Common use of Notwendige Angaben Clause in Contracts

Notwendige Angaben. Der Kunde übermittelt der Bank Aufträge (z.B. Überweisungen, Konto über- träge, Orders) elektronisch (per Fax oder als Scan-Auftrag per E-Mail) oder per Telefon und diese müssen folgende Angaben enthalten: • eindeutige Identifizierung des Kunden unter Angabe des Kundenkon- tos, die genaue Bezeichnung und Anzahl der Wertpapiere bzw. Kon- trakte, bei Options- oder Futures-Kontrakten zusätzlich die Fälligkeit der abzuschließenden Kontrakte sowie im Falle einer Option den Opti- onstyp (Kauf option/Verkaufsoption) und den Basispreis • die Angabe des Marktes (Ausführungsplatz oder „Best Execution“), an dem der Kunde tätig zu werden wünscht • die Art des Geschäftes (Kauf oder Verkauf) und der vom Kunden ge- wünschte Ausführungskurs („Limit“, Art des „Limits“) • die Dauer, für die der Auftrag gültig sein soll, falls er nicht nur am Tag der Auftragserteilung oder zum Zeitpunkt der bei der Auftragserteilung stattfindenden Börsensitzung ausgeführt werden soll.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen