Common use of Nicht enthaltene Leistungen Clause in Contracts

Nicht enthaltene Leistungen. Nicht im Vertrag enthalten und nicht durch die vereinbarte Pauschalvergütung gemäß § 15 abgedeckt sind sämtliche Leistungen, die nicht zu den Pauschalleistungen gemäß § 13.1 zählen, d.h. insbesondere nach- folgende Leistungen: Beratung und/oder Schulung von Mitarbeitern des Kunden am Installationsort der je- weiligen Software. Behebung von Fehlern vor Ort am Installationsort der jeweiligen Software, wenn und soweit solche Fehler aus einer nicht sachgerechten Nutzung der Software oder Anwenderfehlern resultie- ren, sowie Leistungen zur Behebung von Folgeschäden ungeachtet ihrer Ursache. Pflege-, Wartungs- und Beratungsleistungen für individuell auf Wunsch des Kunden entwickelte Programmbestandteile oder – Module der Software. Bereitstellung von Datenbank- Updates oder –Upgrades. Bereitstellung von Betriebs- system- updates oder –Upgrades. Telefonische Unterstützung bei der Bearbeitung von inhaltlichen Fragen zu der Software und zu Fragen der eingesetzten Datenbanken. Formularanpassungen. Installation von Software-Updates und Software-Upgrades der Software auf Servern und/oder Clients beim Kunden. Unterstützung in Installationsfragen zur Software. Beheben von Datenproblemen. Anpassungen von Schnittstellen zu und von Fremdprogrammen. Anfahrtskosten jeglicher Art. Versandkosten. Zusatz- und Erweiterungsprogramme zur Software. Individuell zu erstellende Programme sowie deren Pflege. Hardware und Hardwareteile. Hardwareerweiterungen. Fehlerdiagnose- und -Beseitigung an der Hardware. Beseitigung von Folgeschäden ungeachtet der Verursachung. Betreuung von Produkten, die von Dritten geliefert wurden, wenn sie nicht ausdrücklich in Textform in diesen Vertrag einbezogen sind. Der Kunde erbringt die zur Erfüllung der Pauschalleistungen durch Bauknecht Softfolio erforderlichen Mit- wirkungsleistungen und unterstützt Bauknecht Softfolio bei der Leistungserbringung für Bauknecht Softfolio kostenfrei. Der Kunde stellt die freie Zugänglichkeit zu der Software und der betroffenen Hardware / seinen Systemen während der üblichen Geschäftszeiten sicher. Der Kunde ist allein für eine kontinuierliche und voll umfängliche Datensicherung nach dem Stand der Technik verantwortlich, so dass, z.B. bei Datenprob- lemen, jederzeit eine funktionsfähige Datensicherung auf den Computer übertragen wer- den kann. Soft- ware oder Systeme, die von einem Dritten und nicht von Bauknecht Softfolio geliefert wurden, unterfallen nur dann der vorliegenden Vereinbarung, wenn sie ausdrücklich in Textform (z.B. schriftlich, per Fax oder E-Mail) einbezogen wurden. Eine Erweiterung der Software oder der zugehörigen Hardware bedingt re- gelmäßig eine Erhöhung der Pauschalvergütung gemäß § 15. Es wird vereinbart, dass Bauknecht Softfolio mit Lieferung derartiger Erweiterungen zugleich ein Angebot zur Erweiterung des Vertrages über Wartung und Pflege der Software übergibt. Bauknecht Softfolio entscheidet stets selbst über die Art und Form der Leistungserbringung. Im Zweifelsfalle ist es Bauknecht Softfolio ausdrücklich gestattet, externe Spezialis- ten auf eigene Kosten hinzuzuziehen. Eingriffe des Kunden oder Dritter in die übergebene Konfiguration sind generell ausgeschlossen. Software-, Betriebssystem-, Daten- oder Hardwarefehler die daraus entste- hen, sind nicht durch diesen Vertrag abgedeckt. Die Behebung solcher Fehler ist aus diesem Grund zu- sätzlich kostenpflichtig. Die Vergütung der Pauschalleistungen nach diesem Vertrag (die „Pauschalvergütung“) rein netto nach Rechnungsstellung durch Bauknecht Softfolio. Die Rechnungsstellung über die Pauschalvergütung erfolgt für je zwölf Monate im Voraus. Unbeschadet weiterergehender Rechte ist Bauknecht Softfolio zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erst nach Eingang der fälligen Pauschalvergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet. Die Höhe der Pauschalvergütung richtet sich nach Art und Um- fang der betroffenen Software und wird nach den im jeweiligen Angebot/Auftrag angegebenen Sätzen be- rechnet. Im Fall einer Erweiterung oder Änderung der Software wird die Pauschalvergütung entsprechend angepasst. Werden von Bauknecht Softfolio über die Pauschalleistungen gemäß § 13.1. hinaus Leistungen erbracht, etwa Beratungs- oder Schulungsleistungen, Anpassung von Formularen oder Listen, die von der Software vorgegeben werden, Umprogrammierungen oder andere Änderungen an der Software, werden solche Leistungen nach dem tatsächlichen Zeitaufwand im Viertelstunden-Takt (je erbrachte Viertelstunde) abgerechnet. Der Preis ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von Bauknecht Softfolio. Erweitert der Kunde die Anzahl der Clients, welche für die Software nutzungsberechtigt sind, erweitert sich im gleichen Umfang automatisch der Umfang der von dem Kunden bezogenen und von Bauknecht Softfolio zu erbrin- genden Pflege- und Wartungsleistungen. Bauknecht Softfolio ist daher berechtigt, die sich für die entspre- chende neue Anzahl von Clients anfallende Pauschalvergütung entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste von Bauknecht Softfolio ab dem Zeitpunkt, ab welchem die zusätzliche Clients genutzt werden, in Rechnung zu stellen. Bauknecht Softfolio ist nach Maßgabe der Nachfolgenden Bestimmungen zur Änderung der Pau- schalvergütung berechtigt: Bauknecht Softfolio kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste ausgewiesenen Preise mit Wirkung für die bestehenden Verträge entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die hieraus resultierende Erhö- hung der Pauschalvergütung mehr als 10% kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Än- derungsmitteilung in Textform die Vereinbarung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Gebühren in Kraft treten soll. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Bauknecht Softfolio berechtigt, Ver- zugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitere Rechte von Bau- knecht Softfolio bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbe- haltungs- rechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Bauknecht Softfolio übernimmt im Rahmen der Wartung und Pflege der Software keine Gewähr für die Soft- ware und/oder die vom jeweiligen Hersteller herausgegebenen Software-Updates oder Software-Upgrades oder Wartungsprogramme. Die Pflege- und Wartungsleistungen des jeweiligen Herstellers der Software wer- den lediglich an den Kunden weitergegeben. Hiervon unberührt bleiben etwaige Verpflichtungen von Bau- knecht Softfolio gegenüber dem Kunden aus der Lieferung von Software; insoweit kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bauknecht Softfolio zur Anwendung. Programmfehler, Änderungsnotwendigkei- ten und sonstige Umstände, die Wartungs- oder Pflegemaßnahmen erforderlich machen, sind Bauknecht Softfolio vom Kunden umgehend in Textform mitzuteilen. In Textform mitgeteilte Fehler sind von Bauknecht Softfolio zu beseitigen. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, wird Bauknecht Softfolio eine Ausweichlösung entwickeln. Sofern der jeweilige Hersteller der Software für den Fehler verantwortlich ist, wird Bauknecht Softfolio die entsprechende Fehler-meldung zur Bearbeitung an den jeweiligen Hersteller übermitteln. Durchgeführte Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung sind von Bauknecht Softfolio zu protokollieren und vom Kunden abzunehmen. Ein etwaiger Haftungsanspruch des Kunden gegenüber Bauknecht Softfolio ist ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Bauknecht Softfolio oder der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Bau- knecht Softfolio gegeben, oder bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher Pflichten, die die Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung von Bauknecht Softfolio bei laufenden Entgeltzahlungen auf die Summe der im Laufe des Jahres zu entrichtenden Beträge begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung von Bauknecht Softfolio begrenzt auf die Deckungssumme der von Bauknecht Softfolio abgeschlossenen Betriebshaft-pflichtversicherung. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Wenn und soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist die Haftung von Bauknecht Softfolio ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt, die Bauknecht Softfolio die Leistung wesentlich er- schweren oder unmöglich machen, berechtigen Bauknecht Softfolio, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Bauknecht Softfolio räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an allen Rechten, die im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehen und für die Nutzung der von Bauknecht Softfo- lio erbrachten Leistungen durch den Kunden erforderlich sind, ein. Ein Erwerb von Eigentum oder darüber hinausgehender Nutzungsrechte ist generell ausgeschlossen. Bauknecht Softfolio wird die für den Kunden bearbeiteten Aufgaben sowie alle Daten, Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihr im Zu- sammenhang mit diesem Vertrag bekannt und vom Kunden als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. Das Serviceabkommen läuft auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits mit einer Frist von sechs (6) Mona- ten zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden, analog zu den Laufzeiten des jeweiligen Soft- ware-Anbieters, insbesondere der Firma Sage Software GmbH. Bauknecht Softfolio ist zur Änderung der vertraglich festgelegten Wartungsgebühren berechtigt. Bauknecht Softfolio kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste enthaltenen Wartungsgebüh- ren mit Wirkung für Bestandsverträge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Wartungsgebühren mehr als 10%, kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Änderungs- mitteilung die Vereinbarung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Wartungs- gebühren in Kraft treten soll. Zukünftige Erhöhungen bzw. Verminderungen der Steuersätze im Rahmen der Mehrwert- steuer werden auch für die Preise von Bauknecht Softfolio entsprechend wirksam, ohne dass es einer be- sonderen Benachrichtigung bedarf. Dieser Vertrag kann von jeder Partei im Falle einer Verletzung der ande- ren Partei nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen vorzeitig kündigen, wenn die andere Partei nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem sie hierzu schriftlich aufgefordert worden ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

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Samples: softfolio.de, softfolio.de

