Natur des Vertrags und anzuwendendes Recht Musterklauseln

Natur des Vertrags und anzuwendendes Recht. Der vorliegende Unternehmerwerkvertrag ist ein Dienstvertrag. Vertragsrechtlich und insofern sie nicht im Widerspruch mit den Klauseln der vorliegenden Verdingungsordnung stehen, sind auch die Gesetze und Regelungen des Staatsrechnungswesens anwendbar. Außer den im vorliegenden Leistungsverzeichnis aufgeführten Bestimmungen müssen auch die Bestimmungen aus der „Landesverordnung zur Organisation des Notfall-Dienstes mit Hubschraubern“ beachtet werden, die mit D.LH. Nr. 11 vom 8. April 2003 erlassen wurde, sowie die Ausrüstungsstandards, die mit Beschluss Nr. 3757 vom 24. Juli 1995 angenommen worden sind. Die Organisation und die Durchführung des Dienstes müssen die einschlägigen Bestimmungen der zuständigen Organismen befolgen, unter denen ohne Anspruch auf Vollständigkeit und unbeschadet zukünftiger zukünftiger Regelungen zu nennen sind: • die ENAC-Verordnung über die “Regelung des Einsatzes, Limitierung von Flug- und Dienstzeiten sowie Ruheanforderungen für die Luftfahrzeugbesatzung von Hubschraubern, die für den Lufttransport von Passagieren, Verbindungsflüge mit Ölplattformen, den medizinischen Notdienst oder Such- und Rettungstätigkeiten im Gebirge bestimmt sind" zweite Fassung vom 16. September 2009; • das Dekret des Direktors (D.D.) 41/6821/M3E der Ex-Generaldirektion für die Zivile Luftfahrt vom 8.11.1994 und nachfolgende Änderungen; • die ENAC-Verordnung “Operative Bestimmungen für den medizinischen Notdienst mit Hubschraubern” vierte Fassung vom 15. Dezember 2009; • das ENAC-Rundschreiben OPV 18 A del 9/10/2008; • das Ministerialdekret vom 01.02.2006 des Transportministeriums; • die Verordnung “Luftverkehrsbetreiberzeugnis für Lufttransportunternehmen” Ed. 8 vom 31. Oktober 2011; • die JAR OPS 3 (nach letzter vom ENAC angenommener Änderung) entsprechend der Anordnungen der Behörde und anschließender von der EU verfügter Regelungen; Sofern nicht ausdrücklich zitiert, aber mit dem in Rede stehenden Dienst in Zusammenhang stehend, wird verwiesen auf: • die operativen, Wartungs- und Sicherheitsbestimmungen und Anordnungen von ENAC sowie die anwendbaren Anforderungen von JAR/EASA; • auf die in Italien geltenden gesetzlichen Regelungen und Durchführungsbestimmungen unterschiedlichen Ranges, sofern sie nicht im vorliegenden Dokument zitiert sind. Der ZE muss sich auf eigene Initiative und Kosten für die technischen und operativen Aspekte den Bestimmungen anpassen, welche die HEMS-, SAR- und HAA-Tätigkeiten regeln. Außerdem muss er sich auf eigene Initita...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.