Vertragsgegenstand und Vertragsschluss Musterklauseln

Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. (1) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software Campaign als SaaS-Lösung für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Campaign ermöglicht es dem Kunden, Werbung, Newsletter oder andere Informationen in elektronischer Form (z.B. E-Mail, SMS) und als Print-Produkt (Brief, Postkarte) an seine Kontakte (Vertragspartner, Interessenten etc.) zu versenden und den Versand anhand von Statistiken auszuwerten. Details zur Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die auf Anforderung übermittelt wird. (2) Optimizely bietet über die Bereitstellung von Campaign hinaus Leistungen und Dienste an, die den Kunden beim Einsatz von Campaign unterstützen. Art und Umfang der Leistung sowie die Vergütung werden im Angebot von Optimizely festgelegt. (3) Ein Vertrag („Leistungsvertrag“) kommt dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot von Optimizely per Schriftform annimmt. Die Annahme erfolgt durch Rücksendung des unterzeichneten Angebots vorab per Scan oder per Fax durch den Kunden. (4) Im Zweifel ist die Vertretungsberechtigung der handelnden Person durch den Kunden nachzuweisen.
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. 1.1. xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx. Die vilisto Heizungssteuerung ist ein selbstlernendes System zur Heizungssteuerung bestehend aus Vor-Ort installierten ovis-Thermostaten (nachfolgend „Thermostate“) und Vor-Ort installierten shepherd-Gateways (nachfolgend „Gateways“). Die Thermostate verfügen über verschiedene Sensoren zur Ermittlung des Raumklimas und zur Erkennung, ob sich eine Person potentiell im Raum aufhält (Bewegungsmelder, Schallpegelsensor, Umgebungslichtsensor, Thermometer, Luftfeuchtigkeitssensor). Die Sensordaten werden in den Thermostaten vorverarbeitet (z.B. Überschreitung gewisser Geräuschpegel) und die Ergebnisse werden per verschlüsselter Funkverbindung an die Gateways gesendet. Mithilfe dieser Daten ermittelt eine Software anhand eines selbstlernenden Algorithmus die Wahrscheinlichkeit, mit der sich an jedem Wochentag zu einem bestimmten Zeitraum eine Person im Raum aufhält und steuert entsprechend die Ventile der Heizkörper. Die Wahrscheinlichkeitswerte werden in einer Datei („Kalenderdatei“) abgespeichert und fortlaufend aktualisiert. 1.2. Parteien und Vertragsgegenstand. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen uns, der vilisto GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend „wir“ oder „vilisto“) und Ihnen, in Bezug auf a) die Wartung der Gateways und Thermostate einer vilisto Heizungssteuerung („Wartung“), siehe Abschnitt B, und b) die Bereitstellung einer Online-Plattform zur Entgegennahme, Speicherung und aufbereiteten Darstellung von Daten einer vilisto Heizungssteuerung, zur Vornahme von Einstellungen für die Heizungssteuerung und zur Bereitstellung begleitender Funktionalitäten (nachfolgend „Online-Plattform“), siehe Abschnitt C.
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. 2.1 Die Informationen über die jeweilige Veranstaltung, die Anzahl der verfügbaren Tickets, der Ticketpreis sowie die verfügbaren Zahlungsmethoden werden vom Veranstalter bestimmt.Die Verantwortung für die Richtigkeit der Einstellungen obliegt dem Veranstalter. 2.2 Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Teilnehmer aus, sobald er diese AGB akzeptiert und den Button „Jetzt bezahlen“ angeklickt hat (oder das Geld überwiesen hat). Erst mit Zuteilung und Übersendung der Ticketnummer bzw. des Tickets an den Teilnehmer kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande. Nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail. Der Teilnehmer ist verpflichtet, TicketPAY zu unterrichten, wenn er diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat. 2.3 Sowohl der Veranstalter als auch TicketPAY sind berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen vom Veranstalter oder von TicketPAY aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht oder sofern aufgrund technischer Probleme vorhandene Kontingente überschritten wurden. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung.
