Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. (8.1) Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Man- gel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt der Tickets beim Kunden spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E- Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg gegenüber der Verkaufsstelle, von der das Ticket gekauft wurde, erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, und/oder im Falle hinterlegter Ti- ckets nach Ziffer 7.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Rege- lung entsprechend. Im Falle einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 7.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 8.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich An- zahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädi- gung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangs- poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzei- tiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche unterliegt der Kulanz des Clubs. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrück- lich nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist. (8.2) Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegen- den Tickets sperrt der Club das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des technischen Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Im print-at-home-Verfahren erstellte Tickets bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Für die Neuausstellung können Bearbei- tungsgebühren nach der Preisliste erhoben werden, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unter- liegende defekte Tickets werden nur Zug um Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, und auf Kosten des Erwerbers ersetzt. (8.3) Abhandenkommen: Der Club ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets un- mittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets kann nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets erfolgen. Für die Neuausstellung wird vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben. Bei miss- bräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhanden gekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Si- cherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
Appears in 1 contract
Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. (8.1) Reklamation1.Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Man- gel Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt der Tickets beim Kunden des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E- E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg gegenüber der Verkaufsstelle, von der das Ticket gekauft wurde, an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets Ti- ckets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen jewei- ligen Veranstaltung vorgenommen werden, und/oder im Falle hinterlegter Ti- ckets nach Ziffer 7.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Rege- lung entsprechend. Im Falle bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß wird und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 7.2 hinterlegt wird6.2 hat die Re- klamation unverzüglich zu erfolgen, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgenim Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 8.1 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich An- zahlhin- sichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende feh- lende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädi- gung Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangs- poststempel Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzei- tiger rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung Aus- händigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche unterliegt der Kulanz des Clubs. Die Regelungen zur Reklamation Rekla- mation gelten ausdrück- lich ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 abhandengekommene oder für die Zusen- dung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.
(8.2) Defekt. 2.Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle unterliegen- den Tickets sperrt der Club das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des technischen Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus. Im print-at-home-Verfahren erstellte Tickets bleiben von dieser Regelung ausgenommenaus oder schaltet das alte Ticket entsprechend frei. Für die Neuausstellung können Bearbei- tungsgebühren Bearbeitungsgebühren nach der Preisliste des Clubs erhoben werdenwer- den, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unter- liegende defekte Tickets werden nur Zug um Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, und auf Kosten des Erwerbers ersetzt.
(8.3) Abhandenkommen: Der Club ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets un- mittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets kann nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets erfolgen. Für die Neuausstellung wird vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben. Bei miss- bräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhanden gekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Si- cherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Ticket Purchase Agreement
Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. (8.1) 1.7.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/und/ oder Ticketbestellungen, die erkennbar er- kennbar einen Man- gel Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs SSV Jahn (vgl. Ziffer 2.21.2.1) oder nach Erhalt der Tickets beim Kunden des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage Werk- tage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E- E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg gegenüber der Verkaufsstelle, von der das Ticket gekauft wurde, an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/und/ oder TicketbestellungenTicketbestel- lungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, und/bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 1.2.3 bei der das Ticket übergeben wird und/ oder im Falle hinterlegter Ti- ckets Tickets nach Ziffer 7.2 1.6.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Rege- lung entsprechend. Im Falle einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 7.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgenRegelung entspre- chend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 8.1 1.7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen Abweichun- gen von der Bestellung hinsichtlich An- zahlAnzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und VeranstaltungsortVeranstal- tungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/und/ oder sichtbare Beschädi- gung Beschädigung oder Zerstörung Zerstö- rung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangs- poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzei- tiger rechtzeitiger Reklamation stellt der Club SSV Xxxx dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche unterliegt der Kulanz des Clubs. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrück- lich ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 1.7.3 abhandengekommene oder für die Zu- sendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs SSV Jahn zurückzuführen ist.
(8.2) Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegen- den Tickets sperrt der Club das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des technischen Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Im print-at-home-Verfahren erstellte Tickets bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Für die Neuausstellung können Bearbei- tungsgebühren nach der Preisliste erhoben werden, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unter- liegende defekte Tickets werden nur Zug um Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, und auf Kosten des Erwerbers ersetzt.
(8.3) Abhandenkommen: Der Club ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets un- mittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets kann nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets erfolgen. Für die Neuausstellung wird vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben. Bei miss- bräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhanden gekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Si- cherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
Appears in 1 contract
Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. (8.1) 8.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Man- gel Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs von Bayer 04 (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt der Tickets beim Kunden Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E- E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg gegenüber der Verkaufsstelle, von der das Ticket gekauft wurde, an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder TicketbestellungenTicket- bestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, getätigt wer- den und/oder im Falle hinterlegter Ti- ckets Tickets nach Ziffer 7.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Rege- lung Regelung entsprechend. Im Falle einer sonstigen Sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 7.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 8.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich An- zahlAnzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädi- gung Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangs- poststempel Ein- gangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes Telefaxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzei- tiger rechtzeitiger Reklamation stellt der Club Bayer 04 dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ko- stenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche unterliegt der Kulanz des Clubs. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrück- lich ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 8.3 auf dem Versandweg abhandengekommen oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs von Bayer 04 zurückzuführen ist.
(8.2) Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegen- den Tickets sperrt der Club das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des technischen Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Im print-at-home-Verfahren erstellte Tickets bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Für die Neuausstellung können Bearbei- tungsgebühren nach der Preisliste erhoben werden, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unter- liegende defekte Tickets werden nur Zug um Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, und auf Kosten des Erwerbers ersetzt.
(8.3) Abhandenkommen: Der Club ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets un- mittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets kann nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets erfolgen. Für die Neuausstellung wird vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben. Bei miss- bräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhanden gekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Si- cherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
Appears in 1 contract
Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. (8.1) 6.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Man- gel Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung Bestätigungs‐ Email bzw. Annahmeerklärung des Clubs FVR (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt der Tickets beim Kunden Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E- Mail E‐Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg gegenüber der Verkaufsstelle, von der das Ticket gekauft wurde, an die in Ziffer 14 angegebene Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, getätigt werden und/oder im Falle hinterlegter Ti- ckets Tickets nach Ziffer 7.2 5.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, ; im Übrigen gilt die vorherige Rege- lung Regelung entsprechend. Im Falle einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 7.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 8.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich An- zahlAnzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädi- gung Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für auf dem Versandweg untergegangene oder für die Wahrung Zusendung nicht bestellter Tickets sowie für Fälle, in denen der Reklamationsfrist ist der Eingangs- poststempel bzwReklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden des FVR zurückzuführen ist. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzei- tiger Reklamation Der FVR stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche unterliegt der Kulanz des Clubs. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrück- lich nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.
(8.2) Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegen- den Tickets sperrt der Club das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des technischen Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Im print-at-home-Verfahren erstellte Tickets bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Für die Neuausstellung können Bearbei- tungsgebühren nach der Preisliste erhoben werden, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unter- liegende defekte Tickets werden nur Zug um Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, und auf Kosten des Erwerbers ersetzt.
(8.3) 6.2 Abhandenkommen: Der Club FVR ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, Abhandenkommen von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets un- mittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets kann nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets erfolgen. Für die Neuausstellung wird vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben. Bei miss- bräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhanden gekommener abhandengekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Si- cherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werdenerfolgen, sofern der Kunde eine entsprechende eidesstattliche Versicherung zum Abhandenkommen des oder der Tickets abgibt. Für die Neuausstellung kann der FVR eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste vom FVR erheben, es sei denn, der FVR oder vom FVR beauftragte Dritte haben das Abhandenkommen nachweislich zu vertreten. Bei missbräuchlicher Anzeige eines Abhandenkommens erstattet der FVR Strafanzeige.
Appears in 1 contract
Samples: General Ticket Terms and Conditions
Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. (8.1) 6.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Man- gel ei- nen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.22.4) oder nach Erhalt der Tickets beim Kunden Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, Veranstaltung in Textform (E- E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg gegenüber der Verkaufsstelle, von der das Ticket gekauft wurde, erfolgenan die Kontaktadresse erfol- gen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, und/oder im Falle hinterlegter Ti- ckets Tickets nach Ziffer 7.2 5.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Rege- lung Regelung entsprechend. Im Falle einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.32.5, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 7.2 5.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 8.1 6.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung Bestel- lung hinsichtlich An- zahlAnzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes DruckbildDruck- bild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform Papier- form und/oder sichtbare Beschädi- gung Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangs- poststempel Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzei- tiger rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche unterliegt der Kulanz des Clubs. Die Regelungen zur Reklamation Re- klamation gelten ausdrück- lich ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 6.3 abhandengekommene oder für die Zu- sendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich nachweis- lich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.
(8.2) Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegen- den Tickets sperrt der Club das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des technischen Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Im print-at-home-Verfahren erstellte Tickets bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Für die Neuausstellung können Bearbei- tungsgebühren nach der Preisliste erhoben werden, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unter- liegende defekte Tickets werden nur Zug um Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, und auf Kosten des Erwerbers ersetzt.
(8.3) Abhandenkommen: Der Club ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets un- mittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets kann nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets erfolgen. Für die Neuausstellung wird vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben. Bei miss- bräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhanden gekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Si- cherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
Appears in 1 contract