Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht. Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- zen, sind wir nicht leistungspflichtig. – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei- sen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- pflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver- letzung der Obliegenheit – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- tig verletzt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Bauchhöhlen Operationen Für Pferde Aufgrund Von Kolik, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Tier Krankenversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Tier Krankenversicherung Premium Plus
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht. Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu da- zu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- zen, sind wir nicht leistungspflichtig. – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hinge- wiesen haben. Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- cherungsschutz bestehen: Wenn Sie nachwei- sennachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit Fahrlässig- keit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- pflichtetverpflichtet, als wenn Sie uns nachweisen, dass die Ver- letzung Verletzung der Obliegenheit – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- tig arglistig verletzt haben.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht. Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- tungspflichtig leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- zenverletzen, sind wir nicht leistungspflichtig. – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- letzenverletzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachwei- sennachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- pflichtetverpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver- letzung Verletzung der Obliegenheit – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- tig arglistig verletzt haben.
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Samples: Tier Operationskostenversicherung, Tier Operationskostenversicherung, Tier Operationskostenversicherung
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht. Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- tungspflichtig leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- zenverletzen, sind wir nicht leistungspflichtig. – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- letzenverletzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachwei- sennachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- pflichtetverpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver- letzung Verletzung der Obliegenheit – Obliegenheit: weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- tig arglistig verletzt haben.
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Samples: Insurance Agreement
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht. Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- tungspflichtig leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- zenverletzen, sind wir nicht leistungspflichtig. – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- letzenverletzen, sind wir berechtigt, unsere die Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachwei- sennachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- pflichtetverpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Ver- letzung Verletzung der Obliegenheit – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- tig arglistig verletzt haben.
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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht. Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu da- zu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- zen, sind wir nicht leistungspflichtig. – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewie- sen haben. Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- cherungsschutz bestehen: Wenn Sie nachwei- sennachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit Fahrlässig- keit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- pflichtetverpflichtet, als wenn Sie uns nachweisen, dass die Ver- letzung Verletzung der Obliegenheit – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- tig arglistig verletzt haben.
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Samples: Hausratversicherung
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht. Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu da- zu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- tungspflichtig leistungs- pflichtig sind. Im Einzelnen gilt: – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- zen, sind wir nicht leistungspflichtig. – Wenn Verletzen Sie die eine Obliegenheit grob fahrlässig ver- letzenfahrlässig, sind verzichten wir berechtigtbis zu einem Entschädigungsbe- trag in Höhe von 50.000 EUR auf den Einwand der Leistungsfreiheit und auf eine Leistungskür- zung. Für den 50.000 EUR übersteigenden Teil des Entschädigungsbetrages bleiben wir be- rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewie- sen haben. Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Schwere des Verschuldens. Versi- cherungsschutz bestehen: Wenn Sie nachwei- sennachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit Fahrlässig- keit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- pflichtetverpflichtet, als wenn Sie uns nachweisen, dass die Ver- letzung Verletzung der Obliegenheit – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- tig arglistig verletzt haben.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht. Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt: – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- zen, sind wir nicht leistungspflichtig. – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewie- sen haben. Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- cherungsschutz bestehen: Wenn Sie nachwei- sennachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit Fahrlässig- keit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- pflichtetverpflichtet, als wenn Sie uns nachweisen, dass die Ver- letzung Verletzung der Obliegenheit – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- tig arglistig verletzt haben.
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Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht. Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu da- zu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis- tungspflichtig leistungs- pflichtig sind. Im Einzelnen gilt: – Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet- zen, sind wir nicht leistungspflichtig. – Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver- letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hin- gewiesen haben. Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi- cherungsschutz bestehen: Wenn Sie nachwei- sennachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit Fahrlässig- keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht. Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit Fahrlässig- keit bleiben wir insoweit zur Leistung ver- pflichtetverpflichtet, als wenn Sie uns nachweisen, dass die Ver- letzung Verletzung der Obliegenheit – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglis- tig arglistig verletzt haben.
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Samples: Bauleistungsversicherung