Waffen und Munition Musterklauseln

Waffen und Munition. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Waffen und Munition. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem er- laubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Hand- lungen.
Waffen und Munition. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers ausschließlich aus dem dienstlichen Besitz und dienstlichen Gebrauch von Waffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Ge- brauch zum Zweck der Begehung einer strafbaren Handlung.
Waffen und Munition. Versichert ist im Umfang von Ziffer 1 die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Waffen und Munition. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht ausschließ- lich aus dem dienstlichen Besitz und dienstlichen Gebrauch von Waffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zum Zweck der Begehung einer straf- baren Handlung.
Waffen und Munition. Versichert ist die gesetzliche HaLpLicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem zulässigen Gebrauch von – Hieb>, StoS> und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, – zugelassenen Feuerwerkskörpern (Kleinfeuerwerk der Klasse II; Bundesanstalt für Materialforschung und >prüfung). Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind der Besitz und der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu straOaren Handlungen. Bf>6.9 Tiere B1>6.e.1 Versichert ist die gesetzliche HaLpLicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von – zahmen Haustieren, x.X. Xxxxxx, Kaninchen, Tauben, – gezähmten Kleintieren, z.B. Hamster, Meerschweinchen, Singvögeln, Papageien, – Bienen, – Nutztiere, die zu eigenwirtschaLlichen Zwecken gehalten werden (z.B. Schafe, Schweine oder GeLügel). Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche HaLpLicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von – Hunden – mit Ausnahmen der eigene ausgebildete Assistenzhunde für Behinderte (zum Beispiel Blindenbegleithund) –, Rin> dern, Pferden, sonstigen Reit> und Zugtieren, – wilden Tieren (soweit nicht unter B1>6.e.3 genannt) sowie von – Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaLlichen Zwecken gehalten werden. B1>6.e.2 Versichert ist die gesetzliche HaLpLicht des Versicherungsnehmers – als nicht gewerbsmäSiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, – als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, – als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter>HaLpLichtversicherung besteht. B1>6.e.3 Wilde Kleintiere In Ergänzung zu B1>6.e.1 besteht auch Versicherungsschutz aus der erlaubten und nicht genehmigungspLichtigen Haltung und Hütung von im Haushalt des Versicherungsnehmers befindlichen wilden Kleintieren (z.B. Schlangen, Spinnen, Skorpione) zu pri> vaten Zwecken. Sofern vorgeschrieben sind bei kleinen Wildtieren, die behördlichen AuLagen (zum Beispiel Sachkundenachweis, polizeiliches Führungszeugnis, Haltungsgenehmigung der Behörde und des Vermieters, separater GiLschlangenraum mit allen Vorkehrun> gen) einzuhalten. Wenn der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit verletzen, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Ob> liegenheiten (A3>3.3). Soweit es sich um den Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen dieser Tiere handelt, wird die Versicherungsleistung auf 0x.xxx Euro je Versicherungsfall beschränkt. Bf>6.f0 Nicht versicherungspLichtige KraLfahrzeuge und KraLfahrzeug>Anhängern B1...
Waffen und Munition. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers aus dem erlaubten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schuss- waffen sowie Munition und Geschossen.
Waffen und Munition. Waffen und Gegenstände, die diesen gleichgestellt sind, z.B. Gewehre, Pistolen, Kriegswaffen, Schießkugelschreiber, Butterflymesser, Nun-Chakus.
Waffen und Munition. A1-6.8.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem er- laubten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß-, Stich- und Schusswaf- fen sowie Munition und Geschossen (ein- schließlich zu Narkosezwecken), auch außerhalb der Jagd (z. B. aus der Aufbe- wahrung, dem Transport, beim Gewehr- reinigen, bei der Teilnahme an Übungs- oder Preisschießen, beim nicht gewerbs- mäßigen Wiederladen von Munition). Vom Versicherungsschutz ausgeschlos- sen sind der Besitz und der Gebrauch zu strafbaren Handlungen.
Waffen und Munition. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen. receive assistance from an electric drive up to a speed of no more than 25 km/h when the rider pedals. The use of such pedelecs is also insured if they have an electric starting aid that accelerates the bicycle to no more than 6 km/h electrically (i.e. without pedaling). The use of pedelecs that exceed these aforementioned speed limits or that are subject to insurance is not insured.