Common use of Nachhaltigkeitsrisiken Clause in Contracts

Nachhaltigkeitsrisiken. Gemäß der Offenlegungs-VO versteht man unter Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Vgl Art 2 Z 22 nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungs-VO Aufgrund der fortschreitenden Veränderung des Xxxxxx rücken neben den anderen Nachhaltigkeitsrisiken speziell Klimasrisiken immer stärker in den Fokus. Mit Klimarisiken sind all jene Risiken umfasst, die durch den Klimawandel entstehen oder die infolge des Klimawandels verstärkt werden Vgl FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (01/2020). Bei den Klimarisiken unterscheidet man zwischen physischen Risiken, welche sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen ergeben, und Transitionsrisiken, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können. Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind: Vermehrtes Auftreten von Naturkatastrophen, Verlust der Biodiversität, Rückgang der Schneedecke, extreme Trockenheit, usw. Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei einer Veranlagung in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes und dem Kursrisiko manifestieren. So können beispielsweise börsengelistete Unternehmen durch Naturkatastrophen empfindliche Schäden an Gebäuden oder Lagerhallen (durch Überschwemmungen oder Sturmschäden) verzeichnen, dies führt zu erhöhten Abschreibungen. Durch politische Einflussfaktoren können ganze Geschäftsmodelle bedroht sein, wie die der fossilen Brennstoffindustrie durch z.B. hohe CO2 Steuern. Die Materialisierung dieser Faktoren in Form von Kursverlusten bergen erhebliche Risiken für Anleger. Neben den Nachhaltigkeitsrisiken können auch Nachhaltigkeitsfaktoren bei einer Veranlagung bzw. Investitionsentscheidung eine Rolle spielen. In der Offenlegungs-VO werden Nachhaltigkeitsfaktoren definiert als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Darunter fällt zum Beispiel u.a. der Klimaschutz, der Schutz der Biodiversität, die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, eine angemessene Entlohnung, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption. Diese Kundeninformation dient ausschließlich der unverbindlichen Information und stellt weder ein Angebot, noch eine Aufforderung zur Anbotsstellung oder eine Empfehlung für einen An- oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Diese Kundeninformation ersetzt weder die auf Ihre individuellen Verhältnisse und Kenntnisse bezogene fachgerechte Beratung durch Ihren Kundenbetreuer noch jene durch einen Rechts- oder Steuerberater.