Nicht enthaltene Leistungen. Nicht im Vertrag enthalten und nicht durch die vereinbarte Pauschalvergütung gemäß § 15 ge- mäß Ziffer 4 abgedeckt sind sämtliche Leistungen, die nicht zu den Pauschalleistungen Pauschalleis- tungen gemäß § 13.1 Ziffer 2 a. zählen, d.h. insbesondere nach- folgende nachfolgende Leistungen: Beratung und/oder Schulung von Mitarbeitern Mit- arbeitern des Kunden am Installationsort Installation- sort der je- weiligen jeweiligen Software. Behebung von Fehlern vor Ort am Installationsort der jeweiligen SoftwareSoft- ware, wenn und soweit solche Fehler aus einer nicht sachgerechten Nutzung Nut- zung der Software oder Anwenderfehlern resultie- renAnwenderfeh- lern resultieren, sowie Leistungen zur Behebung von Folgeschäden ungeachtet unge- achtet ihrer Ursache. Pflege-, Wartungs- und Beratungsleistungen Beratungsleis- tungen für individuell auf Wunsch des Kunden entwickelte Programmbestandteile Programmbe- standteile oder Module der Software. Bereitstellung von Datenbank- Updates oder –Upgrades. Bereitstellung von Betriebs- system- Betriebssystem- updates oder –Upgrades. Telefonische Unterstützung bei der Bearbeitung von inhaltlichen Fragen zu der Software und zu Fragen der eingesetzten Datenbanken. Formularanpassungen. Installation von Software-Updates und Software-Upgrades der Software auf Servern und/oder Clients beim KundenKun- den. Unterstützung in Installationsfragen zur Software. Beheben von Datenproblemen. Anpassungen von Schnittstellen zu und von Fremdprogrammen. Anfahrtskosten jeglicher Art. Versandkosten. Zusatz- und Erweiterungsprogramme zur Software. Individuell zu erstellende Programme sowie deren Pflege. Hardware und Hardwareteile. Hardwareerweiterungen. Fehlerdiagnose- und -Beseitigung an der Hardware. Beseitigung von Folgeschäden ungeachtet unge- achtet der Verursachung. Betreuung von Produkten, die von Dritten geliefert wurden, wenn sie nicht ausdrücklich in Textform in diesen die- sen Vertrag einbezogen sind. Der Kunde erbringt die zur Erfüllung der Pauschalleistungen durch Bauknecht Softfolio erforderlichen Mit- wirkungsleistungen at data erfor- derlichen Mitwirkungsleistungen und unterstützt Bauknecht Softfolio at data bei der Leistungserbringung Leistungser- bringung für Bauknecht Softfolio at data kostenfrei. Der Kunde stellt die freie Zugänglichkeit zu der Software und der betroffenen Hardware / Hardware/seinen Systemen während der üblichen Geschäftszeiten sicher. Der Kunde ist allein für eine kontinuierliche kontinuierli- che und voll umfängliche Datensicherung nach dem Stand der Technik verantwortlichverantwort- lich, so dass, z.B. bei Datenprob- lemenDatenproblemen, jederzeit eine funktionsfähige Datensicherung Datensiche- rung auf den Computer übertragen wer- den kann. Soft- ware Software oder Systeme, die von einem Dritten und nicht von Bauknecht Softfolio at data geliefert wurden, unterfallen nur dann der vorliegenden vorlie- genden Vereinbarung, wenn sie ausdrücklich ausdrück- lich in Textform (z.B. schriftlich, per Fax oder E-Mail) einbezogen wurden. Eine Erweiterung der Software oder der zugehörigen Hardware bedingt re- gelmäßig regelmä- ßig eine Erhöhung der Pauschalvergütung gemäß § 15Ziffer 4. Es wird vereinbart, dass Bauknecht Softfolio at data mit Lieferung derartiger Erweiterungen Erweite- rungen zugleich ein Angebot zur Erweiterung Erweite- rung des Vertrages über Wartung und Pflege der Software übergibt. Bauknecht Softfolio at data entscheidet stets selbst über die Art und Form der Leistungserbringung. Im Zweifelsfalle ist es Bauknecht Softfolio at data ausdrücklich gestattet, externe Spezialis- ten Spezialisten auf eigene Kosten hinzuzuziehen. Eingriffe des Kunden oder Dritter in die übergebene Konfiguration sind generell ausgeschlossen. Software-, Betriebssystem-Betriebssys- tem-, Daten- oder Hardwarefehler die daraus entste- henentstehen, sind nicht durch diesen Vertrag abgedeckt. Die Behebung solcher Fehler ist aus diesem Grund zu- sätzlich zusätzlich kostenpflichtig. Die Vergütung der Pauschalleistungen nach diesem Vertrag (die „Pauschalvergütung“) rein netto nach Rechnungsstellung durch Bauknecht Softfolio. Die Rechnungsstellung über die Pauschalvergütung erfolgt für je zwölf Monate im Voraus. Unbeschadet weiterergehender Rechte ist Bauknecht Softfolio zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erst nach Eingang der fälligen Pauschalvergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet. Die Höhe der Pauschalvergütung richtet sich nach Art und Um- fang der betroffenen Software und wird nach den im jeweiligen Angebot/Auftrag angegebenen Sätzen be- rechnet. Im Fall einer Erweiterung oder Änderung der Software wird die Pauschalvergütung entsprechend angepasst. Werden von Bauknecht Softfolio über die Pauschalleistungen gemäß § 13.1. hinaus Leistungen erbracht, etwa Beratungs- oder Schulungsleistungen, Anpassung von Formularen oder Listen, die von der Software vorgegeben werden, Umprogrammierungen oder andere Änderungen an der Software, werden solche Leistungen nach dem tatsächlichen Zeitaufwand im Viertelstunden-Takt (je erbrachte Viertelstunde) abgerechnet. Der Preis ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von Bauknecht Softfolio. Erweitert der Kunde die Anzahl der Clients, welche für die Software nutzungsberechtigt sind, erweitert sich im gleichen Umfang automatisch der Umfang der von dem Kunden bezogenen und von Bauknecht Softfolio zu erbrin- genden Pflege- und Wartungsleistungen. Bauknecht Softfolio ist daher berechtigt, die sich für die entspre- chende neue Anzahl von Clients anfallende Pauschalvergütung entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste von Bauknecht Softfolio ab dem Zeitpunkt, ab welchem die zusätzliche Clients genutzt werden, in Rechnung zu stellen. Bauknecht Softfolio ist nach Maßgabe der Nachfolgenden Bestimmungen zur Änderung der Pau- schalvergütung berechtigt: Bauknecht Softfolio kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste ausgewiesenen Preise mit Wirkung für die bestehenden Verträge entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die hieraus resultierende Erhö- hung der Pauschalvergütung mehr als 10% kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Än- derungsmitteilung in Textform die Vereinbarung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Gebühren in Kraft treten soll. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Bauknecht Softfolio berechtigt, Ver- zugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitere Rechte von Bau- knecht Softfolio bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbe- haltungs- rechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Bauknecht Softfolio übernimmt im Rahmen der Wartung und Pflege der Software keine Gewähr für die Soft- ware und/oder die vom jeweiligen Hersteller herausgegebenen Software-Updates oder Software-Upgrades oder Wartungsprogramme. Die Pflege- und Wartungsleistungen des jeweiligen Herstellers der Software wer- den lediglich an den Kunden weitergegeben. Hiervon unberührt bleiben etwaige Verpflichtungen von Bau- knecht Softfolio gegenüber dem Kunden aus der Lieferung von Software; insoweit kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bauknecht Softfolio zur Anwendung. Programmfehler, Änderungsnotwendigkei- ten und sonstige Umstände, die Wartungs- oder Pflegemaßnahmen erforderlich machen, sind Bauknecht Softfolio vom Kunden umgehend in Textform mitzuteilen. In Textform mitgeteilte Fehler sind von Bauknecht Softfolio zu beseitigen. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, wird Bauknecht Softfolio eine Ausweichlösung entwickeln. Sofern der jeweilige Hersteller der Software für den Fehler verantwortlich ist, wird Bauknecht Softfolio die entsprechende Fehler-meldung zur Bearbeitung an den jeweiligen Hersteller übermitteln. Durchgeführte Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung sind von Bauknecht Softfolio zu protokollieren und vom Kunden abzunehmen. Ein etwaiger Haftungsanspruch des Kunden gegenüber Bauknecht Softfolio ist ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Bauknecht Softfolio oder der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Bau- knecht Softfolio gegeben, oder bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher Pflichten, die die Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung von Bauknecht Softfolio bei laufenden Entgeltzahlungen auf die Summe der im Laufe des Jahres zu entrichtenden Beträge begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung von Bauknecht Softfolio begrenzt auf die Deckungssumme der von Bauknecht Softfolio abgeschlossenen Betriebshaft-pflichtversicherung. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Wenn und soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist die Haftung von Bauknecht Softfolio ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt, die Bauknecht Softfolio die Leistung wesentlich er- schweren oder unmöglich machen, berechtigen Bauknecht Softfolio, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Bauknecht Softfolio räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an allen Rechten, die im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehen und für die Nutzung der von Bauknecht Softfo- lio erbrachten Leistungen durch den Kunden erforderlich sind, ein. Ein Erwerb von Eigentum oder darüber hinausgehender Nutzungsrechte ist generell ausgeschlossen. Bauknecht Softfolio wird die für den Kunden bearbeiteten Aufgaben sowie alle Daten, Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihr im Zu- sammenhang mit diesem Vertrag bekannt und vom Kunden als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. Das Serviceabkommen läuft auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits mit einer Frist von sechs (6) Mona- ten zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden, analog zu den Laufzeiten des jeweiligen Soft- ware-Anbieters, insbesondere der Firma Sage Software GmbH. Bauknecht Softfolio ist zur Änderung der vertraglich festgelegten Wartungsgebühren berechtigt. Bauknecht Softfolio kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste enthaltenen Wartungsgebüh- ren mit Wirkung für Bestandsverträge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Wartungsgebühren mehr als 10%, kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Änderungs- mitteilung die Vereinbarung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Wartungs- gebühren in Kraft treten soll. Zukünftige Erhöhungen bzw. Verminderungen der Steuersätze im Rahmen der Mehrwert- steuer werden auch für die Preise von Bauknecht Softfolio entsprechend wirksam, ohne dass es einer be- sonderen Benachrichtigung bedarf. Dieser Vertrag kann von jeder Partei im Falle einer Verletzung der ande- ren Partei nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen vorzeitig kündigen, wenn die andere Partei nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem sie hierzu schriftlich aufgefordert worden ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

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Samples: www.system.ag, www.system.ag

