Waffen und Munition Musterklauseln

Waffen und Munition. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Waffen und Munition. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Hand- lungen.
Waffen und Munition. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht ausschließ- lich aus dem dienstlichen Besitz und dienstlichen Gebrauch von Waffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zum Zweck der Begehung einer straf- baren Handlung.
Waffen und Munition. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers ausschließlich aus dem dienstlichen Besitz und dienstlichen Gebrauch von Waffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Ge- brauch zum Zweck der Begehung einer strafbaren Handlung.
Waffen und Munition. Versichert ist im Umfang von Ziffer 1 die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Waffen und Munition. A1-6.8.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem er- laubten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß-, Stich- und Schusswaf- fen sowie Munition und Geschossen (ein- schließlich zu Narkosezwecken), auch außerhalb der Jagd (z. B. aus der Aufbe- wahrung, dem Transport, beim Gewehr- reinigen, bei der Teilnahme an Übungs- oder Preisschießen, beim nicht gewerbs- mäßigen Wiederladen von Munition). Vom Versicherungsschutz ausgeschlos- sen sind der Besitz und der Gebrauch zu strafbaren Handlungen. A1-6.8.2 Kommt es während der Jagdausübung durch den Gebrauch von Hieb-, Stoß-, Stich- und Schusswaffen zu einem Perso- nen- oder Jagdhundeschaden (z. B. durch Querschläger oder Abpraller), wird sich der Versicherer nicht auf den Ein- wand fehlenden Verschuldens berufen, sofern der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Ge- schädigte Ersatzseines Schadens von ei- nem anderen Schadenversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger er- langen kann. Die Be-stimmungen des §117 (3) VVG gelten analog. Ein Mitver- schulden des Geschädigten wird ange- rechnet. Der Versicherer behält sich Xxxxxxxxxxxx- sprüche wegen seiner Aufwendungen ge- gen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. aus Mitverursachung) vor. Die Versicherungssumme für Jaghunde- schäden beträgt je Versicherungsfall 4.000 EUR. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssummeje Versicherungsfall. A1-6.8.3 Versichert sind - abweichend von A1-7.4 (a) gesetzliche Schadenersatzansprü- che (einschließlich Schmerzensgeldan- sprüche) wegen Personenschäden von Angehörigen des Versicherungsnehmers aus Schäden, die durch den Gebrauch von Hieb-, Stoß-, Stich- und Schusswaf- fen entstanden sind.
Waffen und Munition. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers aus dem erlaubten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schuss- waffen sowie Munition und Geschossen.
Waffen und Munition. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ausschließlich aus dem dienstlichen Besitz und dienstlichen Gebrauch von Waffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zum Zweck der Begehung einer strafbaren Handlung.
Waffen und Munition. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen. receive assistance from an electric drive up to a speed of no more than 25 km/h when the rider pedals. The use of such pedelecs is also insured if they have an electric starting aid that accelerates the bicycle to no more than 6 km/h electrically (i.e. without pedaling). The use of pedelecs that exceed these aforementioned speed limits or that are subject to insurance is not insured.
Waffen und Munition. Tiere 20