Common use of Nutzungsrechte an individuellen Arbeitsergebnissen Clause in Contracts

Nutzungsrechte an individuellen Arbeitsergebnissen. An Arbeitsergebnissen, die der Auftragnehmer individuell für die ausschließliche Nutzung durch den Auftraggeber angefertigt hat oder von Seiten Dritter hat anfertigen lassen (nachfolgend „Individuelle Arbeitsergebnisse“) räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die in Ziffer 17.1 genannten Rechte als ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht ein.

Appears in 3 contracts

Samples: Einkaufsbedingungen Für Marketingleistungen Und Veranstaltungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen

Nutzungsrechte an individuellen Arbeitsergebnissen. An Arbeitsergebnissen, die der Auftragnehmer individuell für die ausschließliche Nutzung durch den Auftraggeber die Auftraggeberin angefertigt hat oder von Seiten Dritter hat anfertigen lassen (nachfolgend nach- folgend „Individuelle Arbeitsergebnisse“) räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber der Auftraggeberin die in Ziffer 17.1 19.1 genannten Rechte als ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht ein.

Appears in 1 contract

Samples: Terms and Conditions of Purchase