Common use of Nebenkosten Clause in Contracts

Nebenkosten. 3.3.1 Die Heizungskosten sind nach Massgabe des Heizkostenverteilers auf die Mieter zu verteilen. Besteht kein solcher, so erfolgt die Verteilung nach Kubi- kinhalt der beheizbaren Räume. Dasselbe gilt für Warmwasseraufberei- tungskosen sofern kein individueller Zähler eingerichtet ist. Bei Mieterwech- seln während der Abrechnungsperiode sind bei Heiz- und Warmwasserkos- ten nach den anerkannten Erfahrungswerten bezüglich Heizintensität auf die einzelnen Kalendermonate aufzuteilen. 3.3.2 Für die Verteilung der anderen Betriebskosten ist der Heizkostenverteiler anzuwenden, sofern kein anderer Verteiler bei Mietvertragsabschluss ver- einbart wurde. Bei Mieterwechseln während der Abrechnungsperiode sind die Betriebskosten nach Anzahl Monaten aufzuteilen. Die Abonnementsge- bühren für Televisions-Anschlüsse sind in jedem Fall nach Anzahl von An- schlüssen zu verteilen. 3.3.3 Die Nebenkosten sind alljährlich detailliert abzurechnen. Der Vermieter hat dem Mieter die Abrechnung innerhalb von sechs Monaten nach dem auf dem Deckblatt vereinbarten Abrechnungsstichtag zuzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung innert 18 Monaten seit dem vereinbarten Abrechnungs- stichtag nicht nach, so sind alle Nachforderungen an den Mieter für die frag- liche Abrechnungsperiode verwirkt. 3.3.4 Der während der Abrechnungsperiode ausziehende Mieter hat keinen An- spruch auf Erstellung einer separaten, vorzeitigen Nebenkostenabrechnung. Unbestrittene Nachforderungen oder Rückerstattungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. 3.3.5 Der Mieter oder sein bevollmächtigter Vertreter haben das Recht, die detail- lierte Abrechnung und die dazu gehörigen Belege inkl. Kostenverteiler im Original einzusehen. Allfällige Einwendungen gegen die Abrechnung innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. 3.3.6 Sind für Nebenkosten ganz oder teilweise Pauschalzahlungen vereinbart, so wird keine Abrechnung erstellt; Rück- oder Nachzahlungen entfallen. Das Einsichtsrecht in die Belege gilt jedoch auch ausdrücklich bei vereinbarten Pauschalzahlungen.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag

Nebenkosten. 3.3.1 Die Heizungskosten sind Reisekosten werden auf Nachweis gemäß § 14 HOAI 2013 erstattet. gemäß § 14 HOAI 2013 Abs. 1 Satz 2 von der Erstattung ausgeschlossen. Die übrigen Nebenkosten nach Massgabe des Heizkostenverteilers § 14 HOAI 2013 werden gemäß § 14 HOAI 2013 Abs. 1 Satz 2 von der Erstattung ausgeschlossen. pauschal mit % auf die Mieter Leistungen erstattet. auf Nachweis erstattet. 7.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach für Personenschäden €* für sonstige Schäden €* * Die Deckungssummen richten sich nach Abschnitt K12 Nr. 11 der RBBau 8.1 Als Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name, Qualifikation, Zulassungen): 8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung (Anlage 8) über die gewis- senhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz abzugeben. Er hat dafür zu verteilensorgen, dass ggf. Besteht kein solcherauch seine, mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten, gegenüber dem Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine Verpflich- tungserklärung abgeben. 8.3 Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen Zu- gangsbestimmungen (Anlage 7) zu beachten. Der Auftragnehmer beachtet die Si- cherheits- und Ordnungsvorschriften, die innerhalb der Liegenschaft gelten. 8.4 Ändern sich die in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen wesentlich, so erfolgt die Verteilung nach Kubi- kinhalt ist der beheizbaren Räume. Dasselbe gilt für Warmwasseraufberei- tungskosen sofern kein individueller Zähler eingerichtet ist. Bei Mieterwech- seln während der Abrechnungsperiode sind bei Heiz- und Warmwasserkos- ten nach den anerkannten Erfahrungswerten bezüglich Heizintensität auf die einzelnen Kalendermonate aufzuteilenVer- trag entsprechend zu ergänzen. 3.3.2 Für die Verteilung 8.5 Mehrleistungen sind zeitnah begründet anzuzeigen. Werden diese erst mit der anderen Betriebskosten ist der Heizkostenverteiler anzuwendenHono- rarschlussrechnung geltend gemacht, sofern kein anderer Verteiler bei Mietvertragsabschluss ver- einbart wurde. Bei Mieterwechseln während der Abrechnungsperiode sind die Betriebskosten nach Anzahl Monaten aufzuteilen. Die Abonnementsge- bühren für Televisions-Anschlüsse sind in jedem Fall nach Anzahl von An- schlüssen zu verteilenerfolgt keine Vergütung. 3.3.3 Die Nebenkosten sind alljährlich detailliert abzurechnen. Der Vermieter hat dem Mieter die Abrechnung innerhalb von sechs Monaten nach dem auf dem Deckblatt vereinbarten Abrechnungsstichtag zuzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung innert 18 Monaten seit dem vereinbarten Abrechnungs- stichtag nicht nach, so sind alle Nachforderungen an den Mieter für die frag- liche Abrechnungsperiode verwirkt. 3.3.4 Der während der Abrechnungsperiode ausziehende Mieter hat keinen An- spruch auf Erstellung einer separaten, vorzeitigen Nebenkostenabrechnung. Unbestrittene Nachforderungen oder Rückerstattungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. 3.3.5 Der Mieter oder sein bevollmächtigter Vertreter haben das Recht, die detail- lierte Abrechnung und die dazu gehörigen Belege inkl. Kostenverteiler im Original einzusehen. Allfällige Einwendungen gegen die Abrechnung innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. 3.3.6 Sind für Nebenkosten ganz oder teilweise Pauschalzahlungen vereinbart, so wird keine Abrechnung erstellt; Rück- oder Nachzahlungen entfallen. Das Einsichtsrecht in die Belege gilt jedoch auch ausdrücklich bei vereinbarten Pauschalzahlungen.

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Samples: Boden Und Grundwasserschutz – Phase I

Nebenkosten. 3.3.1 4.1 S5mtliche Betriebskosten und die angemessenen Kosten der Hausverwaltung tragen die Mieter. Betriebskosten sind alle in der Anlage 3 zu Abschnitt 27 Abs 1 der zweiten Berechnungsverardnung aufgef0hrte Kosten, die Kosten der Fasadenreinigung, des Betriebes der Garagentore, der Be- und EntiCittungsaniagen, der Auftugsreparaturen, der Portiers und der sonstigen fOr den Betrieb des GebSudes benbtigten Personals (einschl. der Kosten einer etwa durchzufOhrenden GebSudebewachung), die Beleuchtungsmittel, sowie alle k0nftiq etwa entstehenden Betriebskosten und alle auf Gesetz, Verordnung oder Ortss=ungen beruhenden Geb0hren, Steuern und Abgaben, die etwa kOnftig neu fOr clas MietgrundstElck eingef6hrt werden. Bei Vorhandensein oder bei Einrichtung von Sarnmelschildanlagen, Wegweisern o.,5. ist der Mieter verpflichtet, these zu benutzen und die Kosten von deren Installation, Er- und Unterhaltung zu tragen. Die Heizungskosten sind Kosten des Betriebes der Tiefgarage Obernimmt der Mieter. Hierzu geh6ren. die Kosten fOr Sjuberung, Fahrbahnrnarkiterung, Strom, Leuchtmittel, Wartung von elektronischen Leseger@iten und Gegensprechanlagen. 4.2 Alle Kosten i.S. von 4.1 werden, soweit sie nicht vom Mieter unmittelbar beglichen oder nach Massgabe des Heizkostenverteilers Verbrauch ermittelt werden, im Verh5ltnis der Mietfl5che gem, Zif-fer 1.2 auf die Mieter zu verteilenurngelegi, wobei fOr die Nebenkostenabrechnung pro Tiefgaragenplatz pauschal 4 qm angesew werden. Besteht kein solcherWeiche BeTriebskosten nach Verbrauch umgelegt werden, so erfolgt die Verteilung nach Kubi- kinhalt entscheidet, soweit nicht gesetzliche Regelungen bestehen, der beheizbaren Räume. Dasselbe gilt für Warmwasseraufberei- tungskosen sofern kein individueller Zähler eingerichtet ist. Bei Mieterwech- seln während der Abrechnungsperiode sind bei Heiz- und Warmwasserkos- ten nach den anerkannten Erfahrungswerten bezüglich Heizintensität auf die einzelnen Kalendermonate aufzuteilenVermieter. 3.3.2 Für 4.3 Die Abrechnung der Kosten gem. 4.1 erfolgt j5hrlich. Abrechnungszeitraum is-[ clas Kalenderjahr. 4.4 Auf alle Kosten i.S. von 4.1 wird zun5chst eine monatliche Vorauszah[ung in 1-16he von DM 1.984,75 zuzogl. Mehrwerts-teuer erhoben, die Verteilung f5llig wird zusammen mit dem monailichen Mietzins. Etwa sich aus der anderen Betriebskosten ist j5hrlichen Abrechnung ergebende Forderungen werden fd[lig einen Monat nach Zustellung der Heizkostenverteiler anzuwenden, sofern kein anderer Verteiler bei Mietvertragsabschluss ver- einbart wurdeAbrechnung. 4.5 Eine Anpassung der monatlichen Vorauszahlung an gelinderie VerhAltnisse nimmt der VermieTer gem. Bei Mieterwechseln während der Abrechnungsperiode sind die Betriebskosten nach Anzahl Monaten aufzuteileni 315 8GB vor. Die Abonnementsge- bühren für Televisions-Anschlüsse sind geinderte Vorauszahlung ist in jedem Fall nach Anzahl von An- schlüssen diesem Falle ab dem Zugang der Anpassungsmitteflung folgenclen Monat zu verteilenleisten. 3.3.3 Die Nebenkosten sind alljährlich detailliert abzurechnen4.6 Endet das Mietverhiltnis wjhrend der Abrechnungsperiode, wird die Abrechnung nicht zwischenzeitlich, sondern nur im Rahmen der allgerneinen Abrechnung erstellt. 4.7 Zu alien Kosten LS. von 4.1 kornmt die Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Hahe hinzu. 4.8 Der Vermieter 1511t auf seine Kosten einen sep. Strornz5hler installieren. Der Vermieter hat dem Mieter meldet sich selbst bei den Stadtwerken an und tr5gt die Abrechnung innerhalb von sechs Monaten nach dem auf dem Deckblatt vereinbarten Abrechnungsstichtag zuzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung innert 18 Monaten seit dem vereinbarten Abrechnungs- stichtag nicht nach, so sind alle Nachforderungen an den Mieter für die frag- liche Abrechnungsperiode verwirktKosten des Stromverbrauchs. 3.3.4 Der während der Abrechnungsperiode ausziehende Mieter hat keinen An- spruch auf Erstellung einer separaten, vorzeitigen Nebenkostenabrechnung. Unbestrittene Nachforderungen oder Rückerstattungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. 3.3.5 Der Mieter oder sein bevollmächtigter Vertreter haben das Recht, die detail- lierte Abrechnung und die dazu gehörigen Belege inkl. Kostenverteiler im Original einzusehen. Allfällige Einwendungen gegen die Abrechnung innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. 3.3.6 Sind für Nebenkosten ganz oder teilweise Pauschalzahlungen vereinbart, so wird keine Abrechnung erstellt; Rück- oder Nachzahlungen entfallen. Das Einsichtsrecht in die Belege gilt jedoch auch ausdrücklich bei vereinbarten Pauschalzahlungen.

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Samples: Mietvertrag (Neon Systems Inc)