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Nachhaltigkeitsrisiken. Gemäß der Offenlegungs-VO versteht man unter Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen UmweltKlima und Umwelt unterteilen sich in physische Risiken und Transitionsrisiken: Zu den physischen Risiken gehören z. B. Extremwetterereignisse und deren Folgen (Hitz-e und Trockenperioden, Soziales steigende Temperaturen, verstärkte Waldbrandgefahr, Überflutungen, Stürme, Hagel etc.) wie auch langfristige Veränderungen klimatischer Bedingungen (z. B. Niederschlagshäufigkeit, Wetterunbeständigkeit, Meeresspiegelanstieg). Durch derartigephysische Risiken können auch Immobilien erheblich im Wert gemindert, beschädigt oder Unternehmensführungauch gänzlich zerstört werden. Physische Risiken können daneben auch indirekte Folgen haben, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf bspw. den Wert der Investition haben könnteZusammenbruch einer Lieferkette, klimabedingte Migration und auch bewaffnete Konflikte. Vgl Art 2 Z 22 nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungs-VO Aufgrund der fortschreitenden Veränderung des Xxxxxx rücken neben den anderen Nachhaltigkeitsrisiken speziell Klimasrisiken immer stärker in den FokusSchließlich können die Verursacher von Umweltschäden bzw. Mit Klimarisiken sind all jene Risiken umfasstUnternehmen, die durch den Klimawandel entstehen befördern, staatlich oder gerichtlich für die infolge des Klimawandels verstärkt werden Vgl FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Folgen verantwortlich gemacht werden. Zu den Transitionsrisiken gehört z. B. die Risiken, die sich aus der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft (01/2020)und damit ggf. Bei den Klimarisiken unterscheidet man einhergehender Verteuerung und/oder Verknappung fossiler Energieträger oder von Emissionszertifikaten) ergeben können. So können politische Maßnahmen hierbei zu einer Verteuerung von Energiepreisen oder auch hohen Investitionskosten wegen erforderlicher Sanierung von Immobilien führen, z. B. aufgrund nationaler oder internationaler Gesetzgebungen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden. Daneben stellen sich verändernde Präferenzen von Vertragspartnern und gesellschaftliche Entwicklungen ein entsprechendes Risiko für nicht angepasste Unternehmen dar. Auch können neue Technologien bekannte Technologien verdrängen. Transitorische Risiken können sich auch in einem Nachfragerückgang anch emissionsintensiven Immobilien realisieren. Es besteht zudem eine Abhängigkeit zwischen physischen Risiken, welche sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen ergeben, Risiken und Transitionsrisiken. Soweit physische Risiken stark zunehmen kann dies eine abrupte Umstellung der Wirtschaft erfordern, was wiederum zu höheren Transitionsrisiken führt. Auch Ereignisse, Entwicklungen oder Verhaltensweisen, die durch den Übergang Bereichen Soziales und Unternehmensführung zuzuordnen sind, können ein erhebliches Nachhaltigkeitsrisiko darstellen, soweit die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hinreichend in die Bewertung der Immobilie eingeflossen ist. Ein Beispiel stellen Bußgeldzahlungen wegen hinterzogener Steuern bzw. zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können. Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind: Vermehrtes Auftreten von Naturkatastrophen, Verlust der Biodiversität, Rückgang der Schneedecke, extreme Trockenheit, uswUnrecht erhaltener Erstattungen dar. Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei daneben in erheblichem Umfang auf dieReputation des Sondervermögens und auch der Gesellschaft auswirken. Dies resultiert zum einen aus dem finanziellen Schadenspotenzial, das Nachhaltigkeitsrisiken dem Grunde nach mit sich bringen. Zum anderen sind immaterielle Schadenspotenziale gegeben, die beispielsweise aus einer Veranlagung bestehenden Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen resultieren können, das seinerseits Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt ist und diese nicht angemessen mildert. Generell können sich Nachhaltigkeitsrisiken in erheblichem Umfang auf das wirtschaftliche Ergebnis einer Beteiligung an dem Sondervermögen auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer Minderung oder auch Zerstörung von Vermögenswerten führen. Sie sind, insbesondere im Bereich der umweltbezogenen Risiken, teilweise wissenschaftlich noch nicht ausreichend untersucht bzw. es mangelt an der dazu notwendigen Datengrundlage. Soweit sich ein Nachhaltigkeitsrisiko realisiert, können sich daher geplante Auszahlungen an den bekannten Risikokategorien wie etwa dem BonitätsrisikoAnleger verzögern bzw. in geringerer Höhe als erwartet anfallen oder im äußersten Fall ausfallen. Nachhaltigkeitsrisiken können ggf. auch zu Liquiditätsrisiken auf Ebene des Sondervermögens führen, dem Risiko indem Vermögensgegenstände des Totalverlustes und dem Kursrisiko manifestierenSondervermögens nicht innerhalb angemessener Zeit oder nur mit Preisabschlägen veräußert werden können. So Bei Finanzierungen von Immobilien können beispielsweise börsengelistete Unternehmen durch Naturkatastrophen empfindliche Schäden an Gebäuden oder Lagerhallen (durch Überschwemmungen oder Sturmschäden) verzeichnen, dies führt Nachhaltigkeitsrisiken zudem zu erhöhten AbschreibungenZinsen/Margen führen oder sogar dazu, dass Immobilien mit hohem Risiko in Zukunft keine Kreditfinanzierungen mehr erhalten werden. Durch politische Einflussfaktoren können ganze Geschäftsmodelle bedroht sein, wie die der fossilen Brennstoffindustrie durch z.B. hohe CO2 Steuern. Die Materialisierung dieser Faktoren in Form von Kursverlusten bergen erhebliche Risiken für Anleger. Neben den Nachhaltigkeitsrisiken können auch Nachhaltigkeitsfaktoren bei einer Veranlagung bzw. Investitionsentscheidung eine Rolle spielen. In der Offenlegungs-VO werden Nachhaltigkeitsfaktoren definiert als Umwelt-, Sozial- und ArbeitnehmerbelangeDer Investor wird auf mögliche Investmentmaßnahmen (Capex) hingewiesen, die Achtung dem Sondervermögen im für den Werterhalt und der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Darunter fällt zum Beispiel u.a. der Klimaschutz, der Schutz der Biodiversität, die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, eine angemessene Entlohnung, Maßnahmen zur Verhinderung von KorruptionLiquidität dieser Vermögenswert erforderlichen Umfang entstehen könnten. Diese Kundeninformation dient ausschließlich Aufwendungen, sofern anwendbar, senken den Ertrag der unverbindlichen Information Investition undsomit die an den Anleger gezahlte Rendite. Aufgrund des Charakters von Nachhaltigkeitsrisiken und stellt weder ein Angebotbestimmten Themen wie dem Klimawandel steigt die Wahrscheinlichkeit, noch eine Aufforderung zur Anbotsstellung oder eine Empfehlung für einen An- oder Verkauf dass Nachhaltigkeitsrisiken sich auf die Erträge von Finanzinstrumenten dar. Diese Kundeninformation ersetzt weder die Finanzprodukten auf Ihre individuellen Verhältnisse und Kenntnisse bezogene fachgerechte Beratung durch Ihren Kundenbetreuer noch jene durch einen Rechts- oder Steuerberaterlangfristiger Ebene auswirken.

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