Nichtanwendung deutscher Sicherheitsvorschriften im Ausland. Für Versicherungsorte im Ausland verzichtet der Versicherer auf die Anwendung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nach deutschen VdS-Richtlinien. Dies entbindet den Versicherungsnehmer nicht davon, im Ausland geltende gesetzliche oder behördliche Vor- schriften einzuhalten.
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