Common use of Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein Clause in Contracts

Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des OGAW in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen werden. 1 Gemäss Zollanschlussvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein findet das schweizerische Stempelsteuerrecht auch in Liechtenstein Anwendung. Im Sinne der schweizerischen Stempelsteuergesetzgebung gilt das Fürstentum Liechtenstein daher als Inland.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren dekla- rieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des OGAW in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft Kollektivtreuhänder- schaft bzw. allfälliger Teilfonds des Fonds sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen ab- gezogen werden. 1 Gemäss Zollanschlussvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein findet das schweizerische Stempelsteuerrecht auch in Liechtenstein Anwendung. Im Sinne der schweizerischen Stempelsteuergesetzgebung gilt das Fürstentum Liechtenstein daher als Inland.

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Samples: Treuhandvertrag

Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des OGAW in der Rechtsform Rechts- form des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen abge- zogen werden. 1 Gemäss Zollanschlussvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein findet das schweizerische Stempelsteuerrecht auch in Liechtenstein Anwendung. Im Sinne der schweizerischen Stempelsteuergesetzgebung gilt das Fürstentum Liechtenstein daher als Inland.

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Fondsspezifischem Anhang Und Prospekt

Natürliche Personen mit Steuerdomizil in Liechtenstein. Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte private Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren und diese unterliegen der Vermögenssteuer. Allfällige Ertragsausschüttungen bzw. thesaurierte Erträge des OGAW in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kollektivtreuhänderschaft sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezogen werden. 1 Gemäss Zollanschlussvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein findet das schweizerische Stempelsteuerrecht auch in Liechtenstein Anwendung. Im Sinne der schweizerischen Stempelsteuergesetzgebung gilt das Fürstentum Liechtenstein daher als Inland. thesaurierte Erträge des OGAW in der Rechtsform des vertraglichen Investmentfonds oder der Kol- lektivtreuhänderschaft sind erwerbssteuerfrei. Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalge- winne sind erwerbssteuerfrei. Kapitalverluste können vom steuerpflichtigen Erwerb nicht abgezo- gen werden.

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Samples: Treuhandvertrag