Nutzung. 3 Mietsache und Mietdauer § 4 Nutzungsmodalitäten (1) Die Nutzung von Technika erfolgt monatsweise, wird für einen vollen Monat berechnet und die Entgelte berechnen sich wie folgt: Nutzungsentgelt netto [€/m²] Angemietete Fläche [m²] Miete [€] Angemietete Technikumsfläche 4,50 Nebenkosten f. angemietete Fläche 3,00 Gesamtmiete netto zzgl. der gesetzlichen MwSt Gesamtmiete brutto Der Mieter ist berechtigt, in Abstimmung mit dem TITV eigene Ausrüstungen auf der angemieteten Fläche aufzustellen. Dabei sind gesetzliche Arbeits- und Brandschutzvorschriften zu beachten. Die vorhandenen Anschlüsse für Strom und Hartwasser können genutzt werden. Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser sowie die gesetzliche MwSt werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Mietzins zzgl. Neben-/Verbrauchskosten wird vom TITV monatlich in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Im Falle einer längerfristigen Nutzung ist TITV berechtigt, für die Verbrauchskosten monatliche Pauschalen in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung der tatsächlichen Verbrauchskosten erfolgt spätestens zum Ende des Mietzeitraums, mindestens aber jeweils zum Ende des Kalenderjahres 31.12. (2) Es wird die Zahlung einer Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro vereinbart. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Nutzer die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Endabrechnung zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzungen, z. B. Beschädigung der Mietsache, besteht. Die Kaution wird auf folgendes Konto ausbezahlt (bitte Bankverbindung angeben): Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN: BIC: (3) Die Anfrage für eine Nutzungsmöglichkeit ist mind. drei Wochen vor der gewünschten Nutzung von Technika ausschließlich per E-Mail an ▇▇▇▇@▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ zu richten. Anfragen in anderer Form werden nicht akzeptiert. Die Anfrage muss folgende Angaben enthalten: ˗ Nutzer (Firma, Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Nutzer vor Ort, Größe des Unternehmens, Unternehmensgegenstand, Gründungsdatum) ˗ Beschreibung der geplanten Tätigkeiten ˗ Gewünschte Nutzungsfläche ˗ Ggf. erforderliche Anschlussparameter für den Betrieb eigener Ausrüstungen ˗ Beabsichtigte Nutzungsdauer. (4) Die Übergabe des Mietgegenstands erfolgt ausschließlich zu den Betriebszeiten lt. § 1 Nr. 2 und nur persönlich an den benannten Nutzer. Zur Übergabe sind der unterzeichnete Nutzungsvertrag sowie der Nachweis über den Nutzungszweck und die Zahlung der Mietkaution vorzulegen. (5) Ggf. erforderliche personelle Unterstützung durch das TITV bei der Nutzung des Mietgegenstands ist im Vorfeld zu vereinbaren. (6) Bei Übernahme des Mietgegenstands wird ein von beiden Seiten unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ausgefertigt. (7) Ansprechpartner für technische Fragen zur Nutzung des Mietgegenstands ist der jeweilige Technikumsverantwortliche des (ggf. in Teilflächen) angemieteten Technikums. (1) Die Mietsache darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstöße führen zum sofortigen Entzug der Nutzungsberechtigung. (2) Der Nutzer behandelt den Mietgegenstand sorgfältig und nutzt ihn ausschließlich zum angegebenen Nutzungszweck. Insbesondere sind die Hinweise zur sachgemäßen Nutzung des Mietgegenstands (Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise, o. ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Bei Unklarheiten sind vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache ggf. beim Vermieter Informationen über die sachgemäße Benutzung einzuholen. Es ist darauf zu achten, dass die richtige Stromart und / oder -spannung angelegt wird und nur geeignete Stromquellen verwendet werden. (3) Beschädigungen und Defekte an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich nach deren Entdecken zu melden. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte muss dies sowohl dem Vermieter als auch der Polizei gemeldet werden.
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Sources: Nutzungsvertrag
Nutzung. 3 Mietsache Das Grundstück befindet sich in der Kernzone A, überlagert mit der Ortsbildschutzzone und Mietdauer § 4 Nutzungsmodalitäten
(1) Die im Perimeter der Altstadt. Es wird derzeit von der städtischen Verwaltung als Bürohaus genutzt. Mit Abschluss des Haupttauschvertrages werden die Parteien einen Mietvertrag abschliessen, damit die weitere Nutzung von Technika erfolgt monatsweise, wird für einen vollen Monat berechnet und durch die Entgelte berechnen sich wie folgt: Nutzungsentgelt netto [€/m²] Angemietete Fläche [m²] Miete [€] Angemietete Technikumsfläche 4,50 Nebenkosten f. angemietete Fläche 3,00 Gesamtmiete netto zzgl. der gesetzlichen MwSt Gesamtmiete brutto Der Mieter ist berechtigt, in Abstimmung mit dem TITV eigene Ausrüstungen auf der angemieteten Fläche aufzustellenEWG Zug sichergestellt ist. Dabei sind gesetzliche Arbeits- wird im Wesentlichen folgendes vereinbart: - Die EWG Zug bleibt weiterhin Betreiberin und Brandschutzvorschriften zu beachtenBewirtschafterin der Liegenschaft. Sie übernimmt sämtliche Unterhalts- und Nebenkosten, welche für den Fortbestand und den weiteren Betrieb der Liegenschaft erforderlich sind. - Die EWG Zug übernimmt dabei die Verantwortung, wie wenn sie Eigentümerin wäre; sie übernimmt insbesondere die Werkeigentümerhaftung gegenüber Dritten bzw. hält die Korporation Zug in allfälligen Schadenfällen frei von jedwelcher Haftung. - Die bestehenden Mietverträge werden in Untermietverträge umgewandelt; Mieterin gegenüber der Korporation Zug ist ausschliesslich die EWG Zug. Die vorhandenen Anschlüsse für Strom und Hartwasser können genutzt werdenMietzinseinnahmen aus der Untervermietung verbleiben bei der EWG Zug. Die Verbrauchskosten für Strom Korporation ist unaufgefordert über alle Untermietverhältnisse und Wasser sowie die gesetzliche MwSt werden gesondert in Rechnung gestelltderen Konditionen zu orientieren. Der Mietzins zzgl- Die EWG Zug bezahlt der Korporation Zug (inkl. Neben-/Verbrauchskosten wird vom TITV monatlich in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Im Falle einer längerfristigen Nutzung ist TITV berechtigt, für die Verbrauchskosten monatliche Pauschalen in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung der tatsächlichen Verbrauchskosten erfolgt spätestens zum Ende des Mietzeitraums, mindestens aber jeweils zum Ende des Kalenderjahres 31.12.
(2) Es wird die Zahlung einer Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro vereinbart. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Nutzer die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Endabrechnung zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzungen, z. B. Beschädigung der Mietsache, besteht. Die Kaution wird auf folgendes Konto ausbezahlt (bitte Bankverbindung angeben): Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN: BIC:
(3) Die Anfrage für eine Nutzungsmöglichkeit ist mind. drei Wochen vor der gewünschten Nutzung von Technika ausschließlich per E-Mail an ▇▇▇▇@▇▇▇▇-Liegenschaft ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇ zu richten▇▇; vgl. Anfragen in anderer Form werden nicht akzeptiertZiff. Die Anfrage muss folgende Angaben enthalten7. nachfolgend) einen gestaffelten ▇▇▇▇▇▇▇▇ wie folgt: ˗ Nutzer (Firma- 01.04.2014 – 31.03.2015 CHF 50‘000.00 / Jahr - 01.04.2015 – 31.03.2016 CHF 90‘000.00 / Jahr - 01.04.2016 – 31.03.2017 CHF 120‘000.00 / Jahr - 01.04.2017 – 31.03.2018 CHF 120‘000.00 / Jahr - 01.04.2018 – 31.03.2019 CHF 120‘000.00 / Jahr - Ab 01.04.2019 CHF 10‘000.00 / Monat - Der Mietvertrag dauert längstens bis 31.12.2019. Er kann jedoch seitens der EWG Zug unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten einseitig auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Wird der Vertrag vor Ablauf einer Vertragsdauer von 5 Jahren aufgelöst, Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Nutzer vor Ort, Größe des Unternehmens, Unternehmensgegenstand, Gründungsdatum) ˗ Beschreibung so bezahlt die EWG Zug der geplanten Tätigkeiten ˗ Gewünschte Nutzungsfläche ˗ GgfKorporation Zug eine einmalige Inkonvenienzentschädigung von CHF 50‘000.00. erforderliche Anschlussparameter für den Betrieb eigener Ausrüstungen ˗ Beabsichtigte Nutzungsdauer.
(4) Die Übergabe des Mietgegenstands erfolgt ausschließlich zu den Betriebszeiten lt. § 1 Nr. 2 und nur persönlich an den benannten Nutzer. Zur Übergabe - Alle weiteren Details sind der unterzeichnete Nutzungsvertrag sowie der Nachweis über den Nutzungszweck und die Zahlung der Mietkaution vorzulegen.
(5) Ggf. erforderliche personelle Unterstützung durch das TITV bei der Nutzung des Mietgegenstands ist im Vorfeld Mietvertrag zu vereinbarenvereinbaren und zu regeln.
(6) Bei Übernahme des Mietgegenstands wird ein von beiden Seiten unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ausgefertigt.
(7) Ansprechpartner für technische Fragen zur Nutzung des Mietgegenstands ist der jeweilige Technikumsverantwortliche des (ggf. in Teilflächen) angemieteten Technikums.
(1) Die Mietsache darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstöße führen zum sofortigen Entzug der Nutzungsberechtigung.
(2) Der Nutzer behandelt den Mietgegenstand sorgfältig und nutzt ihn ausschließlich zum angegebenen Nutzungszweck. Insbesondere sind die Hinweise zur sachgemäßen Nutzung des Mietgegenstands (Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise, o. ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Bei Unklarheiten sind vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache ggf. beim Vermieter Informationen über die sachgemäße Benutzung einzuholen. Es ist darauf zu achten, dass die richtige Stromart und / oder -spannung angelegt wird und nur geeignete Stromquellen verwendet werden.
(3) Beschädigungen und Defekte an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich nach deren Entdecken zu melden. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte muss dies sowohl dem Vermieter als auch der Polizei gemeldet werden.
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Nutzung. 3 Mietsache und Mietdauer § 4 Nutzungsmodalitäten
(1) Die Nutzung von Technika erfolgt monatsweiseDas BWGV-Mitgliederportal hat das Ziel, wird für einen vollen Monat berechnet die Produktivität bei den Mitgliedern des Baden-Würt- tembergischen Genossenschaftsverbands zu erhöhen und die Entgelte berechnen sich wie folgt: Nutzungsentgelt netto [€/m²] Angemietete Fläche [m²] Miete [€] Angemietete Technikumsfläche 4,50 Nebenkosten f. angemietete Fläche 3,00 Gesamtmiete netto zzgl. steht deshalb grundsätzlich allen Mitarbei- tenden und Vorstands- sowie Aufsichtsratsmitgliedern innerhalb der gesetzlichen MwSt Gesamtmiete brutto Der Mieter ist berechtigt, in Abstimmung mit dem TITV eigene Ausrüstungen auf der angemieteten Fläche aufzustellen. Dabei sind gesetzliche Arbeits- und Brandschutzvorschriften zu beachten. Die vorhandenen Anschlüsse für Strom und Hartwasser können genutzt werden. Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser sowie die gesetzliche MwSt werden gesondert in Rechnung gestelltBaden-Württembergischen Ge- nossenschaftsorganisation offen. Der Mietzins zzglNutzer verpflichtet sich, seine Mitarbeitenden und Organmitglie- der darauf hinzuweisen, dass die Informationen aus dem BWGV-Mitgliederportal ausschließlich für den dienstlichen Gebrauch bestimmt sind. Neben-/Verbrauchskosten wird vom TITV monatlich Eine Weiterverbreitung der Informationen in Rechnung gestellt schriftlicher oder elektronischer Form ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Betreibers zulässig. Der Zugangs- code ist sorgfältig und vor Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Eine Weitergabe des Zugangs- codes an Dritte ist innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Im Falle einer längerfristigen Nutzung ist TITV berechtigt, für die Verbrauchskosten monatliche Pauschalen in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung der tatsächlichen Verbrauchskosten erfolgt spätestens zum Ende des Mietzeitraums, mindestens aber jeweils zum Ende des Kalenderjahres 31.12nicht gestattet.
(2) Es wird Das BWGV-Mitgliederportal enthält darüber hinaus Informationen, die Zahlung einer Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro vereinbartausschließlich für einen spezifischen Personenkreis beim Nutzer bestimmt sind. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Dies sind z. B. Seiten für Vorstände/Ge- schäftsführerinnen und Geschäftsführer, einzelbetriebliche Auswertungen oder kostenpflichtige Infor- mationen. Der Nutzer verpflichtet sich, die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Endabrechnung zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung Nutzung dieser spezifischen Informationen erforder- lichen Berechtigungen durch seinen Administrator bzw. seine Administratorin jederzeit auf dem aktu- ellen Stand zu halten. Dafür stellt der Kaution wegen PflichtverletzungenBetreiber einen Leitfaden zur Verfügung. Für die missbräuchli- che Verwendung von Informationen, z. B. Beschädigung die durch mangelnde Pflege bzw. Nichtbeachtung der MietsacheBenutzer- berechtigungen entsteht, besteht. Die Kaution wird auf folgendes Konto ausbezahlt (bitte Bankverbindung angeben): Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN: BIC:übernimmt der Betreiber keine Haftung.
