Nutzungsrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung. 2.1 Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine erweiterte Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts. 2.2 Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nur bei vollständiger Aufgabe der Rechte des Kunden zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die ihn treffenden Pflichten und Nutzungsbeschränkungen dem Dritten aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere für die Pflichten nach Ziffer 3.5. Der Kunde wird auf Anfrage des Anbieters die Aufgabe der eigenen Nutzung schriftlich bestätigen. 2.3 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden. 2.4 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Nutzt der Kunde die Software über den vereinbarten Umfang hinaus (Übernutzung), verhält er sich vertragswidrig. Der Kunde teilt die Übernutzung unverzüglich dem Anbieter mit. Der Kunde hat das Recht, mit dem Anbieter einen Vertrag über die Erhöhung des Nutzungsumfangs zu schließen. Schadenersatzansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt. Der Anbieter ist berechtigt regelmäßig zu prüfen, in der Regel einmal jährlich, ob die Software im vereinbarten Umfang genutzt wird. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter entweder eine Selbstauskunft zu erteilen oder, nach Xxxx des Anbieters, diesen bei der Überprüfung des Nutzungsumfangs zu unterstützen. Der Kunde gewährt dem Anbieter hierzu im erforderlichen Umfang Einblick in die Systeme, entweder über einen Remote-Zugriff oder ermöglicht die Überprüfung vor Ort. Der Anbieter kündigt die Überprüfung mit angemessener Frist an. Ergibt die Überprüfung eine nicht vertragsgemäße Nutzung der Software, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Der Anbieter kann mit der Überprüfung Dritte beauftragen. 2.5 Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch den Anbieter frei widerruflich eingeräumt. 2.6 Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung (siehe auch Ziffern 3.4 und 3.5) verstößt. Der Anbieter hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Anbieter die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. Der Anbieter wird dem Kunden das Einsatzrecht wieder einräumen, nachdem der Kunde schriftlich dargelegt und versichert hat, dass keinerlei Verstöße gegen das Einsatzrecht mehr vorliegen sowie vorherige Verstöße und deren Folgen beseitigt sind.
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Nutzungsrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung. 2.1 Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzeneinzuset- zen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Der Computer wird durch die Geräteadresse eindeutig zugeordnet und die Lizenz nach der Installation und Freischaltung an dieses Gerät gebunden. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine erweiterte Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts.
2.2 Die Übertragung der Software auf einen anderen, als den installierten Rechner (z.B. Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration), ist jederzeit möglich. Der Kunde muss hierzu formlos bspw. per E-Mail einen erneuten Freischaltcode beim Anbieter beantragen. Ziff. 2.4 bleibt unberührt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nur bei vollständiger Aufgabe der Rechte des Kunden zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die ihn treffenden Pflichten und Nutzungsbeschränkungen dem Dritten aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere für die Pflichten nach Ziffer 3.5. Der Kunde wird auf Anfrage des Anbieters die Aufgabe der eigenen Nutzung schriftlich bestätigen.
2.3 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.
2.4 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Nutzt der Kunde die Software über den vereinbarten Umfang hinaus (Übernutzung), verhält er sich vertragswidrig. Der Kunde teilt die Übernutzung unverzüglich dem Anbieter mit. Der Kunde hat das Recht, mit dem Anbieter einen Vertrag über die Erhöhung des Nutzungsumfangs zu schließen. Schadenersatzansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt. Der Anbieter ist berechtigt regelmäßig zu prüfen, in der Regel einmal jährlich, ob die Software im vereinbarten Umfang genutzt wird. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter entweder eine Selbstauskunft zu erteilen oder, nach Xxxx des Anbieters, diesen bei der Überprüfung des Nutzungsumfangs zu unterstützen. Der Kunde gewährt dem Anbieter hierzu im erforderlichen Umfang Einblick in die Systeme, entweder über einen Remote-Zugriff oder ermöglicht die Überprüfung vor Ort. Der Anbieter kündigt die Überprüfung mit angemessener Frist an. Ergibt die Überprüfung eine nicht vertragsgemäße Nutzung der Software, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Der Anbieter kann mit der Überprüfung Dritte beauftragen.
2.5 Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit im Einzelfall zuvor individuell Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch den Anbieter frei widerruflich eingeräumt.
2.6 Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung (siehe auch Ziffern 3.4 und Ziffer 3.5) verstößt. Der Anbieter hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Anbieter die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. Der Anbieter wird dem Kunden das Einsatzrecht wieder einräumen, nachdem der Kunde schriftlich dargelegt und versichert hat, dass keinerlei Verstöße gegen das Einsatzrecht mehr vorliegen sowie vorherige Verstöße und deren Folgen beseitigt sind.
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Nutzungsrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung. 2.1 Der Anbieter a) Telution räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, einfaches nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine erweiterte Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts.
2.2 b) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nur bei vollständiger Aufgabe der Rechte des Kunden zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die ihn treffenden Pflichten und Nutzungsbeschränkungen dem Dritten aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere für die Pflichten nach Ziffer 3.5. C 3 e. Der Kunde wird auf Anfrage des Anbieters seitens Telution die Aufgabe der eigenen Nutzung schriftlich bestätigen.
2.3 c) Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.
2.4 Der Anbieter d) Telution ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Nutzt der Kunde die Software über den vereinbarten Umfang hinaus (Übernutzung), verhält er sich vertragswidrig. Der Kunde teilt die Übernutzung unverzüglich dem Anbieter mit. Der Kunde hat das Recht, mit dem Anbieter einen Vertrag über die Erhöhung des Nutzungsumfangs zu schließen. Schadenersatzansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt. Der Anbieter ist berechtigt regelmäßig zu prüfen, in der Regel einmal jährlich, ob die Software im vereinbarten Umfang genutzt wird. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter entweder eine Selbstauskunft zu erteilen oder, nach Xxxx des Anbieters, diesen bei der Überprüfung des Nutzungsumfangs zu unterstützen. Der Kunde gewährt dem Anbieter hierzu im erforderlichen Umfang Einblick in die Systeme, entweder über einen Remote-Zugriff oder ermöglicht die Überprüfung vor Ort. Der Anbieter kündigt die Überprüfung mit angemessener Frist an. Ergibt die Überprüfung eine nicht vertragsgemäße Nutzung der Software, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Der Anbieter kann mit der Überprüfung Dritte beauftragen.
2.5 e) Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch den Anbieter Telution frei widerruflich eingeräumt.
2.6 Der Anbieter f) Telution kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung (siehe auch Ziffern 3.4 C 3 d und 3.5C 3 e) verstößt. Der Anbieter Telution hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Anbieter Telution den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Anbieter Telution die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. Der Anbieter Telution wird dem Kunden das Einsatzrecht wieder einräumen, nachdem der Kunde schriftlich dargelegt und versichert hat, dass keinerlei Verstöße gegen das Einsatzrecht mehr vorliegen sowie vorherige Verstöße und deren Folgen beseitigt sind.
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Nutzungsrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung. 2.1 Der Anbieter a) Telution räumt dem Kunden Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, einfaches nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden dem Auftraggeber nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des KundenAuftraggebers. Eine erweiterte Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts.
2.2 b) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nur bei vollständiger Aufgabe der Rechte des Kunden Auftraggebers zulässig. Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtet, die ihn treffenden Pflichten und Nutzungsbeschränkungen dem Dritten aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere für die Pflichten nach Ziffer 3.5. 3 e. Der Kunde Auftraggeber wird auf Anfrage des Anbieters seitens Telution die Aufgabe der eigenen Nutzung schriftlich bestätigen.
2.3 c) Der Kunde Auftraggeber darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.
2.4 Der Anbieter d) Telution ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Nutzt der Kunde die Software über den vereinbarten Umfang hinaus (Übernutzung), verhält er sich vertragswidrig. Der Kunde teilt die Übernutzung unverzüglich dem Anbieter mit. Der Kunde hat das Recht, mit dem Anbieter einen Vertrag über die Erhöhung des Nutzungsumfangs zu schließen. Schadenersatzansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt. Der Anbieter ist berechtigt regelmäßig zu prüfen, in der Regel einmal jährlich, ob die Software im vereinbarten Umfang genutzt wird. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter entweder eine Selbstauskunft zu erteilen oder, nach Xxxx des Anbieters, diesen bei der Überprüfung des Nutzungsumfangs zu unterstützen. Der Kunde gewährt dem Anbieter hierzu im erforderlichen Umfang Einblick in die Systeme, entweder über einen Remote-Zugriff oder ermöglicht die Überprüfung vor Ort. Der Anbieter kündigt die Überprüfung mit angemessener Frist an. Ergibt die Überprüfung eine nicht vertragsgemäße Nutzung der Software, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Der Anbieter kann mit der Überprüfung Dritte beauftragen.
2.5 e) Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch den Anbieter Telution frei widerruflich eingeräumt.
2.6 Der Anbieter f) Telution kann das Nutzungsrecht des Kunden Auftraggebers widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung (siehe auch Ziffern 3.4 3 d und 3.53 e) verstößt. Der Anbieter Telution hat dem Kunden Auftraggeber vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Anbieter den Telutionden Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde Auftraggeber hat dem Anbieter Telution die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. Der Anbieter Telution wird dem Kunden Auftraggeber das Einsatzrecht wieder einräumen, nachdem der Kunde Auftraggeber schriftlich dargelegt und versichert hat, dass keinerlei Verstöße gegen das Einsatzrecht mehr vorliegen sowie vorherige Verstöße und deren Folgen beseitigt sind.
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