Nicht versicherte Vorschäden. a) Wir haften nicht für Schäden, die bereits bei Beginn der Versicherung vorhanden sind (Vorschäden). Vorschäden in diesem Sinne sind alle Schadereignisse mit Einfluss auf den Ernteertrag, die schon vor Zu- standekommen des Versicherungsvertrages eingetreten und bei Ver- tragsabschluss noch vorhanden sind. Dies sind insbesondere solche Schadbilder, die durch eine zu versichernde Gefahr oder ein damit in Zusammenhang stehendes Schadereignis hervorgerufen wurden.
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Nicht versicherte Vorschäden. a) Wir haften nicht für Schäden, die bereits bei Beginn der Versicherung vorhanden sind (Vorschäden). Vorschäden in diesem Sinne sind alle Schadereignisse Schadensereignisse mit Einfluss auf den Ernteertrag, die schon vor Zu- standekommen Zustandekommen des Versicherungsvertrages eingetreten und bei Ver- tragsabschluss Vertragsabschluss noch vorhanden sind. Dies sind insbesondere solche SchadbilderSchadensbilder, die durch eine die zu versichernde Gefahr oder ein damit in Zusammenhang stehendes Schadereignis Schadensereignis hervorgerufen wurden.
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