Common use of Nebenkosten Clause in Contracts

Nebenkosten. a. Zus‰tzlich zur Miete, einer vereinbarten Mietsonderzahlung oder allf‰lligen sonstigen vertraglich festgelegten Betr‰gen übernimmt der Mietk‰ufer alle Gebühren, Beitr‰ge, Steuern, Abgaben, Straf- und Versicherungspr‰mien im Zusammenhang mit dem Besitz, der Benutzung und dem Erwerb des Mietkaufobjektes. Bei deren Bemessung werden die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietkaufvertrages gültigen Steuern und sonstigen Abgaben berücksichtigt. Bei abweichender Beurteilung der steuer- und abgabenrechtlichen Lage durch die Verwaltung, sowie bei Änderungen des Steuer- und Abgabenrechts oder der einschl‰gigen Verwaltungspraxis nach diesem Zeitpunkt, die den Mietverk‰ufer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Mietverk‰ufer berühren, kann eine entsprechende Anpassung der Mieten durch Mietk‰ufer oder Mietverk‰ufer verlangt werden. b. Weiters tr‰gt der Mietk‰ufer s‰mtliche angemessenen Kosten, die dem Mietverk‰ufer oder seinen Beauftragten vor, w‰hrend oder nach der Vertragsdauer erwachsen für die - Ermittlung des Aufenthaltes, des Dienstgebers und der Bonit‰t des Mietk‰ufers, - Hereinbringung f‰lliger Forderungen zur Sicherstellung und Einziehung des Mietkaufobjektes, insbesondere auch durch Mahnung und Inkasso (zu den beim Mietverk‰ufer und seinen Beauftragten üblichen Spesen), - sonstigen auflergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibungen, wenn der Mietk‰ufer diese Kosten durch vertragswidriges Verhalten verursacht hat.

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Samples: Mietkaufvertrag, Mietkaufvertrag

Nebenkosten. a. Zus‰tzlich zur MieteDer Mietzins besteht aus dem monatlichen Mietzins in der Höhe von [EINHEIT_PREIS] €. Es wird die Wertbeständigkeit des vereinbarten Mietzinses vereinbart. Die Wertsicherung erfolgt derzeit nach dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015). Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat Februar 2020 errechnete Indexzahl. Die Anpassung erfolgt jeweils am 1. Jänner eines jeden Jahre, einer vereinbarten Mietsonderzahlung oder allf‰lligen sonstigen vertraglich festgelegten Betr‰gen übernimmt der Mietk‰ufer alle Gebühren, Beitr‰ge, Steuern, Abgaben, Straf- und Versicherungspr‰mien beginnend im Zusammenhang mit dem BesitzFolgejahr des Abschlussdatums. Sollte der Index der Verbraucherpreise 2015 nicht mehr verlautbart werden, gilt jener von einer amtlichen Stelle verlautbarte Index als Grundlage für die Wertsicherung, der Benutzung diesem Index am ehesten entspricht. Das Recht des Vermieters eine aufgrund der Indexänderung sich ergebende Erhöhung des Mietzinses zu begehren, erlischt nur dann, wenn dieses Recht nicht innerhalb von drei Jahren ab der relevanten Indexerhöhung geltend gemacht wird. Die Auswirkung der Wertsicherungsklausel tritt von selbst ein. Selbst wenn der Vermieter den Hauptmietzins ohne Berücksichtigung der Wertsicherung vorschreibt, entgegennimmt oder quittiert, stellt dies keinesfalls einen konkludenten Verzicht auf die sich aus der Wertsicherungsvereinbarung ergebenden Ansprüche dar. Somit können Ansprüche aus der Wertsicherungsklausel auch im Nachhinein -bis zur Grenze der gesetzlichen Verjährung- geltend gemacht werden. Der vereinbarte Mietzins ist monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung des Mietzinses erfolgt durch Kreditkarte, Debitkarte oder durch Bankeinzug durch den Vermieter zum jeweiligen Fälligkeitsdatum. Der Vermieter wird SEPA Lastenschriften mindestens 2 Tage vor Einzug dem Mieter ankündigt (Pre- Notification). Diese Ankündigungsfrist gilt für alle vereinbarten SEPA-Lastschriften in der Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Erwerb des Mietkaufobjektes. Bei deren Bemessung werden die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietkaufvertrages gültigen Steuern und sonstigen Abgaben berücksichtigt. Bei abweichender Beurteilung der steuer- und abgabenrechtlichen Lage durch die Verwaltung, sowie bei Änderungen des Steuer- und Abgabenrechts oder der einschl‰gigen Verwaltungspraxis nach diesem Zeitpunkt, die den Mietverk‰ufer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Mietverk‰ufer berühren, kann eine entsprechende Anpassung der Mieten durch Mietk‰ufer oder Mietverk‰ufer verlangt werdenMieter. b. Weiters tr‰gt der Mietk‰ufer s‰mtliche angemessenen Kosten, die dem Mietverk‰ufer oder seinen Beauftragten vor, w‰hrend oder nach der Vertragsdauer erwachsen für die - Ermittlung des Aufenthaltes, des Dienstgebers und der Bonit‰t des Mietk‰ufers, - Hereinbringung f‰lliger Forderungen zur Sicherstellung und Einziehung des Mietkaufobjektes, insbesondere auch durch Mahnung und Inkasso (zu den beim Mietverk‰ufer und seinen Beauftragten üblichen Spesen), - sonstigen auflergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibungen, wenn der Mietk‰ufer diese Kosten durch vertragswidriges Verhalten verursacht hat.

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Samples: Mietvertrag

Nebenkosten. a. Zus‰tzlich zur Miete11.1. Allgemeines: Als Nebenkosten können die tatsächlichen Aufwendungen des Vermieters oder eines Dritten für Leistun- gen belastet werden, einer vereinbarten Mietsonderzahlung oder allf‰lligen sonstigen vertraglich festgelegten Betr‰gen übernimmt der Mietk‰ufer alle Gebühren, Beitr‰ge, Steuern, Abgaben, Straf- und Versicherungspr‰mien im Zusammenhang die mit dem BesitzGebrauch der Mietsache zusammenhängen (z. B. Warmwasser- und Heizkosten, Trep- penhausreinigung, Antennengebühren usw.). Nebenkosten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als zusätzliche Leistungen zum Nettomietzins vereinbart wurden. 11.2. Akontobeiträge: Ist vertraglich ein Akontobeitrag an die Nebenkosten vorgesehen, wird dieser mit den tatsächlichen Kosten jährlich abgerechnet. Die Abrechnung ist dem/der Benutzung Mieter/in bis spätestens sechs Monate nach Ablauf der Ab- rechnungsperiode zuzustellen. Nachforderungen und Rücker- stattungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen. Der/die Mieter/in kann innert 30 Tagen Einsicht in die Abrechnung verlangen. Wird innert 30 Tagen Einsicht verlangt, beginnt die Zahlungs- frist ab dem Erwerb des MietkaufobjektesZeitpunkt, an dem alle sachdienlichen Belege offen gelegt wurden. 11.3. Pauschalbeiträge: Ist vertraglich keine Akontozahlung vereinbart, gelten die Nebenkosten als Pauschalbeiträge. Die Pauschale muss den durchschnittlichen Aufwendungen der vergangenen Jahre entsprechen. Dem/der Mieter/in steht das Recht zu, in die Belege über die Nebenkosten Einsicht zu nehmen. 11.4. Auszug während einer Rechnungsperiode: Bei deren Bemessung Aus- zug während einer Rechnungsperiode werden die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietkaufvertrages gültigen Steuern und sonstigen Abgaben berücksichtigtNebenkos- ten anteilmässig belastet. Bei abweichender Beurteilung Die Kosten werden nach anerkann- ten Schlüsseln auf die einzelnen Monate verteilt. Es besteht kein Anspruch auf eine vorzeitige Abrechnung der steuer- und abgabenrechtlichen Lage durch die Verwaltung, sowie bei Änderungen des Steuer- und Abgabenrechts oder der einschl‰gigen Verwaltungspraxis nach diesem Zeitpunkt, die den Mietverk‰ufer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Mietverk‰ufer berühren, kann eine entsprechende Anpassung der Mieten durch Mietk‰ufer oder Mietverk‰ufer verlangt werdenAkontobei- träge. b. Weiters tr‰gt der Mietk‰ufer s‰mtliche angemessenen Kosten, die dem Mietverk‰ufer oder seinen Beauftragten vor, w‰hrend oder nach der Vertragsdauer erwachsen für die - Ermittlung des Aufenthaltes, des Dienstgebers und der Bonit‰t des Mietk‰ufers, - Hereinbringung f‰lliger Forderungen zur Sicherstellung und Einziehung des Mietkaufobjektes, insbesondere auch durch Mahnung und Inkasso (zu den beim Mietverk‰ufer und seinen Beauftragten üblichen Spesen), - sonstigen auflergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibungen, wenn der Mietk‰ufer diese Kosten durch vertragswidriges Verhalten verursacht hat.

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Samples: Mietvertrag

Nebenkosten. a. Zus‰tzlich zur MieteDie Vereinbarung einer Pauschale ist grundsätzlich anzustreben; die ihr zugrunde gelegten Einzelansätze sind verwaltungsintern in einem Vermerk festzuhalten. Auch bei prozentual pauschalierter Nebenkostenvereinbarung als Vomhundertsatz, einer vereinbarten Mietsonderzahlung oder allf‰lligen sonstigen vertraglich festgelegten Betr‰gen übernimmt bezogen auf das Nettohonorar, ist die verwaltungsinterne Berechnung der Mietk‰ufer alle Gebühren, Beitr‰ge, Steuern, Abgaben, Straf- und Versicherungspr‰mien Nebenkosten in einem Vermerk festzuhalten. Bei Baumaßnahmen im Zusammenhang Ausland oder, wenn ausländische Architekten in der Bundesrepublik arbeiten, sind folgende, die Nebenkosten betreffende Regelungen zu vereinbaren: Für eine ständige örtliche Abwesenheit außerhalb des Geschäftssitzes am ausländischen Ort des Baustellenbüros erhält der Auftragnehmer: - vom 1. bis 14. Aufenthaltstag Tage- und Übernachtungsgeld sowie Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz - ab dem 15. Aufenthaltstag Trennungsentschädigung gemäß dem jeweils gültigen Rahmentarifvertrag des Baugewerbes (Auslösung) gemäß Verordnung Reisekostenentschädigung bei Auslandsreisen Für Trennungsgeldentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten der Mitarbeiter des Auftragneh- mers ist keine Pauschale zu vereinbaren, es sei denn, die Anzahl der Reisen und Aufenthalte kann bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Der Pauschalierung sind die vorgenannten Bemessungsregelun- gen zugrunde zu legen. Hierbei ist zu beachten, dass die Anzahl der Reisen und Aufenthalte am Erfüllungsort so ausreichend bemessen werden, dass die beauftragten Leistungen ordnungsgemäß erfüllt werden können. Soweit Übersetzungsarbeiten anfallen, ist folgender Textbaustein unter Nummer 11.4 einzufügen: Für Übersetzungsarbeiten in und aus dem: Englischen Französischen Spanischen wird ein Verrechnungssatz vereinbart von Euro/Seite und Euro/Plan. Hier sind Angaben zu der erforderlichen Höhe der Haftpflichtversicherung zu machen. Der Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes ist vor Vertragsabschluss anzufordern und nach Vertragsabschluss bei längerfristiger Leistungsabwicklung ggf. erneut zu überprüfen. K 12 RBBau ist zu beachten. Eine Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG, siehe SonVM1 RBBau) sollte nur in beson- ders begründeten Fällen, vorgesehen werden. Nach § 1 Absatz 1 Nr. 1 VerpflG muss der Auftragnehmer insoweit bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr- nimmt, beschäftigt oder für sie tätig sein. Ein Einzelauftrag reicht dafür grundsätzlich nicht aus. In einem solchen Fall ist im Vertrag eine Wahlmöglichkeit zur Verpflichtung vorgesehen. Die einzelne Verpflichtung erfolgt nach Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung (SonVM1 RBBau). Hier können weitere vertragliche Regelungen, z.B. Vertragstrafen, urheberrechtliche Regelungen bei der Beauftragung eines Preisträgers oder Sonderregelungen beim Urheberrecht bei Muster- und Standard- planungen vereinbart werden. Die in der/den Anlage(n) zu § 6 aufgeführten