Vertragsgegenstand und Vertragsschluss Musterklauseln

Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. (1) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software Campaign als SaaS-Lösung für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Campaign ermöglicht es dem Kunden, Werbung, Newsletter oder andere Informationen in elektronischer Form (z.B. E-Mail, SMS) und als Print-Produkt (Brief, Postkarte) an seine Kontakte (Vertragspartner, Interessenten etc.) zu versenden und den Versand anhand von Statistiken auszuwerten. Details zur Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die auf Anforderung übermittelt wird. (2) Optimizely bietet über die Bereitstellung von Campaign hinaus Leistungen und Dienste an, die den Kunden beim Einsatz von Campaign unterstützen. Art und Umfang der Leistung sowie die Vergütung werden im Angebot von Optimizely festgelegt. (3) Ein Vertrag („Leistungsvertrag“) kommt dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot von Optimizely per Schriftform annimmt. Die Annahme erfolgt durch Rücksendung des unterzeichneten Angebots vorab per Scan oder per Fax durch den Kunden. (4) Im Zweifel ist die Vertretungsberechtigung der handelnden Person durch den Kunden nachzuweisen.
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. 3.1 Vertragsgegenstände sind die Inanspruchnahme einer oder mehrerer Servicerufnummern und/oder anderer Dienste durch den Kunden, welche AktivCall dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stellt. Sämtliche von AktivCall zur Verfügung gestellten Servicerufnummern (ausgenommen kundeneigener Servicerufnummern durch Zuteilungsbescheid der Bundesnetzagentur) und andere Dienste werden durch den Teilnehmer lediglich gemietet, ein Eigentums- oder Besitzrecht für den Kunden ergibt sich hieraus nicht. Die Überlassungen einer AktivCall eigenen Servicerufnummer an den Betreiber erfolgt in der Regel kostenfrei, sofern die Preislisten nichts anderes aussagen. AktivCall erlaubt dem Kunden die Benutzung einer Plattform wie in der Beschreibung der Preisliste dargestellt, die Bestandteil dieses Vertrages sind. 3.2 Eine Portierung von 0800-Servicerufnummern, welche nicht auf den Kunden, sondern auf AktivCall von der Bundesnetzagentur zugeteilt worden sind, und die von AktivCall als durchwahlfähig zur kostenlosen Nutzung für die Dauer des Dienstleistungsvertrages eingerichtet worden sind, ist aus technischen Gründen nicht möglich. Im Falle einer Kündigung des Vertrages fallen die dem Kunden von AktivCall zugewiesenen 0800-Rufnummern an AktivCall zurück. Eine Portierung von kundeneigenen Servicerufnummern durch Zuteilungsbescheid der Bundesnetzagentur zu anderen Netzbetreibern ist nur mit Zustimmung und Vollmacht von AktivCall möglich. 3.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, den Dienstleistungsverträgen sowie den Preislisten (Vergütungen/Kosten), welche Grundlage des jeweiligen Dienstleistungsvertrages sind. 3.4 Alle Angebote von AktivCall sowie die hierzu gehörenden Unterlagen und Preislisten sind unverbindlich und freibleibend. 3.5 Ein Betreiber- oder Dienstleistungsvertrag kommt durch schriftlichen Auftrag des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch AktivCall oder der Freischaltung des Dienstes durch AktivCall zustande. 3.6 In einem Vertragsformular kann der Kunde von AktivCall mehrere Servicerufnummern einer Art beantragen. Soweit der Kunde von diesen Wahlmöglichkeiten Gebrauch macht, kommt über jede einzelne Servicerufnummer – obwohl diese in einem gemeinsamen Antragsformular enthalten sind – ein gesonderter Vertrag zwischen den Parteien zustande. 3.7 Wird zwischen AktivCall und dem Kunden mehr als ein Vertrag geschlossen, so haben die allgemeinen Geschäft...
