Common use of Nichtanwendung deutscher Sicherheitsvorschriften im Ausland Clause in Contracts

Nichtanwendung deutscher Sicherheitsvorschriften im Ausland. Für Versicherungsorte im Ausland verzichtet der Versicherer auf die Anwendung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nach deutschen VdS-Richtlinien. Dies entbindet den Versicherungsnehmer nicht davon, im Ausland geltende gesetzliche oder behördliche Vor- schriften einzuhalten.

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