Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichert der Versicherungsnehmer anstelle seines bisher bei der Janitos Versicherung AG versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei der Janitos Versicherung AG (Fahrzeugwechsel), wendet der Versicherer für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten oder einmali- gen Prämie die für den Versicherungsnehmer günstigeren Regelungen zur Folgeprämie nach C.2.2 bis C.2.3 an. Außerdem beruft sich der Versiche- rer nicht auf den rückwirkenden Wegfall der vorläufigen Deckung nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahr- zeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahr- zeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, kann er vom Versicherungsnehmer eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.2.3. verlangen. D.1.1. Vereinbarter Verwendungszweck Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. Siehe Tabelle zur Begriffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahr- zeugs gemäß TB G.1.2. D.1.2. Berechtigter Fahrer Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Ver- fügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen der Versicherungsneh- mer, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer ge- braucht wird. D.1.3. Fahren mit Fahrerlaubnis Der Fahrer des Fahrzeugs darf nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis o- der einer amtlichen Prüfungsbescheinigung gemäß § 48 a Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV) das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ge- brauchen. Außerdem dürfen der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel. Versichert der Versicherungsnehmer anstelle seines bisher bei der Janitos Versicherung AG versicherten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug bei der Janitos Versicherung AG (Fahrzeugwechsel), wendet der Versicherer für den neuen Vertrag bei nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten oder einmali- gen Prämie die für den Versicherungsnehmer günstigeren Regelungen zur Folgeprämie nach C.2.2 bis C.2.3 an. Außerdem beruft sich der Versiche- rer nicht auf den rückwirkenden Wegfall der vorläufigen Deckung nach B.2.4. Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: - Zwischen dem Ende der Versicherung des bisherigen Fahr- zeugs Fahrzeugs und dem Beginn der Versicherung des anderen Fahr- zeugs Fahrzeugs sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, - Fahrzeugart und Verwendungszweck der Fahrzeuge sind gleich. Kündigt der Versicherer das Versicherungsverhältnis wegen Nichtzahlung, kann er vom Versicherungsnehmer eine Geschäftsgebühr entsprechend C.1.2.3. verlangen. D.1.1. Vereinbarter Verwendungszweck Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. Siehe Tabelle zur Begriffsbestimmung für Art und Verwendung des Fahr- zeugs gemäß TB G.1.2. D.1.2. Berechtigter Fahrer Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Ver- fügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen der Versicherungsneh- mer, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer ge- braucht wird. D.1.3. Fahren mit Fahrerlaubnis Der Fahrer des Fahrzeugs darf nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis o- der einer amtlichen Prüfungsbescheinigung gemäß § 48 a Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV) das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ge- brauchen. Außerdem dürfen der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
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