Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.leaseplan.com, www.oeffentliche.de, Seite
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), gilt: Wir wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: Seite, www.gefa-bank.de, www.kravag.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), ? Dann wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem Außer- dem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4Deckung. Dafür müssen Dies gilt nur, wenn folgende Voraussetzungen gegeben seinvorliegen: - • Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs 6 Monate vergangen, - Fahrzeugart • Art und Verwendungszweck Verwendung der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.vpv.de, www.huk.de, tffdiscourseupload.s3.dualstack.eu-central-1.amazonaws.com
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - • Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - • Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.xxv24.de, ais-w.com, ais-w.com
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahrzeugwech- sel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger rechtzeiti- ger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes Versicherungs- schutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen Vorausset- zungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen bisheri- gen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge Fahrzeu- ge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen NichtzahlungNicht- zahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend ent- sprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.volkswohl-bund.de, www.schilling-wendt.de, sachtarif24.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen Regelun- gen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - – Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs Fahr- zeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - . – Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden rückwirken- den Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - – Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - – Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen– der erste Beitrag des bisher bei uns versicherten Fahrzeugs wurde vollständig gezahlt.
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Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - – Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - – Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen– der erste Beitrag des bisher bei uns versicherten Fahrzeugs wurde vollständig gezahlt.
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Samples: www.continentale.de, www.xxv24.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir ? Dann gelten für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen ein maligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag Folgebei trag nach C.2.2 bis C.2.4 anC.2.4. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes Deckung nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben erfüllt sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs Fahr zeugs und dem Beginn der Versicherung Versicherungsbeginn des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs 6 Monate vergangen, vergangen und - die Fahrzeugart und der Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis den Versicherungsvertrag wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend gemäß C.1.3 verlangen.
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Samples: www.debeka.de, www.debeka.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle statt Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs Fahrzeuges ein anderes Fahrzeug Fahr- zeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger recht- zeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags Beitrages die für Sie günstigeren Regelungen Rege- lungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 C.4.2 bis C.2.4 C.4.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4B.2.5. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs Fahrzeuges und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs Fahrzeuges sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 C.3.3 verlangen.
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Samples: www.oesa.de, www.oevb.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs Pkw ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs Pkw und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: tffdiscourseupload.s3.dualstack.eu-central-1.amazonaws.com, www.vbed.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 C.2.5 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes Deckung nach B.2.4. Dafür Hierfür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen – zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - – Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend nach C.1.3 verlangen.
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Samples: www.adac.de, www.adac.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 C.5.2 bis C.2.4 C.5.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - • Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - • Fahrzeugklasse bzw. Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 C.4.3 verlangen.
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Samples: www.sparkassen-direkt.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags Bei- trags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 C.2.5 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.hvs-online.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag Folge- beitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes Deckung nach B.2.4. Dafür Da- für müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs Fahr- zeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs Fahr- zeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.fairmilienburg.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug Pkw einen anderen Pkw bei uns (Fahrzeugwechsel), gilt: Wir wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs Pkw und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs Pkw sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.ruv.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags Bei- trags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes Deckung nach B.2.4. Dafür müssen Dies gilt nur, wenn folgende Voraussetzungen gegeben seinvorliegen: - • Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs 6 Monate vergangen, - Fahrzeugart • Art und Verwendungszweck Verwendung der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine angemessene Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.insurancestation.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahrzeugwech- sel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger rechtzeiti- ger Zahlung des der ersten oder einmaligen Beitrags Prämie die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag zur Folgeprämie nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden rückwir- kenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben ge- geben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen an- deren Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.horbach24.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten versicher- ten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahr- zeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 C 2.4 an. Außerdem berufen beru- fen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen bishe- rigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung Versiche- rung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge Fahr- zeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr Geschäftsge- bühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.xxv24.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahrzeugwech- sel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger rechtzei- tiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 C.6 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen an- deren Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, vergangen und - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen NichtzahlungNicht- zahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 ent- sprechend C.5.2 Abs. 2 verlangen.
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Samples: www.insurancestation.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags Bei- trags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes Deckung nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.insurancestation.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen ein- maligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes Deckung nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - – Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - – Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.leaseplan.com
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4B.2.5. Dafür müssen folgende Voraussetzungen Vo- raussetzungen gegeben sein: - − Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - − Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangenso steht uns der Beitrag zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungs- schutz bestanden hat.
