Netzreserveleistung Musterklauseln

Netzreserveleistung. Ein Teil der vom VNB an einer Entnahmestelle bereitgestellten vereinbarten Netzanschlusskapazität kann nach vorheriger Bestellung als Netzreserveleistung genutzt werden. Die Netzreserveleistung kann jeweils mit einer Frist von einem Monat vor dem Beginn eines Abrechnungsjahres für dieses Abrechnungsjahr vom Letztverbraucher neu bestellt werden. Erfolgt keine neue Bestellung, gilt der alte Wert weiter. Die Höhe der bestellten Netzreserveleistung ist begrenzt auf die Summe der Engpassleistungen der Erzeugungsanlagen des Letztverbrauchers die am Entnahmepunkt angeschlossen sind. Die Netzreserveleistung kann ausschliesslich bei einem störungsbedingten Ausfall der Erzeugungsanlagen des Letztverbrauchers in Anspruch genommen werden. Als Höhe der Engpassleistung gilt der Stand zu Beginn eines Abrechnungsjahres. Bei wesentlichen Stilllegungen oder Erweiterungen der Kapazität der Eigenerzeugungsanlagen kann die Höhe der Engpassleistung auch unterjährig mit einer Frist von einem Monat zu Beginn eines Monats nach Vorankündigung angepasst werden. Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende der Inanspruchnahme von Netzreserveleistung ist dem VNB unverzüglich zu melden und auf Verlangen nachzuweisen.
Netzreserveleistung. Für Kunden mit Eigenerzeugungsanlagen kann eine Netzreserveleistung vereinbart werden. Die Inanspruchnahme dieser Netzreserveleistung ist begrenzt auf die Zeiten eines störungs- oder revi- sionsbedingten Ausfalles der Erzeugungsanlage des Kunden. Die Höhe der in Anspruch genom- menen Netzreserveleistung ist auf die im Einzelfall tatsächlich nicht zur Verfügung stehende Erzeu- gungsleistung begrenzt. Bei Störungseintritt meldet der Stromlieferant unverzüglich den Eintritt und die vermutliche Dauer der Störung an den Netzbetreiber. Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende von Revisionen sind dem Netzbetreiber rechtzeitig, in der Regel sieben Wochen im Voraus, anzuzeigen und zu Beginn des tatsächlichen Stillstandes anzumelden. Für diese Meldungen sind die im Internet bereitgestell- ten Vordrucke zu verwenden. Die Stillstände bzw. Ausfälle sind dem Netzbetreiber auf Verlangen nachzuweisen. Die Netzreserveleistung kann bis zum 30.10. eines jeden Kalenderjahres für das nächste Kalender- jahr vereinbart werden. Geht bis zu diesem Stichtag kein Änderungsverlangen beim Netzbetreiber ein, so gilt für das folgende Jahr die bisherige Netzreserveleistung fort. Bei Inanspruchnahme einer Netzreserveleistung reduzieren sich die ¼-h-Mittelwerte der Wirkleis- tung um die zeitgleich in Anspruch genommene Netzreserveleistung. Der höchste ¼-h-Mittelwert des korrigierten Lastganges im Abrechnungsjahr ist die abrechnungsrelevante Jahreshöchstleis- tung. Die Benutzungsdauer zur Bestimmung der Netzentgelte ermittelt sich als Quotient, der im Abrech- nungsjahr bezogenen Arbeit abzüglich der im Rahmen der Inanspruchnahme der Netzreserveleis- tung bezogenen Arbeit und der reduzierten Jahreshöchstleistung. Die Entgelte für die Nutzung der Netzreserveleistung sind abhängig von der zeitlichen Inanspruch- nahme der Netzreserveleistung in einem Abrechnungsjahr. Die zeitliche Inanspruchnahme ist die Summe der ¼-Stunden, in denen der gemessene ¼-h-Mittelwert der Wirkleistung größer als die ab- rechnungsrelevante Jahreshöchstleistung ist. Der Netzbetreiber hält die bestellte Netzreserveleistung vor. Daher ist unabhängig von der Inans- pruchnahme je Abrechnungszeitraum mindestens das Entgelt für die Stufe ≤ 200 h der Netzreser- veleistung multipliziert mit der bestellten Netzreserveleistung zu vergüten. Überschreitet innerhalb des Abrechnungsjahres die Zeitdauer der Inanspruchnahme der Netzreser- veleistung den Wert von 600 h, so gilt als Jahreshöchstleistung für die Ermittlung des Netzentgelt...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.