(3) Die Anfrage für eine Nutzungsmöglichkeit ist mind. drei Wochen vor Soweit der gewünschten Nutzung von Technika ausschließlich per EZugang beim BWGV-Mail an ▇▇▇▇@▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ Mitgliederportal über das öffentliche Internet erfolgt, verpflichtet sich der Nutzer, insbesondere dafür Sorge zu richten. Anfragen in anderer Form werden nicht akzeptiert. Die Anfrage muss folgende Angaben enthalten: ˗ Nutzer (Firmatragen, Sitz dass nur Mitarbeitende und Vorstands- sowie Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens, Ansprechpartner, Nutzer vor Ort, Größe des Unternehmens, Unternehmensgegenstand, Gründungsdatum) ˗ Beschreibung der geplanten Tätigkeiten ˗ Gewünschte Nutzungsfläche ˗ Ggf. erforderliche Anschlussparameter für den Betrieb eigener Ausrüstungen ˗ Beabsichtigte NutzungsdauerNutzers über die Zugangsdaten verfügen können.
(4) Die Übergabe Der Betreiber ist bei Hinweisen auf eine missbräuchliche Nutzung berechtigt, den Zugang des Mietgegenstands erfolgt ausschließlich Nutzers zum BWGV-Mitgliederportal sofort und ohne Ankündigung zu den Betriebszeiten lt. § 1 Nr. 2 und nur persönlich an den benannten Nutzer. Zur Übergabe sind der unterzeichnete Nutzungsvertrag sowie der Nachweis über den Nutzungszweck und die Zahlung der Mietkaution vorzulegensperren.
(5) Ggf. erforderliche personelle Unterstützung durch das TITV bei der Nutzung des Mietgegenstands ist im Vorfeld zu vereinbaren.
(6) Bei Übernahme des Mietgegenstands wird ein von beiden Seiten unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ausgefertigt.
(7) Ansprechpartner für technische Fragen zur Nutzung des Mietgegenstands ist der jeweilige Technikumsverantwortliche des (ggf. in Teilflächen) angemieteten Technikums.
(1) Die Mietsache darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstöße führen zum sofortigen Entzug der Nutzungsberechtigung.
(2) Der Nutzer behandelt den Mietgegenstand sorgfältig und nutzt ihn ausschließlich zum angegebenen Nutzungszweck. Insbesondere sind die Hinweise zur sachgemäßen Nutzung des Mietgegenstands (Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise, o. ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Bei Unklarheiten sind vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache ggf. beim Vermieter Informationen über die sachgemäße Benutzung einzuholen. Es ist darauf zu achten, dass die richtige Stromart und / oder -spannung angelegt wird und nur geeignete Stromquellen verwendet werden.
(3) Beschädigungen und Defekte an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich nach deren Entdecken zu melden. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte muss dies sowohl dem Vermieter als auch der Polizei gemeldet werden.
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Sources: Nutzungsvereinbarung
Nutzung. 3 Mietsache Die Grillhütte darf ausschließlich für Vereinsfeste und Mietdauer Privatfeiern genutzt werden. Gewerbliche Veranstaltungen, Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter, oder Veranstaltungen die einen Eintrittspreis bedingen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem FuH gestattet. Der Verkauf von Getränken (siehe § 4 Nutzungsmodalitäten
(17 dieses Mietvertrages) Die Nutzung von Technika und Waren jeglicher Art ist nur bei Veranstaltungen gestattet, welche vom FuH ausdrücklich genehmigt wurden. Der FuH behält sich die fristlose Kündigung des Mietvertrages vor, wenn sich Gründe ergeben, bei deren Kenntnis der Abschluss des Mietvertrages nicht erfolgt monatsweise, wird für einen vollen Monat berechnet und die Entgelte berechnen sich wie folgt: Nutzungsentgelt netto [€/m²] Angemietete Fläche [m²] Miete [€] Angemietete Technikumsfläche 4,50 Nebenkosten f. angemietete Fläche 3,00 Gesamtmiete netto zzglwäre. der gesetzlichen MwSt Gesamtmiete brutto Der Mieter FuH ist berechtigt, in Abstimmung mit dem TITV eigene Ausrüstungen auf bei Verstößen gegen diesen Vertrag den Mieter künftig nicht mehr bei der angemieteten Fläche aufzustellenVergabe zu berücksichtigen. Dabei sind gesetzliche Arbeits- Lediglich die Behälter für die erkaltete Asche und Brandschutzvorschriften zu beachten. Die vorhandenen Anschlüsse für Strom und Hartwasser können genutzt werden. Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser sowie die gesetzliche MwSt ein Außenaschenbecher werden gesondert in Rechnung zur Verfügung gestellt. Der Mietzins zzglim Zusammenhang mit der Nutzung der Grillhütte anfallende Unrat, Müll oder Abfall ist von dem Mieter selbst zu entsorgen. Neben-/Verbrauchskosten Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hausfrieden nicht gestört wird vom TITV monatlich in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Im Falle einer längerfristigen Nutzung ist TITV berechtigt, für jegliche Belästigung der Anwohner durch die Verbrauchskosten monatliche Pauschalen in Rechnung zu stellenGäste unterbleibt. Die Abrechnung Bestimmungen der tatsächlichen Verbrauchskosten erfolgt spätestens zum Ende des MietzeitraumsGefahrenabwehrverordnung gegen Lärm (LärmVO) in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten (siehe Punkt 3.11 der Miet-und Benutzungsordnung vom 15. Juli 2016). Eventuell erforderliche Genehmigungen gemäß dem Gaststättengesetz oder der Lärmschutzverordnung sind beim Ordnungsamt (Tel. ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇, mindestens aber jeweils zum Ende des Kalenderjahres 31.12.
(2) Es wird die Zahlung einer Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro vereinbart. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Nutzer die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Endabrechnung zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzungen, z. B. Beschädigung der Mietsache, besteht. Die Kaution wird auf folgendes Konto ausbezahlt (bitte Bankverbindung angeben): Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN: BIC:
(3) Die Anfrage für eine Nutzungsmöglichkeit ist mind. drei Wochen vor der gewünschten Nutzung von Technika ausschließlich per E-Mail an ▇▇▇▇@▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zu richten. Anfragen in anderer Form werden nicht akzeptiert. Die Anfrage muss folgende Angaben enthalten: ˗ Nutzer (Firma, Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Nutzer vor Ort, Größe des Unternehmens, Unternehmensgegenstand, Gründungsdatum▇) ˗ Beschreibung der geplanten Tätigkeiten ˗ Gewünschte Nutzungsfläche ˗ Ggf. erforderliche Anschlussparameter für den Betrieb eigener Ausrüstungen ˗ Beabsichtigte Nutzungsdauereinzuholen.
(4) Die Übergabe des Mietgegenstands erfolgt ausschließlich zu den Betriebszeiten lt. § 1 Nr. 2 und nur persönlich an den benannten Nutzer. Zur Übergabe sind der unterzeichnete Nutzungsvertrag sowie der Nachweis über den Nutzungszweck und die Zahlung der Mietkaution vorzulegen.
(5) Ggf. erforderliche personelle Unterstützung durch das TITV bei der Nutzung des Mietgegenstands ist im Vorfeld zu vereinbaren.
(6) Bei Übernahme des Mietgegenstands wird ein von beiden Seiten unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ausgefertigt.
(7) Ansprechpartner für technische Fragen zur Nutzung des Mietgegenstands ist der jeweilige Technikumsverantwortliche des (ggf. in Teilflächen) angemieteten Technikums.
(1) Die Mietsache darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstöße führen zum sofortigen Entzug der Nutzungsberechtigung.
(2) Der Nutzer behandelt den Mietgegenstand sorgfältig und nutzt ihn ausschließlich zum angegebenen Nutzungszweck. Insbesondere sind die Hinweise zur sachgemäßen Nutzung des Mietgegenstands (Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise, o. ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Bei Unklarheiten sind vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache ggf. beim Vermieter Informationen über die sachgemäße Benutzung einzuholen. Es ist darauf zu achten, dass die richtige Stromart und / oder -spannung angelegt wird und nur geeignete Stromquellen verwendet werden.
(3) Beschädigungen und Defekte an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich nach deren Entdecken zu melden. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte muss dies sowohl dem Vermieter als auch der Polizei gemeldet werden.
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Sources: Mietvertrag
Nutzung. 3 Mietsache und Mietdauer § 4 Nutzungsmodalitäten
(1) Die Nutzung von Technika erfolgt monatsweiseDauer der Ausleihe beträgt 3 Monate. Sie kann um weitere 3 Monate verlängert werden, wird für einen vollen Monat berechnet und die Entgelte berechnen sich wie folgt: Nutzungsentgelt netto [€/m²] Angemietete Fläche [m²] Miete [€] Angemietete Technikumsfläche 4,50 Nebenkosten f. angemietete Fläche 3,00 Gesamtmiete netto zzgl. der gesetzlichen MwSt Gesamtmiete brutto Der Mieter ist berechtigt, in Abstimmung mit dem TITV eigene Ausrüstungen auf der angemieteten Fläche aufzustellen. Dabei sind gesetzliche Arbeits- und Brandschutzvorschriften zu beachtenwenn keine andere Person daran Interesse bekundet. Die vorhandenen Anschlüsse für Strom und Hartwasser können genutzt Gesamtdauer der Ausleihe pro Werk ist auf 6 Monate begrenzt. Der ausgeliehene Kunstgegenstand muss fristgemäß zurückgebracht werden. Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser sowie die gesetzliche MwSt werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Mietzins zzgl. Neben-/Verbrauchskosten wird vom TITV monatlich in Rechnung gestellt und Eine wiederholte Ausleihe ist innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Im Falle einer längerfristigen Nutzung ist TITV berechtigtmöglich, für die Verbrauchskosten monatliche Pauschalen in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung der tatsächlichen Verbrauchskosten erfolgt spätestens zum Ende des Mietzeitraums, mindestens aber jeweils zum Ende des Kalenderjahres 31.12wenn keine Vorbestellung vorliegt.
(2) Es wird Der/die Zahlung einer Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro vereinbart. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Nutzer die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Endabrechnung zurück, wenn kein Grund Leihnehmer*in kann zwischen zwei Gebührenvarianten für die Einbehaltung oder Verrechnung Ausleihe von Kunstwerken wählen. ▇▇▇▇▇▇▇*innen, ▇▇▇▇▇▇▇*innen, Student*innen, Auszubildende und Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II zahlen ermäßigte Gebühren. • pro Grafik für 3 Monate 5,- / 3,- € • Jahreskarte I (bis zu 3 Kunstwerke für 1 Jahr): 30,- / 20,- € • Jahreskarte II (bis zu 5 Kunstwerke für 1 Jahr); 50,- / 25,- € • Jahreskarte für Firmen (bis zu 6 Kunstwerke für 1 Jahr): 70,- € Bei der Kaution wegen Pflichtverletzungen, z. B. Beschädigung Einzelpreis-Variante wird bei Verlängerung der Mietsache, bestehtgleiche Preis wie für die ersten 3 Monate fällig. Die Kaution wird auf folgendes Konto ausbezahlt (bitte Bankverbindung angeben): Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN: BIC:Gebühren sind immer vorab und in bar zu entrichten.
(3) Die Anfrage für eine Nutzungsmöglichkeit ist mindgemieteten Kunstgegenstände dürfen nur in der Wohnung des Leihnehmers / der Leihnehmerin aufbewahrt werden, die im Leihvertrag als Anschrift angegeben ist. drei Wochen vor der gewünschten Nutzung von Technika ausschließlich per E-Mail Sie dürfen in keinem Fall an ▇▇▇▇@▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ zu richten. Anfragen in anderer Form werden nicht akzeptiertDritte weitergegeben werden. Die Anfrage Werke sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Tritt eine Firma oder ein Gewerbetreibender als Nutzer*in in Erscheinung, um Werke für Geschäftsräume auszuleihen, so muss folgende Angaben enthalten: ˗ Nutzer (Firmadies durch die oder den Gewerbetreibenden persönlich erfolgen. Sitz der Firma bzw. Ort des Gewerberaumes dürfen nur Berlin bzw. die umliegenden Gemeinden sein. Das ausgeliehene Kunstwerk darf nur in Geschäfts- oder Gewerberäumen genutzt werden, Sitz des Unternehmensdie Bürocharakter haben. Fabrikhallen, Ansprechpartner, Nutzer vor Ort, Größe des Unternehmens, Unternehmensgegenstand, Gründungsdatum) ˗ Beschreibung der geplanten Tätigkeiten ˗ Gewünschte Nutzungsfläche ˗ GgfProduktions- und Fertigungshallen u.ä. erforderliche Anschlussparameter sind als Aufbewahrungsorte für den Betrieb eigener Ausrüstungen ˗ Beabsichtigte Nutzungsdauerdie geliehene Kunst aus konservatorischen Gründen unzulässig.
(4) Der/die Leihnehmer*in ist verpflichtet, entliehene Kunstwerke, Rahmen und sonstiges Zubehör mit größter Sorgfalt zu behandeln und vor Verlust und Beschädigungen zu schützen. Die Übergabe des Mietgegenstands erfolgt ausschließlich zu Bildexponate dürfen nicht – auch nicht zeitweise – aus den Betriebszeiten ltRahmen entfernt werden, in denen sie übergeben worden sind. § 1 NrEine Veränderung der Aufhänge-Ösen ist nicht statthaft. 2 Die geliehenen Werke dürfen nicht direkt über Heizkörpern und nur persönlich an den benannten Nutzer. Zur Übergabe sind in der unterzeichnete Nutzungsvertrag sowie der Nachweis über den Nutzungszweck und die Zahlung der Mietkaution vorzulegenNähe von Wasseranschlüssen angebracht oder aufgestellt werden.