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Samples: www.tchibo.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.:
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Samples: www.mecklenburgische.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag neu- en Versicherungsvertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag Folgebei- trag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - – Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - – Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.cosmosdirekt.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahrzeugwech- sel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des der ersten oder einmaligen Beitrags Prämie die für Sie günstigeren güns- tigeren Regelungen zum Folgebeitrag zur Folgeprämie nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen ande- ren Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangenvergan- gen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: assets-global.website-files.com
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten versicher- ten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahr- zeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen beru- fen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen bisheri- gen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen NichtzahlungNicht- zahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.xxv24.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - • Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - 405-FP/P347 7.08 (VII.08 ??????) • Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.insurancestation.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle an Stelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs Fahrzeuges ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags Beitrages die für Sie günstigeren günstige- ren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen Vor- aussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs Fahrzeuges und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs Fahrzeuges sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.insurancestation.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. (1) Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten bisherigen Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahr- zeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes Deckung nach B.2.4. Dafür Hierfür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.hvs-online.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 C.2.5 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes Deckung nach B.2.4. Dafür Hierfür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen – zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - – Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. gleich Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend nach C.1.3 verlangen.
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Samples: www.adac.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen neu- en Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden rückwir- kenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes Deckung nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: ais-w.com
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahrzeug- wechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags Bei- trags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag Folgebei- trag nach C.2.2 bis C.2.4 C 2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende fol- gende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen bishe- rigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung Versiche- rung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge Fahr- zeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen NichtzahlungNicht- zahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.wwk.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs Fahr- zeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wen- den wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem Außer- dem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes Deckung nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen Voraus- setzungen gegeben sein: - – Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs Fahr- zeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - – Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen NichtzahlungNichtzah- lung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend ent- sprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.swu.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten versicher- ten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahr- zeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag Fol- gebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen beru- fen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen bishe- rigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung Versiche- rung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge Fahr- zeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr Geschäfts- gebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.diebayerische.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des der ersten oder einmaligen Beitrags Prämie die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag zur Folgeprämie nach C.2.2 §2 Nr. 2.2 bis C.2.4 §2 Nr. 2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4§1 Nr. 2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.germanu.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags Beitrages die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden rückwir- kenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes Versicherungs- schutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen Vor- aussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs Fahrzeuges und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs Fahrzeuges sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 Geschäfts- gebühr verlangen.
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Samples: ais-w.com
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahrzeugwech- sel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger rechtzei- tiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes Deckung nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen ande- ren Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangenver- gangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.daimler-fleetmanagement.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahrzeugwech- sel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger rechtzeiti- ger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden rück- wirkenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes Deckung nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen ande- ren Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangenver- gangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen NichtzahlungNicht- zahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend ent- sprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.innofima.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahrzeugwech- sel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger rechtzeiti- ger Zahlung des der ersten oder einmaligen Beitrags Prämie die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag zur Folgeprämie nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden rückwir- kenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben ge- geben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen an- deren Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangenver- gangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.helvetia.com
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - – Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - – Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen– der erste Beitrag des bisher bei uns versicherten Fahrzeugs wurde vollständig gezahlt.
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Samples: www.europa-go.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahrzeugwech- sel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen Voraussetzun- gen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen ande- ren Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend ent- sprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.diebayerische.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag Folgebei- trag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes Deckung nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - – Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - – Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.athlon.com
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag Fol- gebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.kazenmaier.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten versicher- ten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahr- zeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag Fol- gebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - • Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen bishe- rigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - • Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr Geschäfts- gebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.diebayerische.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten versicher- ten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahr- zeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag Fol- gebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - • Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen bishe- rigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - • Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr Geschäfts- gebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.diebayerische.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (FahrzeugwechselFahrzeug- wechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags Bei- trags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag Folge- beitrag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen vorläufi- gen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen NichtzahlungNicht- zahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.sv-sachsen.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. VWK 844 (09.14) Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag neu- en Versicherungsvertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag Folgebei- trag nach C.2.2 bis C.2.4 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - – Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - – Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.vbed.de
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichern Sie anstelle Ihres bisher bei uns versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei uns (Fahrzeugwechsel), wenden wir für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags die für Sie günstigeren Regelungen zum Folgebeitrag nach C.2.2 bis C.2.4 C.2.5 an. Außerdem berufen wir uns nicht auf den rückwirkenden Wegfall des der vorläufigen Versicherungsschutzes Deckung nach B.2.4. Dafür Hierfür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen • zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - • Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigen wir das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, können wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.3 verlangen.
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Samples: www.germanu.de