Nutzungsumfang. 4.1 Der Betreiber erhält an der Software ein einfaches, nicht unterlizensierbares und nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. 4.2 Der Betreiber und das von ihm beschäftigte Personal dürfen die Software nur zu den in im Vertrag festgehaltenen Zwecken nutzen und nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten. Der Betreiber ist nicht berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen, diese über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder sie von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Der Betreiber ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen. 4.3 Der Betreiber trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. 4.4 Verstößt der Betreiber gegen eine der vorstehend genannten Regelungen, kann der Anbieter den Zugriff des Betreibers auf die Software sperren, wenn die Verletzung hierdurch abgestellt werden kann. Verstößt der Betreiber trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt gegen die vorstehenden Bestimmungen und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. 4.5 Für jeden Fall, in dem der Betreiber die Nutzung der Software durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Betreiber jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Dem Betreiber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 4.6 Der Betreiber hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nach dem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
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Nutzungsumfang. 4.1 2.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Betreiber erhält Kunde darf während der Laufzeit des Vertrags auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines kompatiblen Internet Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software ein einfaches, nicht unterlizensierbares und nicht übertragbares, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe oder den bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der nachstehenden RegelungenKunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
4.2 2.2 Der Betreiber und das von ihm beschäftigte Personal dürfen Kunde darf die Software nur zu den in im Vertrag festgehaltenen Zwecken nutzen und nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten. Der Betreiber ist insbesondere nicht berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen, diese über den vereinbarten Umfang Nutzungsumfang hinaus zu nutzen in Anspruch nehmen oder sie von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Der Betreiber Es ist dem Kunden nicht berechtigtgestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen. Es gelten die Lizenzbedingungen der Software. Dies gilt insbesondere auch für Drittsoftware.
4.3 Der Betreiber trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern. Der Anbieter 2.3 Metaways ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
4.4 Verstößt 2.4 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Betreiber Kunde Metaways auf Verlangen
2.5 Metaways kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen eine der vorstehend genannten Regelungen, Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter Metaways den Zugriff des Betreibers auf die Software vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Metaways hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann Metaways nur für eine angemessene Frist, wenn die Verletzung hierdurch abgestellt werden kann. Verstößt der Betreiber trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt gegen die vorstehenden Bestimmungen und hat er dies zu vertretenmaximal 3 Monate, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigenaufrechterhalten.
4.5 Für jeden Fall, in dem der Betreiber 2.6 Der Anspruch von Metaways auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung der Software durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Betreiber jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz hinausgehende Nutzung bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. Dem Betreiber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden istunberührt.
4.6 2.7 Der Betreiber Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nach dem nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
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