Nebenkosten. 3.3.1 Folgende Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit diese Leistungen in Anspruch genommen werden und diese über das Kolleg abgerechnet werden, d. h. das Kolleg für Leistungen in Vorleistung getreten ist: 1. die Kosten für ärztliche Betreuung und Behandlung, für Medikamente u. Ä. sowie für einen Krankenhausaufenthalt. Sollten Zahlungen einer Kranken- oder Unfallversicherung an das Kolleg erfolgen, wird dies dem Konto gutgeschrieben, 2. die Kosten für die Pflege und Reinigung der persönlichen Wäsche und Kleidung, falls der Kollegiat die Wäsche im Kolleg nicht selbst (nach dem Erwerb von Wertmarken) wäscht/trocknet, 3. die Kosten für Instrumental- und Gesangseinzel- oder Gruppenunterricht sowie für musikalische Sonderausbildung, 4. die Kosten für die Ausbildung in besonderen Sportarten sowie für Trainerstunden außerhalb des normalen Kollegangebotes (z. B. Golf, Tennis und Reiten), 5. Telefongespräche, 6. Reisekosten, soweit es sich nicht um verpflichtende Exkursionen handelt, 7. Kosten für Theater- und Konzertbesuche sowie eintägige Kolleg- und Skiausflüge, soweit sie nicht verpflichtend sind, 8. Kosten für möglicherweise einzuholende behördliche Dokumente (Visa etc.), 9. Kosten für Prüfungen anderer Organisationen (z.B. TOEFL, GMAT, SAT). Die Heizungskosten sind nach Massgabe des Heizkostenverteilers auf die Mieter zu verteilen. Besteht kein solcherErziehungsberechtigten können bezüglich aller Leistungen erklären, so erfolgt die Verteilung nach Kubi- kinhalt der beheizbaren Räume. Dasselbe gilt für Warmwasseraufberei- tungskosen sofern kein individueller Zähler eingerichtet istdass sie nicht wünschen, dass diese durch das Kolleg bezahlt oder ausgezahlt werden. Bei Mieterwech- seln während den Leistungen 1., 2., 3., 4., und 6. entsteht zwischen Leistungserbringer und Kollegiat (bzw. bei Minderjährigkeit des Kollegiaten zwischen Leistungsbringer und dem Erziehungsberechtigten) unmittelbar ein Vertragsverhältnis. Das Honorar ist deshalb nicht dem Kolleg geschuldet. Der Kollegiat und/oder der Abrechnungsperiode sind bei Heiz- und Warmwasserkos- ten nach den anerkannten Erfahrungswerten bezüglich Heizintensität auf Erziehungsberechtigte können jedoch die einzelnen Kalendermonate aufzuteilen. 3.3.2 Für Zustimmung erteilen, dass die Verteilung der anderen Betriebskosten ist der Heizkostenverteiler anzuwenden, sofern kein anderer Verteiler bei Mietvertragsabschluss ver- einbart wurde. Bei Mieterwechseln während der Abrechnungsperiode sind Zahlungen an die Betriebskosten nach Anzahl Monaten aufzuteilenjeweiligen Leistungserbringer über das Kolleg abgerechnet werden. Die Abonnementsge- bühren für Televisions-Anschlüsse Erziehungsberechtigten bzw. der volljährige Kollegiat sind in jedem Fall nach Anzahl Falle verpflichtet, von An- schlüssen dem Kolleg verauslagte Nebenkosten an das Kolleg zu verteilenentrichten. Gewährleistungs-, Delikts- und Schadensersatzansprüche sind insoweit von den Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Kollegiaten direkt gegenüber dem Leistungserbringer – insbesondere bzgl. der in den Ziffern 1. 3.3.3 Die Nebenkosten sind alljährlich detailliert abzurechnen, 2., 3., 4. Der Vermieter hat und 6. genannten Leistungen- geltend zu machen. Das Kolleg wird – soweit erforderlich – seine diesbezüglichen Ansprüche zum Zwecke der Geltendmachung durch die Erziehungsberechtigten bzw. dem Mieter die Abrechnung innerhalb von sechs Monaten nach dem auf dem Deckblatt vereinbarten Abrechnungsstichtag zuzustellenvolljährigen Kollegiaten an diese abtreten. Kommt er dieser Verpflichtung innert 18 Monaten seit dem vereinbarten Abrechnungs- stichtag nicht nach, so sind alle Nachforderungen an Im Falle der Nichtabtretung verpflichtet sich das Kolleg zur Erfüllung berechtigter Ansprüche gegenüber den Mieter für die frag- liche Abrechnungsperiode verwirkt. 3.3.4 Der während der Abrechnungsperiode ausziehende Mieter hat keinen An- spruch auf Erstellung einer separaten, vorzeitigen Nebenkostenabrechnung. Unbestrittene Nachforderungen oder Rückerstattungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. 3.3.5 Der Mieter oder sein bevollmächtigter Vertreter haben das Recht, die detail- lierte Abrechnung und die dazu gehörigen Belege inkl. Kostenverteiler Leistungserbringern im Original einzusehen. Allfällige Einwendungen gegen die Abrechnung innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anzufechtenInnenverhältnis. 3.3.6 Sind für Nebenkosten ganz oder teilweise Pauschalzahlungen vereinbart, so wird keine Abrechnung erstellt; Rück- oder Nachzahlungen entfallen. Das Einsichtsrecht in die Belege gilt jedoch auch ausdrücklich bei vereinbarten Pauschalzahlungen.

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Samples: Kollegvertrag