Nicht enthaltene Leistungen. Nicht im Vertrag enthalten und nicht durch die vereinbarte Pauschalvergütung gemäß § 15 abgedeckt sind sämtliche Leistungen, die nicht zu den Pauschalleistungen gemäß § 13.1 13 Abs. 1 zählen, d.h. insbesondere nach- folgende nachfolgende Leistungen: Beratung und/oder Schulung von Mitarbeitern des Kunden am Installationsort der je- weiligen jeweiligen Software. Behebung von Fehlern vor Ort am Installationsort der jeweiligen Software, wenn und soweit solche Fehler aus einer nicht sachgerechten Nutzung der Software oder Anwenderfehlern resultie- renresultieren, sowie Leistungen zur Behebung von Folgeschäden ungeachtet ihrer Ursache. Pflege-, Wartungs- und Beratungsleistungen für individuell auf Wunsch des Kunden entwickelte Programmbestandteile oder Module der Software. Bereitstellung von Datenbank- Updates oder –Upgrades. Bereitstellung von Betriebs- system- Betriebssystem-updates oder –Upgrades. Telefonische Unterstützung bei der Bearbeitung von inhaltlichen Fragen zu der Software und zu Fragen der eingesetzten Datenbanken. Formularanpassungen. Installation von Software-Updates und Software-Software- Upgrades der Software auf Servern und/oder Clients beim Kunden. Unterstützung in Installationsfragen zur Software. Beheben von Datenproblemen. Anpassungen von Schnittstellen zu und von Fremdprogrammen. Anfahrtskosten jeglicher Art. Versandkosten. Zusatz- und Erweiterungsprogramme zur Software. Individuell zu erstellende Programme sowie deren Pflege. Hardware und Hardwareteile. Hardwareerweiterungen. Fehlerdiagnose- und -Beseitigung an der Hardware. Beseitigung von Folgeschäden ungeachtet der Verursachung. Betreuung von Produkten, die von Dritten geliefert wurden, wenn sie nicht ausdrücklich in Textform in diesen Vertrag einbezogen sind. Der Kunde erbringt die zur Erfüllung der Pauschalleistungen durch Bauknecht Softfolio erforderlichen Mit- wirkungsleistungen Mitwirkungsleistungen und unterstützt Bauknecht Softfolio bei der Leistungserbringung für Bauknecht Softfolio kostenfrei. Der Kunde stellt die freie Zugänglichkeit zu der Software und der betroffenen Hardware / seinen Systemen während der üblichen Geschäftszeiten sicher. Der Kunde ist allein für eine kontinuierliche und voll umfängliche Datensicherung nach dem Stand der Technik verantwortlich, so dass, z.B. bei Datenprob- lemenDatenproblemen, jederzeit eine funktionsfähige Datensicherung auf den Computer übertragen wer- den werden kann. Soft- ware Software oder Systeme, die von einem Dritten und nicht von Bauknecht Softfolio geliefert wurden, unterfallen nur dann der vorliegenden Vereinbarung, wenn sie ausdrücklich in Textform (z.B. schriftlich, per Fax oder E-Mail) einbezogen wurden. Eine Erweiterung der Software oder der zugehörigen Hardware bedingt re- gelmäßig regelmäßig eine Erhöhung der Pauschalvergütung gemäß § 15. Es wird vereinbart, dass Bauknecht Softfolio mit Lieferung derartiger Erweiterungen zugleich ein Angebot zur Erweiterung des Vertrages über Wartung und Pflege der Software übergibt. Bauknecht Softfolio entscheidet stets selbst über die Art und Form der Leistungserbringung. Im Zweifelsfalle ist es Bauknecht Softfolio ausdrücklich gestattet, externe Spezialis- ten Spezialisten auf eigene Kosten hinzuzuziehen. Eingriffe des Kunden oder Dritter in die übergebene Konfiguration sind generell ausgeschlossen. Software-, Betriebssystem-, Daten- oder Hardwarefehler die daraus entste- henentstehen, sind nicht durch diesen Vertrag abgedeckt. Die Behebung solcher Fehler ist aus diesem Grund zu- sätzlich zusätzlich kostenpflichtig. Die Vergütung der Pauschalleistungen nach diesem Vertrag (die „Pauschalvergütung“) rein netto nach Rechnungsstellung durch Bauknecht Softfolio. Die Rechnungsstellung über die Pauschalvergütung erfolgt für je zwölf Monate im Voraus. Unbeschadet weiterergehender Rechte ist Bauknecht Softfolio zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erst nach Eingang der fälligen Pauschalvergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet. Die Höhe der Pauschalvergütung richtet sich nach Art und Um- fang Umfang der betroffenen Software und wird nach den im jeweiligen Angebot/Auftrag angegebenen Sätzen be- rechnetberechnet. Im Fall einer Erweiterung oder Änderung der Software wird die Pauschalvergütung entsprechend angepasst. Werden von Bauknecht Softfolio über die Pauschalleistungen gemäß § 13.1. §13 Abs.1 hinaus Leistungen erbracht, etwa Beratungs- oder Schulungsleistungen, Anpassung von Formularen oder Listen, die von der Software vorgegeben werden, Umprogrammierungen oder andere Änderungen an der Software, werden solche Leistungen nach dem tatsächlichen Zeitaufwand im Viertelstunden-Takt (je erbrachte Viertelstunde) abgerechnet. Der Preis ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von Bauknecht Softfolio. Erweitert der Kunde die Anzahl der Clients, welche für die Software nutzungsberechtigt sind, erweitert sich im gleichen Umfang automatisch der Umfang der von dem Kunden bezogenen und von Bauknecht Softfolio zu erbrin- genden erbringenden Pflege- und Wartungsleistungen. Bauknecht Softfolio ist daher berechtigt, die sich für die entspre- chende entsprechende neue Anzahl von Clients anfallende Pauschalvergütung entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste von Bauknecht Softfolio ab dem Zeitpunkt, ab welchem die zusätzliche Clients genutzt werden, in Rechnung zu stellen. Bauknecht Softfolio ist nach Maßgabe der Nachfolgenden Bestimmungen zur Änderung der Pau- Pau-schalvergütung berechtigt: Bauknecht Softfolio kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste ausgewiesenen Preise mit Wirkung für die bestehenden Verträge entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die hieraus resultierende Erhö- hung Erhöhung der Pauschalvergütung mehr als 10% kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Än- derungsmitteilung Änderungsmitteilung in Textform die Vereinbarung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Gebühren in Kraft treten soll. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Bauknecht Softfolio berechtigt, Ver- zugszinsen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitere Rechte von Bau- knecht Softfolio bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbe- haltungs- rechten Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Bauknecht Softfolio übernimmt im Rahmen der Wartung und Pflege der Software keine Gewähr für die Soft- ware Software und/oder die vom jeweiligen Hersteller herausgegebenen Software-Updates oder Software-Upgrades oder Wartungsprogramme. Die Pflege- und Wartungsleistungen des jeweiligen Herstellers der Software wer- den werden lediglich an den Kunden weitergegeben. Hiervon unberührt bleiben etwaige Verpflichtungen von Bau- knecht Softfolio gegenüber dem Kunden aus der Lieferung von Software; insoweit kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bauknecht Softfolio zur Anwendung. Programmfehler, Änderungsnotwendigkei- ten Änderungsnotwendigkeiten und sonstige Umstände, die Wartungs- oder Pflegemaßnahmen erforderlich machen, sind Bauknecht Softfolio vom Kunden umgehend in Textform mitzuteilen. In Textform mitgeteilte Fehler sind von Bauknecht Softfolio zu beseitigen. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, wird Bauknecht Softfolio eine Ausweichlösung entwickeln. Sofern der jeweilige Hersteller der Software für den Fehler verantwortlich ist, wird Bauknecht Softfolio die entsprechende Fehler-meldung Fehlermeldung zur Bearbeitung an den jeweiligen Hersteller übermitteln. Durchgeführte Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung sind von Bauknecht Softfolio zu protokollieren und vom Kunden abzunehmen. Ein etwaiger Haftungsanspruch des Kunden gegenüber Bauknecht Softfolio ist ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Bauknecht Softfolio oder der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Bau- knecht Softfolio gegeben, oder bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher Pflichten, die die Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung von Bauknecht Softfolio bei laufenden Entgeltzahlungen auf die Summe der im Laufe des Jahres zu entrichtenden Beträge begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung von Bauknecht Softfolio begrenzt auf die Deckungssumme der von Bauknecht Softfolio abgeschlossenen Betriebshaft-pflichtversicherungBetriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Wenn und soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist die Haftung von Bauknecht Softfolio ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt, die Bauknecht Softfolio die Leistung wesentlich er- schweren erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Bauknecht Softfolio, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Bauknecht Softfolio räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an allen Rechten, die im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehen und für die Nutzung der von Bauknecht Softfo- lio Softfolio erbrachten Leistungen durch den Kunden erforderlich sind, ein. Ein Erwerb von Eigentum oder darüber hinausgehender darüberhinausgehender Nutzungsrechte ist generell ausgeschlossen. Bauknecht Softfolio wird die für den Kunden bearbeiteten Aufgaben sowie alle Daten, Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihr im Zu- sammenhang Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt und vom Kunden als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. Das Serviceabkommen läuft auf unbestimmte Zeit und kann kann, soweit vertraglich nicht anderweitig definiert, beiderseits mit einer Frist von sechs (6) Mona- ten 14 Tagen zum Ende eines jeden Vertragsjahres Vertragsmonats gekündigt werden, analog zu den Laufzeiten des jeweiligen Soft- wareSoftware-Anbieters, insbesondere der Firma Sage Software GmbH. Bauknecht AG. Softfolio ist zur Änderung der vertraglich festgelegten Wartungsgebühren Wartungs- bzw. Nutzungsgebühren berechtigt. Bauknecht Softfolio kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste enthaltenen Wartungsgebüh- ren Wartungs- bzw. Nutzungsgebühren mit Wirkung für Bestandsverträge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Wartungsgebühren Wartungs- bzw. Nutzungsgebühren mehr als 10%, kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Änderungs- mitteilung Änderungsmitteilung die Vereinbarung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Wartungs- gebühren Wartungsgebühren in Kraft treten soll. Zukünftige Erhöhungen bzw. Verminderungen der Steuersätze im Rahmen der Mehrwert- steuer Mehrwertsteuer werden auch für die Preise von Bauknecht Softfolio entsprechend wirksam, ohne dass es einer be- sonderen besonderen Benachrichtigung bedarf. Dieser Vertrag kann von jeder Partei im Falle einer Verletzung der ande- ren anderen Partei nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen vorzeitig kündigen, wenn die andere Partei nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem sie hierzu schriftlich aufgefordert worden ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

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Samples: immosbh.de

