Netzwerkdienstleistungen. 2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss bereit. Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung das Mobilfunknetz des Anbieters nutzen, um Sprach- und Datenverbindungen herzustellen und entgegen zu nehmen. Dies setzt voraus, dass der Kunde in das Mobilfunknetz des Anbieters eingebucht ist. Informationen zum Netzausbau sowie zur aktuell jeweils örtlich verfügbaren Übertragungstechnologie (z.B. LTE) im Inland sind unter x0.xx/xxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxx/ abrufbar. Soweit nicht abweichend vereinbart, besteht kein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Übertragungstechnologie. 2.2 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunkstationen des Anbieters beschränkt. Die Verfügbarkeit innerhalb dieses Abdeckungsbereiches beträgt 98% im bundesweiten Jahresdurchschnitt. Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar (1) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen (2) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände (3) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder (4) in Fällen höherer Gewalt. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken. 2.3 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Mobilfunknetzbetreiber nutzen, wenn und soweit der Anbieter mit dem jeweiligen ausländischen Netzbetreibers entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat. Der Umfang dieser Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers. Die Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen der ausländischen Netzbetreiber erfolgt aufgrund gesondert festgelegter Tarife von Telefónica Germany. Die hierfür anfallenden Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. (einsehbar unter x0.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/) 2.4 Der Anbieter behält sich vor, bei Sprachverbindungen nach 2 Stunden und bei sonstigen Datenverbindungen nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen, nach der die Verbindung sofort wieder aufgebaut werden kann. 2.5 Die Übertragungstechniken 5G und Narrowband IoT (NB-IoT) stehen nur im Rahmen von Mobilfunktarifen bzw. Optionen zur Verfügung, diese ausdrücklich beinhalten. Diese Information kann der Preisliste entnommen werden. Die Nutzung bestimmter Übertragungstechnologien kann daneben voraussetzen, dass diese vom Endgerät des Kunden unterstützt werden.
Appears in 8 contracts
Samples: Mobile Service Agreement, Telecommunications, Telecommunications
Netzwerkdienstleistungen. 2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss bereit. Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung das Mobilfunknetz des Anbieters nutzen, um Sprach- und Datenverbindungen herzustellen und entgegen zu nehmen. Dies setzt voraus, dass der Kunde in das Mobilfunknetz des Anbieters eingebucht ist. Informationen zum Netzausbau sowie zur aktuell jeweils örtlich verfügbaren Übertragungstechnologie (z.B. LTE) im Inland sind unter x0.xx/xxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxx/ o2.de/service/netz-verfuegbarkeit/ abrufbar. Soweit nicht abweichend vereinbart, besteht kein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Übertragungstechnologie.
2.2 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunkstationen des Anbieters beschränkt. Die Verfügbarkeit innerhalb dieses Abdeckungsbereiches beträgt 98% im bundesweiten Jahresdurchschnitt. Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar (1) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen (2) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände (3) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder (4) in Fällen höherer Gewalt. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken.
2.3 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Mobilfunknetzbetreiber nutzen, wenn und soweit der Anbieter mit dem jeweiligen ausländischen Netzbetreibers entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat. Der Umfang dieser Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers. Die Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen der ausländischen Netzbetreiber erfolgt aufgrund gesondert festgelegter Tarife von Telefónica Germany. Die hierfür anfallenden Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. (einsehbar unter x0.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/o2.de/service/downloads/preislisten/)
2.4 Der Anbieter behält sich vor, bei Sprachverbindungen nach 2 Stunden und bei sonstigen Datenverbindungen nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen, nach der die Verbindung sofort wieder aufgebaut werden kann.
2.5 Die Übertragungstechniken 5G und Narrowband IoT (NB-IoT) stehen nur im Rahmen von Mobilfunktarifen bzw. Optionen zur Verfügung, diese ausdrücklich beinhalten. Diese Information kann der Preisliste entnommen werden. Die Nutzung bestimmter Übertragungstechnologien kann daneben voraussetzen, dass diese vom Endgerät des Kunden unterstützt werden.
Appears in 4 contracts
Samples: Mobile Service Agreement, Mobile Service Agreement, Telecommunications
Netzwerkdienstleistungen. 2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss bereit. Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung im Inland das Mobilfunknetz des Anbieters nutzen, um Sprach- und Datenverbindungen herzustellen und entgegen zu nehmen. Dies setzt voraus, dass der Kunde in das Mobilfunknetz des Anbieters eingebucht ist. Informationen zum Netzausbau sowie zur aktuell jeweils örtlich verfügbaren Übertragungstechnologie (z.B. LTE) im Inland sind ist unter x0.xx/xxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxx/ xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/ abrufbar. Soweit nicht abweichend vereinbart, besteht kein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Übertragungstechnologie.
2.2 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunkstationen des Anbieters beschränkt. Die Bei eingebuchter SIM-Karte beträgt die Verfügbarkeit innerhalb dieses Abdeckungsbereiches beträgt 98% im bundesweiten Jahresdurchschnitt. Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar (1) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen Entscheidungen, (2) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände Umstände, (3) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder (4) in Fällen höherer Gewalt. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken.
2.3 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Mobilfunknetzbetreiber („Roaming“) nutzen, wenn und soweit der Anbieter mit dem jeweiligen ausländischen Netzbetreibers entsprechende Vereinbarungen geschlossen hatbestehen. Der Umfang dieser der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers. Die Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen der ausländischen Netzbetreiber erfolgt aufgrund gesondert festgelegter Tarife von Telefónica Germany. Die hierfür für diese Dienste anfallenden Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. entnehmen (einsehbar unter x0.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/)xxx.xxxx.xx/xxxxx/xxx/xxx-xxx- preislisten-zum-download/.
2.4 Der Anbieter behält sich vor, bei Sprachverbindungen nach 2 Stunden und bei sonstigen Datenverbindungen nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen, nach der die Verbindung sofort wieder aufgebaut werden kann.
2.5 Die Übertragungstechniken 5G und Narrowband IoT (NB-IoT) stehen nur im Rahmen von Mobilfunktarifen bzw. Optionen zur Verfügung, die diese ausdrücklich beinhalten. Diese Information kann der Preisliste entnommen werden. Die Nutzung bestimmter Übertragungstechnologien kann daneben voraussetzen, dass diese vom Endgerät des Kunden unterstützt werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Telecommunications, Mobilfunkvertrag
Netzwerkdienstleistungen. 2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss bereit. Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung das Mobilfunknetz des Anbieters nutzen, um Sprach- und Datenverbindungen herzustellen und entgegen zu nehmen. Dies setzt voraus, dass der Kunde in das Mobilfunknetz des Anbieters eingebucht ist. Informationen zum Netzausbau sowie zur aktuell jeweils örtlich verfügbaren Übertragungstechnologie (z.B. LTE) im Inland sind unter x0.xx/xxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxx/ xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx abrufbar. Soweit nicht abweichend vereinbart, besteht kein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Übertragungstechnologie.
2.2 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunkstationen des Anbieters beschränkt. Die Verfügbarkeit innerhalb dieses Abdeckungsbereiches beträgt 98% im bundesweiten Jahresdurchschnitt. Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar (1) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen (2) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände (3) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder (4) in Fällen höherer Gewalt. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken.
2.3 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Mobilfunknetzbetreiber nutzen, wenn und soweit der Anbieter mit dem jeweiligen ausländischen Netzbetreibers entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat. Der Umfang dieser Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers. Die Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen der ausländischen Netzbetreiber erfolgt aufgrund gesondert festgelegter Tarife von Telefónica Germany. Die hierfür anfallenden Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. (einsehbar unter x0.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx- formulare)
2.4 Der Anbieter behält sich vor, bei Sprachverbindungen nach 2 Stunden und bei sonstigen Datenverbindungen nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen, nach der die Verbindung sofort wieder aufgebaut werden kann.
2.5 Die Übertragungstechniken 5G und Narrowband Übertragungstechnik IoT (NB-IoT) stehen nur im Rahmen von Mobilfunktarifen bzw. Optionen zur Verfügung, diese ausdrücklich beinhalten. Diese Information kann der Preisliste entnommen werden. Die Nutzung bestimmter Übertragungstechnologien kann daneben voraussetzen, dass diese vom Endgerät des Kunden unterstützt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Leistungsbeschreibung Für Mobilfunkdienstleistungen
Netzwerkdienstleistungen. 2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss bereit. Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung das Mobilfunknetz des Anbieters nutzen, um Sprach- und Datenverbindungen herzustellen und entgegen zu nehmen. Dies setzt voraus, dass der Kunde in das Mobilfunknetz des Anbieters eingebucht ist. Informationen zum Netzausbau sowie zur aktuell jeweils örtlich verfügbaren Übertragungstechnologie (z.B. LTE) im Inland sind unter x0.xx/xxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxx/ xxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx abrufbar. Soweit nicht abweichend vereinbart, besteht kein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Übertragungstechnologie.
2.2 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunkstationen des Anbieters beschränkt. Die Verfügbarkeit innerhalb dieses Abdeckungsbereiches beträgt 98% im bundesweiten Jahresdurchschnitt. Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar (1) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen (2) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände (3) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder (4) in Fällen höherer Gewalt. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken.
2.3 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Mobilfunknetzbetreiber nutzen, wenn und soweit der Anbieter mit dem jeweiligen ausländischen Netzbetreibers entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat. Der Umfang dieser Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers. Die Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen der ausländischen Netzbetreiber erfolgt aufgrund gesondert festgelegter Tarife von Telefónica Germany. Die hierfür anfallenden Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. (einsehbar unter x0.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/xxxxx://xxx.xxxxx- xxxxxx.xx/xxx/xxx/XXXXX-xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx.xxx )
2.4 Der Anbieter behält sich vor, bei Sprachverbindungen nach 2 Stunden und bei sonstigen Datenverbindungen nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen, nach der die Verbindung sofort wieder aufgebaut werden kann.
2.5 Die Übertragungstechniken 5G und Narrowband Übertragungstechnik IoT (NB-IoT) stehen nur im Rahmen von Mobilfunktarifen bzw. Optionen zur Verfügung, diese ausdrücklich beinhalten. Diese Information kann der Preisliste entnommen werden. Die Nutzung bestimmter Übertragungstechnologien kann daneben voraussetzen, dass diese vom Endgerät des Kunden unterstützt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Mobilfunkdienstleistungsvertrag
Netzwerkdienstleistungen. 2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss bereit. Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung das Mobilfunknetz des Anbieters nutzen, um Sprach- und Datenverbindungen herzustellen und entgegen zu nehmen. Dies setzt voraus, dass der Kunde in das Mobilfunknetz des Anbieters eingebucht ist. Informationen zum Netzausbau sowie zur aktuell jeweils örtlich verfügbaren Übertragungstechnologie (z.B. LTE) im Inland sind unter x0.xx/xxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxx/ xxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx abrufbar. Soweit nicht abweichend vereinbart, besteht kein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Übertragungstechnologie.
2.2 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunkstationen des Anbieters beschränkt. Die Verfügbarkeit innerhalb dieses Abdeckungsbereiches beträgt 98% im bundesweiten Jahresdurchschnitt. Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar (1) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen (2) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände (3) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder (4) in Fällen höherer Gewalt. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken.
2.3 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Mobilfunknetzbetreiber nutzen, wenn und soweit der Anbieter mit dem jeweiligen ausländischen Netzbetreibers entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat. Der Umfang dieser Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers. Die Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen der ausländischen Netzbetreiber erfolgt aufgrund gesondert festgelegter Tarife von Telefónica Germany. Die hierfür anfallenden Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. (einsehbar unter x0.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xxx/xxx/XXXXX_Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx.xxx)
2.4 Der Anbieter behält sich vor, bei Sprachverbindungen nach 2 Stunden und bei sonstigen Datenverbindungen nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen, nach der die Verbindung sofort wieder aufgebaut werden kann.
2.5 Die Übertragungstechniken 5G und Narrowband Übertragungstechnik IoT (NB-IoT) stehen nur im Rahmen von Mobilfunktarifen bzw. Optionen zur Verfügung, diese ausdrücklich beinhalten. Diese Information kann der Preisliste entnommen werden. Die Nutzung bestimmter Übertragungstechnologien kann daneben voraussetzen, dass diese vom Endgerät des Kunden unterstützt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Mobilfunkdienstleistungsvertrag
Netzwerkdienstleistungen. 2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss bereit. Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung das Mobilfunknetz des Anbieters nutzen, um Sprach- und Datenverbindungen herzustellen und entgegen zu nehmen. Dies setzt voraus, dass der Kunde in das Mobilfunknetz des Anbieters eingebucht ist. Informationen zum Netzausbau sowie zur aktuell Der Anbieter behält sich vor, nach 24 Std. jeweils örtlich verfügbaren Übertragungstechnologie (z.B. LTE) im Inland sind unter x0.xx/xxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxx/ abrufbar. Soweit nicht abweichend vereinbart, besteht kein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Übertragungstechnologieeine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen.
2.2 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunkstationen des Anbieters beschränkt. Die Verfügbarkeit innerhalb dieses Abdeckungsbereiches beträgt 98% im bundesweiten Jahresdurchschnitt. Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar (1zwar
a) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen (2Entscheidungen;
b) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände (3Umstände;
c) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder (4oder
d) in Fällen höherer Gewalt. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken.
2.3 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Mobilfunknetzbetreiber („Roaming“) nutzen, wenn und soweit der Anbieter mit dem jeweiligen ausländischen Netzbetreibers Netzbetreiber entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat. Der Umfang dieser der Roaming-Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers. Die Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen der ausländischen Netzbetreiber erfolgt aufgrund gesondert festgelegter Tarife von Telefónica Germany. Die hierfür für diese Dienste anfallenden Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. entnehmen (einsehbar unter x0.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/xxxx://xxxxxxxxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx/Xxxxxx_xxxxx_Xxxxxxx ste_Einheitstarif.pdf)
2.4 Der Anbieter behält sich vor, bei Sprachverbindungen nach 2 Stunden und bei sonstigen Datenverbindungen nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen, nach der die Verbindung sofort wieder aufgebaut werden kann.
2.5 Die Übertragungstechniken 5G und Narrowband IoT (NB-IoT) stehen nur im Rahmen von Mobilfunktarifen bzw. Optionen zur Verfügung, diese ausdrücklich beinhalten. Diese Information kann der Preisliste entnommen werden. Die Nutzung bestimmter Übertragungstechnologien kann daneben voraussetzen, dass diese vom Endgerät des Kunden unterstützt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Netzwerkdienstleistungen. 2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss bereit. Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung das Mobilfunknetz des Anbieters nutzen, um Sprach- und Datenverbindungen herzustellen und entgegen zu nehmen. Dies setzt voraus, dass der Kunde in das Mobilfunknetz des Anbieters eingebucht ist. Informationen zum Netzausbau sowie zur aktuell jeweils örtlich verfügbaren Übertragungstechnologie (z.B. LTE) im Inland sind unter x0.xx/xxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxx/ xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx abrufbar. Soweit nicht abweichend vereinbart, besteht kein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Übertragungstechnologie.
2.2 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunkstationen des Anbieters beschränkt. Die Verfügbarkeit innerhalb dieses Abdeckungsbereiches beträgt 98% im bundesweiten bun- desweiten Jahresdurchschnitt. Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen Mobilfunk- dienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes Mobilfunknet- zes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar (1) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen (2) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände (3) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse In- teresse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder (4) in Fällen höherer Gewalt. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen Anstren- gungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen be- seitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken.
