Common use of Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein Clause in Contracts

Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des OGAW in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen werden.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des OGAW in der Rechtsform Rechts- form des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen abge- zogen werden.

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifischem Anhang Und Prospekt, www.uraniumresourcesfund.li, dl.avl-investmentfonds.de

Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen Nettoertragsausschüttungen sowie Ausschüttungen der netto realisierten Kapitalgewinne bzw. thesaurierte Erträge des OGAW in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen werden.

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Samples: Treuhandvertrag & Prospekt, Treuhandvertrag & Prospekt

Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des OGAW in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft bzw. allfälliger Teilfonds des OGAW sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen werden.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des OGAW in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft bzw. allfälliger Teilfonds des Fonds sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen werden.

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Samples: Treuhandvertrag

Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des OGAW in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen werden.

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Samples: Treuhandvertrag

Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen de- klarieren, welches der VermögenssteuerVermögenssteuer unterliegt. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte thesau- rierte Erträge des OGAW in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft Kollektiv- treuhänderschaft bzw. allfälliger Teilfonds des OGAW sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen steuerpflichti- gen Erwerb nicht abgezogen werden.

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Samples: independent-capital.com

Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des OGAW in der Rechtsform Rechts- form des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft bzw. allfälliger Teilfonds des Fonds sind erwerbssteuerfreier- werbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen werden.

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifische Anhänge Und Prospekt

Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des OGAW in der Rechtsform Rechts- form des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft bzw. allfälliger Teilfonds des Fonds sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen werden.

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifischer Anhänge Und Prospekt

Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen deklarieren, welches der VermögenssteuerVermögenssteuer unterliegt. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des OGAW in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft bzw. allfälliger Teilfonds des Fonds sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen werden.

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Samples: www.caiac.li