktion der CO₂-Intensität der Anlagen beinhaltet.
Nachhaltigkeitspolitik. Nachhaltigkeitspolitik betreffend das Teilvermögen:
Nachhaltigkeitspolitik. Für die Direktanlagen des Anlagefonds werden aufgrund von vom Vermögensverwalter aus ESG-Sicht als besonders kritisch beurteilten Geschäftsaktivitäten Ausschlüsse festgelegt (dazu gehören z.B. Titel von Unternehmen, die mit der Produktion kontroverser Waffen in Verbindung stehen). Die Ausschlüsse werden laufend an neue Gegebenheiten und Erkenntnisse angepasst.
Nachhaltigkeitspolitik. Die Nachhaltigkeitspolitik der Verwaltungsgesellschaft beschreibt wie bestimmte Aspekte zur Nachhaltigkeit in Bezug auf Umweltschutz, Soziales und Unternehmensführung in der Verwaltung des jeweiligen Fonds Berücksichtigung finden. Die Flossbach von Storch AG als Fondsmanager des Fonds hat die Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortliches Investieren unterzeichnet. Somit ist die Verwaltungsgesellschaft verpflichtet, im Prozess zur Findung der Anlageentscheidung ESG-Faktoren zu berücksichtigen und eine aktive Mitwirkung als Aktionär im Rahmen der Stimmrechtsausübung zu integrieren. Zusätzlich erfolgt ein Ausschluss von jeglichen direkten oder indirekten Investitionen in Unternehmen, die kontroverse Waffen erstellen oder vertreiben, die unter das Übereinkommen über Streumunition (CCM Convention on Cluster Munitions), welche am 1. August 2010 in Kraft getreten ist, fallen. Die Nachhaltigkeitspolitik ist auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar. Die Verwaltungsgesellschaft wird, sobald die diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen anwendbar werden und hierzu ausreichende rechtliche Grundsätze vorliegen, Informationen darüber bereitstellen, wie sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren identifiziert und berücksichtigt. Sobald anwendbar, werden diesbezüglich Informationen in den Jahres- und Halbjahresberichten des Fonds auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft veröffentlicht. In diesem Zusammenhang werden weitere Informationen zur Integrierung und Prozessen zu gegebener Zeit auf der Webseite der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung gestellt. Im Zusammenhang mit der aktiven Mitwirkung als Aktionär wird auf die Stimmrechts- und Mitwirkungspolitik der Verwaltungsgesellschaft verwiesen, die auf der vorgenannten Internetseite zur Verfügung steht. Die Sechste Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (EU) 2018/822 ("DAC 6") zur Änderung der EU-Richtlinie 2011/16/EU legt verbindliche Offenlegungsanforderungen für grenzüberschreitende Steuergestaltungen mit einem EU-Bezug unter bestimmten Bedingungen (Erfüllung eines oder mehrerer Merkmale) und für bestimmte Arten von Vermittlern oder Steuerzahlern fest. DAC 6 regelt einen obligatorischen Informationsaustausch über Steuergestaltungen durch solche Intermediäre oder Steuerzahler an ihre zuständigen Steuerbehörden und führt einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden d...
Nachhaltigkeitspolitik. «Responsible»-Ansatz Bei der Auswahl von Anlagen werden vom Vermögensverwalter Kriterien für eine nachhaltige Wirtschaftsweise (ESG-Kriterien: Environment, Social, Governance) systematisch berücksichtigt. Der Vermögensverwalter stützt sich dabei auf Daten von Drittanbietern sowie auf eigene Analysen. Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien beinhaltet auch die Festlegung von Ausschlüssen. Zudem richtet der Vermögensverwalter die Anlagetätigkeit auf eine Reduktion des CO2-Ausstosses aus. «Sustainable»-Ansatz Der Vermögensverwalter hat das Ziel, nur in Titel zu investieren, die er hinsichtlich der Kriterien für eine nachhaltige Wirtschaftsweise (ESG-Kriterien: Environment, Social, Governance) als überdurchschnittlich positiv einschätzt. Dies beinhaltet auch die Festlegung von umfangreichen Ausschlüssen. Bei der Beurteilung stützt sich der Vermögensverwalter auf Daten von Drittanbietern sowie auf eigene Analysen. Der Vermögensverwalter fokussiert sich zudem auf Titel, die gemäss Einschätzung des Vermögensverwalters einen Beitrag zur Erfüllung von wesentlichen Nachhaltigkeitszielen leisten. Der Verkaufsprospekt enthält weitere Angaben zur Nachhaltigkeitspolitik.

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  • Nachhaltigkeit Siehe vorstehenden Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR und der EU-Taxonomieverordnung“.

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  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.

  • Zuständigkeit Zuständig für die Durchführung der zahnarzt- und versichertenbezogenen Zufälligkeitsprü- fungen sind die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse nach § 106 Abs. 4 SGB V.

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.