Netzwerksicherheitsverletzung. Eine Netzwerksicherheitsverletzung ist jeder unzulässige Zugriff auf das IT-System oder jede unzulässige Nutzung des IT-Systems eines Versicherten, insbesondere auch durch mitversicherte natürliche Personen. Zum IT-System des Versicherten gehören auch private IT-Geräte mitversicherter natürlicher Personen, sofern jene für die Tätigkeit bei einem Versicherten eingesetzt werden („Bring your own device“). Eine Netzwerksicherheitsverletzung liegt insbesondere vor bei: • (Hacker-)Angriffen – gezielt und ungezielt – auf das IT-System eines Versicherten, sofern die Angriffe die Veränderung, Beschädigung, Zerstörung, Löschung, Ver- schlüsselung, Kopie oder das Abhandenkommen von Daten zur Folge haben; • Eingriffen in das IT-System des Versicherten zum Beispiel mit durch Täuschung (Phishing) erhaltenen Zugangsdaten von Mitarbeitern; • Schadprogrammen, wie Viren, Würmern oder Trojanern, die sich im IT-System eines Versicherten ausbreiten; • Denial-of-Service-Angriffen, durch die der Betrieb des IT-Systems eines Ver- sicherten unterbrochen wird; • jeder Weitergabe von Schadprogrammen an oder Denial-of-Service-Angriffen gegen das IT-System eines Dritten ausgehend vom IT-System eines Versicherten.
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Samples: Cyber Insurance Agreement, Versicherungsbedingungen
Netzwerksicherheitsverletzung. Eine Netzwerksicherheitsverletzung ist jeder unzulässige Zugriff auf das IT-System oder jede unzulässige Nutzung des IT-Systems eines Versicherten, insbesondere auch durch mitversicherte natürliche Personen. Zum IT-System des Versicherten gehören auch private IT-Geräte mitversicherter natürlicher Personen, sofern jene für die Tätigkeit bei einem für einen Versicherten eingesetzt werden („Bring your own device“). Eine Netzwerksicherheitsverletzung liegt insbesondere vor bei: • (Hacker-)Angriffen – gezielt und ungezielt – auf das IT-System eines Versicherten, sofern die Angriffe die Veränderung, Beschädigung, Zerstörung, Löschung, Ver- schlüsselung, Kopie oder das Abhandenkommen von Daten zur Folge haben; • Eingriffen in das IT-System des Versicherten zum Beispiel mit durch Täuschung (Phishing) erhaltenen Zugangsdaten von Mitarbeitern; • Schadprogrammen, wie Viren, Würmern oder Trojanern, die sich im IT-System eines Versicherten ausbreiten; • Denial-of-Service-Angriffen, durch die der Betrieb des IT-Systems eines Ver- sicherten unterbrochen wird; • jeder Weitergabe von Schadprogrammen an oder Denial-of-Service-Angriffen gegen das IT-System eines Dritten ausgehend vom IT-System eines Versicherten.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Netzwerksicherheitsverletzung. Eine Netzwerksicherheitsverletzung ist jeder unzulässige Zugriff auf das IT-System oder jede unzulässige Nutzung des IT-Systems eines Versicherten, insbesondere auch durch mitversicherte natürliche Personen. Zum IT-System des Versicherten gehören auch private IT-Geräte mitversicherter natürlicher Personen, sofern jene für die Tätigkeit bei einem für einen Versicherten eingesetzt werden („Bring your own device“). Eine Netzwerksicherheitsverletzung liegt insbesondere vor bei: • (Hacker-)Angriffen – gezielt und ungezielt – auf das IT-System eines Versicherten, sofern die Angriffe die Veränderung, Beschädigung, Zerstörung, Löschung, Ver- schlüsselung, Kopie oder das Abhandenkommen von Daten zur Folge haben; • Eingriffen in das IT-System des Versicherten zum Beispiel mit durch Täuschung (Phishing) erhaltenen Zugangsdaten von Mitarbeitern; • Schadprogrammen, wie Viren, Würmern oder Trojanern, die sich im IT-System eines Versicherten ausbreiten; • Denial-of-Service-Angriffen, durch die der Betrieb des IT-Systems eines Ver- sicherten unterbrochen wird; • jeder Weitergabe von Schadprogrammen an oder Denial-of-Service-Angriffen gegen das IT-System eines Dritten ausgehend vom IT-System eines Versicherten.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Netzwerksicherheitsverletzung. Eine Netzwerksicherheitsverletzung ist jeder unzulässige Zugriff auf das Ihr IT-System oder jede unzulässige Nutzung des Ihres IT-Systems eines Versicherten, insbesondere auch durch mitversicherte natürliche Personen. Zum IT-System des Versicherten gehören auch private IT-Geräte mitversicherter natürlicher Personen, sofern jene für die Tätigkeit bei einem Versicherten eingesetzt werden („Bring your own device“)Systems. Eine Netzwerksicherheitsverletzung liegt insbesondere vor bei: • · (Hacker-)Angriffen – gezielt und ungezielt – auf das Ihr IT-System eines VersichertenSystem, sofern die Angriffe die VeränderungVer- änderung, Beschädigung, Zerstörung, Löschung, Ver- schlüsselungVerschlüsselung, Kopie oder das Abhandenkommen Ab- handenkommen von Daten zur Folge haben; • · Eingriffen in das Ihr IT-System des Versicherten zum Beispiel z. B. mit durch Täuschung (PhishingPhishing inkl. Pharming) erhaltenen Zugangsdaten von MitarbeiternZugangsdaten; • Schadprogrammen, · Schadprogrammen wie Viren, Würmern oder Trojanern, die sich im in Ihrem IT-System eines Versicherten ausbreitenaus- breiten; • · Denial-of-Service-Angriffen, durch die der Betrieb des Ihres IT-Systems eines Ver- sicherten unterbrochen wird; • · jeder Weitergabe von Schadprogrammen an oder Denial-of-Service-Angriffen gegen das IT-System eines Dritten ausgehend vom von Ihrem IT-System. Ihr IT-System eines Versichertenumfasst die gesamte in ihrem Eigentum stehende oder auf Basis entsprech- ender Verträge (z. B. Leasing, Hosting) von Ihnen genutzte Computer-Hard- und Software, inklusive Smartphones und der mit einem Passwort geschützten technischen Peripherie (z. B. Cloud), soweit diese ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden.
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Samples: Insurance Policy