Nebenkosten. 3.3.1 Die Heizungskosten sind Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Leistungsvergütung besteht, hat der Auftraggeber die Nebenkosten gesondert zu tragen. Als Nebenkosten können gelten (keine taxative Anführung): a. Beschaffung erforderlicher Unterlagen, Grundlagen, Bestandsaufnahmen udgl. (ausgenommen Gesetzestexte, fachübliche Normen und Richtlinien); b. Der mit dem Auftraggeber abgestimmte Einsatz von speziellen Ausrüstungen, wie EDV-Anlagen, Spezialkameras udgl.; c. Ausfertigung von Projekten, Berechnungen, Plänen und Gutachten erfolgt zweifach (ein Original und eine Kopie) sowie digital als pdf-Datei, sofern vertraglich nicht anders festgelegt. Vervielfältigungen von Schriftstücken und Zeichnungen, Plandrucken, Drucksachen udgl. sowie Herstellung von EDV Datenträgern, die zusätzlich an den Auftraggeber, beigezogene Fachleute, Ausführende, Behörden oder sonstige mit der Planung beschäftigte Personen oder an vom Auftraggeber benannte Dritte zu übergeben sind, werden gesondert nach Massgabe des Heizkostenverteilers auf die Mieter zu verteilen. Besteht kein solcher, so erfolgt die Verteilung nach Kubi- kinhalt der beheizbaren Räume. Dasselbe gilt für Warmwasseraufberei- tungskosen sofern kein individueller Zähler eingerichtet ist. Bei Mieterwech- seln während der Abrechnungsperiode sind bei Heiz- und Warmwasserkos- ten nach den anerkannten Erfahrungswerten bezüglich Heizintensität auf die einzelnen Kalendermonate aufzuteilenAufwand verrechnet. 3.3.2 Für die Verteilung d. Prüfgutachten, Behördliche Kommissionsgebühren, Stempel- und Rechtsgebühren, Verwaltungsabgaben, Gerichts-, Porto- und Transportkosten, Zölle udgl.; e. Wegzeiten und Fahrkosten nach Zielen außerhalb des Gemeindegebietes, in dem sich der anderen Betriebskosten ist der Heizkostenverteiler anzuwendenFirmensitz von B&C befindet; x. Xxxxxxxxxxx, sofern kein anderer Verteiler bei Mietvertragsabschluss ver- einbart wurde. Bei Mieterwechseln während der Abrechnungsperiode sind diese nicht B&C zu vertreten hat; g. Kosten für einen über die Betriebskosten nach Anzahl Monaten aufzuteilen. Die Abonnementsge- bühren für Televisions-Anschlüsse sind in jedem Fall nach Anzahl bestehende Berufshaftpflichtversicherung von An- schlüssen zu verteilenB&C hinausgehenden Versicherungsschutz durch den Auftraggeber sowie auftragsbedingte Versicherungen, die bescheidmäßig auferlegt werden. 3.3.3 Die h. Allfällig entstandene Nebenkosten sind alljährlich detailliert abzurechnen. Der Vermieter hat dem Mieter die Abrechnung innerhalb von sechs Monaten nach dem auf dem Deckblatt vereinbarten Abrechnungsstichtag zuzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung innert 18 Monaten seit dem vereinbarten Abrechnungs- stichtag werden, sofern schriftlich einvernehmlich nicht nach, so sind alle Nachforderungen an den Mieter für die frag- liche Abrechnungsperiode verwirkt. 3.3.4 Der während der Abrechnungsperiode ausziehende Mieter hat keinen An- spruch auf Erstellung einer separaten, vorzeitigen Nebenkostenabrechnung. Unbestrittene Nachforderungen oder Rückerstattungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. 3.3.5 Der Mieter oder sein bevollmächtigter Vertreter haben das Recht, die detail- lierte Abrechnung und die dazu gehörigen Belege inkl. Kostenverteiler im Original einzusehen. Allfällige Einwendungen gegen die Abrechnung innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. 3.3.6 Sind für Nebenkosten ganz oder teilweise Pauschalzahlungen anders vereinbart, so wird keine Abrechnung erstellt; Rück- oder Nachzahlungen entfallen. Das Einsichtsrecht in die Belege gilt jedoch auch ausdrücklich bei vereinbarten Pauschalzahlungennach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nebenkosten. 3.3.1 Die Heizungskosten 9.12.1 Sämtliche weitere Nebenkosten, inklusive aller Reisekosten, Post- und Fern- meldegebühren, EDV-Kosten, Vervielfältigungskosten etc. werden mit 5 v.H. des Nettohonorars nach § 7.1 vergütet. 9.12.2 Ein etwaiger Umbauzuschlag ist bereits in der Honorierung gemäß 9.1 enthal- ten und wird nicht gesondert erhoben. 10.1 Honorarrechnungen (Abschlagsrechnungen sowie die Schlussrechnung) des Auftragnehmers sind nach Massgabe des Heizkostenverteilers auf die Mieter vertragsgemäßer Erbringung der jeweiligen Projekt- steuerungsleistungen spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber prüfbar zu verteilen. Besteht kein solcher, so erfolgt die Verteilung nach Kubi- kinhalt der beheizbaren Räume. Dasselbe gilt für Warmwasseraufberei- tungskosen sofern kein individueller Zähler eingerichtet ist. Bei Mieterwech- seln während der Abrechnungsperiode sind bei Heiz- und Warmwasserkos- ten nach den anerkannten Erfahrungswerten bezüglich Heizintensität auf die einzelnen Kalendermonate aufzuteilenübergeben. 