Common use of Nutzungshinweise Clause in Contracts

Nutzungshinweise. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Software unter Beachtung der Bestimmungen der Lizenzvereinbarung und des Benutzerhandbuchs ordnungsgemäß zu nutzen. Unbeschadet der Bestimmungen dieser AGB ist es dem Kunden ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von NEVARIS untersagt, die Software und/oder das Benutzerhandbuch in irgendeiner Weise ganz oder teilweise zu kopieren, zu reproduzieren, zu übersetzen, anzupassen, zu analysieren, zu dekompilieren, neu zu erstellen, zu ändern, zu rekonstruieren, zu vervielfältigen oder anderweitig zu verändern. 7.2 Der Kunde darf eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken (Backup zur Wiederherstellung) sowie im Falle einer lizenzierten Testumgebung zur Erstellung dieser Testumgebung vornehmen. Es darf grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Soweit mehrere Sicherungskopien aufgrund einer Mehrgenerationensicherung erstellt werden, gilt die Gesamtheit dieser Sicherungskopien als eine Kopie. Diese Sicherungskopie ist als solche der überlassenen Software zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden und nur als Ersatz für die Originalsoftware, die nicht mehr verwendet werden kann. 7.3 Verstößt der Kunde gegen das Nutzungsrecht (gemäß Ziffer 5 Teil B) und/oder gegen die Nutzungshinweise (gemäß Ziffer 7 Teil B), so vereinbaren die Parteien die Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe durch den Kunden an NEVARIS in angemessener Höhe, wobei NEVARIS die Höhe nach billigem Ermessen i.S.v. § 315 BGB bestimmen wird und die Angemessenheit der Vertragsstrafe im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. NEVARIS hat dem Kunden vorher eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Vertragsstrafe rechtfertigen, kann NEVARIS die Vertragsstrafe ohne Fristsetzung einfordern. 7.4 Darüber hinaus kann NEVARIS das Nutzungsrecht des Kunden nach den Bestimmungen der Ziffer 6 Teil B widerrufen.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Nutzungshinweise. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Software unter Beachtung der Bestimmungen der Lizenzvereinbarung und des Benutzerhandbuchs ordnungsgemäß zu nutzen. Unbeschadet der Bestimmungen dieser AGB ist es dem Kunden ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von NEVARIS 123erfasst untersagt, die Software und/oder das Benutzerhandbuch in irgendeiner Weise ganz oder teilweise zu kopieren, zu reproduzieren, zu übersetzen, anzupassen, zu analysieren, zu dekompilieren, neu zu erstellen, zu ändern, zu rekonstruieren, zu vervielfältigen oder anderweitig zu verändern. 7.2 Der Kunde darf eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken (Backup zur Wiederherstellung) sowie im Falle einer lizenzierten Testumgebung zur Erstellung dieser Testumgebung vornehmen. Es darf grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Soweit mehrere Sicherungskopien aufgrund einer Mehrgenerationensicherung erstellt werden, gilt die Gesamtheit dieser Sicherungskopien als eine Kopie. Diese Sicherungskopie ist als solche der überlassenen Software zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden und nur als Ersatz für die Originalsoftware, die nicht mehr verwendet werden kann. 7.3 Verstößt der Kunde gegen das Nutzungsrecht (gemäß Ziffer 5 Teil B) und/oder gegen die Nutzungshinweise (gemäß Ziffer 7 Teil B), so vereinbaren die Parteien die Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe durch den Kunden an NEVARIS 123erfasst in angemessener Höhe, wobei NEVARIS 123erfasst die Höhe nach billigem Ermessen i.S.v. § 315 BGB bestimmen wird und die Angemessenheit der Vertragsstrafe im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. NEVARIS 123erfasst hat dem Kunden vorher eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Vertragsstrafe rechtfertigen, kann NEVARIS 123erfasst die Vertragsstrafe ohne Fristsetzung einfordern. 7.4 Darüber hinaus kann NEVARIS 123erfasst das Nutzungsrecht des Kunden nach den Bestimmungen der Ziffer 6 Teil B widerrufen.

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Samples: General Terms and Conditions

Nutzungshinweise. 7.1 9.1 Der Kunde ist verpflichtet, hat die Software in vorschriftsmäßiger Art und Weise zu verwenden unter Beachtung genauer Einhaltung der Bestimmungen des Vertrages, dieser Mietbedingungen (einschließlich der Lizenzvereinbarung Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und des Benutzerhandbuchs ordnungsgemäß zu nutzender Dokumentation. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 9.2 und 9.3 dieser AGB Mietbedingungen ist es dem Kunden untersagt, die Software, und/oder die Dokumentation ganz oder teilweise ohne die ausdrückliche vorherige vorherige, schriftliche Zustimmung von NEVARIS untersagt, die Software und/oder das Benutzerhandbuch in irgendeiner Weise ganz oder teilweise Sage zu kopieren, zu reproduzieren, zu übersetzen, anzupassenzu modifizieren, zu analysierenzerlegen, zu dekompilieren, neu zu erstellennachzumachen, zu ändern, ändern oder zu rekonstruieren, rekonstruieren sowie sie in sonstiger Art und Weise zu vervielfältigen oder anderweitig zu verändernbearbeiten. 7.2 9.2 Der Kunde darf eine Vervielfältigung ist zu Sicherungszwecken (Backup zur Wiederherstellung) sowie Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software im Falle einer lizenzierten Testumgebung Sinne des § 69 c Nr.2 UrhG (Urhebergesetz) nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Bevor der Kunde selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, gestattet er Xxxx zwei Versuche, den Fehler zu beseitigen. Der Kunde ist zur Erstellung dieser Testumgebung vornehmenDekompilierung der Software nur in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt und erst, wenn Xxxx nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen. Es darf grundsätzlich Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Software als Backup-Kopie und für Wiederherstellungszwecke anzufertigen. Der Kunde wird diese Kopie nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werdendazu verwenden, um das Original zu ersetzen, wenn es unbrauchbar geworden ist. Soweit mehrere Sicherungskopien aufgrund einer Mehrgenerationensicherung erstellt werden, gilt die Gesamtheit dieser Sicherungskopien als eine Kopie. Diese Die Sicherungskopie ist als solche der überlassenen Software zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden und nur als Ersatz für die Originalsoftwareversehen. 9.3 Der Kunde hat regelmäßig Backups von sämtlichen Dateien zu erstellen, die nicht mehr erzeugt, verwendet werden kann. 7.3 Verstößt der Kunde gegen das Nutzungsrecht (gemäß Ziffer 5 Teil B) und/oder mit der Software angewendet werden. 9.4 Gemäß diesen Mietbedingungen hat der Kunde: (a) jederzeit sicherzustellen, dass die Software und die Dokumentation ausreichend gegen die Nutzungshinweise Missbrauch, Schäden (gemäß Ziffer 7 Teil Beinschließlich Schäden resultierend aus versteckten Risiken wie z. B. Viren, Würmern, Trojanern, logic bombs etc.), so vereinbaren Diebstahl oder Zerstörung durch eine Partei geschützt werden; (b) zu verhindern, dass Unbefugte die Parteien Software und/oder die Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe durch Dokumentation kopieren, reproduzieren, übersetzen, modifizieren, zerlegen, dekompilieren, nachmachen, ändern oder rekonstruieren, dass Unbefugte Zugang zu der Software und/oder Dokumentation erhalten oder diese in sonstiger Art und Weise vervielfältigen und/oder bearbeiten; (c) der Sage sämtliche Informationen hinsichtlich unbefugter Kopien, Änderungen oder Verwendung der Software und/oder Dokumentation oder in Bezug auf sämtliche gemäß Artikel 9.4 und 9.1 verbotenen Handlungen umgehend weiterzugeben, von denen der Kunde Kenntnis erlangt; (d) sicherzustellen, dass die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer der Software nicht die in der Lizenzdatei genannte zulässige Anzahl der Autorisierten Nutzer übersteigt. 9.5 Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Installation und Konfiguration der Software auf dem Computersystem des Kunden verantwortlich. Auf Anfrage des Kunden wird Sage den Kunde bei der Installation und der Konfiguration der Software unterstützen und den Kunden an NEVARIS sowie die Autorisierten Nutzer in angemessener Höhe, wobei NEVARIS die Höhe nach billigem Ermessen i.S.v. § 315 BGB bestimmen wird der Anwendung und die Angemessenheit Bedienung der Vertragsstrafe im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kannSoftware schulen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. NEVARIS hat dem Kunden vorher eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung Kosten dieser Unterstützungsleistungen werden gemäß der beiderseitigen Interessen eine sofortige Vertragsstrafe rechtfertigen, kann NEVARIS die Vertragsstrafe ohne Fristsetzung einfordernPreisliste festgelegt. 7.4 Darüber hinaus kann NEVARIS das Nutzungsrecht des Kunden nach den Bestimmungen der Ziffer 6 Teil B widerrufen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete