Common use of Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen Clause in Contracts

Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen. 4.1 Falls nicht explizit in diesem Vertrag anders geregelt, die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers. 4.2 Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen. 4.3 Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind. 4.4 Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen. 4.5 Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern. 4.6 Der Auftragnehmer wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten durchgeführt, oder die Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden. 4.7 Eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“, diese kann gesondert angefordert werden. 4.8 Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern. 4.9 Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen. 4.10 Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen. 4.1 Falls nicht explizit in diesem Vertrag anders geregelt, die Die Kosten für Fahrt, Aufenthalt Reisespesen und Wegzeit für die vom Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung Dienstleistungen beauftragten Personen des AuftragnehmersPersonen. 4.2 Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen. 4.3 Softwareupdates, Programmänderungen und Korrekturen, wenn der Auftraggeber oder Dritte Änderungen an der vertragsgegenständlichen Software vorgenommen hat. 4.4 Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen vertrags- gegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind. 4.4 4.5 Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen. 4.5 4.6 Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern. 4.6 4.7 Der Auftragnehmer wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten durchgeführt, oder die Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden. 4.7 . Eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Bundes- Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“, diese kann gesondert angefordert werden. 4.8 4.9 Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern. 4.9 4.10 Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen. 4.10 4.11 Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.

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Samples: Wartungsvertrag

Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen. 4.1 5.1 Falls nicht explizit in diesem Vertrag anders geregelt, die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des AuftragnehmersAuftragsnehmers. 4.2 5.2 Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Auftragnehmer Auftragsnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen. 4.3 5.3 Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind. 4.4 5.4 Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen. 4.5 5.5 Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern. 4.6 5.6 Der Auftragnehmer Auftragsnehmer wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers Auftragsnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten durchgeführt, oder die Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden. 4.7 Eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“, diese kann gesondert angefordert werden. 4.8 5.7 Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern. 4.9 5.8 Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen. 4.10 5.9 Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen. 4.1 3.1 Falls nicht explizit in diesem Vertrag anders geregelt, die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers. 4.2 3.2 Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen. 4.3 3.3 Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind. 4.4 3.4 Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen. 4.5 3.5 Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern. Die angefallenen Kosten werden dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung gestellt. 4.6 3.6 Der Auftragnehmer wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten durchgeführt, oder die Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden. Dies umfasst auch Programme die von Mitarbeitern Aufragnehmer oder Dritten ohne vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers eingespielt wurden, oder auf dem Softwareprodukt basierend sind. 4.7 Eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“, diese kann gesondert angefordert werden. 4.8 3.7 Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern. 4.9 3.8 Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen. 4.10 3.9 Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.

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Samples: General Terms and Conditions