2.3 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Mobilfunknetzbetreiber Mobilfunknetzbe- treiber nutzen, wenn und soweit der Anbieter mit dem jeweiligen ausländischen ausländi- schen Netzbetreibers entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat. Der Umfang dieser Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen aus- ländischen Netzbetreibers. Die Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen ge- nommenen Leistungen der ausländischen Netzbetreiber erfolgt aufgrund gesondert ge- sondert festgelegter Tarife von Telefónica Germany. Die hierfür anfallenden Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. (einsehbar unter x0.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxx-xxx-xxxxxx)
2.4 Der Anbieter behält sich vor, bei Sprachverbindungen nach 2 Stunden und bei sonstigen Datenverbindungen nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen, nach der die Verbindung sofort wieder wie- der aufgebaut werden kann.
2.5 Die Übertragungstechniken 5G und Narrowband IoT (NB-IoT) stehen nur im Rahmen von Mobilfunktarifen bzw. Optionen zur Verfügung, diese ausdrücklich beinhalten. Diese Information kann der Preisliste entnommen werden. Die Nutzung bestimmter Übertragungstechnologien kann daneben voraussetzen, dass diese vom Endgerät des Kunden unterstützt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen
Netzwerkdienstleistungen. 2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss bereit. Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung das Mobilfunknetz des Anbieters nutzen, um Sprach- und Datenverbindungen herzustellen und entgegen zu nehmen. Dies setzt voraus, dass der Kunde in das Mobilfunknetz des Anbieters eingebucht ist. Informationen zum Netzausbau sowie zur aktuell jeweils örtlich verfügbaren Übertragungstechnologie (z.B. LTE) im Inland sind unter x0.xx/xxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxx/ xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx abrufbar. Soweit nicht abweichend vereinbart, besteht kein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Übertragungstechnologie.
2.2 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunkstationen des Anbieters beschränkt. Die Verfügbarkeit innerhalb dieses Abdeckungsbereiches beträgt 98% im bundesweiten Jahresdurchschnitt. Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar (1) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen (2) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände (3) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder (4) in Fällen höherer Gewalt. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken.
2.3 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Mobilfunknetzbetreiber nutzen, wenn und soweit der Anbieter mit dem jeweiligen ausländischen Netzbetreibers entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat. Der Umfang dieser Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers. Die Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen der ausländischen Netzbetreiber erfolgt aufgrund gesondert festgelegter Tarife von Telefónica Germany. Die hierfür anfallenden Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. entnehmen (einsehbar unter x0.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/xxx.xxxxxxxx.xx).
2.4 Der Anbieter behält sich vor, bei Sprachverbindungen nach 2 Stunden und bei sonstigen Datenverbindungen nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen, nach der die Verbindung sofort wieder aufgebaut werden kann.
2.5 Die Übertragungstechniken 5G und Narrowband Übertragungstechnik IoT (NB-IoT) stehen nur im Rahmen von Mobilfunktarifen bzw. Optionen zur Verfügung, diese ausdrücklich beinhalten. Diese Information kann der Preisliste entnommen werden. Die Nutzung bestimmter Übertragungstechnologien kann daneben voraussetzen, dass diese vom Endgerät des Kunden unterstützt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Mobilfunkdienstleistungsvertrag
Netzwerkdienstleistungen. 2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss bereit. Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung das Mobilfunknetz des Anbieters nutzen, um Sprach- und Datenverbindungen herzustellen und entgegen zu nehmen. Dies setzt voraus, dass der Kunde in das Mobilfunknetz des Anbieters eingebucht ist. Informationen zum Netzausbau sowie zur aktuell jeweils örtlich verfügbaren Übertragungstechnologie (z.B. LTE) im Inland sind unter x0.xx/xxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxx/ abrufbar. Soweit nicht abweichend vereinbart, besteht kein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Übertragungstechnologie.
2.2 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunkstationen des Anbieters beschränkt. Die Verfügbarkeit innerhalb dieses Abdeckungsbereiches beträgt 98% im bundesweiten Jahresdurchschnitt. Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar (1) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen (2) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände (3) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder (4) in Fällen höherer Gewalt. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken.
2.3 Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Mobilfunknetzbetreiber nutzen, wenn und soweit der Anbieter mit dem jeweiligen ausländischen Netzbetreibers entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat. Der Umfang dieser Leistungen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers. Die Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen der ausländischen Netzbetreiber erfolgt aufgrund gesondert festgelegter Tarife von Telefónica Germany. Die hierfür anfallenden Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. (einsehbar unter x0.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx).
2.4 Der Anbieter behält sich vor, bei Sprachverbindungen nach 2 Stunden und bei sonstigen Datenverbindungen nach 24 Stunden jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen, nach der die Verbindung sofort wieder aufgebaut werden kann.
2.5 Die Übertragungstechniken 5G und Narrowband Übertragungstechnik IoT (NB-IoT) stehen nur im Rahmen von Mobilfunktarifen bzw. Optionen zur Verfügung, diese ausdrücklich beinhalten. Diese Information kann der Preisliste entnommen werden. Die Nutzung bestimmter Übertragungstechnologien kann daneben voraussetzen, dass diese vom Endgerät des Kunden unterstützt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Mobilfunkdienstleistungsvertrag
Netzwerkdienstleistungen. 2.1 2.1. Der Anbieter stellt dem Kunden einen Mobilfunkanschluss bereitbe- reit. Über diesen Mobilfunkanschluss kann der Kunde mittels einer Mobilfunkendeinrichtung das Mobilfunknetz des Anbieters Anbie- ters nutzen, um Sprach- und Datenverbindungen herzustellen und entgegen zu nehmen. Dies setzt voraus, dass der Kunde in das Mobilfunknetz des Anbieters eingebucht ist. Informationen zum Netzausbau sowie zur aktuell jeweils örtlich verfügbaren Übertragungstechnologie (z.B. LTE) im Inland sind unter x0.xx/xxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxx/ xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufbar. Soweit nicht abweichend abwei- chend vereinbart, besteht kein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten be- stimmten Übertragungstechnologie.
2.2 2.2. Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der in Deutschland betriebenen Mobilfunkstationen Mobilfunkstatio- nen des Anbieters beschränkt. Die Verfügbarkeit innerhalb dieses die- ses Abdeckungsbereiches beträgt 98% im bundesweiten JahresdurchschnittJah- resdurchschnitt. Die Erbringung und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen Mobil- funkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten ge- nutzten Mobilfunknetzes können zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein und zwar (1) aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen (2) aus technischen techni- schen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische atmo- sphärische oder geographische Umstände (3) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder (4) in Fällen höherer Gewalt. Der Anbieter wird alle zumutbaren Anstrengungen Anstren- gungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst bald- möglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung Beseiti- gung hinzuwirken.
2.3 2.3. Der Kunde kann Mobilfunkdienstleistungen ausländischer Mobilfunknetzbetreiber Mo- bilfunknetzbetreiber nutzen, wenn und soweit der Anbieter mit dem jeweiligen ausländischen Netzbetreibers entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat. Der Umfang dieser Leistungen Leistun- gen bestimmt sich nach dem Angebot des jeweiligen ausländischen ausländi- schen Netzbetreibers. Die Abrechnung der vom Kunden in Anspruch An- spruch genommenen Leistungen der ausländischen Netzbetreiber Netzbetrei- ber erfolgt aufgrund gesondert festgelegter Tarife von Telefónica Te- lefónica Germany. Die hierfür anfallenden Preise sind der jeweils je- weils gültigen Preisliste zu entnehmen. (einsehbar unter x0.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx/xxx.xxxxxxxx.xxx/xxx-xxxxxxxx)
2.4 2.4. Der Anbieter behält sich vor, bei Sprachverbindungen nach 2 Stunden und bei sonstigen Datenverbindungen nach 24 Stunden Stun- den jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführendurch- zuführen, nach der die Verbindung sofort wieder aufgebaut werden kann.
2.5 Die Übertragungstechniken 5G und Narrowband IoT (NB-IoT) stehen nur im Rahmen von Mobilfunktarifen bzw. Optionen zur Verfügung, diese ausdrücklich beinhalten. Diese Information kann der Preisliste entnommen werden. Die Nutzung bestimmter Übertragungstechnologien kann daneben voraussetzen, dass diese vom Endgerät des Kunden unterstützt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Mobilfunkdienstleistungsvertrag