Bereitstellung von Software Musterklauseln

Bereitstellung von Software. Eine Bereitstellung der Software erfolgt, wenn SISW dem Kunden Software über den elektronischen Download von einer von SISW angegebenen Website bereitstellt. Die physische Auslieferung der Medien erfolgt nach Xxxx von SISW entweder als Entgegenkommen gegenüber dem Kunden oder, da bestimmte Elemente der Software nicht für den elektronischen Download verfügbar sind. Die Software wird ab Werk (EXW, Incoterms 2020) bereitgestellt. Dies gilt für Lieferungen, die vollständig in den USA, in Russland, China oder Indien abgewickelt werden. Sonstige Software wird „Geliefert benannter Bestimmungsort“ (DAP, Incoterms 2020) bereitgestellt.
Bereitstellung von Software. 6.1) AMTANGEE stellt dem Kunden für die Dauer der Software-Evaluierung einen Zugang zur AMTANGEE-Cloud (xxxxx://xxxxxxxx.xxxxx) unentgeltlich zur Verfügung. Über die AMTANGEE-Cloud werden die notwendigen Softwarelizenzen für die AMTANGEE-Software bereitgestellt.
Bereitstellung von Software. Der Kunde erhält von DOCUBYTE die entgeltliche und auf Dauer der Vertragslaufzeit begrenzte Nutzungsmöglichkeit der von DOCUBYTE auf seinen Servern über das Internet zur Verfügung gestellten Software. Der Nutzungs- bzw. Dienstleistungsumfang definiert sich nach dem jeweiligen Angebot / Auftragsbestätigung. DOCUBYTE verpflichtet sich, dem Kunden die vertragsgegenständliche Software über das Internet zugänglich zu machen. Zu diesem Zwecke speichert DOCUBYTE die Software in einem geeigneten Rechenzentrum (Software Defined Network SDN) innerhalb Deutschlands. Der Leistungsbereich von DOCUBYTE endet am Einspeiseknoten des deutschen Rechenzentrums in das Internet. Der Kunde ist verantwortlich für den geeigneten Zugang zum Internet. DOCUBYTE ist nicht verantwortlich für etwaige Funktionsstörungen, die nach dem vorgenannten Einspeiseknoten im Bereich des Internets liegen. Gleiches gilt für Funktionsstörungen auf kundeneigenen Servern. DOCUBYTE wird alle technischen Vorkehrungen treffen, die notwendig sind, um ein Verfügbarkeitslevel von mindestens 99% bezogen auf das Kalenderjahr zu gewährleisten. Um eine dem Stand der Technik entsprechende Software anbieten zu können, entwickelt die DOCUBYTE die Software permanent weiter. Der Kunde erklärt mit Auftragserteilung sein Einverständnis, dass DOCUBYTE die vertraglich bereitgestellte Software jederzeit weiterentwickeln und an die Anforderungen der neuesten Browsertypen und an neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen anpassen darf. DOCUBYTE wird fortwährend Verbesserungen im Bereich der Sicherheit bzw. des Datenschutzes durchführen. Der Kunde ist verpflichtet, die aktuellste Internetbrowserversion einzusetzen. Er kann nicht verlangen, dass die DOCUBYTE seine Lösung für veraltete Browser lauffähig hält. DOCUBYTE nutzt für alle Client / Server Verbindungen eine sogenannte SSL Verschlüsselung (https) auf Basis der TLS Technologie. Hier baut der Client Rechner die Verbindung zum Server auf. Der Server authentifiziert sich gegenüber dem Client mit einem Zertifikat. Der Kunde ist verpflichtet, DOCUBYTE unverzüglich zu informieren, wenn die Nutzung der Software beeinträchtigt oder die Funktionalität der Software gestört sein sollte. Der Kunde ist berechtigt, die im Rahmen der Leistungserbringung von DOCUBYTE bereitgestellte Online-Software entsprechend der vertraglich definierten Leistungen zu nutzen. Hierfür erhält der Kunde ein zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages begrenztes, einfaches und nicht übertragbares Nutzun...
Bereitstellung von Software. 26.1. Soweit vertraglich vereinbart, überlassen wir gegen Entgelt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die im Vertrag im Einzelnen bezeichnete Software (auch als Lizenz bezeich- net) auf einem Server beim Kunden oder einem Server, der über Telekommunikationsnetze, insbesondere das Internet oder VPN-Leitungen erreichbar ist. Soweit wir die Software auf einem über Telekommunikationsnetze erreichbaren Server bereitstellen, ist der Übergabepunkt für die Software und ggf. Daten der Netzübergabepunkt des Rechenzentrums in dem die Software bereitgestellt wird. Soweit der Vertrag auch die Bereitstellung von Apps als Soft- ware für mobile Geräte beinhaltet, stellen wir die App in eine Plattform zum Herunterladen von Apps (z. B. in einem App- Store) ein. Wir werden die bereitzustellende Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der vom Hersteller oder von uns aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neuen Version der zu über- lassenen Software besteht jedoch nicht. Wir sind berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung oder Verbesserung dienen. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahmen für den Kunden unzumutbar sind. Wir werden den Kunden rechtzeitig im Voraus in Kenntnis setzen. Ent- stehen dem Kunden aufgrund dieser Maßnahmen Aufwen- dungen, so werden wir diese dem Kunden ersetzen.
Bereitstellung von Software. 6.1 Sofern der Kunde eine Leistung bezieht, deren Leistungsbeschreibung Software beinhaltet, die der Anbieter zur Verfügung stellt (hiernach „Software“), stellt der Anbieter dem Kunden die jeweilige Software für die Dauer des Vertragsverhält- nisses zur Verfügung. Der Anwendungsbereich und der Funktionsumfang der Software sowie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für de- ren Nutzung (z.B. die erforderliche Bandbreite der Datenfernverbindung) sind in der jeweiligen Produktbeschreibung näher definiert. Eine auf die konkreten Be- dürfnisse des Kunden zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung des Soft- wareprodukts über die vorgesehenen Einstellmöglichkeiten hinaus ist nicht ge- schuldet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder un- entgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
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