Grundleistungen sind für die ordnungsgemäße Erledigung im Allgemeinen erforderlich. Nicht angekreuzte Leistungen sind nicht beauftragt und sind bei der Berech- nung der Vergütung gemäß § 8 Absatz 2 HOAI nicht zu berücksichtigen. Für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nummer 6 und 7 (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanla- gen, sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungsmaste) sind die Grundleistungen der Tragwerksplanung zur Leistungsphase 1, im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke gemäß § 43 ent- halten (§ 51 Absatz 5 HOAI). Soweit die Baudurchführung auf der Basis einer Leistungsbeschreibung nach Leistungsprogramm vorge- sehen ist, ersetzt die in Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI unter Leistungsphase 6 genannte Besondere Leistung (Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit dem BesitzLeistungsprogramm des Objektplaners), die in der Benutzung ent- sprechenden Leistungsphase 6 aufgeführten Grundleistungen. Die Besonderen Leistungen sind nach Bedarf projektspezifisch zu vereinbaren und in der/den Anlage(n) zu § 6 zu beschreiben. Bei Baumaßnahmen für Gaststreitkräfte ist der Leistungskatalog gemäß der/den Anlage(n) zu § 6 geson- dert zusammen zu stellen. Die Leistungen sind im Abgleich mit RBBau, ABG1975/RiABG und dem Erwerb des MietkaufobjektesAuf- tragsdokument ABG 3 festzulegen. Die nach den Anforderungen der Gaststreitkräfte über die Leistungs- bilder der HOAI hinausgehenden weiteren Leistungen sind in den entsprechenden Tabellen (Besondere Leistungen) bei den jeweiligen Leistungsstufen einzutragen. Die Honorierung dieser Besonderen Leistun- gen unterliegt der freien Vereinbarung. Hierfür ist die Bemessung nach v.H.-Sätzen oder eine angemes- sene Pauschalierung anzustreben. Bei deren Bemessung werden die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietkaufvertrages gültigen Steuern und sonstigen Abgaben berücksichtigtkeinem oder nur geringfügigem Mehraufwand können diese Leis- tungen auch im Grundhonorar nach HOAI enthalten sein. Bei abweichender Beurteilung Der Sicherheitseinbehalt wird nach Abnahme der steuer- und abgabenrechtlichen Lage durch die Verwaltung, sowie bei Änderungen des Steuer- und Abgabenrechts oder Leistungen in Verbindung mit der einschl‰gigen Verwaltungspraxis nach diesem Zeitpunkt, die den Mietverk‰ufer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Mietverk‰ufer berühren, kann eine entsprechende Anpassung der Mieten durch Mietk‰ufer oder Mietverk‰ufer verlangt werdenTeil-/Schlusszahlung ausgezahlt. b. Weiters tr‰gt der Mietk‰ufer s‰mtliche angemessenen Kosten, die dem Mietverk‰ufer oder seinen Beauftragten vor, w‰hrend oder nach der Vertragsdauer erwachsen für die - Ermittlung des Aufenthaltes, des Dienstgebers und der Bonit‰t des Mietk‰ufers, - Hereinbringung f‰lliger Forderungen zur Sicherstellung und Einziehung des Mietkaufobjektes, insbesondere auch durch Mahnung und Inkasso (zu den beim Mietverk‰ufer und seinen Beauftragten üblichen Spesen), - sonstigen auflergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibungen, wenn der Mietk‰ufer diese Kosten durch vertragswidriges Verhalten verursacht hat.

