Welche Schäden sind nicht versichert?. Wie wird die Entschädigung berechnet? 21
Welche Schäden sind nicht versichert?. Nicht versichert gelten Schäden an Fassungen und Umrahmungen; Schäden an Gebäudeverglasungen vor dem ordnungsgemäßen Einsetzen, beim Einsetzen, beim Herausnehmen, beim Transport oder bei Reparaturarbeiten; Schäden, die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern der Kanten, der Glasoberfläche oder der darauf angebrachten Folien, Malereien, Schriften oder Beläge bestehen.
Welche Schäden sind nicht versichert?. Ausschlüsse Was fällt darunter?
Welche Schäden sind nicht versichert?. Nicht versichert sind Schäden an versicherten Gebäuden, solange die- se noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind.
Welche Schäden sind nicht versichert?. (1) Generelle Ausschlüsse
(2) Ausschluss bei Raub
Welche Schäden sind nicht versichert?. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Regelungen in Teil A Ziffer 1 - 6 sowie Teil B und C.
Welche Schäden sind nicht versichert?. (1) Generelle Ausschlüsse
(2) Ausschluss bei Brand, Blitzschlag und Explosion
(3) Ausschlüsse bei Leitungswasser
a) Ausschlüsse bei der Leitungswasserdefinition Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser (siehe Ziffer 1.2.3 Absatz 1) erstreckt sich - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa- chen - nicht auf Schäden durch • Plansch- oder Reinigungswasser, • Rückstau von Wasser aus Rohren der öffentlichen Abwasserka- nalisation, • Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat, • Schwamm, • Leitungswasser an versicherten Sachen, soweit die Gebäude noch nicht bezugsfertig sind, • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall von Schienen- fahrzeugen, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder sei- ner Ladung, • Sturm, Hagel, • Erdbeben.
b) Ausschlüsse beim Versicherungsschutz gegen Rohrbruch und Frost Der Versicherungsschutz gegen Rohrbruch- und Frostschäden (siehe Ziffer 1.2.3 Absatz 2) erstreckt sich nicht auf Schäden • durch Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat, • durch Wassermangel, auch wenn er die Folge eines Rohrbruchs ist, • an versicherten Sachen, soweit die Gebäude noch nicht bezugs- fertig sind, • durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall von Schienenfahrzeugen, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, • durch Sturm, Hagel, • durch Erdbeben.
(4) Ausschlüsse bei Sturm und Hagel
(5) Ausschlüsse bei Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanaus- bruch
Welche Schäden sind nicht versichert?. Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen - Schäden • durch Kriegsereignisse jeder Art, Sturmflut oder Kernenergie, • an versicherten Sachen, soweit die Gebäude noch nicht bezugs- fertig sind, • durch normale Abnutzung oder Verschleiß, • für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werks- unternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat, • durch Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe des Staates.
Welche Schäden sind nicht versichert?. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass
5.1.3.1 Zahlungskarten oder Zugangsdaten bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes in den Besitz eines Dritten gelangt sind;
5.1.3.2 der Versicherungsnehmer einen Schaden in betrügeri- scher Absicht unmittelbar oder mittelbar verursacht bzw. ermöglicht hat;
5.1.3.3 Zahlungskarten oder Zugangsdaten durch Beschlag- nahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Pfändung in den Besitz eines Dritten ge- langt sind.
Welche Schäden sind nicht versichert?. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schä- den,
4.1 durch höhere Gewalt, Krieg, Bürgerkrieg, Revolutionen, Auf- stände, Terrorismus, Streiks, Beschlagnahme, behördlichen Zwang, behördliche Untersagung sowie nukleare und radioaktive Einwirkun- gen;
4.2 durch Verlieren, Unterschlagung, Stehen- oder Liegenlassen des Rads oder Diebstahlschäden, wenn das Rad nicht mit einem Schloss gegen Diebstahl gesichert wurde (siehe Ziffer 10.1.1);
4.3 welche während einer gewerbsmäßigen Vermietung des Rads entstehen;
4.4 welche die Gebrauchstauglichkeit und Funktion des Rads nicht beeinträchtigen (z. X. Xxxxxxxxx, Dellen oder Schäden an der Lackie- rung);
4.5 die einer betriebsbedingten normalen oder auch vorzeitigen Abnutzung oder Verschleiß (insbesondere an Reifen und Bremsen) entsprechen;
4.6 durch Rost und Oxidation;
4.7 für die ein Dritter aufgrund von Garantie- oder Gewährleis- tungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher
4.8 die bei der Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit oder Geschicklich- keit entstehen;
4.9 die wiederholt durch Nichtbehebung eines Fehlers entstehen;
4.10 die durch den Einbau von Ersatz- oder Zubehörteilen entste- hen, die nicht vom Hersteller genehmigt oder qualitativ gleichwertig, geprüft und auf dem Markt für diese Räder zugelassen sind, bzw. wenn das Rad in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde;
4.11 die am Akku entstehen, wenn dieser nicht entsprechend den Angaben in der Bedienungsanleitung des Herstellers geladen wurde;
4.12 die von Ihnen oder durch den berechtigten Nutzer durch eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung herbeigeführt wurden;
4.13 durch Manipulationen des Antriebssystems; Darüber hinaus sind ebenfalls nicht versichert
4.14 Aufwendungen für Wartungsarbeiten, Inspektionen und tech- nische Aktionen sowie bei Rückrufaktionen;
4.15 Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und Ihnen oder dem berechtigten Nutzer bekannt sein mussten;
4.16 Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen;
4.17 Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeits- mittel;
4.18 Schäden die entstehen, wenn sich das Rad beim Antritt der Fahrt in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand befand.