Nicht enthaltene Leistungen. Nicht im Vertrag enthalten und nicht durch die vereinbarte Pauschalvergütung gemäß § 15 abgedeckt sind sämtliche Leistungen, die nicht zu den Pauschalleistungen gemäß § 13.1 13 Abs. 1 zählen, d.h. insbesondere nach- folgende nachfolgende Leistungen: Beratung und/oder Schulung von Mitarbeitern des Kunden am Installationsort der je- weiligen jeweiligen Software. Behebung von Fehlern vor Ort am Installationsort der jeweiligen Software, wenn und soweit solche Fehler aus einer nicht sachgerechten Nutzung der Software oder Anwenderfehlern resultie- renresultieren, sowie Leistungen zur Behebung von Folgeschäden ungeachtet ihrer Ursache. Pflege-, Wartungs- und Beratungsleistungen für individuell auf Wunsch des Kunden entwickelte Programmbestandteile oder Module der Software. Bereitstellung von Datenbank- Updates oder –Upgrades. Bereitstellung von Betriebs- system- Betriebssystem-updates oder –Upgrades. Telefonische Unterstützung bei der Bearbeitung von inhaltlichen Fragen zu der Software und zu Fragen der eingesetzten Datenbanken. Formularanpassungen. Installation von Software-Updates und Software-Software- Upgrades der Software auf Servern und/oder Clients beim Kunden. Unterstützung in Installationsfragen zur Software. Beheben von Datenproblemen. Anpassungen von Schnittstellen zu und von Fremdprogrammen. Anfahrtskosten jeglicher Art. Versandkosten. Zusatz- und Erweiterungsprogramme zur Software. Individuell zu erstellende Programme sowie deren Pflege. Hardware und Hardwareteile. Hardwareerweiterungen. Fehlerdiagnose- und -Beseitigung an der Hardware. Beseitigung von Folgeschäden ungeachtet der Verursachung. Betreuung von Produkten, die von Dritten geliefert wurden, wenn sie nicht ausdrücklich in Textform in diesen Vertrag einbezogen sind. Der Kunde erbringt die zur Erfüllung der Pauschalleistungen durch Bauknecht Softfolio erforderlichen Mit- wirkungsleistungen Mitwirkungsleistungen und unterstützt Bauknecht Softfolio bei der Leistungserbringung für Bauknecht Softfolio kostenfrei. Der Kunde stellt die freie Zugänglichkeit zu der Software und der betroffenen Hardware / seinen Systemen während der üblichen Geschäftszeiten sicher. Der Kunde ist allein für eine kontinuierliche und voll umfängliche Datensicherung nach dem Stand der Technik verantwortlich, so dass, z.B. bei Datenprob- lemenDatenproblemen, jederzeit eine funktionsfähige Datensicherung auf den Computer übertragen wer- den werden kann. Soft- ware Software oder Systeme, die von einem Dritten und nicht von Bauknecht Softfolio geliefert wurden, unterfallen nur dann der vorliegenden Vereinbarung, wenn sie ausdrücklich in Textform (z.B. schriftlich, per Fax oder E-Mail) einbezogen wurden. Eine Erweiterung der Software oder der zugehörigen Hardware bedingt re- gelmäßig regelmäßig eine Erhöhung der Pauschalvergütung gemäß § 15. Es wird vereinbart, dass Bauknecht Softfolio mit Lieferung derartiger Erweiterungen zugleich ein Angebot zur Erweiterung des Vertrages über Wartung und Pflege der Software übergibt. Bauknecht Softfolio entscheidet stets selbst über die Art und Form der Leistungserbringung. Im Zweifelsfalle ist es Bauknecht Softfolio ausdrücklich gestattet, externe Spezialis- ten Spezialisten auf eigene Kosten hinzuzuziehen. Eingriffe des Kunden oder Dritter in die übergebene Konfiguration sind generell ausgeschlossen. Software-, Betriebssystem-, Daten- oder Hardwarefehler die daraus entste- henentstehen, sind nicht durch diesen Vertrag abgedeckt. Die Behebung solcher Fehler ist aus diesem Grund zu- sätzlich zusätzlich kostenpflichtig. Die Vergütung der Pauschalleistungen nach diesem Vertrag (die „Pauschalvergütung“) rein netto nach Rechnungsstellung durch Bauknecht Softfolio. Die Rechnungsstellung über die Pauschalvergütung erfolgt für je zwölf Monate im Voraus. Unbeschadet weiterergehender Rechte ist Bauknecht Softfolio zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erst nach Eingang der fälligen Pauschalvergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet. Die Höhe der Pauschalvergütung richtet sich nach Art und Um- fang Umfang der betroffenen Software und wird nach den im jeweiligen Angebot/Auftrag angegebenen Sätzen be- rechnetberechnet. Im Fall einer Erweiterung oder Änderung der Software wird die Pauschalvergütung entsprechend angepasst. Werden von Bauknecht Softfolio über die Pauschalleistungen gemäß § 13.1. §13 Abs.1 hinaus Leistungen erbracht, etwa Beratungs- oder Schulungsleistungen, Anpassung von Formularen oder Listen, die von der Software vorgegeben werden, Umprogrammierungen oder andere Änderungen an der Software, werden solche Leistungen nach dem tatsächlichen Zeitaufwand im Viertelstunden-Takt (je erbrachte Viertelstunde) abgerechnet. Der Preis ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von Bauknecht Softfolio. Erweitert der Kunde die Anzahl der Clients, welche für die Software nutzungsberechtigt sind, erweitert sich im gleichen Umfang automatisch der Umfang der von dem Kunden bezogenen und von Bauknecht Softfolio zu erbrin- genden erbringenden Pflege- und Wartungsleistungen. Bauknecht Softfolio ist daher berechtigt, die sich für die entspre- chende entsprechende neue Anzahl von Clients anfallende Pauschalvergütung entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste von Bauknecht Softfolio ab dem Zeitpunkt, ab welchem die zusätzliche Clients genutzt werden, in Rechnung zu stellen. Bauknecht Softfolio ist nach Maßgabe der Nachfolgenden Bestimmungen zur Änderung der Pau- Pau-schalvergütung berechtigt: Bauknecht Softfolio kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste ausgewiesenen Preise mit Wirkung für die bestehenden Verträge entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die hieraus resultierende Erhö- hung Erhöhung der Pauschalvergütung mehr als 10% kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Än- derungsmitteilung Änderungsmitteilung in Textform die Vereinbarung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Gebühren in Kraft treten soll. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Bauknecht Softfolio berechtigt, Ver- zugszinsen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitere Rechte von Bau- knecht Softfolio bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbe- haltungs- rechten Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Bauknecht Softfolio übernimmt im Rahmen der Wartung und Pflege der Software keine Gewähr für die Soft- ware Software und/oder die vom jeweiligen Hersteller herausgegebenen Software-Updates oder Software-Upgrades oder Wartungsprogramme. Die Pflege- und Wartungsleistungen des jeweiligen Herstellers der Software wer- den werden lediglich an den Kunden weitergegeben. Hiervon unberührt bleiben etwaige Verpflichtungen von Bau- knecht Softfolio gegenüber dem Kunden aus der Lieferung von Software; insoweit kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bauknecht Softfolio zur Anwendung. Programmfehler, Änderungsnotwendigkei- ten Änderungsnotwendigkeiten und sonstige Umstände, die Wartungs- oder Pflegemaßnahmen erforderlich machen, sind Bauknecht Softfolio vom Kunden umgehend in Textform mitzuteilen. In Textform mitgeteilte Fehler sind von Bauknecht Softfolio zu beseitigen. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als nicht möglich, wird Bauknecht Softfolio eine Ausweichlösung entwickeln. Sofern der jeweilige Hersteller der Software für den Fehler verantwortlich ist, wird Bauknecht Softfolio die entsprechende Fehler-meldung Fehlermeldung zur Bearbeitung an den jeweiligen Hersteller übermitteln. Durchgeführte Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung sind von Bauknecht Softfolio zu protokollieren und vom Kunden abzunehmen. Ein etwaiger Haftungsanspruch des Kunden gegenüber Bauknecht Softfolio ist ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Bauknecht Softfolio oder der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Bau- knecht Softfolio gegeben, oder bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher Pflichten, die die Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung von Bauknecht Softfolio bei laufenden Entgeltzahlungen auf die Summe der im Laufe des Jahres zu entrichtenden Beträge begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung von Bauknecht Softfolio begrenzt auf die Deckungssumme der von Bauknecht Softfolio abgeschlossenen Betriebshaft-pflichtversicherungBetriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Wenn und soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist die Haftung von Bauknecht Softfolio ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt, die Bauknecht Softfolio die Leistung wesentlich er- schweren erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Bauknecht Softfolio, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Bauknecht Softfolio räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an allen Rechten, die im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehen und für die Nutzung der von Bauknecht Softfo- lio Softfolio erbrachten Leistungen durch den Kunden erforderlich sind, ein. Ein Erwerb von Eigentum oder darüber hinausgehender darüberhinausgehender Nutzungsrechte ist generell ausgeschlossen. Bauknecht Softfolio wird die für den Kunden bearbeiteten Aufgaben sowie alle Daten, Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihr im Zu- sammenhang Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt und vom Kunden als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. Das Serviceabkommen läuft auf unbestimmte Zeit und kann kann, soweit vertraglich nicht anderweitig definiert, beiderseits mit einer Frist von sechs (6) Mona- ten Monaten zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden, analog zu den Laufzeiten des jeweiligen Soft- wareSoftware-Anbieters, insbesondere der Firma Sage Software GmbH. Bauknecht AG. Softfolio ist zur Änderung der vertraglich festgelegten Wartungsgebühren Wartungs- bzw. Nutzungsgebühren berechtigt. Bauknecht Softfolio kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste enthaltenen Wartungsgebüh- ren Wartungs- bzw. Nutzungsgebühren mit Wirkung für Bestandsverträge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Wartungsgebühren Wartungs- bzw. Nutzungsgebühren mehr als 10%, kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Änderungs- mitteilung Änderungsmitteilung die Vereinbarung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Wartungs- gebühren Wartungsgebühren in Kraft treten soll. Zukünftige Erhöhungen bzw. Verminderungen der Steuersätze im Rahmen der Mehrwert- steuer Mehrwertsteuer werden auch für die Preise von Bauknecht Softfolio entsprechend wirksam, ohne dass es einer be- sonderen besonderen Benachrichtigung bedarf. Dieser Vertrag kann von jeder Partei im Falle einer Verletzung der ande- ren anderen Partei nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen vorzeitig kündigen, wenn die andere Partei nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem sie hierzu schriftlich aufgefordert worden ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

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