Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. A1-6.10.1 Versichert ist – abweichend von A1-7.14 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern: - nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; - Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; - Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; - selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; - Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
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Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. A1-6.10.1 8.3.1 Versichert ist – abweichend von A1-7.14 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Pflicht wegen Schäden, die verursacht werden Schäden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-AnhängernFahrzeugen: - • nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte HöchstgeschwindigkeitHöchst- geschwindigkeit; - • Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; - • Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; - selbstfahrende • selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; - • Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.
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Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. A1-6.10.1 6.11.1 Versichert ist – abweichend von A1-7.14 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern: - − nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; - Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; - − Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; - − selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; - − Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren; − Krankenfahrstühlen, Golfwagen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumgeräten.
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Nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. A1-6.10.1 6.11.1 Versichert ist – abweichend von A1-7.14 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern: - − nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; - − Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; - − Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; - − selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit; - − Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren; − Krankenfahrstühlen, Golfwagen, Aufsitzrasenmähern, Schneeräumgeräten.
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