Common use of Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen Clause in Contracts

Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. 6.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar ei- nen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.4) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfol- gen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 5.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Im Falle einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.5, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 5.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 6.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestel- lung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druck- bild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papier- form und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Re- klamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 6.3 abhandengekommene oder für die Zu- sendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweis- lich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.vfl-bochum.de

Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. 6.1 (8.1) Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar ei- nen Mangel einen Man- gel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.42.2) oder nach Erhalt der Tickets, Tickets beim Kunden spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung Veranstaltung, in Textform (E-E- Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfol- gengegenüber der Verkaufsstelle, von der das Ticket gekauft wurde, erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, und/oder im Falle hinterlegter Tickets Ti- ckets nach Ziffer 5.2 7.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung Rege- lung entsprechend. Im Falle einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.52.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 5.2 7.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 6.1 8.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestel- lung Bestellung hinsichtlich AnzahlAn- zahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druck- bildDruckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papier- form Papierform und/oder sichtbare Beschädigung Beschädi- gung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel Eingangs- poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger rechtzei- tiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche unterliegt der Kulanz des Clubs. Die Regelungen zur Re- klamation Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 6.3 abhandengekommene oder für die Zu- sendung nicht bestellter Tickets sowie ausdrück- lich nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweis- lich nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.dynamo-dresden.de

Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. 6.1 1.7.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/und/ oder Ticketbestellungen, die erkennbar ei- nen er- kennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs SSV Jahn (vgl. Ziffer 2.41.2.1) oder nach Erhalt der des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage Werk- tage vor der jeweiligen Veranstaltung Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfol- generfolgen. Bei Tickets und/und/ oder TicketbestellungenTicketbestel- lungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, und/bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 1.2.3 bei der das Ticket übergeben wird und/ oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 5.2 1.6.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Im Falle einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.5, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 5.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgenentspre- chend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 6.1 1.7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen Abweichun- gen von der Bestel- lung Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und VeranstaltungsortVeranstal- tungsort, fehlerhaftes Druck- bildDruckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papier- form und/Papierform und/ oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung Zerstö- rung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel Eingangs- poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club SSV Xxxx dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Re- klamation Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 6.3 1.7.3 abhandengekommene oder für die Zu- sendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweis- lich nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs SSV Jahn zurückzuführen ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.ssv-jahn.de

Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. 6.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar ei- nen einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung Bestätigungs‐ Email bzw. Annahmeerklärung des Clubs FVR (vgl. Ziffer 2.42.2) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung Veranstaltung, in Textform (E-Mail E‐Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die in Ziffer 14 angegebene Kontaktadresse erfol- generfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, getätigt werden und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 5.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, ; im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Im Falle einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.5, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 5.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 6.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestel- lung Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druck- bildDruckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papier- form Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für auf dem Versandweg untergegangene oder für die Wahrung Zusendung nicht bestellter Tickets sowie für Fälle, in denen der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzwReklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden des FVR zurückzuführen ist. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation Der FVR stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Re- klamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 6.3 abhandengekommene oder für die Zu- sendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweis- lich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.fv-rheinland.de

Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. 6.1 Reklamation1.Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar ei- nen einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.42.2) oder nach Erhalt der des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfol- generfolgen. Bei Tickets Ti- ckets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen jewei- ligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 5.2 6.2 hat die Reklamation Re- klamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Im Falle einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.5, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 5.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 6.1 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestel- lung hinsichtlich Bestellung hin- sichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druck- bildDruckbild, fehlende feh- lende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papier- form Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung Aus- händigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Re- klamation Rekla- mation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 6.3 7.3 abhandengekommene oder für die Zu- sendung Zusen- dung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweis- lich nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist. 2.Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der Preisliste des Clubs erhoben wer- den, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.

Appears in 1 contract

Samples: www.fc-heidenheim.de

Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. 6.1 8.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar ei- nen einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs von Bayer 04 (vgl. Ziffer 2.42.2) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse erfol- generfolgen. Bei Tickets und/oder TicketbestellungenTicket- bestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, getätigt wer- den und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 5.2 7.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Im Falle einer sonstigen Sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.52.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 5.2 7.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 6.1 8.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestel- lung Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druck- bildDruckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papier- form Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel Ein- gangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes Telefaxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club Bayer 04 dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ko- stenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Re- klamation Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 6.3 abhandengekommene 8.3 auf dem Versandweg abhandengekommen oder für die Zu- sendung Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweis- lich nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs von Bayer 04 zurückzuführen ist.

Appears in 1 contract

Samples: b04mediastorageprod.blob.core.windows.net