3.3.2 Für 10.2 Entsprechend dem Rahmenterminplan (vgl. § 8.1) werden Abschlagszahlungen, jeweils in Höhe von 90 v. H. der Vergütung für die Verteilung nachgewiesenen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt. Diese Abschlagszahlungen werden 21 Ka- lendertage nach Zugang des prüfbaren Nachweises fällig. 10.3 Wird nach Annahme der anderen Betriebskosten Teil-/Schlusszahlung festgestellt, dass die gem. Ziff. 1.6 festgelegten anrechenbaren Kosten überschritten wurden, erfolgt keine Anpas- sung des Honorars des Auftragnehmers. 10.4 [Entfällt] 10.5 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu er- statten. Leistet er innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent- punkten über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 10.6 Die Leistung des Auftragnehmers ist der Heizkostenverteiler anzuwendenabgeschlossen, sofern kein anderer Verteiler bei Mietvertragsabschluss ver- einbart wurdekumulativ die Kos- tenfeststellung des Architekten, die Auflistung aller Gewährleistungsfristen (welche wiederum die Durchführung aller Abnahme ohne Auflagen voraussetzt) sowie die mangelfreie Bauzustandsbesichtigung des Bauamts vorliegt. Bei Mieterwechseln während der Abrechnungsperiode sind die Betriebskosten nach Anzahl Monaten aufzuteilenDies gilt jeweils für beide Bauabschnitte gemäß Ziff. Die Abonnementsge- bühren für Televisions-Anschlüsse sind in jedem Fall nach Anzahl von An- schlüssen zu verteilen1.4 a) und 1.4 b) getrennt. 3.3.3 Die Nebenkosten sind alljährlich detailliert abzurechnen11.1 Der Auftragnehmer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund schriftlich kündi- gen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Baumaßnahme insgesamt nicht durchgeführt oder während einer Zeit von mehr als 12 Monaten (vgl. Ziff. 5.3) nicht weitergeführt wird. Der Vermieter hat dem Mieter die Abrechnung innerhalb von sechs Monaten nach dem auf dem Deckblatt vereinbarten Abrechnungsstichtag zuzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung innert 18 Monaten seit dem vereinbarten Abrechnungs- stichtag nicht nachAuftraggeber ist jederzeit zur Kündi- gung berechtigt, einer Kündigungsfrist bedarf es nicht. 11.2 Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, so sind alle Nachforderungen nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen, nachgewiesenen und für den Auftraggeber verwertbaren Leistungen zu vergüten und die für diese nachweisbar entstandenen notwendigen Nebenkosten zu erstatten. Mängel- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sowie die Höchstgrenze der Er- stattung gem. Ziff. 9.12.1 bleiben unberührt. 11.3 Wird aus einem sonstigen Grund gekündigt, so steht dem Auftragnehmer für die beauftragten Leistungen die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch das- jenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 11.4 Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben die Ansprü- che der Vertragsparteien aus den § 16 und § 17 unberührt. 12.1 Die Rechte des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des Auftragnehmers wie Mängel- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vor- schriften. 12.2 Die Verjährungsfrist von fünf Jahren für die Ansprüche des Auftraggebers be- ginnt erst mit der Erfüllung der letzten nach dem Vertrag zu erbringenden Leistung, spätestens jedoch bei vollständiger Abnahme des Bauwerks / der bau- lichen Anlagen an den Mieter Auftraggeber. Für Leistungen, die nach der Übergabe noch zu erbringen sind (d.h. insbesondere Gewährleistungsverfolgung), beginnt die Verjährung mit der Erfüllung der letzten Leistung. 13.1 Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der ge- samten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem oder im Zusammenhang mit diesem Ver- trag Versicherungsschutz in der Höhe der nachfolgend genannten Deckungssumme besteht. 13.2 Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betra- gen 13.2.1 für Personenschäden EUR 3.000.000,00 13.2.2 für sonstige Schäden EUR 2.000.000,00 13.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Projekthaftpflichtversi- cherung. 13.4 Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig ma- chen. Weist der Auftragnehmer den Versicherungsschutz nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber nach, ist der Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. 13.5 Der Auftragnehmer weist den Versicherer an, den Auftraggeber unverzüglichen über Veränderungen des Versicherungsschutzes (insbesondere wenn und so- weit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht) zu informieren. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich durch Abschluss ei- nes neuen Versicherungsvertrages Deckung in der vereinbarten Höhe für die frag- liche Abrechnungsperiode verwirktgesamte Vertragslaufzeit nachzuholen, zu gewährleisten und nachzuweisen. 