Niedrigzinsumfeld Musterklauseln

Niedrigzinsumfeld. Das historisch tiefe Zinsniveau geht sowohl mit einer niedrigen Aktivverzinsung als auch mit einer relativ kleinen Zinsspanne einher und schränkt die Ertragsmöglichkeiten im klassischen Bankgeschäft ein. Das Risikoszenario eines sehr lang anhaltenden Niedrigzinsumfelds, möglicherweise kombiniert mit einer deflationären Entwicklung, würde daher auch eine erhebliche Belastung für die Ertragskraft der DZ BANK Gruppe beziehungsweise der DZ BANK darstellen. Für die DZ BANK Gruppe könnte bei einem lang anhaltenden Niedrigzinsniveau das Risiko sinkender Erträge auch aus dem umfangreichen Bauspar- und Bausparfinanzierungsgeschäft der BSH resultieren. Bei einem sehr niedrigen Zinsniveau sind Bauspardarlehen für Kunden weniger interessant, während insbesondere hochverzinsliche Bauspareinlagen attraktiver werden. Folglich würden die Zinserträge aus Bauspardarlehen sinken und der Zinsaufwand für Bauspareinlagen steigen. Die zur Verfügung stehende Liquidität könnte darüber hinaus nur niedrigverzinslich angelegt werden. Dies hätte eine zusätzliche Ergebnisbelastung zur Folge. Die gesamte Versicherungsbranche steht unter dem Einfluss historisch niedriger Zinsen am Kapitalmarkt. Dieses anhaltende Niedrigzinsumfeld wirkt sich kurz- und mittelfristig durch den Aufbau der bilanziellen Zinszusatzrückstellungen belastend auf die Personenversicherer aus. Allerdings werden durch die Bildung dieser zusätzlichen Rückstellungen langfristig wichtige Voraussetzungen für die Risikobegrenzung im Lebens- und Pensionsversicherungsgeschäft geschaffen. Für die umfangreichen, UMH gebündelten Asset Management-Aktivitäten der DZ BANK Gruppe besteht aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds die Herausforderung, die gegenüber den Kunden geleisteten Garantiezusagen einzelner Sondervermögen aus den Fonds sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere das Produkt UniProfiRente und die Produktklasse der Garantiefonds. Bei der UniProfiRente handelt es sich um eine staatlich geförderte und zertifizierte Altersvorsorgelösung (sogenannte Riester-Rente). Dabei werden dem Anleger die während der Ansparphase eingezahlten Beträge und erhaltenen staatlichen Zulagen zum Rentenbeginn garantiert und dann in Form eines Auszahlplans mit anschließender lebenslanger Leibrente ausgezahlt. Bei Garantiefonds handelt es sich um Produkte, bei denen die UMH je nach genauer Produktspezifikation einen zumindest anteiligen Kapitalerhalt garantiert. Für die DZ BANK Gruppe besteht die Gefahr, dass auf Teile der Verwaltungsver...

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  • Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Kopplungsklausel Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung der Parteien jederzeit entweder als Datenexporteur oder als Datenimporteur beitreten, indem sie die Anlage ausfüllt und Anhang I.A unterzeichnet.