Leistungsbeschreibungen. 1.1 Versichert ist nach Maßgabe der Allgemeinen Zurich Bedingun- gen für die Haftpflicht-Versicherung (AHVB, EHVB 2014) und der nachstehenden Besonderen Bedingungen die gesetzliche Haft- pflicht des Versicherungsnehmers aus Gebrauch einer fremden Motoryacht oder einer fremden Segelyacht, die auf Grundlage ei- nes schriftlichen Chartervertrages zu privaten Zwecken benutzt wird.
1.2 Der Skipper muss der Versicherungsnehmer sein. Mitversichert über den Skipper sind seine Crewmitglieder.
1.3 Die Versicherungssumme ist einmal maximiert pro Versiche- rungsjahr.
Leistungsbeschreibungen. Jedes Projekt im Bereich der Dienstleistungen, das der Lizenzgeber im Namen des Kunden durchführt, wird in einer Leistungsbeschreibung (auch „Statement of Work“ oder „SOW“ genannt) oder einem Bestellformular beschrieben, in der bzw. in dem der vereinbarte Umfang der Dienstleistungen, die Serviceleistungen, der geschätzte Stunden-/Arbeitsaufwand, die Abrechnungssätze und andere Preisinformationen, der Projektzeitplan (falls anwendbar) und die voraussichtlichen Liefertermine angegeben sind. Beide Parteien führen sämtliche Leistungsbeschreibungen durch, die alle als Bestandteil der Vereinbarung anzusehen sind. Im Falle eines Konflikts zwischen den in der Vereinbarung und einer Leistungsbeschreibung festgelegten Bedingungen gelten die in der entsprechenden Leistungsbeschreibung festgelegten Bedingungen vorrangig.
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Leistungsbeschreibungen. 5.1 Die Services richten sich nach den für Ihren jeweiligen Auftrag geltenden Leistungsbeschreibungen. In den Leistungsbeschreibungen sind die für die Services geltenden Bereitstellungs- und Managementprozesse (wie etwa Kapazitätsplanung), die Arten und Mengen der Systemressourcen (wie etwa der zugewiesene Speicher- platz) sowie die funktionalen und technischen Aspekte der Oracle-Programme festgelegt. Sie erkennen an, dass eine den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechende Nutzung der Services sich negativ auf die Erbringung der Services auswirken und/oder zusätzliche Vergütungen auslösen kann. Falls die Services Ihnen eine Über- schreitung der beauftragten Menge ermöglichen (z.B. Softlimits für die Anzahl von Nutzern, Sitzungen, Speicherplätzen usw.), sind Sie dafür verantwortlich, unverzüglich zusätzliche Mengen zu erwerben, um die Überschreitung abzudecken. Für jeden Monat, in dem Sie die beauftragte Menge überschreiten, zusätzliche Mengen aber nicht erwerben, kann Oracle von Ihnen neben den Vergütungen für die zusätzlichen Mengen die Zahlung einer Nutzungsüberschreitungsvergütung für die betroffenen Services in Höhe von 10 % der Vergütung für die zusätzlichen Mengen desjenigen Monats verlangen, in dem die Nutzungsüberschreitung aufgetreten ist.
5.2 Oracle ist berechtigt, die Services (wie Infrastruktur, Sicherheit, technische Konfigurationen, Anwendungs- funktionen usw.) während des jeweiligen Leistungszeitraums zu verändern oder zu aktualisieren, auch um Veränderungen in Bezug auf Technologien, Industriepraktiken, Nutzungsverhalten und die Verfügbarkeit von Inhalten Dritter Rechnung zu tragen. Oracle behält sich nach eigenem Ermessen Änderungen an den Leistungsbeschreibungen vor. Von Oracle vorgenommene Änderungen an den Leistungsbeschreibungen führen jedoch nicht zu einer wesentlichen Einschränkung der Erfüllungsleistungen, der Sicherheit oder der Verfügbarkeit der für Sie für die Dauer des Leistungszeitraums bereitgestellten Services.
5.3 Ihr jeweiliger Auftrag bestimmt die Rechenzentrumsregion, in der Ihre Leistungsumgebung sich befindet. Oracle wird gemäß den Angaben in den Leistungsbeschreibungen und in dem für die bestellten Cloud Services geltenden Umfang in der in Ihrem jeweiligen Auftrag bestimmten Rechenzentrumsregion Produktions-, Test- und Backup-Umgebungen bereitstellen. Oracle und seine verbundenen Unternehmen sind berechtigt, bestimmte Aspekte der Cloud Services, wie die Diensteverwaltung und den Support, sowie andere Services (darunt...
Leistungsbeschreibungen. Bei Beschreibungen von Software, Rechenzentrum, Dienstleistungen und sonstigen Produkten in Handouts, analogen und digitalen Dokumenten und/oder Online- bzw. Webkatalogen sind grundsätz- lich die jeweils aktuellen maßgeblich. Ältere Dokumente, auch in digitaler Form, Webauftritte sowie alle Angaben online und in Webkatalogen verlieren automatisch ihre Gültigkeit, sobald eine aktuellere Fassung dem Kunden übermittelt oder im Internet bereitgestellt wird. An Kostenvoranschlägen, Spezifikationen, Pflichtenheften, Leistungsbeschreibungen und anderen ähn- lichen Unterlagen mit technischen Beschreibungen behält sich BLL alle eigentums- und urheberrecht- lichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nur mit der Zustimmung von BLL zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages unverzüglich zurück- zusenden oder auf Wunsch von BLL zu vernichten.
Leistungsbeschreibungen. Der Leistungs- und Funktionsumfang der Pro- dukte und Leistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.
Leistungsbeschreibungen. Der Verlag bietet Nachrichten und aktuelle Informationen zu unterschiedlichen Themen wie Lokales, Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur sowie zu weiteren Themen (im Folgenden "Inhalte") an. Inhalte sind, soweit sie zugänglich sind, nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen nur für private Zwecke zugänglich. Das Portal enthält zusätzlich interaktive Angebote, für dessen Nutzung zum Teil eine Registrierung notwendig ist (im Folgenden auch „personalisierte Inhalte" genannt). Darüber hinaus bietet das Portal eine Vertriebsplattform für eigene Produkte und Angebote von Drittanbietern an (im Folgenden auch „Shopping- Angebote" genannt).
Leistungsbeschreibungen. 1. Das Startpaket umfasst den Transponder für den Einlass ins Studio und eine Taifun Trinkflasche.
2. Das Startpaket (Transponder) für 39,90 € wird zusammen mit der ersten Beitragszahlung vom Konto des Mitgliedes abgebucht.
3. Der Transponder wird zum angegebenen Preis käuflich vom Kunden erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung übergeben.
4. Die Auswahl Gerätetraining umfasst, soweit gewählt, die Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte.
5. Die Auswahl Kurse berechtigt den Kunden, soweit gewählt, zur Teilnahme an den vom Studio angebotenen Kursen.
6. Die Auswahl Sauna berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des Saunabereichs.
7. Die Auswahl FightClub, soweit gewählt, zur Nutzung des FightClubs und der Kurse im FightClub.
8. Die Getränke sind inkl. und während der Trainingszeiten zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in unbeschränkter Menge, zu nutzen. Eine Mitnahme dieser Getränke oder die Weitergabe dieser Getränke an Dritte ist genauso wenig erfasst, wie der Verzehr der im Bistrobereich gesondert angebotenen Getränke.
9. Bei Rücklastschriften werden die anfallenden Gebühren für Rückbuchung und Bearbeitung, dem Mitglied mit 10,- Euro pro Rückbuchung in Rechnung gestellt.
10. Das Mitglied wurde darauf hingewiesen, dass es nur trainieren darf, wenn es gesundheitlich dazu in der Lage ist, sich einem Fitnesstraining zu unterziehen. Gesundheitsschädigungen des Mitglieds aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs der Geräte/Einrichtungen hat das Studio nicht zu vertreten. Das Training wird auf eigene Gefahr hin durchgeführt. Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt das Studio keine Haftung. Für Xxxxxxx, die das Mitglied vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht, ist das Mitglied haftbar. Bei Verlust der Mitgliedskarte/Transponder wird eine Pauschale von 10,00 Euro erhoben.
Leistungsbeschreibungen. Feld „PERSONAL TRAINING“/ Erfordernis der Terminabsprache Sämtliche auf der Vorderseite im Feld „PERSONAL TRAINING“ aufgeführten EMS-Tarife (Economy, Basic, Flex) berechtigen den Kunden nach Abschluss des Vertrages einmal pro Woche für 20 Minuten am EMS-Training (Elektro Muskulatur Stimulation) unter Betreuung von Studiopersonal teilzunehmen. Das Training erfolgt nach vorheriger Terminabsprache. Einmal getroffene Termin- absprachen sind nur bis zu 24 Stunden vor dem Termin auf einen späteren Termin der Trainingswoche verlegbar. Sollte eine Terminverschiebungsbitte des Kunden zu spät erfolgen, oder gar keine Terminabsprache durch den Kunden während einer Trainingswoche erfolgen, erlischt der Anspruch des Kunden in der betreffenden Woche den Trainingstermin wahrzunehmen, es sei denn, eine Terminabsprache war dem Kunden aus Gründen nicht möglich, die er nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen kann der Kunde verlangen, dass der Trainingstermin zu einem späteren Termin nachgeholt wird. Feld „STARTPAKET“ Die Kosten des einmalig beim Vertragsabschluss zu leistenden Startpaketes beinhalten eine umfassende Eingangsberatung zum EMS-Training, sowie den Anspruch auf eine monatliche Körperanalyse und die Programmierung und Zurverfügungstellung einer personalisierten Trainingskarte für den Kunden.
Leistungsbeschreibungen. Die Leistungsbeschreibungen hängen von der Art der erbrachten Leistungen ab und werden hier entsprechend aufgeschlüsselt: