Nachtruhe Musterklauseln

Nachtruhe. Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung, insbesondere nach 22.00 Uhr, zu keiner Ruhestörung der Nachbarschaft führt. Daher sind bei Veranstaltungen mit Musik die Fenster und Türen ab 22.00 Uhr zu schließen. Bei Ende der Veranstaltung ist darauf zu achten, dass das Verlassen der Einrichtung durch die Besucher sich ohne unzumutbare Lärmbelästigung für die Anwohner vollzieht.
Nachtruhe. Von 22.00 bis 6.30 Uhr besteht eine verbindliche Nachtruhe.
Nachtruhe. In unserem Innenhof gilt eine strikte Nachtruhe ab 23:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass nach dieser Uhrzeit draussen nur geraucht und dabei kein Lärm veranstaltet werden darf. Türen und Fenster zu den Sälen müssen ab dann geschlossen sein. Bei grösseren Abendanlässen (ab 200 Personen) nach 23:00 Uhr kann auf Kosten des Mieters eine externe Sicherheitsfirma beauftragt werden um die Einhaltung der Nachtruhe zu gewährleisten.
Nachtruhe. Ab 22.00 Uhr ist Nachtruhe einzuhalten. Gäste haben sich ab dann so zu verhalten, dass Personen, die schlafen möchten, nicht mehr gestört werden.
Nachtruhe. Falls Reparaturen nicht möglich sind, müssen die beschädigten Gegenstände durch Zahlung eines Betrages in Höhe der Wiederbeschaffungskosten ersetzt werden. Nach Beendigung der Veranstaltung sind alle Fenster und Türen, sowie die Wasserhähne zu schließen, die Heizung abzudrehen, benutzte Geräte sowie Lüftungsanlagen abzuschalten und die Lichter zu löschen.
Nachtruhe. Ab 21.50 Uhr erfolgt die Anwesenheitskontrolle durch den Stockwerkserzieher. Alle Xxxxxxx sind in den Zimmern, der Erzieher kontrolliert die Anwesenheit. Körperpflege, Duschen usw. haben vorher zu erfolgen. Die Benützung von Handys und PCs ist nach 22:00 Uhr nicht mehr erlaubt. Ab 22:00 Uhr beginnt die Nachtruhe. Licht und TV wird abgeschaltet.
Nachtruhe. Von 22.00 bis 07.00 Uhr ist in allen Apartments Zimmerlautstärke einzuhalten.
Nachtruhe. Eine feste Regel für die Nachtruhe gibt es nicht, es ist aber zu gewährleisten, dass andere Gruppen in ihrer Nachtruhe nicht gestört werden. Die Verantwortung dafür liegt bei der jeweiligen Gruppenleitung.
Nachtruhe. Die Haustüren sind von 8.00 Uhr – 22.00 Uhr geöffnet. Die Zimmerschlüssel passen zu den jeweiligen Haustüren und/oder den Nachteingang. Bitte achten Sie nach 22.00 Uhr darauf, dass immer alle Türen geschlossen sind. Bitte achten Sie auf die Ruhezeit zwischen 22.00 Uhr und 7:00 Uhr. Besonders im Außengelände bitten wir Sie unbedingt darauf zu achten, dass Nachbarn und weitere Gäste in den Häusern nicht gestört werden. Radio- und/oder Musikgeräte sind grundsätzlich immer auf Zimmerlautstärke zu stellen.
Nachtruhe. Wir möchten unsere Gäste nicht mit speziellen Nachtruhezeiten o.ä. bevormunden. Die Nächte sind lange hell und es gibt nichts Schöneres, als noch spät abends draußen am Feuer oder auf der Terrasse mit Freunden zu sitzen. Dennoch möchten wir alle Gäste bitten, ab 22 Uhr Rücksicht auf unsere Nachbarn und andere Gäste zu nehmen und die Lautstärke am und im Haus einzuschränken.