Normative Verweisungen Musterklauseln

Normative Verweisungen. Die folgenden normativen Dokumente enthalten Festlegungen, die durch Verweisung in diesem Text Bestandteil des vorliegenden Teils des DVGW-Regelwerkes sind. Bei datierten Verweisungen gelten spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikation nicht.
Normative Verweisungen. Auf folgende Dokumente wird in diesen TAB in Auszügen oder als Ganzes verwiesen: DIN 18012, Anschlusseinrichtungen für Gebäude – Allgemeine Planungsgrundlagen DIN 18013, Nischen für Zählerplätze (Zählerschränke) für Elektrizitätszähler DIN 18014, Fundamenterder – Planung, Ausführung und Dokumentation DIN 18015-1, Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 1: Planungsgrundlagen DIN 43868, Baustromverteiler – Anschlussschrank 400 V DIN EN 50350, Aufladesteuerungen für elektrische Speicherheizungen für den Hausgebrauch DIN EN 50160, Merkmale der Spannung in öffentlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen DIN EN 60038 (VDE 0175-1), CENELEC-Normspannungen DIN EN 61000 (VDE 0839), Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) DIN EN 61439-4 (VDE 660-600-4), Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Teil 4: Besondere Anforderungen für Baustromverteiler (BV) DIN VDE 0100, Errichten von Niederspannungsanlagen DIN VDE 0603 (VDE 0603), Zählerplätze DIN VDE 0641-21 (VDE 0641-21), Elektrisches Installationsmaterial – Leitungsschutzschalter für Hausinstallationen und ähnliche Zwecke – Teil 21: Selektive Haupt-Leitungsschutzschalter VDE-AR-E 2510-2, Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum An- schluss an das Niederspannungsnetz VDE-AR-N 4100, Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Nieder- spannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung) VDE-AR-N 4105, Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanfor- derungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungs- netz VDE-AR-N 4110, Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mit- telspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung), VDE-AR-N 42231, Bauwerks- durchdringungen und deren Abdichtung für erdverlegte Leitungen 1 derzeit noch im Entwurf (Stand 27.05.2020)
Normative Verweisungen. Keine weiteren Ergänzungen zur VDE-AR-N 4110 Keine weiteren Ergänzungen zur VDE-AR-N 4110
Normative Verweisungen. Zukünftig erlassene rechtliche Rahmenbedingungen, aktualisierte technische Normen oder Richtlinien sind einzuhalten, im besonderen, wenn diese Nachrüstpflichten beinhalten, unabhängig davon, ob diese in dieser TAB MS erwähnt sind oder nicht.
Normative Verweisungen. 2.1. Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). Rechtsvorschriften sind immer in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. BVergG 2018 – Bundesvergabegesetz 2018 BGBl. II Nr. 211/2018, BGBl. II Nr. 605/2020 – Schwellenwerteverordnung 2018 ÖNORM B 2110: 2009 ÖNORM A 2050, Vergabe von Aufträgen über Leistungen ÖNORM B 2061, Preisermittlung für Bauleistungen – Verfahrensnorm ÖNORM B 2062, Aufbau von standardisierten Leistungsbeschreibungen […] ÖNORM B 2063, Ausschreibung, Angebot und Zuschlag […] ÖNORM B 2111, Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2114, Vertragsbestimmungen bei […] Abrechnung von Bauleistungen […] ÖNORM B 2202, Arbeiten gegen aufsteigende Feuchtigkeit bei Trockenlegung […] ÖNORM B 2203-1, Untertagebauarbeiten – Werkvertragsnorm – Teil 1: Zyklischer Vortrieb ÖNORM B 2203-2, Untertagebauarbeiten – Werkvertragsnorm – Teil 2: Kontinuierlicher Vortrieb ÖNORM B 2205, Erdarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2206, Mauer- und Versetzarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2207, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2209-1, Abdichtungsarbeiten – Werkvertragsnorm – Teil 1: Bauwerke ÖNORM B 2209-2, Abdichtungsarbeiten – Werkvertragsnorm – Teil 2: Genutzte Dächer ÖNORM B 2210, Putzarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2211, Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2212, Trockenbauarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2213, Steinmetz- und Kunststeinarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2214, Pflasterarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2215, Zimmermeister- und Holzbauarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2217, Bautischlerarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2218, Verlegung von Holzfußböden – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2219, Dachdeckerarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2220, Schwarzdeckerarbeiten – Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten […] ÖNORM B 2221, Bauspenglerarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2222, Terrazzoarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2223, Tapetenarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2225, Schlosser- und Stahlbauarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2227, Glaserarbeiten – Werkvertragsnorm ÖNORM B 2230-1, Malerarbeiten – Werkvertragsnorm – Teil 1: Beschichtung auf Holz ÖNORM B 2230-2, Malerarbeiten – Werkvertragsnorm – Teil 2: Bes...
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.