Common use of Nichtinanspruchnahme von Leistungen Clause in Contracts

Nichtinanspruchnahme von Leistungen. 6.1 Nimmt der Xxxx die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von der VKR oder vom/von der Gästeführer/in als deren Vertreter zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kün- digung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl die VKR bzw. der/die Gästeführer/in als deren Vertreter zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstat- tung bereits geleisteter Zahlungen. 6.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): a.) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gäste- führung besteht. b.) Die VKR hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die sie durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Touristischer Dienstleistungen

Nichtinanspruchnahme von Leistungen. 6.1 7.1 Nimmt der Xxxx Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von der VKR oder vom/von der Gästeführer/in oder von der VKR als deren Vertreter zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kün- digung Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl die VKR bzw. der/die Gästeführer/in bzw.die VKR als deren Vertreter zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstat- tung Xxxxxxxxxxxxxx bereits geleisteter Zahlungen. 6.2 7.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): a.) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gäste- führung Gästeführung besteht. b.) Die VKR Der/die Gästeführer/in hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die sie durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nichtinanspruchnahme von Leistungen. 6.1 Nimmt der Xxxx die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von der VKR oder vom/von der Gästeführer/in als deren Vertreter zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kün- digung Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl die VKR bzw. der/die Gästeführer/in als deren Vertreter zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstat- tung Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. 6.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): a.) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gäste- führung Gästeführung besteht. b.) Die VKR hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die sie durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

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Nichtinanspruchnahme von Leistungen. 6.1 7.1 Nimmt der Xxxx Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von der VKR oder vom/von der Gästeführer/in oder von der VKR als deren Vertreter zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung Füh- rung ohne Kün- digung Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl die VKR bzw. der/die Gästeführer/in bzw.die VKR als deren Vertreter zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstat- tung Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. 6.2 7.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): a.) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gäste- führung besteht. b.) Die VKR Der/die Gästeführer/in hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die sie durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Touristischer Dienstleistungen