Bereitstellung von Software Musterklauseln

Bereitstellung von Software. Eine Bereitstellung der Software erfolgt, wenn SISW dem Kunden Software über den elektronischen Download von einer von SISW angegebenen Website bereitstellt. Die physische Auslieferung der Medien erfolgt nach Xxxx von SISW entweder als Entgegenkommen gegenüber dem Kunden oder, da bestimmte Elemente der Software nicht für den elektronischen Download verfügbar sind. Die Software wird ab Werk (EXW, Incoterms 2020) bereitgestellt. Dies gilt für Lieferungen, die vollständig in den USA, in Russland, China oder Indien abgewickelt werden. Sonstige Software wird „Geliefert benannter Bestimmungsort“ (DAP, Incoterms 2020) bereitgestellt.
Bereitstellung von Software. 6.1) AMTANGEE stellt dem Kunden für die Dauer der Software-Evaluierung einen Zugang zur AMTANGEE-Cloud (xxxxx://xxxxxxxx.xxxxx) unentgeltlich zur Verfügung. Über die AMTANGEE-Cloud werden die notwendigen Softwarelizenzen für die AMTANGEE-Software bereitgestellt. 6.2) Über den Leistungsumfang von 6.1 hinaus stellt die AMTANGEE-Cloud ggf. gewisse Dienste zur Verfügung. Über Umfang und Art der dem Kunden zum Test angebotenen Dienste entscheidet AMTANGEE. Einen Anspruch auf den Test einzelner Dienste hat der Kunde nicht. AMTANGEE ist berechtigt, für den Test einzelner Cloud-Dienste ein Entgelt zu verlangen. Eine Entgeltpflicht entsteht für den Kunden nur dann, wenn er dieser vor der Nutzung/Aktivierung zugestimmt hat.
Bereitstellung von Software. 2.1 Der Leistungserbringer stellt UBS die Software (einschliesslich al- ler Updates und Upgrades) sowie die vollständige Dokumenta- tion in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Vereinba- rung zur Verfügung. 2.2 Ungeachtet etwaiger neuer Versionen erbringt der Leistungser- bringer weiterhin die Software-Support- und -Wartungsleistun- gen für die jeweils aktuelle Version und die zwei vorangegange- nen Vollständigen Versionen.
Bereitstellung von Software. 6.1 Sofern der Kunde eine Leistung bezieht, deren Leistungsbeschreibung Software beinhaltet, die der Anbieter zur Verfügung stellt (hiernach „Software“), stellt der Anbieter dem Kunden die jeweilige Software für die Dauer des Vertragsverhält- nisses zur Verfügung. Der Anwendungsbereich und der Funktionsumfang der Software sowie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für de- ren Nutzung (z.B. die erforderliche Bandbreite der Datenfernverbindung) sind in der jeweiligen Produktbeschreibung näher definiert. Eine auf die konkreten Be- dürfnisse des Kunden zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung des Soft- wareprodukts über die vorgesehenen Einstellmöglichkeiten hinaus ist nicht ge- schuldet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder un- entgeltlich zur Nutzung zu überlassen. 6.2 Dem Anbieter steht es offen, eine aktuellere Version der Software als die bei Vertragsbeginn zur Nutzung bereitgestellte zur Verfügung zu stellen, soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Sofern die Änderung zu Anpassungsbe- darf auf den Systemen des Kunden führt, muss der Anbieter dem Kunden spä- testens sechs Wochen vor Umsetzung anzeigen; es genügt ein Hinweis per E- Mail oder innerhalb der Software. Ein Anspruch des Kunden auf eine neuere Ver- sion der ursprünglich zur Verfügung gestellten Software besteht nur hinsichtlich kritischer Sicherheitsupdates. Der Anbieter ist berechtigt, wesentliche neue Fea- tures oder Upgrades der Software als kostenpflichtige Pakete anzubieten. 6.3 Der Anbieter wird die Schnittstellen der Dienste, auf die der Kunde über das In- ternet zugreift, an dem Routerausgang des Rechenzentrums in dem sich der Ser- ver befindet, bereitstellen („Übergabepunkt“). Der Anbieter ist berechtigt, den Übergabepunkt neu zu definieren, sofern dies für einen reibungslosen Zugang zu den von ihm geschuldeten Leistungen erforderlich ist. 6.4 Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Software setzt voraus, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderun- gen an die Nutzung des Softwareprodukts gemäß der jeweiligen Leistungsbe- schreibung entsprechen. 6.5 Der Kunde verpflichtet sich, in der Software keine Inhalte zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördli- che Auflagen oder Rechte Dritter verstößt. Der Kunde verpflichtet sich des Wei- teren, seine Daten und Info...
Bereitstellung von Software. 26.1. Soweit vertraglich vereinbart, überlassen wir gegen Entgelt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die im Vertrag im Einzelnen bezeichnete Software (auch als Lizenz bezeich- net) auf einem Server beim Kunden oder einem Server, der über Telekommunikationsnetze, insbesondere das Internet oder VPN-Leitungen erreichbar ist. Soweit wir die Software auf einem über Telekommunikationsnetze erreichbaren Server bereitstellen, ist der Übergabepunkt für die Software und ggf. Daten der Netzübergabepunkt des Rechenzentrums in dem die Software bereitgestellt wird. Soweit der Vertrag auch die Bereitstellung von Apps als Soft- ware für mobile Geräte beinhaltet, stellen wir die App in eine Plattform zum Herunterladen von Apps (z. B. in einem App- Store) ein. Wir werden die bereitzustellende Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der vom Hersteller oder von uns aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neuen Version der zu über- lassenen Software besteht jedoch nicht. Wir sind berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung oder Verbesserung dienen. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahmen für den Kunden unzumutbar sind. Wir werden den Kunden rechtzeitig im Voraus in Kenntnis setzen. Ent- stehen dem Kunden aufgrund dieser Maßnahmen Aufwen- dungen, so werden wir diese dem Kunden ersetzen. 26.2. Wir räumen dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vereinbarte Software in dem vereinbarten Umfang auf dem Server selbst bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe des Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbeson- dere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu ver- mieten oder zu verleihen. Der Kunde wird nicht Eigentümer der Software oder von Datenträgern, ihm wird die Software lediglich zum Gebrauch bereitgestellt. 26.3. Unentgeltlich von uns zur Verfügung gestellte Leistungen können wir jederzeit einstellen, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist. 26.4. Der Grad der Verfügbarkeit bei Software, die wir auf einem Server über Telekommunikationsnetze bereitstellen, hängt von der vertraglichen Vere...
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  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).