Common use of Nationale Durchsetzungsstellen/Eisenbahnbundesamt Clause in Contracts

Nationale Durchsetzungsstellen/Eisenbahnbundesamt. Den Eisenbahnaufsichtsbehörden nach § 5 Abs. 1a AEG obliegt die Bearbeitung von Be- schwerden über mutmaßliche Verstöße von Eisenbahnen, Reiseveranstaltern und Fahraus- weisverkäufern gegen die gesetzlich normierten Fahrgastrechte. Beschwerden können auch an das Eisenbahn-Bundesamt gerichtet werden. Anlage 5 Tarifzonenplan / -übersicht

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Nationale Durchsetzungsstellen/Eisenbahnbundesamt. Den Eisenbahnaufsichtsbehörden nach § 5 Abs. 1a 1 a AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) obliegt die Bearbeitung von Be- schwerden Beschwerden über mutmaßliche Verstöße von Eisenbahnen, Reiseveranstaltern und Fahraus- weisverkäufern „Fahrkartenverkäufern“ gegen die gesetzlich normierten Fahrgastrechte. Beschwerden können auch an das Eisenbahn-Bundesamt gerichtet werden. Anlage 5 Tarifzonenplan / -übersicht.

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Nationale Durchsetzungsstellen/Eisenbahnbundesamt. Den Eisenbahnaufsichtsbehörden nach § 5 Abs. 1a AEG obliegt die Bearbeitung von Be- schwerden Beschwerden über mutmaßliche Verstöße von Eisenbahnen, Reiseveranstaltern und Fahraus- weisverkäufern Fahrausweisverkäufern gegen die gesetzlich normierten Fahrgastrechte. Beschwerden können auch an das Eisenbahn-Bundesamt gerichtet werden. Anlage 5 Tarifzonenplan / -übersicht.

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Nationale Durchsetzungsstellen/Eisenbahnbundesamt. Den Eisenbahnaufsichtsbehörden nach § 5 Abs. 1a AEG obliegt die Bearbeitung von Be- schwerden über mutmaßliche Verstöße von Eisenbahnen, Reiseveranstaltern und Fahraus- weisverkäufern Fahr- ausweisverkäufern gegen die gesetzlich normierten Fahrgastrechte. .Beschwerden können auch an das Eisenbahn-Bundesamt gerichtet werden. Anlage 5 Tarifzonenplan / -übersicht

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Nationale Durchsetzungsstellen/Eisenbahnbundesamt. Den Eisenbahnaufsichtsbehörden nach § 5 Abs. 1a AEG obliegt die Bearbeitung von Be- schwerden Beschwerden über mutmaßliche Verstöße von Eisenbahnen, Reiseveranstaltern und Fahraus- weisverkäufern Fahrausweisverkäufern gegen die gesetzlich normierten Fahrgastrechte. Beschwerden können auch an das Eisenbahn-Bundesamt gerichtet werden. Anlage 5 Tarifzonenplan / -übersicht

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