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. In diesen Fällen kann secion verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt. Darüber hinaus ist se- a) Angebote von secion sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbind - cion selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt. Die nach dem Erlöschen des lich. Forderungseinzugsrechtes auf an secion abgetretene Forderungen bei dem Kunden eingehen- b) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Sie gilt seitens secion erst dann als den Gelder sind bis zur Höhe aller gesicherten Forderungen treuhänderisch entgegen zu neh- angenommen, wenn er schriftlich von secion bestätigt wird, ein schriftlicher Vertrag geschlos- men und sofort an secion auszukehren. sen wird oder secion innerhalb der Frist mit der Lieferung oder der Durchführung der nachge - f) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann secion fragten Dienstleistung begonnen hat. unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsware nach Fristsetzung und anschließendem c) Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Rücktritt zurücknehmen und sie zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden schriftlichen Bestätigung durch secion. Dies gilt auch für die Abweichung von vertraglichen anderweitig verwerten. Soweit die Vorbehaltsware nicht mehr im Besitz des Kunden ist, tritt der Schriftformerfordernissen. Kunde schon jetzt seine Herausgabeansprüche gegen Dritte an secion ab. secion nimmt diese d) secion behält sich vor, bei Abkündigung von Produkten durch den Hersteller anstelle der be- Abtretung an. stellten Liefergegenstände Nachfolgemodelle zu liefern, sofern diese hinsichtlich der Funktiona - lität und Qualität vergleichbar sind und die von dem Kunden geforderten Spezifikationen erfül- 8. Qualität und Sachmängelansprüche len. In einem solchen Falle wird dem Kunden der Preis für das Nachfolgemodell rechtzeitig be- a) Leistungsbeschreibungen sowie Angaben über die Beschaffenheit der Lieferung und Leis- kannt gegeben. xxxx, z. B. in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden überlassenen Informationsma- e) secion ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, so- terial sowie Werbeaussagen des Herstellers, dienen der Spezifikation. Es handelt sich insoweit fern nicht etwas anderes ...
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. 1.1 Engel & Völkers IT - Services GmbH (im Folgenden „E&V IT-Services“ genannt) ist ein verbundenes Unternehmen der Engel & Völkers Unternehmensgruppe und agiert als IT- Serviceprovider innerhalb des Engel & Völkers Lizenznetzwerkes. E&V IT-Services hat mit namenhaften Anbietern von Online – Immobilienportalen im In- und Ausland Rahmenverträge über die Nutzung der jeweiligen Immobilienportale zu Sonderkonditionen abgeschlossen bzw. wird nach eigenem Ermessen in Zukunft nach freiem Ermessen mit weiteren Online - Immobilienportalen solche Rahmenverträge abschließen. Auf, bzw. mittels der Engel & Völkers Intranet Plattform xxx.xxxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx (nachfolgend „E&V life“) schafft E&V IT-Services die vertragliche Grundlage dafür, dass die nationalen und internationalen Lizenzpartner der Engel & Völkers Unternehmensgruppe (nachfolgend einzeln „Lizenzpartner“ genannt) eigene Immobilienangebote auf ausgewählten Online – Immobilienportalen sowie deren zukünftigen Versionen zu Sonderkonditionen öffentlich zugänglich machen können. Die technische Möglichkeit zur Übertragung und Veröffentlichung der Immobilienangebote auf den jeweiligen Online – Immobilienportalen wird den Lizenzpartnern dabei direkt über die aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit der E&V IT-Services zur Verfügung gestellten Maklersoftware „GO!“ (nachfolgend „GO!-Software“) durch Eingabe der Objektdaten in eine Eingabemaske ermöglicht. Der Lizenzpartner hat neben der Auswahl einzelner Online-Immobilienportale auch die Möglichkeit, verschiedenene (Portal-) Pakete zu bestellen, die dem Lizenzpartner eine unterschiedliche Nutzungsintensität der jeweiligen Online – Immobilienportale ermöglicht. 1.2 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der nachfolgend näher beschriebenen Leistungen ist der Bestand eines Lizenzvertrages zwischen dem Lizenzpartner und einer der lizenzgebenden Gesellschaften der Engel & Völkers Unternehmensgruppe (im Folgenden „Lizenzvertrag“ genannt) sowie der Bestand einer gesonderten IT – Vereinbarung („Vereinbarung über die Erbringung von IT-Leistungen“) zwischen dem Lizenzpartner und E&V IT – Services, insbesondere zur Nutzung der GO!-Software. Voraussetzung ist ebenfalls, dass der Lizenzpartner die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Etwaige bisher zwischen den Parteien in Bezug auf die Nutzung von Online - Immobilienportalen bereits bestehenden Vereinbarungen werden mit dem Vertragsschluss über E&V life zur Nutzung der hier vertragsgegenständlichen Leist...