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Samples: Tragwerksplanung

Nebenkosten. a. Zus‰tzlich (1) Der Käufer verpflichtet sich, die für diesen Vertrag festzusetzende Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises sowie die gerichtliche Eintragungsgebühr von 1,1 % des Kauf- preises binnen 14 Tagen nach Kaufvertragsabschluss gleichzeitig mit dem Kaufpreis an den Ver- tragserrichter Xx. Xxxxxxx Xxxxxx auf dessen Anderkonto Nr. XX00 0000 0000 0000 0000 bei der Bank Austria AG, BLZ 12000, zur MieteÜberweisung zu bringen. Zum Zwecke der Grunder- werbsteuerbemessung wird festgestellt, einer vereinbarten Mietsonderzahlung oder allf‰lligen sonstigen vertraglich festgelegten Betr‰gen übernimmt dass der Mietk‰ufer alle GebührenAuftrag zur Vertragserrichtung durch den Käu- fer erfolgte und die Vertragserrichtungskosten somit nicht Bestandteil der Grunderwerbsteuer- bemessungsgrundlage sind. (2) Alle mit der Errichtung und Verbücherung dieses Vertrages zusammenhängenden Kosten, Beitr‰ge, Steuern, Gebühren und Abgaben, Straf- wie auch die gerichtliche Einverleibungsgebühr, Beglaubigungsspesen, Gerichtskostenmarken, etc. trägt der Käufer. (3) Die Kosten für die Vertragserrichtung des Vertragserrichters und Versicherungspr‰mien im Zusammenhang Treuhänders Rechtsanwalt Xx. Xxxxxxx Xxxxxx einschließlich Errichtung des Wohnungseigentumsvertrages und Verbüche- rung des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages samt aller damit zusammenhängender Neben- leistungen, wie auch die Übernahme von Treuhandschaften den Vertragspartnern gegenüber, werden mit dem Besitz1,5 % des Kaufpreises zuzüglich Barauslagen und Umsatzsteuer von derzeit 20 % pauschaliert. Die Barauslagen umfassen einerseits die notariellen Beglaubigungsspesen laut Be- sonderen Vertragsbestimmungen und andererseits einen Pauschalbetrag von EUR 250,- für Fo- tokopien, der Benutzung und dem Erwerb des Mietkaufobjektes. Bei deren Bemessung werden die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietkaufvertrages gültigen Steuern Porti, Gerichtsgebühren, Gebühren für das Urkundenarchiv und sonstigen Abgaben berücksichtigtBarausla- gen. Bei abweichender Beurteilung Für die Übernahme von Treuhandschaften gegenüber kaufpreisfinanzierenden Banken wird ein Honorar von 0,5 % der steuer- Pfandsumme samt Nebengebühren zuzüglich Umsatzsteuer und abgabenrechtlichen Lage durch die Verwaltung, sowie bei Änderungen des Steuer- und Abgabenrechts oder der einschl‰gigen Verwaltungspraxis nach diesem Zeitpunkt, die den Mietverk‰ufer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Mietverk‰ufer berühren, kann eine entsprechende Anpassung der Mieten durch Mietk‰ufer oder Mietverk‰ufer verlangt werdenan- fallender Gerichtsgebühren vereinbart. b. Weiters tr‰gt (4) Dieses Honorar ist in zwei (bzw. drei) Teilbeträgen zur Zahlung fällig, und zwar die Hälfte zuzüglich Umsatzsteuer binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss, das Resthonorar nach grund- bücherlicher Durchführung des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages. Die diesbezüglichen Honorarbeträge sind in den besonderen Vertragsbestimmungen bereits ziffernmäßig angeführt. Das Treuhandhonorar von 0,5 % der Mietk‰ufer s‰mtliche angemessenen Kosten, die dem Mietverk‰ufer oder seinen Beauftragten vor, w‰hrend oder Pfandsumme ist nach der Vertragsdauer erwachsen für die - Ermittlung Verbücherung des Aufenthaltes, Pfandrechtes fäl- lig. Der Vertragserrichter wird über das Honorar jeweils gesonderte Honorarnoten ausstellen. Für den Fall des Dienstgebers und der Bonit‰t des Mietk‰ufers, - Hereinbringung f‰lliger Forderungen zur Sicherstellung und Einziehung des Mietkaufobjektes, insbesondere Zahlungsverzuges werden auch durch Mahnung und Inkasso (zu den beim Mietverk‰ufer und seinen Beauftragten üblichen Spesen), - sonstigen auflergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibungen, wenn der Mietk‰ufer diese Kosten durch vertragswidriges Verhalten verursacht hatdiesbezüglich 8 % Verzugszinsen vereinbart.

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Samples: Kaufvertrag

Nebenkosten. a. Zus‰tzlich zur Miete3.3.1 Sind gemäss dieses Mietvertrages Akontozahlun- gen an die Nebenkosten vereinbart, erstellt der Ver- mieter jährlich eine Gesamtabrechnung und stellt dem Mieter seinen Kostenanteil, der nach allgemein anerkannten Grundsätzen oder gegebenenfalls nach individueller Verbrauchsmessung ermittelt wird, in Rechnung. Sofern in dieser Abrechnung nicht alle mietvertraglich vereinbarten Nebenkosten abgerechnet werden, geschieht dies entgegen- kommenderweise ohne Anerkennung einer vereinbarten Mietsonderzahlung Rechts- pflicht sowie ohne Präjudiz für das weitere Vorge- hen. 3.3.2 Die Abrechnung gilt als vom Mieter anerkannt, wenn er diese nicht innert 30 Tagen nach Erhalt mit eingeschriebenem Brief beim Vermieter bestreitet. Der Mieter ist berechtigt, in dieser Frist beim Ver- mieter in die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege Einsicht zu nehmen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter Originalbelege oder allf‰lligen sonstigen vertraglich festgelegten Betr‰gen übernimmt Kopien davon zu übergeben. Differenzen zwi- schen dem zulasten des Mieters gehenden Kosten- anteil und den von ihm geleisteten Akontozahlun- gen sind ebenfalls nach 30 Tagen nach Erhalt der Mietk‰ufer Abrechnung auszugleichen. Im Falle eines Gutha- bens des Vermieters gerät der Mieter mit Ablauf dieser Frist ohne weiteres in Verzug. Verlässt der Mieter während der Abrechnungsperiode das Mie- tobjekt, so hat er keinen Anspruch auf Erstellung ei- ner vorzeitigen Abrechnung. 3.3.3 Erhebt der Vermieter die Nebenkosten aufgrund ei- ner Abrechnung, muss er diese jährlich einmal er- stellen und dem Mieter bis spätestens 12 Monate nach dem Stichtag vorlegen. Kommt er dieser Ver- pflichtung nicht innert 60 Monaten seit dem verein- barten Stichtag nach, so sind alle GebührenNachforderungen an den Mieter für die fragliche Abrechnungsperiode verwirkt. 3.3.4 Der während der Abrechnungsperiode ausziehende Mieter hat keinen Anspruch auf Erstellung einer sepa- raten, Beitr‰gevorzeitigen Nebenkostenabrechnung. Unbe- strittene Nachforderungen oder Rückerstattungen sind innert 30 Tagen nachRechnungsstellungzu be- zahlen. 3.3.5 DerMieter oder seinbevollmächtigterVertreterhaben das Recht, Steuern, Abgaben, Straf- die detaillierte Abrechnung und Versicherungspr‰mien die dazu gehörigen Belege inkl. Kostenverteiler im Zusammenhang mit Original einzusehen. Allfällige Einwendungen gegen die Ab- rechnung sind dem BesitzVermieter so bald als möglich mitzuteilen. Erfolgt keine Einigung, so hat der Benutzung und dem Erwerb des Mietkaufobjektes. Bei deren Bemessung werden Mieter die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietkaufvertrages gültigen Steuern und sonstigen Abgaben berücksichtigt. Bei abweichender Beurteilung Abrechnung innert 30 Tagen nach Erhalt bei der steuer- und abgabenrechtlichen Lage durch die Verwaltung, sowie bei Änderungen des Steuer- und Abgabenrechts oder der einschl‰gigen Verwaltungspraxis nach diesem Zeitpunkt, die den Mietverk‰ufer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Mietverk‰ufer berühren, kann eine entsprechende Anpassung der Mieten durch Mietk‰ufer oder Mietverk‰ufer verlangt werdenSchlichtungsbehördeanzufechten. b. Weiters tr‰gt der Mietk‰ufer s‰mtliche angemessenen Kosten3.3.6 Sind für Nebenkosten ganz oder teilweise Pauschal- zahlungen vereinbart, so wird keine Abrechnung er- stellt; Rück- oder Nachzahlungen entfallen. Das Ein- sichtsrecht in die dem Mietverk‰ufer oder seinen Beauftragten vor, w‰hrend oder nach der Vertragsdauer erwachsen für die - Ermittlung des Aufenthaltes, des Dienstgebers und der Bonit‰t des Mietk‰ufers, - Hereinbringung f‰lliger Forderungen zur Sicherstellung und Einziehung des Mietkaufobjektes, insbesondere Belege gilt jedoch auch durch Mahnung und Inkasso (zu den beim Mietverk‰ufer und seinen Beauftragten üblichen Spesen), - sonstigen auflergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibungen, wenn der Mietk‰ufer diese Kosten durch vertragswidriges Verhalten verursacht hatausdrücklich bei vereinbarten Pauschalzahlungen.

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Samples: Mietvertrag