Nicht vereinbarte Zusatzleistungen Musterklauseln

Nicht vereinbarte Zusatzleistungen. Nicht im Leistungsumfang enthalten: − Der Austausch von Verschleißteilen − Das Reinigen von Schmutzfängern − Das Update der Software oder andere Maßnahmen zur Stei- gerung der Funktionssicherheit oder Gebrauchstauglichkeit der Wärmepumpe − Die Prüfung und Optimierung hinsichtlich der Effizienz sowie des energetischen Betriebes − Das Reinigen der Wärmepumpe oder Anlage über die Tätig- keit laut Wartungsprotokoll hinaus − Die Behebung von Anlagenmängeln und Wartezeiten − Das Ersetzen von Schmierstoffen, Filtern, etc. − Die Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Schmier- und Hilfsstoffen. Entsorgungsleistungen werden separat verrech- net − Die Einstellung von übergeordneten Regelungen (Masterreg- ler, Gebäudeleittechnik etc.) − Beratung, gleich welcher Art, soweit sie nicht im Rahmen der Wartung oder des Anlagenbesuches vertraglich geschuldet ist − Leistungen an maßgeblich veränderten Wärmepumpen, bei- spielsweise durch Änderung der Einsatzart und der Einsatz- zeit − Inspektion und Wartung infolge von Bedienungsfehlern, ano- malen Betriebsbedingungen, Beschädigungen durch den Auftraggeber oder Dritte oder anderen äußeren Einwirkun- gen wie Blitzschlag oder Überspannung − Konservierungsarbeiten bzw. Inspektionen vor einer Stillle- gung und Lagerung der Wärmepumpe − Sicherheitstechnische Wartungs- und Inspektionsleistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen wie Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Landesbauordnung, Bun- desimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Be- triebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften Die Aufzählung ist nicht abschließend. Aus der fehlenden Nen- nung von Leistungen kann nicht geschlossen werden, dass diese Leistungen Gegenstand der vertraglichen Pflichten von GDTS sind.
Nicht vereinbarte Zusatzleistungen. Nicht im Leistungsumfang enthalten: − Der Austausch von Verschleißteilen oder Verbesserungsmaßnahmen − Die Prüfung und Optimierung hinsichtlich der Effizienz sowie des energetischen Betriebes − Das Reinigen der technischen Anlagen und Einrichtung über die Tätigkeit laut Wartungsprotokoll hinaus − Die Behebung von Anlagenmängeln und Wartezeiten − Das Ersetzen von Schmierstoffen, Filtern etc. − Die Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Schmier- und Hilfsstoffen. Entsorgungsleistungen werden separat verrechnet. − Inspektion und Wartung infolge von Bedienungsfehlern, anomalen Betriebsbedingungen, Beschädigungen durch den Auftraggeber oder Dritte oder anderen äußeren Einwirkungen wie Blitzschlag oder Überspannung − Konservierungsarbeiten bzw. Inspektionen vor einer Stilllegung und Lagerung der technischen Anlage und Einrichtung − Sicherheitstechnische Wartungs- und Inspektionsleistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen wie Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Landesbauordnung, Bundesimmissionsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschrif- ten Die Aufzählung ist nicht abschließend. Aus der fehlenden Nennung von Leistungen kann nicht geschlossen werden, dass diese Leistungen Gegenstand der vertraglichen Pflichten von GDTS sind.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.