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. 2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Aufnahme einer vom Kunden zu liefernden Werbeanzeige auf die Website und/oder in den elektronischen Newsletter des Seitenbetreibers. 2.2. Sofern nicht anders vereinbart, kommt der Vertrag durch eine Auftragsbestätigung des Seitenbetreibers in Textform (Brief, E-Mail, Fax) zustande.
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. 3.1 Vertragsgegenstände sind die Inanspruchnahme einer oder mehrerer Servicerufnummern und/oder anderer Dienste durch den Kunden, welche AktivCall dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stellt. Sämtliche von AktivCall zur Verfügung gestellten Servicerufnummern (ausgenommen kundeneigener Servicerufnummern durch Zuteilungsbescheid der Bundesnetzagentur) und andere Dienste werden durch den Teilnehmer lediglich gemietet, ein Eigentums- oder Besitzrecht für den Kunden ergibt sich hieraus nicht. Die Überlassungen einer AktivCall eigenen Servicerufnummer an den Betreiber erfolgt in der Regel kostenfrei, sofern die Preislisten nichts anderes aussagen. AktivCall erlaubt dem Kunden die Benutzung einer Plattform wie in der Beschreibung der Preisliste dargestellt, die Bestandteil dieses Vertrages sind. 3.2 Eine Portierung von 0800-Servicerufnummern, welche nicht auf den Kunden, sondern auf AktivCall von der Bundesnetzagentur zugeteilt worden sind, und die von AktivCall als durchwahlfähig zur kostenlosen Nutzung für die Dauer des Dienstleistungsvertrages eingerichtet worden sind, ist aus technischen Gründen nicht möglich. Im Falle einer Kündigung des Vertrages fallen die dem Kunden von AktivCall zugewiesenen 0800-Rufnummern an AktivCall zurück. Eine Portierung von kundeneigenen Servicerufnummern durch Zuteilungsbescheid der Bundesnetzagentur zu anderen Netzbetreibern ist nur mit Zustimmung und Vollmacht von AktivCall möglich. 3.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, den Dienstleistungsverträgen sowie den Preislisten (Vergütungen/Kosten), welche Grundlage des jeweiligen Dienstleistungsvertrages sind. 3.4 Alle Angebote von AktivCall sowie die hierzu gehörenden Unterlagen und Preislisten sind unverbindlich und freibleibend. 3.5 Ein Betreiber- oder Dienstleistungsvertrag kommt durch schriftlichen Auftrag des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch AktivCall oder der Freischaltung des Dienstes durch AktivCall zustande. 3.6 In einem Vertragsformular kann der Kunde von AktivCall mehrere Servicerufnummern einer Art beantragen. Soweit der Kunde von diesen Wahlmöglichkeiten Gebrauch macht, kommt über jede einzelne Servicerufnummer – obwohl diese in einem gemeinsamen Antragsformular enthalten sind – ein gesonderter Vertrag zwischen den Parteien zustande. 3.7 Wird zwischen AktivCall und dem Kunden mehr als ein Vertrag geschlossen, so haben die allgemeinen Geschäft...
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. 2.1 Alle Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 2.2 Bestellungen und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung angenommen oder mit Zustimmung des Kunden vereinbarungsgemäß ausgeführt werden (= Abschluss des Vertrages). 2.3 Maßgebend für Art, Umfang und Zeit der Lieferungen oder Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Auftragsbestätigung gibt alle Abreden zwischen IBC und seinen Kunden zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von IBC und/oder dem Kunden vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.4 Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.5 Angaben von IBC zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Maße, Toleranzen, technische Daten usw.) sowie die Darstellung derselben durch IBC (z. B. Zeichnungen; Abbildungen usw.) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierte Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.6 Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien müssen besonders schriftlich vereinbart werden.
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. (1) Die Würth Cloud Services stellt eine Online-Plattform dar, über die der Anbieter dem Kunden verschiedene Funktionalitäten aus dem Bereich der computergestützten Datenverwaltung, Abwicklung und Optimierung von Geschäftsangelegenheiten, Kommunikation und Dokumentation als Web-Applikationen zur Nutzung zur Verfügung stellt. Die Würth Cloud Services ermöglicht es dem Kunden seine analogen Prozesse zu digitalisieren, die mit einem Projekt zusammenhängenden Informationen zu verwalten und zu dokumentieren, unter definierten Beteiligten zu kommunizieren und Leistungen anzupreisen und ausfindig zu machen. Die Würth Cloud Services bietet den Kunden damit die Möglichkeit onlinebasierten Projektmanagements und der Vernetzung untereinander. Eine lokale Installation beim Kunden von Software erfolgt nicht. (2) Der Kunde legt sein Nutzungsszenario selbst fest, indem er die durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Module flexibel buchen kann. Der Preis wird im jeweiligen Produktbereich angezeigt. Dort erhält der Kunde auch Informationen über eventuell bestehende Kampagnen (z.B. zeitweise kostenlose Nutzung oder Rabattierung). (3) Der Nutzungsvertrag über die Würth Cloud Services kommt nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsvorgangs (Angebot) in dem Zeitpunkt zustande, indem der Kunde eine ausdrückliche Bestätigung dessen (Annahme) in Textform vom Anbieter erhält. Dem Anbieter steht es dabei frei, ob er das Angebot des Kunden annimmt oder ablehnt. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages seitens des Kunden besteht nicht.
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. 1.1. Gegenstand des Vertrags sind die Konzeption, Erstellung und Lieferung von Datenverarbeitungs-Programmen („Programme“) durch supersonic gegen- über dem Auftraggeber nach Maßgabe des jeweiligen Briefings und/oder Lasten-, bzw. Pflichtenheftes sowie nachfolgender Bestimmungen. Briefing- Protokolle, Lasten- und/oder Pflichtenhefte sind Bestandteil des Vertrages bzw. Auftrages. 1.2. Angebote, Lieferungen und Leistungen von supersonic erfolgen ausschließ- lich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese sind auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien maßgeblich, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Abweichen- de Geschäftsbedingungen werden auch bei ausdrücklichem Hinweis des Auftraggebers nicht einbezogen. Mit Abgabe einer Bestellung wird die aus- schließliche Geltung der Geschäftsbedingungen von supersonic anerkannt. 1.3. supersonic bietet Leistungen mit Übermittlung des nach Lieferumfang und Preisen vervollständigten Angebotes bzw. Auftragsbestätigung ver- bindlich an, soweit nicht im Einzelfall eine Bindungswirkung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Der Erstellungsvertrag kommt mit Eingang des vom Auftraggeber unterzeichneten Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung bei supersonic zustande. 1.4. Änderungen, Ergänzungen sowie jegliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schrift- formerfordernisses.