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. 2.1 Die Informationen über die jeweilige Veranstaltung, die Anzahl der verfügbaren Tickets, der Ticketpreis sowie die verfügbaren Zahlungsmethoden werden vom Veranstalter bestimmt.Die Verantwortung für die Richtigkeit der Einstellungen obliegt dem Veranstalter. 2.2 Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Teilnehmer aus, sobald er diese AGB akzeptiert und den Button „Jetzt bezahlen“ angeklickt hat (oder das Geld überwiesen hat). Erst mit Zuteilung und Übersendung der Ticketnummer bzw. des Tickets an den Teilnehmer kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande. Nach Vertragsschluss erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail. Der Teilnehmer ist verpflichtet, TicketPAY zu unterrichten, wenn er diese Bestätigungs-E-Mail nicht oder nicht rechtzeitig erhalten hat. 2.3 Sowohl der Veranstalter als auch TicketPAY sind berechtigt, eine Bestellung des Teilnehmers, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen vom Veranstalter oder von TicketPAY aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht oder sofern aufgrund technischer Probleme vorhandene Kontingente überschritten wurden. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung.
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. 1.1. xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx. Die vilisto Heizungssteuerung ist ein selbstlernendes System zur Heizungssteuerung bestehend aus Vor-Ort installierten ovis-Thermostaten (nachfolgend „Thermostate“) und Vor-Ort installierten shepherd-Gateways (nachfolgend „Gateways“). Die Thermostate verfügen über verschiedene Sensoren zur Ermittlung des Raumklimas und zur Erkennung, ob sich eine Person potentiell im Raum aufhält (Bewegungsmelder, Schallpegelsensor, Umgebungslichtsensor, Thermometer, Luftfeuchtigkeitssensor). Die Sensordaten werden in den Thermostaten vorverarbeitet (z.B. Überschreitung gewisser Geräuschpegel) und die Ergebnisse werden per verschlüsselter Funkverbindung an die Gateways gesendet. Mithilfe dieser Daten ermittelt eine Software anhand eines selbstlernenden Algorithmus die Wahrscheinlichkeit, mit der sich an jedem Wochentag zu einem bestimmten Zeitraum eine Person im Raum aufhält und steuert entsprechend die Ventile der Heizkörper. Die Wahrscheinlichkeitswerte werden in einer Datei („Kalenderdatei“) abgespeichert und fortlaufend aktualisiert. 1.2. Parteien und Vertragsgegenstand. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen uns, der vilisto GmbH, Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend „wir“ oder „vilisto“) und Ihnen, in Bezug auf a) die Wartung der Gateways und Thermostate einer vilisto Heizungssteuerung („Wartung“), siehe Abschnitt B, und b) die Bereitstellung einer Online-Plattform zur Entgegennahme, Speicherung und aufbereiteten Darstellung von Daten einer vilisto Heizungssteuerung, zur Vornahme von Einstellungen für die Heizungssteuerung und zur Bereitstellung begleitender Funktionalitäten (nachfolgend „Online-Plattform“), siehe Abschnitt C.
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. 2.1 Alle Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 2.2 Bestellungen und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung angenommen oder mit Zustimmung des Kunden vereinbarungsgemäß ausgeführt werden (= Abschluss des Vertrages). 2.3 Maßgebend für Art, Umfang und Zeit der Leistungen oder Lieferungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung, einschließlich dieser AGB. Die Auftragsbestätigung gibt alle Abreden zwischen Rocksol-IT und seinen Kunden zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Rocksol-IT und/oder dem Kunden vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.4 Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. BUVEBA e.V. ist berechtigt, eine Anmeldung des Teilnehmers zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen von BUVEBA e.V. aufgestellte, spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen der Anmeldung hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. § 350 BGB findet keine Anwendung.
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. 1.1. Gegenstand des Vertrags sind die Konzeption, Erstellung und Lieferung von Datenverarbeitungs-Programmen („Programme“) durch supersonic gegen- über dem Auftraggeber nach Maßgabe des jeweiligen Briefings und/oder Lasten-, bzw. Pflichtenheftes sowie nachfolgender Bestimmungen. Briefing- Protokolle, Lasten- und/oder Pflichtenhefte sind Bestandteil des Vertrages bzw. Auftrages. 1.2. Angebote, Lieferungen und Leistungen von supersonic erfolgen ausschließ- lich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese sind auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien maßgeblich, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Abweichen- de Geschäftsbedingungen werden auch bei ausdrücklichem Hinweis des Auftraggebers nicht einbezogen. Mit Abgabe einer Bestellung wird die aus- schließliche Geltung der Geschäftsbedingungen von supersonic anerkannt. 1.3. supersonic bietet Leistungen mit Übermittlung des nach Lieferumfang und Preisen vervollständigten Angebotes bzw. Auftragsbestätigung ver- bindlich an, soweit nicht im Einzelfall eine Bindungswirkung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Der Erstellungsvertrag kommt mit Eingang des vom Auftraggeber unterzeichneten Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung bei supersonic zustande. 1.4. Änderungen, Ergänzungen sowie jegliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schrift- formerfordernisses.
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. 2.1. Gegenstand dieses Vertrages sind technische Dienstleistungen bei der Nutzung der Ingenious Technologies Software und gegebenenfalls zugeschnittene Beratungsleistungen und sonstige Dienstleistungen. 2.1.1. Bei der Ingenious Plattform handelt es sich um eine führende Plattform für Marketing und Finanzprozess Automatisierung bestehend aus Customer Journey Tracking, Partnership Management, Charging & Accounting Processing, Billing und Payment nach Maßgabe der Ziff. 5. 2.1.2. Soweit die Parteien die Nutzung der Ingenious Finance-as-a-Service-Dienstleistung vereinbaren, bietet Ingenious zusätzlich Leistungen nach Ziff. 6. 2.1.3. Soweit die Parteien Beratungs- oder operative Leistungen vereinbaren, gilt zusätzlich Ziff. 7. 2.1.4. Soweit die Parteien sonstige Dienstleistungen vereinbaren, gilt zusätzlich Ziff. 8. 2.2. Mit Übersendung eines Auftrages in Textform oder – im Falle einer Online-Buchung mit Absenden der Bestellung – gibt der Auftraggeber im Zweifel einen Antrag zum Abschluss eines Vertrages ab. Gegenstand dieses Antrages ist ein Angebot von Ingenious unter Einbeziehung dieser AGB. Die Annahme durch Ingenious erfolgt nach Erhalt und Prüfung des Auftrages durch eine entsprechende Mitteilung an den Auftraggeber oder mit Beginn der Erbringung der Dienstleistung durch Ingenious. Xxxxxxxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx (CEO) Xxxxx Xxxxxx Xxxxx xxx xxx Xxxx (Chairman) Xxxxx Xxxxxxxxx Xxxx Xxxxxxxx-Xxx HRB 160612 Tax No.: 30/358/36764 VAT ID: DE814087813 Commerzbank AG IBAN DE29 7008 0000 0409 8547 00 BIC XXXXXXXX000
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. Der Charterer mietet die im Chartervertrag-Anmelder genannte Segelyacht zu den dort angegebenen und bestätigten Übergabe-, Rücknahmedaten, Ausgangs- und Rückgabehafen, Preisen. Die Mietdauer beinhaltet Übergabe- und Rückgabezeiten. Mit dem unterzeichneten Chartervertrag-Anmelder bietet der Charterer den Abschluss des Chartervertrags verbindlich an. Der Chartervertrag wird von Kopp, Holtmann + Partner GmbH nach Prüfung der Daten bestätigt und damit für beide Seiten verbindlich, Eingang der Anzahlung bei Anmeldung vorausgesetzt. Änderungen des Inhalts des Chartervertrag-Anmelders (z. B. aufgrund anderer Vertragsdaten) bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien, außer Korrekturen offensichtlicher, geringfügiger Irrtümer.
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss. 2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Aufnahme einer vom Kunden zu liefernden Werbeanzeige auf die Website und/oder in den elektronischen Newsletter des Seitenbetreibers. 2.2. Sofern nicht anders vereinbart, kommt der Vertrag durch eine Auftragsbestätigung des Seitenbetreibers in Textform (Brief, E-Mail, Fax) zustande.