Nebenkosten. Nebenkosten (Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, De- und Remontage-, Abdeck- und Reinigungskosten und Entsorgungskosten mit Erdreich) sind nach einem versicherten Schadenereignis versichert. Der Selbstbehalt für Erdreich im Sinne von Artikel 2 Punkt 2.6. lit. g der Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (EABS) beträgt 25%.
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