Nutzungsrechte an Software Musterklauseln

Nutzungsrechte an Software. 1. Für die Bereitstellung von Software, unabhängig davon, ob diese eigenständig oder in Verbindung mit der jeweiligen Hardware bereitgestellt wird gelten folgende Bestimmungen.
Nutzungsrechte an Software. 7.1 CCONE räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, auf die Software über das Internet von einem Einzelarbeitsplatz innerhalb des eigenen Unternehmens zuzugreifen und als Remote-Desktop-Protocol (RDP) oder browserbasiert gemäß diesem Vertrag zu nutzen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software nach diesem Vertrag erforderlich ist.
Nutzungsrechte an Software. 6.1. Nutzungsrechte an Standardsoftware Dritter Nutzungsrechte an Standardsoftware Dritter be- stimmen sich ausschließlich nach den Lizenzbedin- gungen des jeweiligen Softwareherstellers und werden dem Kunden auf Grundlage sogenannter
Nutzungsrechte an Software. 9.1 Wir räumen dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Recht ein, die von uns gelieferte Software und Daten auf einem Rechner des Kunden zu nutzen. Bei Netzwerklizenzen erstreckt sich das Nutzungsrecht auf die Anzahl der einzelvertraglich erworbe- nen Lizenzen.
Nutzungsrechte an Software. 7.1 DuMont Process räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, auf die Software über das Internet von einem Einzelarbeitsplatz innerhalb des eigenen Un- ternehmens zuzugreifen und als Remote- Desktop-Protocol (RDP) oder browserba- siert gemäß diesem Vertrag zu nutzen, so- weit dies zur bestimmungsgemäßen Nut- zung der Software nach diesem Vertrag er- forderlich ist.
Nutzungsrechte an Software a) Die Nutzungsrechte für Vervielfältigungen und Verbreitung von Software werden mit der Fertigstellung der Objektentwicklung und der endgültigen Erstellung der Ent- wicklungspläne an den Kunden übertragen und sind ohne zeitliche Beschränkung gül- tig, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Auf Verlangen von GTE Industrie- elektronik GmbH sind Hinweise auf den Urheber zu entfernen.
Nutzungsrechte an Software. Software, die im Rahmen dieses Vertrages als Teil von zu liefernden Waren oder speziell zur Nutzung in oder mit entsprechenden zu liefernden Waren konzipiert geliefert wird, die zugehörige Dokumentation sowie nachfolgende Updates, die von HIRT ZERSPANUNGSTECHNIK bereitgestellt werden („Software“), unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Dem Kunden wird ein nichtausschließliches, nicht-unterlizenzierbares und nichtübertragbares Recht zur Nutzung der Software ausschließlich zum Zweck des Verkaufs-, Liefer-und Servicevertrages gewährt, der zwischen HIRT ZERSPANUNGSTECHNIK und dem Kunden geschlossen wurde. Der Kunde darf keine Software und keine Softwareteile kopieren, vertreiben, modifizieren, übersetzen, zur Erstellung von Ableitungen auf der gleichen Basis nutzen oder rückentwickeln, auseinander nehmen, umwandeln oder anderweitig auf eine durch den Menschen wahrnehmbare Form reduzieren und dies auch nicht anderen gestatten, außer insofern, als der Kunde die Software dekompilieren muss, um Informationen zur Interoperabilität mit einem unabhängig erstellten Computerprogramm zu erhalten (§ 69e UrhG), und HIRT ZERSPANUNGSTECHNIK hat entsprechende Informationen auf Anfrage nicht bereitgestellt.
Nutzungsrechte an Software. 7.1 Die von viastore gelieferte Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software, an kundenindividuellen Anpassungen und Ergänzungen, an den im Rahmen der Wartung oder Nacherfüllung überlassenen neuen Programmständen sowie an überlassenen Dokumentationen und sonstigen Unterlagen stehen ausschließlich viastore zu.
Nutzungsrechte an Software a) Soweit im Vertrag keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt uns der Lieferant mit Vertragsschluss an Individualsoftware das ausschließliche sowie an Standardsoftware das nicht ausschließliche, in jedem Falle übertragbare, dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare, örtlich unbeschränkte und in jeder beliebigen Hard- und Softwareumgebung ausübbare Recht ein, die Software zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen. Dies gilt auch, soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden.
Nutzungsrechte an Software. 8.1. Fremd-Software: DM sichert zu, hinreichende Nut- zungsrechte an der jeweiligen auf dem Tablet be- findlichen Betriebssystemsoftware sowie an den Standardtreibern und der Anwendungssoftware er- worben zu haben, um dem Kunde einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Nutzungsrechte hieran in Verbindung mit dem jewei- ligen Tablet einzuräumen. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Nutzungs- und Lizenzbedin- gungen des Herstellers bzw. Anbieters der vorinstal- lierten Betriebssystemsoftware und Anwendungs- software wie von DM zur Verfügung gestellt. Insbe- sondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Se- riennummern der Lizenzen der mit den Tablets zur Nutzung bereit gestellten Software zur Aktivierung von Software in Verbindung mit anderer Hardware zu nutzen und eigene Sicherungskopien anzuferti- gen.