3.3.4 14.1 Der während Auftragnehmer ist zur Wahrung der Abrechnungsperiode ausziehende Mieter hat keinen An- spruch auf Erstellung einer separaten, vorzeitigen Nebenkostenabrechnung. Unbestrittene Nachforderungen oder Rückerstattungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlenRechte und Interessen des Auftragge- bers im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen berechtigt und verpflichtet. 3.3.5 14.2 Er hat den Auftraggeber unverzüglich über Umstände zu unterrichten, aus denen sich Ansprüche gegen mit der Planung beauftragte freiberuflich Tätige bzw. mit der Bauausführung beauftragte Unternehmen ergeben können. 14.3 Die Geltendmachung derartiger Ansprüche obliegt dem Auftraggeber. 14.4 Der Mieter Auftragnehmer darf Dritten ohne Einwilligung des Auftraggebers keine Pläne aushändigen und keine Auskünfte geben, die sich auf das Vorhaben beziehen. Ziff. 7.2 bleibt unberührt. 14.5 Der Auftragnehmer wird bei den vertragsgegenständlichen Projekten verbindlich durch Herrn Dipl.-Ing. Xxxxxx Xxxxxxxx vertreten, der auch in Person das Projekt bearbeiten wird und an sämtlichen Besprechungsterminen teilnehmen wird. Die von dem Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrages angefertigten Unterla- gen – Pläne oder sein bevollmächtigter Vertreter haben Zeichnungen als Transparentpausen und digitale Datenträger – sind auf Verlangen an den Auftraggeber unverzüglich herauszugeben; sie wer- den dessen Eigentum. Die dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen sind dem Auftraggeber spätestens nach Erfüllung seines Auftrags zurückzugeben. Außer aufgrund rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Ansprüche sind Zurückbehaltungsrechte, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. 16.1 Sollten dem Auftragnehmer an seinen Leistungen Urheberrechte zustehen, sind sich die Parteien einig, dass dessen Urheberpersönlichkeitsrecht unberührt bleibt. Der Auftraggeber erhält hieran jedoch ein unentgeltliches, ausschließli- ches, unwiderrufliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes und übertragbares Nutzungs- und Verwertungsrecht. Der Auftraggeber darf daher sämtliche durch den Auftragnehmer erstellten Unterlagen (insbesondere das im Rahmen des Projekts erstellte Projekthandbuch, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Skizzen, Konzepte, Berechnungen etc.) für die im Vertrag genannte Baumaß- nahme ohne Mitwirkung des Auftragnehmers uneingeschränkt nutzen und verwerten. Die dem Auftraggeber eingeräumten Rechte beinhalten insbeson- dere das Recht, die detail- lierte Abrechnung Unterlagen und das errichtete Bauwerk auch ohne Mitwirkung des Auftragnehmers ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, zu ver- breiten, öffentlich zugänglich zu machen und in jeder Form zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, in andere Werke einfließen zu lassen und Bearbeitun- gen wie die dazu gehörigen Belege inklursprünglichen Werke auszuwerten, sowie das Recht zur Weiterübertragung der vorgenannten Rechte an Dritte. Kostenverteiler Auch für den Fall einer vorzeitigen Beendigung dieses Vertrages bestehen diese Rechte fort. Der Auf- traggeber wir den Auftragnehmer vor wesentlichen Änderungen eines urheberrechtlich geschützten Werkes – soweit zumutbar – anhören. Der Auftrag- geber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragnehmers. 16.2 Der Auftragnehmer garantiert, dass die im Original einzusehenRahmen dieses Vertrages erarbeite- ten Unterlagen nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Allfällige Einwendungen gegen die Abrechnung innert 30 Tagen nach Erhalt bei Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf erstes Anfordern gegenüber sämtlichen geltend gemach- ten Ansprüchen Dritter aufgrund der Schlichtungsbehörde anzufechtenNutzung und Verwertung der von dem Auftragnehmer erarbeiteten Unterlagen freistellen bzw. dem Auftraggeber ent- sprechende Schäden ohne Abzug erstatten. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche we- gen Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. 3.3.6 Sind 16.3 Zur Übertragung von Leistungen für Nebenkosten ganz das Bauvorhaben an freie Mitarbeiter oder teilweise Pauschalzahlungen vereinbartsonstige Dritte ist der Auftragnehmer nur berechtigt, so wird keine Abrechnung erstellt; Rück- oder Nachzahlungen entfallensoweit er dem Auftraggeber alle in Ziff. 16.1 bezeichneten Verwertungs- und Nutzungsrechte an diesen Leis- tungen verschafft. Ziff. 4.11 und bleiben unberührt. 16.4 Das Einsichtsrecht in die Belege gilt jedoch auch ausdrücklich bei vereinbarten PauschalzahlungenVeröffentlichungsrecht des Auftragnehmers unterliegt der vorherigen schrift- lichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Planungs- und Kostendaten der Baumaßnahme dürfen vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben wer- den.

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Samples: Projektsteuerungsvertrag

Nebenkosten. 3.3.1 Die Heizungskosten sind nach Massgabe des Heizkostenverteilers Für die Abgeltung der im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehenden Nebenkosten, berechnet der AN eine im Angebot ge- nannte prozentuale Pauschale (bezogen auf die Mieter zu verteilenNettohonorar- summe). Besteht kein solcherIst diese nicht ausdrücklich genannt gilt eine Pauschale von 5% der Nettoauftragssumme. Mit der Vergütung sind die im An- gebot aufgeführten Posten abgegolten. Ist dort nichts aufgeführt, beinhaltet die Nebenkostenpauschale die nachfolgenden Positionen: o Post- und Fernmeldegebühren o Vervielfältigungen / Kopien bis DIN A3 je 2 Exemplare der schriftli- chen Ausarbeitungen (Gutachten, Stellungnahmen, Berichte, etc.), sowie die zum internen Gebrauch erforderlichen Unterlagen Besprechungen beim Bauherrn und / oder Objektplaner sind nicht in den Nebenkosten enthalten. Sofern sie nicht ausdrücklich in den Leistungspositionen des Angebotes aufgeführt sind, werden nach tatsächlichem Aufwand sowie den nachgewiesenen Reisekosten be- rechnet. Es wird vorausgesetzt, dass dem Auftragnehmer die für die einzel- nen Planungsphasen notwendigen Unterlagen unentgeltlich zur Ver- fügung gestellt werden. Dies bedeuten einen editierbaren (*.dxf oder .dwg) sowie einen nicht editierbar (.pdf) Plansatz. Sollte ein Plansatz in Papierform erforderlich werden, so erfolgt die Verteilung nach Kubi- kinhalt der beheizbaren Räume. Dasselbe gilt für Warmwasseraufberei- tungskosen sofern kein individueller Zähler eingerichtet ist. Bei Mieterwech- seln während der Abrechnungsperiode sind bei Heiz- und Warmwasserkos- ten nach den anerkannten Erfahrungswerten bezüglich Heizintensität auf die einzelnen Kalendermonate aufzuteilen. 3.3.2 Für die Verteilung der anderen Betriebskosten ist der Heizkostenverteiler anzuwenden, sofern kein anderer Verteiler bei Mietvertragsabschluss ver- einbart wurde. Bei Mieterwechseln während Auftragnehmer berechtigt einen Plotservice mit dem Ausdruck der Abrechnungsperiode sind die Betriebskosten nach Anzahl Monaten aufzuteilen. Die Abonnementsge- bühren für Televisions-Anschlüsse sind in jedem Fall nach Anzahl von An- schlüssen Unterlagen zu verteilenLasten des Auftraggebers zu beauftragen. 3.3.3 Die Nebenkosten sind alljährlich detailliert abzurechnen. Der Vermieter hat dem Mieter die Abrechnung innerhalb von sechs Monaten nach dem auf dem Deckblatt vereinbarten Abrechnungsstichtag zuzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung innert 18 Monaten seit dem vereinbarten Abrechnungs- stichtag nicht nach, so sind alle Nachforderungen an den Mieter für die frag- liche Abrechnungsperiode verwirkt. 3.3.4 Der während der Abrechnungsperiode ausziehende Mieter hat keinen An- spruch auf Erstellung einer separaten, vorzeitigen Nebenkostenabrechnung. Unbestrittene Nachforderungen oder Rückerstattungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. 3.3.5 Der Mieter oder sein bevollmächtigter Vertreter haben das Recht, die detail- lierte Abrechnung und die dazu gehörigen Belege inkl. Kostenverteiler im Original einzusehen. Allfällige Einwendungen gegen die Abrechnung innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. 3.3.6 Sind für Nebenkosten ganz oder teilweise Pauschalzahlungen vereinbart, so wird keine Abrechnung erstellt; Rück- oder Nachzahlungen entfallen. Das Einsichtsrecht in die Belege gilt jedoch auch ausdrücklich bei vereinbarten Pauschalzahlungen.