(5) GgfDie Kunstgegenstände sind in der Verpackung zurückzugeben, in der sie übernommen worden sind. erforderliche personelle Unterstützung durch das TITV bei der Nutzung Die Rückgabe kann nur in den Räumen des Mietgegenstands ist im Vorfeld zu vereinbaren.
(6) Bei Übernahme des Mietgegenstands wird ein von beiden Seiten unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ausgefertigt.
(7) Ansprechpartner für technische Fragen zur Nutzung des Mietgegenstands ist der jeweilige Technikumsverantwortliche des (ggf. in Teilflächen) angemieteten Technikums.
(1) Die Mietsache darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstöße führen zum sofortigen Entzug der Nutzungsberechtigung.
(2) Der Nutzer behandelt den Mietgegenstand sorgfältig und nutzt ihn ausschließlich zum angegebenen Nutzungszweck. Insbesondere sind die Hinweise zur sachgemäßen Nutzung des Mietgegenstands (Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise, o. ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Bei Unklarheiten sind vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache ggf. beim Vermieter Informationen über die sachgemäße Benutzung einzuholen. Es ist darauf zu achten, dass die richtige Stromart und / oder -spannung angelegt wird Kunstverleihs und nur geeignete Stromquellen verwendet werdenwährend der Öffnungszeiten erfolgen.
(3) Beschädigungen und Defekte an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich nach deren Entdecken zu melden. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte muss dies sowohl dem Vermieter als auch der Polizei gemeldet werden.
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Sources: Kunstverleihvereinbarung
Nutzung. 3 Mietsache und Mietdauer § 4 Nutzungsmodalitäten
(1) Die Nutzung von Technika erfolgt monatsweise, wird für einen vollen Monat berechnet und die Entgelte berechnen sich wie folgt: Nutzungsentgelt netto [€/m²] Angemietete Fläche [m²] Miete [€] Angemietete Technikumsfläche 4,50 Nebenkosten f. angemietete Fläche 3,00 Gesamtmiete netto zzgl. der gesetzlichen MwSt Gesamtmiete brutto a. Der Mieter ist berechtigtverpflichtet, in Abstimmung mit dem TITV eigene Ausrüstungen auf der angemieteten Fläche aufzustellendie Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Dabei sind gesetzliche Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Brandschutzvorschriften Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
b. Die vorhandenen Anschlüsse Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten(z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser-und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich.
c. Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für Strom und Hartwasser können führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mit gemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden. Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser sowie die gesetzliche MwSt werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Mietzins zzgl. Neben-/Verbrauchskosten wird vom TITV monatlich in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Im Falle einer längerfristigen Nutzung ist TITV berechtigt, für die Verbrauchskosten monatliche Pauschalen in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung der tatsächlichen Verbrauchskosten erfolgt spätestens zum Ende des Mietzeitraums, mindestens aber jeweils zum Ende des Kalenderjahres 31.12.
(2) Es wird die Zahlung einer Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro vereinbart▇. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Nutzer die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Endabrechnung zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzungen, z. B. Beschädigung der Mietsache, besteht. Die Kaution wird auf folgendes Konto ausbezahlt (bitte Bankverbindung angeben): Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN: BIC:
(3) Die Anfrage für eine Nutzungsmöglichkeit ist mind. drei Wochen vor der gewünschten Nutzung von Technika ausschließlich per E-Mail an ▇▇▇▇@▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu richtenübertragen. Anfragen in anderer Form werden nicht akzeptiert. Die Anfrage muss folgende Angaben enthalten: ˗ Nutzer (FirmaStimmen wir zu, Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Nutzer vor Ort, Größe des Unternehmens, Unternehmensgegenstand, Gründungsdatum) ˗ Beschreibung haften der geplanten Tätigkeiten ˗ Gewünschte Nutzungsfläche ˗ Ggf. erforderliche Anschlussparameter für den Betrieb eigener Ausrüstungen ˗ Beabsichtigte NutzungsdauerMieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
(4) Die Übergabe e. Mietstudio-Meissen ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mietgegenstands erfolgt ausschließlich zu Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Betriebszeiten lt. § 1 Nr. 2 und nur persönlich an den benannten Nutzer. Zur Übergabe sind der unterzeichnete Nutzungsvertrag sowie der Nachweis über den Nutzungszweck und die Zahlung der Mietkaution vorzulegenInteressen des Mietstudio-Meissen nicht mehr vereinbar sind.
(5) Ggff. Bei starker Verschmutzung des Hintergrundes, wird pro laufender Meter, 10 Euro Verbrauch berechnet. erforderliche personelle Unterstützung durch das TITV bei der Nutzung Das Mietstudio-Meissen stellt zum Schutz des Mietgegenstands ist im Vorfeld zu vereinbaren.
(6) Bei Übernahme des Mietgegenstands wird ein von beiden Seiten unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ausgefertigt.
(7) Ansprechpartner für technische Fragen Papierhintergrundes eine Plexiglasscheibe kostenlos zur Nutzung des Mietgegenstands ist der jeweilige Technikumsverantwortliche des (ggf. in Teilflächen) angemieteten Technikumszur Verfügung.
(1) Die Mietsache darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstöße führen zum sofortigen Entzug der Nutzungsberechtigung.
(2) Der Nutzer behandelt den Mietgegenstand sorgfältig und nutzt ihn ausschließlich zum angegebenen Nutzungszweck. Insbesondere sind die Hinweise zur sachgemäßen Nutzung des Mietgegenstands (Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise, o. ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Bei Unklarheiten sind vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache ggf. beim Vermieter Informationen über die sachgemäße Benutzung einzuholen. Es ist darauf zu achten, dass die richtige Stromart und / oder -spannung angelegt wird und nur geeignete Stromquellen verwendet werden.
(3) Beschädigungen und Defekte an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich nach deren Entdecken zu melden. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte muss dies sowohl dem Vermieter als auch der Polizei gemeldet werden.
