Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung haben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhöhung der vereinbar- ten Versicherungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung zu verlangen (Nachversicherung). Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung 2.2 Die Nachversicherung erfolgt in dem bestehenden Versicherungs- vertrag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbe- stimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemei- nen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen gel- tenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. 2.3 Der jährliche Beitrag der Nachversicherung muss mindestens 120 Euro und darf höchstens 100 Prozent der für das erste Versicherungs- jahr gezahlten Beiträge, nicht jedoch mehr als 6.000 Euro je Ereignis be- tragen. 2.4 Wenn wir eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung feststel- len, erlischt Ihr Recht auf Nachversicherung und es gelten die Regelungen in Abschnitt E entsprechend für bereits bestehende Nachversicherungen. 2.5 Ihr Recht auf Nachversicherung erlischt, 2.6 Für die Nachversicherung einer gegebenenfalls eingeschlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung gel- ten weitere Regelungen, die Sie den Bedingungen der jeweiligen Zusatz- versicherung entnehmen können. Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung
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Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung haben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhöhung der vereinbar- ten Versicherungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung zu verlangen (Nachversicherung). Kapitel III II Allgemeine Bedingungen – DirektversicherungBedingungen
2.2 Die Nachversicherung erfolgt in dem bestehenden Versicherungs- vertragzertifizierten Versicherungsvertrag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbe- stimmungengül- tigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemei- nenzugehöri- gen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen gel- tenden geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.
2.3 Der jährliche Beitrag der Nachversicherung muss mindestens 120 Euro und darf höchstens 100 Prozent der für das erste Versicherungs- jahr gezahlten Beiträge, nicht jedoch mehr als 6.000 Euro je Ereignis be- tragen.
2.4 Wenn wir eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung feststel- len, erlischt Ihr Recht auf Nachversicherung und es gelten die Regelungen in Abschnitt E entsprechend für bereits bestehende Nachversicherungen.
2.5 Ihr Recht auf Nachversicherung erlischt,
2.5 Die Nachversicherung kann nur vorbehaltlich der Regelung nach Ab- schnitt I Nummer 8 vorgenommen werden.
2.6 Für die Nachversicherung einer gegebenenfalls eingeschlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung gel- ten weitere Regelungen, die Sie den Bedingungen der jeweiligen Zusatz- versicherung entnehmen können. Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung.
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Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung haben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhöhung der vereinbar- ten Versicherungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung zu verlangen (Nachversicherung). Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung.
2.2 Die Nachversicherung erfolgt in dem bestehenden Versicherungs- vertragzertifizierten Versicherungsvertrag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbe- stimmungengül- tigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemei- nenzugehöri- gen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen gel- tenden geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.
2.3 Der jährliche Beitrag der Nachversicherung muss mindestens 120 Euro und darf höchstens 100 Prozent der für das erste Versicherungs- jahr Versicherungsjahr gezahlten Beiträge, nicht jedoch mehr als 6.000 Euro je Ereignis be- tragenbetra- gen.
2.4 Wenn wir eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung feststel- len, erlischt Ihr Recht auf Nachversicherung und es gelten die Regelungen in Abschnitt E entsprechend für bereits bestehende Nachversicherungen.
2.5 Ihr Recht auf Nachversicherung erlischt,
2.5 Die Nachversicherung kann nur vorbehaltlich der Regelung nach Ab- schnitt I Nummer 8 vorgenommen werden.
2.6 Für die Nachversicherung einer gegebenenfalls eingeschlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung gel- ten weitere Regelungen, die Sie den Bedingungen der jeweiligen Zusatz- versicherung entnehmen können. Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung.
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Nachversicherungsgarantie bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 2.1 Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung haben Sie bei bestimmten Ereignissen das Recht, eine Erhöhung der vereinbar- ten Versicherungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung zu verlangen (Nachversicherung). Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung.
2.2 Die Nachversicherung erfolgt in dem bestehenden Versicherungs- vertrag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Tarifbe- stimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemei- nen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen gel- tenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.
2.3 Der jährliche Beitrag der Nachversicherung muss mindestens 120 Euro und darf höchstens 100 Prozent der für das erste Versicherungs- jahr gezahlten Beiträge, nicht jedoch mehr als 6.000 Euro je Ereignis be- tragen.
2.4 Wenn wir eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung feststel- len, erlischt Ihr Recht auf Nachversicherung und es gelten die Regelungen in Abschnitt E entsprechend für bereits bestehende Nachversicherungen.
2.5 Ihr Recht auf Nachversicherung erlischt,
2.6 Für die Nachversicherung einer gegebenenfalls eingeschlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung gel- ten weitere Regelungen, die Sie den Bedingungen der jeweiligen Zusatz- versicherung entnehmen können. Kapitel III Allgemeine Bedingungen – Direktversicherung.
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