Nutzungsbefugnis Musterklauseln

Nutzungsbefugnis. Wir stellen Ihnen die Online-Plattform zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Online-Plattform wird auf Computern eines von uns genutzten Rechenzentrums betrieben. Sie erhalten für die Laufzeit dieses Vertrages die zeitlich befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis, auf die Online-Plattform mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und ausschließlich im Zusammenhang mit der im Bestellschein genannten vilisto Heizungssteuerung zu nutzen. Die Nutzungsbefugnis ist beschränkt auf die im Bestellschein genannte Zahl von Thermostaten. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Nutzungszugangs an Dritte ist untersagt. Sämtliche Rechte an der Online- Plattform verbleiben bei uns. Insbesondere erhalten Sie keinen Zugang zum Source-Code oder Objekt-Code der zu Grunde liegenden Rechte und kein Bearbeitungsrecht an der Online- Plattform.
Nutzungsbefugnis. 3.1. Nutzungsrecht. Fraunhofer stellt dem Nutzer die Technologie-Marktplatz zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Technologie-Marktplatz wird auf Servern eines von Fraunhofer bzw. dem technischen Anbieter genutzten Rechenzentrums betrieben. Der Nutzer erhält für die Laufzeit dieses Vertrages unentgeltlich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, auf den Technologie-Marktplatz mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für die Zwecke der Anbahnung von Kontakten zu Fraunhofer zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z.B. JavaScript, Code des Bieter-Cockpits) auf dem Rechner des Nutzers zeitweise zu speichern (z.B. im Arbeitsspeicher oder Browser- Cache) und dort auszuführen. Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen keine Rechte am Quellcode.
Nutzungsbefugnis. Die Nutzung des Liegeplatzes in Verbindung mit der Steganlage steht nur dem Mieter, seinen Familienangehörigen und Gästen entsprechend der Bootsgröße zu. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter sein Eigentum an dem Boot Dritten überträgt. Der Mieter erhält von dem Vermieter einen Zugangscode für die Eingangstür. Dem Mieter ist es gestattet, die sanitären Anlagen während den gewöhnlichen Öffnungszeiten des Jahres kostenfrei zu nutzen. Eine gewerbliche Nutzung des zugeteilten Liegeplatzes ist nur mit Erlaubnis des Vorstandes des Vermieters gestattet. Nutzungsfreie Zeiten gleich welcher Benennung sind dem Vorstand des Vermieters seitens des Mieters unverzüglich zu benennen. Sein Nutzungsrecht an dem zugeteilten Liegeplatz tritt der Mieter in einer gesonderten Urkunde für die Dauer seiner nutzungsfreien Zeiten an den Vermieter ab. Der Vermieter hat das Recht den Liegplatz des Mieters bei Abwesenheit des Bootes des Mieters anderweitig zu vermieten. Der daraus erzielte Xxxxx steht ausschließlich dem Vermieter zu. Der Mieter verpflichtet sich, den Liegeplatz sorgfältig zu behandeln und eigenmächtige Veränderungen der Anlage und des Platzes zu unterlassen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.