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Sources: Mietvertrag
Nutzung. 3 Mietsache 4.1 Der Internet-Zugang steht den Mitarbeitern/innen als Arbeitsmittel im Rahmen der Aufgabenerfüllung zur Verfügung und Mietdauer § 4 Nutzungsmodalitäten
(1) Die Nutzung von Technika erfolgt monatsweisedient insbesondere der Verbesserung der internen und externen Kommunikation, wird für einen vollen Monat berechnet der Erzielung einer höheren Effizienz und die Entgelte berechnen sich wie folgt: Nutzungsentgelt netto [€/m²] Angemietete Fläche [m²] Miete [€] Angemietete Technikumsfläche 4,50 Nebenkosten f. angemietete Fläche 3,00 Gesamtmiete netto zzgl. der gesetzlichen MwSt Gesamtmiete brutto Der Mieter ist berechtigt, in Abstimmung mit dem TITV eigene Ausrüstungen auf Beschleunigung der angemieteten Fläche aufzustellen. Dabei sind gesetzliche Arbeits- Informationsbeschaffung und Brandschutzvorschriften zu beachten. Die vorhandenen Anschlüsse für Strom und Hartwasser können genutzt werden. Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser sowie die gesetzliche MwSt werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Mietzins zzgl. Neben-/Verbrauchskosten wird vom TITV monatlich in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Im Falle einer längerfristigen Nutzung ist TITV berechtigt, für die Verbrauchskosten monatliche Pauschalen in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung der tatsächlichen Verbrauchskosten erfolgt spätestens zum Ende des Mietzeitraums, mindestens aber jeweils zum Ende des Kalenderjahres 31.12Arbeitsprozesse.
(2) Es wird die Zahlung einer Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro vereinbart. Am Ende des Mietzeitraumes 4.2 Jeder Mitarbeitende, der an einem EDV-Arbeitsplatz eingesetzt ist und über ein persönliches Benutzerkonto verfügt, erhält der Nutzer die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Endabrechnung zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzungen, z. B. Beschädigung der Mietsache, besteht. Die Kaution wird auf folgendes Konto ausbezahlt (bitte Bankverbindung angeben): Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN: BIC:
(3) Die Anfrage für eine Nutzungsmöglichkeit ist mind. drei Wochen vor der gewünschten Nutzung von Technika ausschließlich per zwingend ein elektronisches Postfach mit E-Mail an Mailadresse und E-Kalender.
a) ▇▇▇▇@▇ Mitarbeitende ist verpflichtet seine tägliche elektronische Post regelmässig zu bearbeiten. Bei geplanter, ▇. ▇▇▇-. ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇ oder urlaubsbezogener Abwesenheit von mehr als 3 Tagen, ist der Abwesenheitsassistent zu richtenaktivieren.
b) Weiterhin sind alle Führungskräfte bis zur 3. Anfragen in anderer Form werden nicht akzeptiertFührungsebene sowie alle Führungskräfte der 4. Führungsebene von G2, G3, G4, G5 und G6 verpflichtet, ihre geschäftlichen bzw. dienstlichen Termine im elektronischen Kalender kontinuierlich und zeitnah zu pflegen. Darüber hinaus ist von diesem Personenkreis der persönliche Kalender für die jeweilige Führungskraft mit der Stufe 2 freizugeben.
c) Die Anfrage muss folgende Angaben enthalten: ˗ Nutzer (Firma, Sitz Freigabe des Unternehmens, Ansprechpartner, Nutzer vor Ort, Größe des Unternehmens, Unternehmensgegenstand, Gründungsdatum) ˗ Beschreibung der geplanten Tätigkeiten ˗ Gewünschte Nutzungsfläche ˗ Ggf. erforderliche Anschlussparameter persönlichen Kalenders für den Betrieb eigener Ausrüstungen ˗ Beabsichtigte NutzungsdauerVertretungsfall ist innerhalb des Fachdienstes bzw. der OE zu regeln.
(4d) Die Übergabe des Mietgegenstands erfolgt ausschließlich zu den Betriebszeiten ltSchutzbedürftige personenbezogene Daten iSd BDSG bzw. § 1 Nr. 2 und nur persönlich an den benannten Nutzer. Zur Übergabe sind der unterzeichnete Nutzungsvertrag sowie KDO können durch die Outlook-Funktion „als privat kennzeichnen“ von der Nachweis über den Nutzungszweck und die Zahlung der Mietkaution vorzulegen.
(5) Ggf. erforderliche personelle Unterstützung durch das TITV bei der Nutzung des Mietgegenstands ist im Vorfeld zu vereinbaren.
(6) Bei Übernahme des Mietgegenstands wird ein von beiden Seiten unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ausgefertigt.
(7) Ansprechpartner für technische Fragen zur Nutzung des Mietgegenstands ist der jeweilige Technikumsverantwortliche des (ggf. in Teilflächen) angemieteten Technikums.
(1) Die Mietsache darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstöße führen zum sofortigen Entzug der Nutzungsberechtigung.
(2) Der Nutzer behandelt den Mietgegenstand sorgfältig und nutzt ihn ausschließlich zum angegebenen Nutzungszweck. Insbesondere sind die Hinweise zur sachgemäßen Nutzung des Mietgegenstands (Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise, o. ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Bei Unklarheiten sind vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache ggf. beim Vermieter Informationen über die sachgemäße Benutzung einzuholen. Es ist darauf zu achten, dass die richtige Stromart und / oder -spannung angelegt wird und nur geeignete Stromquellen verwendet Einsichtnahme Dritter ausgenommen werden.
4.3 Die private Nutzung ist während nicht vergüteter Zeiten (3z. B. Pausen) Beschädigungen bis zu 30 Minuten pro Arbeitstag zulässig, soweit die dienstliche Aufgabenerfüllung sowie der Betriebsablauf nicht beeinträchtigt werden und Defekte an verbandliche Grundsätze gem. Ziff. 5.2 dem nicht entgegenstehen. Privater E-Mail-Verkehr darf nur über die kostenlosen Web-Mail-Dienste (z. B. ▇▇▇.▇▇, ▇▇▇.▇▇) abgewickelt werden. Das Abrufen von zu Lasten des Dienstgebers kostenpflichtigen Informationen für den Privatgebrauch ist unzulässig. Im Rahmen der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich nach deren Entdecken zu melden. Bei Diebstahl privaten Nutzung dürfen keine kommerziellen oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte muss dies sowohl dem Vermieter als auch der Polizei gemeldet sonstigen geschäftlichen Zwecke verfolgt werden.
4.4 Eine Unterscheidung von dienstlicher und privater Nutzung auf technischem Weg erfolgt nicht. Die Protokollierung und Kontrolle gemäss Ziffer 7 und 8 dieser Vereinbarung erstrecken sich auch auf den Bereich der privaten Nutzung des Internetzugangs.
4.5 Durch die private Nutzung des Internetzugangs erklärt der/die Mitarbeiter/in seine Einwilligung in die Protokollierung und Kontrolle gemäss Ziffer 7 und 8 dieser Vereinbarung für den Bereich der privaten Nutzung.
