Taschengeld Musterklauseln

Taschengeld. 2. ggf. Schuluniform, Schulbücher, Kosten für Schulbus, gesonderte Kursgebühren (z.B. Laborgebühr, Materialgebühr, o.ä.)
Taschengeld. Zimmer- und Schlüsseldepot Ferienaufenthalte und externe Ferienbetreuung Private Telefongespräche und Internetzugang Xxxxxxx, persönliche Pflegeartikel, Coiffeur/Pedicure Privathaftpflichtversicherung Krankenversicherung Gemäss Gesetz über die Behindertenhilfe des Kantons Basel-Stadt (BHG) werden die Kosten für Wohnheime der Behindertenhilfe in so genannte personale und nicht-personale Leistungen, bzw. Betreuungs- und Objektkosten aufgeteilt. Die Betreuungskosten (direkte Unterstützung wie Begleitung und Beratung) richten sich nach der IBB-Stufe, welche in der Regel für jede Bewohnerin/jeden Bewohner in einer individuellen Bedarfsermittlung festgestellt wird. Der Ansatz für die Objektkosten (Infrastruktur, etc.) wiederum wird von der Abteilung Behindertenhilfe Basel-Stadt im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit jeder Institution bestimmt. Im Tarifblatt, welches einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildet, sind die Preise für die personalen Leistungen gemäss individuellem Unterstützungsbedarf und die nicht-personalen Leistungen im Detail aufgeführt. Diese sind Grundlage für die Aufteilung in Kantonsbeitrag und Kostenbeteiligung durch die Bewohnerin/den Bewohner. Die Tarife gelten in der Regel für ein Kalenderjahr und werden vom Regierungsrat jeweils auf Ende des Kalenderjahres für das neue Jahr festgelegt. Die privaten Aufwendungen sind nicht in der Monatspauschale enthalten und sind separat zu begleichen. Eine allfällige Hilflosenentschädigung als zweckbestimmte Leistung wird seitens der Institution entsprechend § 16 Abs. 5 der Verordnung über die Behindertenhilfe (BHV) der Bewohnerin/dem Bewohner direkt vom Kantonsbeitrag in Abzug gebracht. Sofern ein anderer Kostenträger ohne Bezug zum Bedarfsermittlungsverfahren der Abteilung Behindertenhilfe Basel-Stadt für die Finanzierung von Aufenthalt und Betreuung zuständig ist, gelten ggf. abweichend vereinbarte Tarife. Das entsprechende Tarifblatt ist in diesem Fall integrierender Bestandteil dieses Vertrages. Vorbehalten bleiben Tarifänderungen durch die zuständigen Behörden des Kantons Basel-Stadt sowie Änderungen in der individuellen Bedarfseinstufung (Veränderung der IBB-Stufe). Pro ganzer Abwesenheitstag (zusammenhängende Abwesenheit von 24 Stunden) erfolgt die Rückerstattung eines von der Abteilung Behindertenhilfe Basel-Stadt festgelegten Betrags. Bei ununterbrochenen begründeten Abwesenheiten werden für eine Dauer von drei Monaten die vollen personalen und nicht-personalen Monatspauschalen v...
Taschengeld. Sie haben die Möglichkeit, Ihrem Kind Taschengeld mitzugeben. Die Entscheidung über die Höhe des Taschengeldes obliegt den Eltern/Erziehungsberechtigten. Eine Empfehlung hierzu erhalten Sie ggf. beim Infoabend. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für ihr Taschengeld selbst verantwortlich.
Taschengeld. Bei Bedarf übernimmt die Institution die Auszahlung des persönlichen Grundbedarfes an die Klientinnen und Klienten. Wann immer möglich, ist die selbständige Verwaltung des Grundbedarfs erwünscht. Dazu kann ein Konto eingerichtet werden. Die KlientInnen sollen Kleidungsstücke und Gebrauchsartikel wie z.B. Toilettenartikel möglichst selbständig einkaufen. Das Einhalten obiger Abmachungen wird von der gesetzlichen Vertretung überprüft.
Taschengeld. 49 Der AN hat den bezugsberechtigten Fremden Taschengeld in der Höhe von derzeit monat- lich € 40,-- pro Person auszubezahlen. Der AG behält sich vor, nähere Vorgaben über die Auszahlung (insbesondere Höhe des Taschengeldes, Termine für Auszahlung, Auszah- lungsmodalitäten, Auszahlung in Raten, etc.) zu machen. Der AG wird dem AN eine Ta- schengeldliste der bezugsberechtigten Personen übergeben. Die Vorfinanzierung, nachweis- liche Auszahlung und Abrechnung haben durch den AN zu erfolgen. Der AN ist berechtigt, die nachweislich ausgezahlten Taschengelder als Barauslagen gemäß den Bestimmungen des Punktes 306 dieses Vertrages dem AG in Rechnung zu stellen.
Taschengeld. Die Bewohner haben ein Anrecht auf ein wöchentliches Taschengeld. Die Höhe wird mit dem Bewohner und seinem gesetzlichen Vertreter individuell abgesprochen. Mit dem Taschengeld müssen Kleider, Pflegeartikel, persönlicher Bedarf, und Tickets finanziert werden.
Taschengeld. Für das eintägige Praktikum wird kein Taschengeld oder eine Vergütung bezahlt. Der Praktikant verpflichtet sich, die ihm im Rahmen des Praktikums übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen und den Weisungen des Unternehmens Folge zu leisten; die Betriebsordnung einzuhalten und die betrieblichen Gegenstände und Einrichtungen pfleglich und sorgsam zu behandeln; die tägliche Arbeitszeit einzuhalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten und auch nach Beendigung des Praktikums Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren; Verhinderungen unverzüglich zu melden und im Falle der Verhinderung aufgrund Erkrankung oder Unfalls spätestens am dritten Tag der Verhinderung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen; Das Unternehmen verpflichtet sich, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und Gegebenheiten dem Praktikanten die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln; kostenlos die betrieblichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen Der Vertrag kann vorzeitig in folgenden Fällen gelöst werden: wenn der Praktikant die Praktikumstätigkeit aufgeben will. Der Praktikant hat das Recht, das Praktikumsverhältnis ordentlich mit einer Frist von einer Woche zu kündigen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle einer Kündigung der nicht nach Abs. 1 entspricht, ist ein Kündigungsgrund anzugeben.
Taschengeld. Der Kostenträger entscheidet über die Höhe des Taschengeldes. Dieses beträgt: CHF
Taschengeld. Bei allen Urlaubsangeboten wird das Taschengeld für die Teilnehmer in der Regel von den Offene Hilfen ausgelegt. Die Ausgaben werden im Nachhinein in Rechnung gestellt. Bei allen anderen Angeboten bringen die Teilnehmer zur Erfüllung ihrer individuellen Wünsche Bargeld mit.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.