Leistungsbeschreibungen Musterklauseln

Leistungsbeschreibungen. 1.1 Versichert ist nach Maßgabe der Allgemeinen Zurich Bedingun- gen für die Haftpflicht-Versicherung (AHVB, EHVB 2014) und der nachstehenden Besonderen Bedingungen die gesetzliche Haft- pflicht des Versicherungsnehmers aus Gebrauch einer fremden Motoryacht oder einer fremden Segelyacht, die auf Grundlage ei- nes schriftlichen Chartervertrages zu privaten Zwecken benutzt wird.
Leistungsbeschreibungen. 1.1 Versichert ist nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen für die Haftpflichtversicherung und der nachstehenden Besonderen Bedingungen die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers aus Gebrauch einer fremden Motoryacht oder einer fremden Segelyacht, die auf Grundlage eines schriftlichen Charter- vertrages zu privaten Zwecken benutzt wird.
Leistungsbeschreibungen. Zurück zu den Leistungskategorien
Leistungsbeschreibungen. 5.1 Die Services richten sich nach den für Ihren jeweiligen Auftrag geltenden Leistungsbeschreibungen. In den Leistungsbeschreibungen sind die für die Services geltenden Bereitstellungs- und Managementprozesse (wie etwa Kapazitätsplanung), die Arten und Mengen der Systemressourcen (wie etwa der zugewiesene Speicherplatz) sowie die funktionalen und technischen Aspekte der Oracle-Programme festgelegt. Sie erkennen an, dass eine den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechende Nutzung der Services sich negativ auf die Erbringung der Services auswirken und/oder zusätzliche Vergütungen auslösen kann. Falls die Services Ihnen eine Überschreitung der beauftragten Menge ermöglichen (z.B. Softlimits für die Anzahl von Nutzern, Sitzungen, Speicherplätzen usw.), sind Sie dafür verantwortlich, unverzüglich zusätzliche Mengen zu erwerben, um die Überschreitung abzudecken. Für jeden Monat, in dem Sie die beauftragte Menge überschreiten, zusätzliche Mengen aber nicht erwerben, kann Oracle von Ihnen neben den Vergütungen für die zusätzlichen Mengen die Zahlung einer Nutzungsüberschreitungsgebühr für die betroffenen Services in Höhe von 10 % der Gebühr für die zusätzlichen Mengen desjenigen Monats verlangen, in dem die Nutzungsüberschreitung aufgetreten ist.
Leistungsbeschreibungen. Bei Beschreibungen von Software, Plattform, Rechenzentrum, Dienstleistungen und sonstigen Produkten in Handouts, analogen und digitalen Dokumenten und/o- der Online- bzw. Webkatalogen sind grundsätzlich die jeweils aktuellen maßgeb- lich. Ältere Dokumente, auch in digitaler Form, Webauftritte sowie alle Angaben online und in Webkatalogen verlieren automatisch ihre Gültigkeit, sobald eine ak- tuellere Fassung dem Kunden übermittelt oder im Internet bereitgestellt wird. An Kostenvoranschlägen, Spezifikationen, Pflichtenheften, Leistungsbeschreibun- gen und anderen ähnlichen Unterlagen mit technischen Beschreibungen behält sich KGF alle eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneinge- schränkt vor; sie dürfen Dritten nur mit der Zustimmung von KGF zugänglich ge- macht werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages unverzüglich zurückzusenden oder auf Wunsch von KGF zu vernichten.
Leistungsbeschreibungen. Aus dem Feinkonzept aus 4.1 erstellt der AN gemäß den ermittelten Anforderungen des AG die Leistungsbeschreibungen der auszuschreibenden Services für alle erforderlichen Lose.
Leistungsbeschreibungen. Angaben zum Vertragsgegenstand (z.B. Gewichte, Maße, Ver- und Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Einsatzgebiet, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildun- gen) gelten im Rahmen üblicher Toleranzen, soweit diese nicht als verbindlich verein- bart sind bzw. die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesetzten Zweck nicht beeinträchtigen.
Leistungsbeschreibungen. Bei Beschreibungen von Software, Rechenzentren, Dienstleistungen und sonstigen Produkten in Handouts, analogen und digitalen Dokumenten und/oder Online- bzw. Webkatalogen, sind grundsätzlich die jeweils ak- tuellen maßgeblich. Ältere Dokumente, auch in digitaler Form, Webauftritte sowie alle Angaben online und in Webkatalogen verlieren automatisch ihre Gültigkeit, sobald eine aktuellere Fassung dem Kunden übermittelt oder im Internet bereitgestellt wird. An Angeboten, Spezifikationen, Pflichtenheften, Leistungsbeschreibungen und anderen ähnlichen Unterlagen mit technischen Beschreibungen behält sich DATAGROUP alle eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- rechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nur mit der Zustimmung von DATAGROUP zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Vertrages unverzüglich zurückzusenden oder auf Wunsch von DATAGROUP zu vernichten.
Leistungsbeschreibungen. Feld „PERSONAL TRAINING“/ Erfordernis der Terminabsprache Sämtliche auf der Vorderseite im Feld „PERSONAL TRAINING“ aufgeführten EMS-Tarife (Economy, Basic, Flex) berechtigen den Kunden nach Abschluss des Vertrages einmal pro Woche für 20 Minuten am EMS-Training (Elektro Muskulatur Stimulation) unter Betreuung von Studiopersonal teilzunehmen. Das Training erfolgt nach vorheriger Terminabsprache. Einmal getroffene Termin- absprachen sind nur bis zu 24 Stunden vor dem Termin auf einen späteren Termin der Trainingswoche verlegbar. Sollte eine Terminverschiebungsbitte des Kunden zu spät erfolgen, oder gar keine Terminabsprache durch den Kunden während einer Trainingswoche erfolgen, erlischt der Anspruch des Kunden in der betreffenden Woche den Trainingstermin wahrzunehmen, es sei denn, eine Terminabsprache war dem Kunden aus Gründen nicht möglich, die er nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen kann der Kunde verlangen, dass der Trainingstermin zu einem späteren Termin nachgeholt wird. Feld „STARTPAKET“ Die Kosten des einmalig beim Vertragsabschluss zu leistenden Startpaketes beinhalten eine umfassende Eingangsberatung zum EMS-Training, sowie den Anspruch auf eine monatliche Körperanalyse und die Programmierung und Zurverfügungstellung einer personalisierten Trainingskarte für den Kunden.
Leistungsbeschreibungen. Jedes Projekt im Bereich der Dienstleistungen, das der Lizenzgeber im Namen des Kunden durchführt, wird in einer Leistungsbeschreibung (auch „Statement of Work“ oder „SOW“ genannt) oder einem Bestellformular beschrieben, in der bzw. in dem der vereinbarte Umfang der Dienstleistungen, die Serviceleistungen, der geschätzte Stunden-/Arbeitsaufwand, die Abrechnungssätze und andere Preisinformationen, der Projektzeitplan (falls anwendbar) und die voraussichtlichen Liefertermine angegeben sind. Beide Parteien führen sämtliche Leistungsbeschreibungen durch, die alle als Bestandteil der Vereinbarung anzusehen sind. Im Falle eines Konflikts zwischen den in der Vereinbarung und einer Leistungsbeschreibung festgelegten Bedingungen gelten die in der entsprechenden Leistungsbeschreibung festgelegten Bedingungen vorrangig.