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Sources: Dienstvereinbarung
Nutzung. 3 Mietsache 1.1. Der Unterpächter hat seinen Garten ausschließlich kleingärtnerisch zu nutzen. Kleingärtnerische Nutzung ist gegeben, wenn der Kleingarten zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und Mietdauer § 4 Nutzungsmodalitätenzur Erholung dient. Anzustreben ist die Nutzung 1/3 als Nutzgarten, 1/3 als Ziergarten, 1/3 für Laube, Terrasse, Rasen. Einseitige Kulturen dürfen nicht angelegt werden. Der Garten soll vom Innenbereich (Weg) der Anlage aus einsehbar sein.
(1) Die Nutzung von Technika erfolgt monatsweise, wird für einen vollen Monat berechnet 1.2. Der Garten darf nur vom Unterpächter und die Entgelte berechnen sich wie folgt: Nutzungsentgelt netto [€/m²] Angemietete Fläche [m²] Miete [€] Angemietete Technikumsfläche 4,50 Nebenkosten f. angemietete Fläche 3,00 Gesamtmiete netto zzgl. der gesetzlichen MwSt Gesamtmiete brutto Der Mieter ist berechtigt, in Abstimmung mit dem TITV eigene Ausrüstungen auf der angemieteten Fläche aufzustellen. Dabei sind gesetzliche Arbeits- und Brandschutzvorschriften den zu beachten. Die vorhandenen Anschlüsse für Strom und Hartwasser können genutzt seinem Haushalt zählenden Personen bewirtschaftet werden. Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser sowie die gesetzliche MwSt werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Mietzins zzgl. Neben-/Verbrauchskosten wird vom TITV monatlich in Rechnung gestellt und ist innerhalb Hilfe von 14 Tagen zu entrichten. Im Falle einer längerfristigen Nutzung ist TITV berechtigt, für die Verbrauchskosten monatliche Pauschalen in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung der tatsächlichen Verbrauchskosten erfolgt spätestens zum Ende des Mietzeitraums, mindestens aber jeweils zum Ende des Kalenderjahres 31.12.
(2) Es wird die Zahlung einer Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro vereinbart. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Nutzer die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Endabrechnung zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzungen, z. B. Beschädigung der Mietsache, besteht. Die Kaution wird auf folgendes Konto ausbezahlt (bitte Bankverbindung angeben): Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN: BIC:
(3) Die Anfrage für eine Nutzungsmöglichkeit ist mind. drei Wochen vor der gewünschten Nutzung von Technika ausschließlich per E-Mail an ▇▇▇▇@▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ zu richten. Anfragen in anderer Form werden nicht akzeptiert. Die Anfrage muss folgende Angaben enthalten: ˗ Nutzer (Firma, Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Nutzer vor Ort, Größe des Unternehmens, Unternehmensgegenstand, Gründungsdatum) ˗ Beschreibung der geplanten Tätigkeiten ˗ Gewünschte Nutzungsfläche ˗ Ggf. erforderliche Anschlussparameter für den Betrieb eigener Ausrüstungen ˗ Beabsichtigte Nutzungsdauer.
(4) Die Übergabe des Mietgegenstands erfolgt ausschließlich zu den Betriebszeiten lt. § 1 Nr. 2 und nur persönlich an den benannten Nutzer. Zur Übergabe sind der unterzeichnete Nutzungsvertrag sowie der Nachweis über den Nutzungszweck und die Zahlung der Mietkaution vorzulegen.
(5) Ggf. erforderliche personelle Unterstützung durch das TITV Vereinsmitgliedern bei der Nutzung des Mietgegenstands Gartenbewirtschaftung und sogenannte Nachbarschaftshilfe ist im Vorfeld zu vereinbaren.
(6) Bei Übernahme des Mietgegenstands wird ein von beiden Seiten unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ausgefertigt.
(7) Ansprechpartner für technische Fragen zur Nutzung des Mietgegenstands ist vorübergehend gestattet. Anderen Personen kann der jeweilige Technikumsverantwortliche des (ggf. in Teilflächen) angemieteten Technikums.
(1) Die Mietsache darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstöße führen alleinige Zutritt zum sofortigen Entzug der Nutzungsberechtigung.
(2) Der Nutzer behandelt den Mietgegenstand sorgfältig und nutzt ihn ausschließlich zum angegebenen Nutzungszweck. Insbesondere sind die Hinweise zur sachgemäßen Nutzung des Mietgegenstands (Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise, o. ä.), soweit diese Garten vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Bei Unklarheiten sind vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache ggf. beim Vermieter Informationen über die sachgemäße Benutzung einzuholen. Es ist darauf zu achten, dass die richtige Stromart und / oder -spannung angelegt wird und nur geeignete Stromquellen verwendet Verpächter untersagt werden.
1.3. Der Unterpächter haftet ‐ gleich aus welchem Rechtsgrund ‐ für alle Schäden, die von ihm selbst, seinen Angehörigen oder durch ihn beauftragte Dritte verursacht werden.
1.4. Jede gewerbliche Betätigung, jeglicher Handel ‐ auch Verkauf und Ausschank von Getränken, unbeschadet etwa vorliegender gewerberechtlicher Erlaubnisse – sowie Firmenschilder und Anlagen der Außenwerbung aller Art sind unzulässig.
1.5. Ziersträucher und niedrig bleibende Koniferen (3bis zu einer maximalen Höhe von 1.0 m) Beschädigungen dürfen angepflanzt werden. Das Anpflanzen und Defekte an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich nach deren Entdecken zu meldenHeranwachsenlassen von Laub‐ und Nadelbäumen (z.B. Linden, Birken, Pappeln, Tannen, Fichten, Weiden, sowie Wachholder aller Arten, Scheinzypressen, Lebensbaum, Thuja und Walnussbäume) ist nicht erlaubt. Der Vorstand kann die Entfernung vorstehender Anpflanzungen verlangen.
1.6. Bei Diebstahl der Anpflanzung von Sträuchern sind nur solche Arten zu wählen, die durch Rückschnitt und normale Pflege auf einer Höhe bis max. 3,00 m gehalten werden können. Hochstämmige Obstbäume sollen nicht angepflanzt werden. Bei Bäumen und Sträuchern sind die Mindestabstände zur Grenze einzuhalten. Diese betragen: bis zu 1,20 m Höhe 0 ,50 m Abstand bis zu 2,00 m Höhe 1 ,00 m Abstand bis zu 3,00 m Höhe 1 ,50 m Abstand
1.7. Gehölze und Bäume sollen, wenn sie krank sind oder mutwilliger Beschädigung keinen notwendigen Lebensraum haben, entfernt werden. Die Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist kann vom Verpächter (vertreten durch Dritte muss dies sowohl den Vorstand des Vereins) angeordnet werden, wenn eine Ansteckungsgefahr für benachbarte Kulturen besteht. (z.B. Befall durch Monilia, Krebs, Feuerbrand usw.) Überständige Anpflanzungen sind spätestens bei Unterpächterwechsel zu entfernen.
1.8. Bei Aufgabe des Gartens können nur solche Anpflanzungen entschädigt werden, die nach den Bewertungsrichtlinien zu bewerten sind. (siehe Unterpachtvertrag) Nach dem Vermieter als auch der Polizei gemeldet werdenWertermittlungsprotokoll zu beseitigende Gehölze sind mit Stubben oder Wurzelballen durch den aufgebenden Unterpächter oder auf dessen Kosten zu entfernen.
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Sources: Gartenordnung
Nutzung. 3 Mietsache Der Pächter ist verpflichtet, das Pachtgrundstück im Sinne der kleingärtnerischen Nutzung ordnungsgemäß zu bewirtschaften und Mietdauer in gutem Kulturzustand zu erhalten. Der Pächter hat an der Eingangspforte sichtbar die Nummer des Kleingartens anzubringen. Der Pächter darf das Grundstück oder Teile desselben weder weiterverpachten noch Dritten zum Gebrauch oder Wohnen überlassen. Jeglicher Handel, insbesondere der Verkauf oder Ausschank von Alkohol auf dem Pachtgrundstück ist verboten. Jede Art der gewerblichen Nutzung des Pachtgrundstückes ist verboten. Das Errichten oder Erweitern der Gartenlauben oder anderer Baukörper und baulicher Nebenanlagen in den Kleingärten richtet sich nach § 4 Nutzungsmodalitäten
(1) 3, Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes und dem Gesetz über die Bauordnung des Landes NRW. Vor Baubeginn ist die Zustimmung des Vereines als Verpächter einzuholen. Gartenlauben max. 24 qm Der Bewuchs an den Wegen ist einheitlich zu pflegen und zu erhalten. Der Bewuchs als Hecke darf eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Die Tierhaltung ist nur mit Zustimmung des Verpächters möglich. Die Kleintierhaltung darf die Kleingärtnergemeinschaft nicht wesentlich stören und der kleingärtnerischen Nutzung von Technika erfolgt monatsweisenicht widersprechen. Der Pächter ist verpflichtet, wird für einen vollen Monat berechnet im vereinsüblichem Rahmen die zu der Kleingartenanlage gehörenden und die Entgelte berechnen sich wie folgt: Nutzungsentgelt netto [€/m²] Angemietete Fläche [m²] Miete [€] Angemietete Technikumsfläche 4,50 Nebenkosten f. angemietete Fläche 3,00 Gesamtmiete netto zzglangrenzenden Wege und Gräben in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Kommt ein Pächter seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß bzw. rechtzeitig nach, so ist der gesetzlichen MwSt Gesamtmiete brutto Der Mieter ist Verpächter berechtigt, in Abstimmung mit die erforderlichen Arbeiten ohne vorherige Mahnung auf Kosten des Pächters vornehmen zu lassen. Auf das Vertragsverhältnis finden die jeweiligen Bestimmungen des zwischen dem TITV eigene Ausrüstungen Verpächter und dem Grundstückseigentümer bestehenden Zwischenpachtvertrages Anwendung. Der Pächter ist verpflichtet, an den zur Gesamtgestaltung der Anlage erforderlichen Gemeinschaftsarbeiten auf Aufforderung des Verpächters oder Bekanntgabe seines Kleingartenvereins teilzunehmen. Kommt der angemieteten Fläche aufzustellen. Dabei sind gesetzliche Arbeits- und Brandschutzvorschriften zu beachtenPächter dieser Verpflichtung nicht nach, oder stellt auch keinen Ersatz, so hat er die Nichtbeteiligung durch Geld abzugelten. Die vorhandenen Anschlüsse für Strom und Hartwasser können genutzt werden. Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser sowie die gesetzliche MwSt werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Mietzins zzgl. Neben-/Verbrauchskosten Höhe des Abfindungsbetrages wird vom TITV monatlich in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Im Falle einer längerfristigen Nutzung ist TITV berechtigt, für die Verbrauchskosten monatliche Pauschalen in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung der tatsächlichen Verbrauchskosten erfolgt spätestens zum Ende des Mietzeitraums, mindestens aber jeweils zum Ende des Kalenderjahres 31.12durch den Verein festgesetzt.
(2) Es wird die Zahlung einer Mietkaution in Höhe von 1.000 Euro vereinbart. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Nutzer die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Endabrechnung zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzungen, z. B. Beschädigung der Mietsache, besteht. Die Kaution wird auf folgendes Konto ausbezahlt (bitte Bankverbindung angeben): Kontoinhaber: Kreditinstitut: IBAN: BIC:
(3) Die Anfrage für eine Nutzungsmöglichkeit ist mind. drei Wochen vor der gewünschten Nutzung von Technika ausschließlich per E-Mail an ▇▇▇▇@▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ zu richten. Anfragen in anderer Form werden nicht akzeptiert. Die Anfrage muss folgende Angaben enthalten: ˗ Nutzer (Firma, Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Nutzer vor Ort, Größe des Unternehmens, Unternehmensgegenstand, Gründungsdatum) ˗ Beschreibung der geplanten Tätigkeiten ˗ Gewünschte Nutzungsfläche ˗ Ggf. erforderliche Anschlussparameter für den Betrieb eigener Ausrüstungen ˗ Beabsichtigte Nutzungsdauer.
(4) Die Übergabe des Mietgegenstands erfolgt ausschließlich zu den Betriebszeiten lt. § 1 Nr. 2 und nur persönlich an den benannten Nutzer. Zur Übergabe sind der unterzeichnete Nutzungsvertrag sowie der Nachweis über den Nutzungszweck und die Zahlung der Mietkaution vorzulegen.
(5) Ggf. erforderliche personelle Unterstützung durch das TITV bei der Nutzung des Mietgegenstands ist im Vorfeld zu vereinbaren.
(6) Bei Übernahme des Mietgegenstands wird ein von beiden Seiten unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ausgefertigt.
(7) Ansprechpartner für technische Fragen zur Nutzung des Mietgegenstands ist der jeweilige Technikumsverantwortliche des (ggf. in Teilflächen) angemieteten Technikums.
(1) Die Mietsache darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstöße führen zum sofortigen Entzug der Nutzungsberechtigung.
(2) Der Nutzer behandelt den Mietgegenstand sorgfältig und nutzt ihn ausschließlich zum angegebenen Nutzungszweck. Insbesondere sind die Hinweise zur sachgemäßen Nutzung des Mietgegenstands (Gebrauchsanweisungen, Warnhinweise, o. ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten. Bei Unklarheiten sind vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache ggf. beim Vermieter Informationen über die sachgemäße Benutzung einzuholen. Es ist darauf zu achten, dass die richtige Stromart und / oder -spannung angelegt wird und nur geeignete Stromquellen verwendet werden.
(3) Beschädigungen und Defekte an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich nach deren Entdecken zu melden. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte muss dies sowohl dem Vermieter als auch der Polizei gemeldet werden.
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Sources: Pachtvertrag