Common use of Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung Clause in Contracts

Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung ha- ben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhö- hung der vereinbarten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlangen (Nachversicherung). Die Nachversicherung können Sie unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.6 innerhalb von zwölf Monaten verlangen nach ◼ Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Geburt eines Kindes der versicherten Person, ◼ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versi- cherte Person, ◼ Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person, ◼ Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung führt, ◼ Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens der versi- cherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr als zehn Prozent gegenüber dem monatlichen Durch- schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Pflichtversicherungs- grenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung führt; er- forderlich ist der Nachweis einer bestehenden privaten Krankheitskosten-Vollversicherung für die versicherte Per- son bei der Continentale Krankenversicherung a.G., bei der es sich nicht um den Basistarif handelt, ◼ erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei ver- sicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden, ◼ erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versicherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit ihr hauptsächliches Einkommen bezieht, ◼ Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tä- tigkeit mit Kammerzugehörigkeit der versicherten Person, ◼ Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Handwerkern, ◼ Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie durch die versi- cherte Person.

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Samples: fiseba.de, www.continentale.info

Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung ha- ben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhö- hung Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen Versiche- rungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheitsprüfung, unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.5 zu verlangen (Nachversicherung). Die Sie können eine Nachversicherung können Sie unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.6 innerhalb von zwölf Monaten verlangen sechs Mo- naten nach Eintritt folgender Ereignisse verlangen: ◼ Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Geburt eines Kindes der versicherten Person, ◼ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versi- cherte versicherte Person, ◼ Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person, ◼ Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung führt, ◼ Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens der versi- cherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr als zehn Prozent gegenüber dem monatlichen Durch- schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Pflichtversicherungs- grenze Pflichtversicherungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung führt; er- forderlich ist der Nachweis einer bestehenden privaten Krankheitskosten-Vollversicherung für die versicherte Per- son bei der Continentale Krankenversicherung a.G., bei der es sich nicht um den Basistarif handelt, ◼ erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei ver- sicherten versi- cherten Schülern, Studenten und Auszubildenden, ◼ erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versicherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser die- ser Tätigkeit ihr hauptsächliches Einkommen bezieht, ◼ Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tä- tigkeit Tätig- keit mit Kammerzugehörigkeit der versicherten Person, ◼ Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Handwerkern, ◼ Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie durch die versi- cherte Person.

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Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung ha- ben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhö- hung Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen Versiche- rungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheitsprüfung, unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.5 zu verlangen (Nachversicherung). Die Sie können eine Nachversicherung können Sie unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.6 innerhalb von zwölf Monaten verlangen sechs Mo- naten nach Eintritt folgender Ereignisse verlangen: ◼ Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Geburt eines Kindes der versicherten Person, ◼ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versi- cherte versicherte Person, ◼ Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person, ◼ Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) der versicherten ver- sicherten Person, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung führt, ◼ Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens der versi- cherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr als zehn Prozent gegenüber dem monatlichen Durch- schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Pflichtversicherungs- grenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung führt; er- forderlich ist der Nachweis einer bestehenden privaten Krankheitskosten-Vollversicherung für die versicherte Per- son bei der Continentale Krankenversicherung a.G., bei der es sich nicht um den Basistarif handelt, ◼ erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei ver- sicherten versi- cherten Schülern, Studenten und Auszubildenden, ◼ erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versicherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser die- ser Tätigkeit ihr hauptsächliches Einkommen bezieht, ◼ Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tä- tigkeit Tätig- keit mit Kammerzugehörigkeit der versicherten Person, ◼ Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Handwerkern, ◼ Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie durch die versi- cherte Person.

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Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung ha- ben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhö- hung der vereinbarten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheits- prüfung, zu verlangen (Nachversicherung). Die Nachversicherung können Sie unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.6 2.5 innerhalb von zwölf sechs Monaten verlangen nach ◼ Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Geburt eines Kindes der versicherten Person, ◼ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versi- cherte Person, ◼ Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person, ◼ Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) der versicherten Person, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung führt, ◼ Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens der versi- cherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr als zehn Prozent gegenüber dem monatlichen Durch- schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Pflichtversicherungs- grenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung führt; er- forderlich ist der Nachweis einer bestehenden privaten Krankheitskosten-Vollversicherung für die versicherte Per- son bei der Continentale Krankenversicherung a.G., bei der es sich nicht um den Basistarif handelt, ◼ erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei ver- sicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden, ◼ erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versicherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit ihr hauptsächliches Einkommen bezieht, ◼ Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tä- tigkeit mit Kammerzugehörigkeit der versicherten Person, ◼ Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Handwerkern, ◼ Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie durch die versi- cherte Person.

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Samples: www.continentale.de, durchblicker.at

Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung ha- ben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhö- hung Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen Versiche- rungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheitsprüfung, unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.5 zu verlangen (Nachversicherung). Die Sie können eine Nachversicherung können Sie unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.6 innerhalb von zwölf Monaten verlangen Mo- naten nach Eintritt folgender Ereignisse verlangen: ◼ Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Geburt eines Kindes der versicherten Person, ◼ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versi- cherte Person, ◼ Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person, ◼ Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) der versicherten Person, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung führt, ◼ Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens der versi- cherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr als zehn Prozent gegenüber dem monatlichen Durch- schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Pflichtversicherungs- grenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung führt; er- forderlich ist der Nachweis einer bestehenden privaten Krankheitskosten-Vollversicherung für die versicherte Per- son bei der Continentale Krankenversicherung a.G., bei der es sich nicht um den Basistarif handelt, ◼ erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei ver- sicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden, ◼ erfolgreicher Abschluss einer Meisterprüfung durch die versicherte Person, ◼ erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versicherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit ihr hauptsächliches Einkommen bezieht, ◼ Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tä- tigkeit mit Kammerzugehörigkeit der versicherten Person, ◼ Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Handwerkern, ◼ Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie durch die versi- cherte Person, ◼ Aufnahme eines Darlehens in Höhe von mindestens 50.000 Euro durch die versicherte Person zur Finanzierung eines Aus- oder Umbaus einer von dieser selbst bewohn- ten Immobilie.

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Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung ha- ben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhö- hung der vereinbarten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Risikoprüfung zu verlangen (Nachversicherung). Die Nachversicherung können Sie unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.6 2.5 innerhalb von zwölf Monaten verlangen nach ◼ Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Geburt eines Kindes der versicherten Person, ◼ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versi- cherte Person, ◼ Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person, ◼ Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) der versicherten Person, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung führt, ◼ Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens der versi- cherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr als zehn Prozent gegenüber dem monatlichen Durch- schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Pflichtversicherungs- grenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung führt; er- forderlich ist der Nachweis einer bestehenden privaten Krankheitskosten-Vollversicherung für die versicherte Per- son bei der Continentale Krankenversicherung a.G., bei der es sich nicht um den Basistarif handelt, ◼ erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei ver- sicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden, ◼ erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versicherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit ihr hauptsächliches Einkommen bezieht, ◼ Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tä- tigkeit mit Kammerzugehörigkeit der versicherten Person, ◼ Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Handwerkern, ◼ Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie durch die versi- cherte Person.

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Samples: fiseba.de

Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung ha- ben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhö- hung Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen Versiche- rungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheitsprüfung, unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.5 zu verlangen (Nachversicherung). Die Sie können eine Nachversicherung können Sie unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.6 innerhalb von zwölf Monaten verlangen sechs Mo- naten nach Eintritt folgender Ereignisse verlangen: ◼ Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Geburt eines Kindes der versicherten Person, ◼ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versi- cherte Person, ◼ Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person, ◼ Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung führt, ◼ Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens der versi- cherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr als zehn Prozent gegenüber dem monatlichen Durch- schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Pflichtversicherungs- grenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung führt; er- forderlich ist der Nachweis einer bestehenden privaten Krankheitskosten-Vollversicherung für die versicherte Per- son bei der Continentale Krankenversicherung a.G., bei der es sich nicht um den Basistarif handelt, ◼ erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei ver- sicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden, ◼ erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versicherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit ihr hauptsächliches Einkommen bezieht, ◼ Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tä- tigkeit mit Kammerzugehörigkeit der versicherten Person, ◼ Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Handwerkern, ◼ Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie durch die versi- cherte Person.

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Samples: durchblicker.at

Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung ha- ben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhö- hung Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen Versiche- rungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheitsprüfung, unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.5 zu verlangen (Nachversicherung). Die Sie können eine Nachversicherung können Sie unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.6 innerhalb von zwölf Monaten verlangen Mo- naten nach Eintritt folgender Ereignisse verlangen: ◼ Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Geburt eines Kindes der versicherten Person, ◼ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versi- cherte Person, ◼ Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person, ◼ Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) der versicherten Person, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung führt, ◼ Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens der versi- cherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr als zehn Prozent gegenüber dem monatlichen Durch- schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Pflichtversicherungs- grenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung führt; er- forderlich ist der Nachweis einer bestehenden privaten Krankheitskosten-Vollversicherung für die versicherte Per- son bei der Continentale Krankenversicherung a.G., bei der es sich nicht um den Basistarif handelt, ◼ erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei ver- sicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden, ◼ erfolgreicher Abschluss einer Meisterprüfung durch die versicherte Person, ◼ erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versicherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit ihr hauptsächliches Einkommen bezieht, ◼ Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tä- tigkeit mit Kammerzugehörigkeit der versicherten Person, ◼ Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Handwerkern, ◼ Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie durch die versi- cherte Person., 24 LV//-/23.25w * 8C7B14DB2B5 * 31502

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Samples: www.bundeswehr-ratgeber.de

Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung ha- ben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhö- hung Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen Versiche- rungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheitsprüfung, unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.5 zu verlangen (Nachversicherung). Die Sie können eine Nachversicherung können Sie unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.6 innerhalb von zwölf Monaten verlangen sechs Mo- naten nach Eintritt folgender Ereignisse verlangen: ◼ Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Geburt eines Kindes der versicherten Person, ◼ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versi- cherte Person, ◼ Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person, ◼ Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) der versicherten Person, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung führt, ◼ Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens der versi- cherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr als zehn Prozent gegenüber dem monatlichen Durch- schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Pflichtversicherungs- grenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung führt; er- forderlich ist der Nachweis einer bestehenden privaten Krankheitskosten-Vollversicherung für die versicherte Per- son bei der Continentale Krankenversicherung a.G., bei der es sich nicht um den Basistarif handelt, . ◼ erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei ver- sicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden, ◼ erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versicherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit ihr hauptsächliches Einkommen bezieht, ◼ Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tä- tigkeit mit Kammerzugehörigkeit der versicherten Person, ◼ Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Handwerkern, ◼ Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie durch die versi- cherte Person.

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Samples: durchblicker.at

Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung ha- ben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhö- hung der vereinbarten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheits- prüfung, zu verlangen (Nachversicherung). Die Nachversicherung können Sie unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.6 2.5 innerhalb von zwölf sechs Monaten verlangen nach ◼ Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) der versicherten Person, ◼ Geburt eines Kindes der versicherten Person, ◼ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versi- cherte Person, ◼ Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person, ◼ Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung führt, ◼ Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens der versi- cherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr als zehn Prozent gegenüber dem monatlichen Durch- schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Pflichtversicherungs- grenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung führt; er- forderlich ist der Nachweis einer bestehenden privaten Krankheitskosten-Vollversicherung für die versicherte Per- son bei der Continentale Krankenversicherung a.G., bei der es sich nicht um den Basistarif handelt, ◼ erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei ver- sicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden, ◼ erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versicherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit ihr hauptsächliches Einkommen bezieht, ◼ Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tä- tigkeit mit Kammerzugehörigkeit der versicherten Person, ◼ Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Handwerkern, ◼ Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie durch die versi- cherte Person.

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Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung ha- ben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhö- hung der vereinbarten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlangen (Nachversicherung). Die Nachversicherung können Sie unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.6 2.5 innerhalb von zwölf Monaten verlangen nach ◼ Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Geburt eines Kindes der versicherten Person, ◼ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versi- cherte versicherte Person, ◼ Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person, ◼ Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung führt, ◼ Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens der versi- cherten Person aus nichtselbstständiger nichtselbständiger Tätigkeit um mehr als zehn Prozent gegenüber dem monatlichen Durch- schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Pflichtversicherungs- grenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung führt; er- forderlich ist der Nachweis einer bestehenden privaten Krankheitskosten-Vollversicherung für die versicherte Per- son bei der Continentale Krankenversicherung a.G., bei der es sich nicht um den Basistarif handelt, ◼ erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei ver- sicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden, ◼ erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit ihr hauptsächliches Einkommen bezieht, ◼ Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tä- tigkeit selbständigen Tätig- keit mit Kammerzugehörigkeit der versicherten Person, ◼ Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Handwerkern, ◼ Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie durch die versi- cherte Person.

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Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung ha- ben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhö- hung der vereinbarten Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheits- prüfung, zu verlangen (Nachversicherung). Die Nachversicherung können Sie unter Berücksichtigung der Nummern 2.2 bis 2.6 2.5 innerhalb von zwölf sechs Monaten verlangen nach ◼ Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Geburt eines Kindes der versicherten Person, ◼ Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versi- cherte Person, ◼ Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person, ◼ Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft im Sinne des LPartG der versicherten Person, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Beitragsbemessungs- grenze der gesetzlichen Rentenversicherung führt, ◼ Steigerung des monatlichen Bruttoeinkommens der versi- cherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit um mehr als zehn Prozent gegenüber dem monatlichen Durch- schnittsbruttoeinkommen der letzten zwölf Monate, ◼ Erhöhung des Einkommens der versicherten Person, die erstmalig zum Überschreiten der Pflichtversicherungs- grenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung führt; er- forderlich ist der Nachweis einer bestehenden privaten Krankheitskosten-Vollversicherung für die versicherte Per- son bei der Continentale Krankenversicherung a.G., bei der es sich nicht um den Basistarif handelt, ◼ erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei ver- sicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden, ◼ erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit der versicherten Person, sofern die versicherte Person aus dieser Tätigkeit ihr hauptsächliches Einkommen bezieht, ◼ Aufnahme einer freiberuflichen oder selbstständigen Tä- tigkeit mit Kammerzugehörigkeit der versicherten Person, ◼ Wegfall der Versicherungspflicht der versicherten Person in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Handwerkern, ◼ Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie durch die versi- cherte Person.

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