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Samples: Ingenieurvertrag

Nebenkosten. 3.3.1 Die Heizungskosten Nebenkosten sind nach Massgabe Auslagen, die ursächlich und unmittelbar mit dem Schulausflug zusammenhängen und notwendig sind, um diesen „unter zumutbaren Bedingungen“ ausführen zu können. Dazu zählen z.B. Eintrittsgelder für Ausstellungen und Museen, dienstlich notwendige Telefonkosten oder Kosten für erforderliche ärztliche Zeugnisse, Grenzübertritts- und Zollpapiere, Visa oder notwendige Impfungen sowie die Kosten für ein Leihfahrrad. Handykosten im Ausland können nur übernommen werden, wenn die dienstliche Notwendigkeit ausreichend begründet wird. Eine solche Situation kann beispielsweise vorliegen, wenn sich eine Schülerin oder ein Xxxxxxx in Gefahr befindet und ein öffentliches Telefon nicht in unmittelbarer Nähe ist. Für Erstattungen sind Einzelnachweise der geführten Gespräche vorzulegen. Ausgaben für die Reiseausstattung (z.B. Koffer, Taschen), für Tageszeitungen, Trinkgelder/Verpflegung oder Geschenke, für Stadtpläne, Unterkunftsverzeichnisse, Reiseversicherungen oder für die Jahresgebühr der Kreditkarte werden grundsätzlich nicht erstattet. Ausgenommen davon ist die Reiseversicherung, die mit der „Allianz Travel“ auf Grundlage des Heizkostenverteilers Rahmenvertrags mit dem Land Schleswig-Holstein abgeschlossen worden sind. Diese kann online über den bei Punkt 1.5 hinterlegten Link abgeschlossen werden. Erstattungsfähig sind ebenso die Kosten einer Rechtsschutzversicherung auf Basis des Rahmenvertrags, den das Land mit der ÖRAG vereinbart hat (vgl. S. 25f. des Leitfadens „Lernen am anderen Ort“). Kosten für einen Ski- oder Surfkurs sowie für ähnliche Freizeitangebote werden den Lehrkräften nicht erstattet, wohl aber Transfer- und Liftkosten sowie Leihgebühren für notwendige Ausstattung, sofern entsprechende Belege vorgelegt werden. Durch den Dienstreisenden geleistete CO² Kompensationen in den Fällen des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 BRKG werden als Nebenkosten erstattet. Bei notwendigen Auslagen unter 10,00 € kann auf die Mieter zu verteilen. Besteht kein solcher, so erfolgt die Verteilung nach Kubi- kinhalt der beheizbaren Räume. Dasselbe gilt für Warmwasseraufberei- tungskosen sofern kein individueller Zähler eingerichtet ist. Bei Mieterwech- seln während der Abrechnungsperiode sind bei Heiz- und Warmwasserkos- ten nach den anerkannten Erfahrungswerten bezüglich Heizintensität auf die einzelnen Kalendermonate aufzuteilenVorlage zahlungsbegründender Originalunterlagen verzichtet werden. 3.3.2 Für die Verteilung der anderen Betriebskosten ist der Heizkostenverteiler anzuwenden, sofern kein anderer Verteiler bei Mietvertragsabschluss ver- einbart wurde. Bei Mieterwechseln während der Abrechnungsperiode sind die Betriebskosten nach Anzahl Monaten aufzuteilen. Die Abonnementsge- bühren für Televisions-Anschlüsse sind in jedem Fall nach Anzahl von An- schlüssen zu verteilen. 3.3.3 Die Nebenkosten sind alljährlich detailliert abzurechnen. Der Vermieter hat dem Mieter die Abrechnung innerhalb von sechs Monaten nach dem auf dem Deckblatt vereinbarten Abrechnungsstichtag zuzustellen. Kommt er dieser Verpflichtung innert 18 Monaten seit dem vereinbarten Abrechnungs- stichtag nicht nach, so sind alle Nachforderungen an den Mieter für die frag- liche Abrechnungsperiode verwirkt. 3.3.4 Der während der Abrechnungsperiode ausziehende Mieter hat keinen An- spruch auf Erstellung einer separaten, vorzeitigen Nebenkostenabrechnung. Unbestrittene Nachforderungen oder Rückerstattungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. 3.3.5 Der Mieter oder sein bevollmächtigter Vertreter haben das Recht, die detail- lierte Abrechnung und die dazu gehörigen Belege inkl. Kostenverteiler im Original einzusehen. Allfällige Einwendungen gegen die Abrechnung innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. 3.3.6 Sind für Nebenkosten ganz oder teilweise Pauschalzahlungen vereinbart, so wird keine Abrechnung erstellt; Rück- oder Nachzahlungen entfallen. Das Einsichtsrecht in die Belege gilt jedoch auch ausdrücklich bei vereinbarten Pauschalzahlungen.

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Samples: Genehmigung Und Abrechnung Von Reisekosten Bei Schulausflügen