Common use of Nutzungsumfang Clause in Contracts

Nutzungsumfang. (1) Bei Nutzung der Postbox übermittelt die Bank auf diesem Weg für alle derzeitigen und zukünftig unterhaltenen Konten des Kunden und sonstigen Vertragsbeziehungen alle Mitteilungen und Informationen wie z.B. Kontoauszüge, Rechnungsabschlüsse, Angebote zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen oder Entgelte (nachfolgend zusammen als „Mitteilungen“ bezeichnet). Die Über- mittlung der Mitteilungen in der Postbox erfolgt auf einem dauerhaften Datenträger durch das Einstellen von Dateien in einem gängigen Format (z.B. PDF). Kontoauszüge mit den Buchungsvorgängen eines Monats werden jeweils nachträglich zu Beginn des folgenden Monats in die Postbox eingestellt. Der Kunde kann sich die in der Postbox bereitgestellten Mitteilungen online ansehen, ausdrucken und/oder herunterladen. (2) Die Bank bleibt jedoch gleichwohl dazu berechtigt, dem Kunden Mitteilungen, auch wenn diese in die Postbox bereits eingestellt, wurden zusätzlich per einfacher Post zuzusenden, wenn der Kunde diese Mitteilungen nicht abgerufen hat und sie dies unter Berücksichtigung des Kundeninteresses für zweckmäßig hält oder es aus rechtlichen Gründen erforderlich ist. Die Bank stellt dem Kunden hierfür kein Entgelt sondern – soweit rechtlich zulässig – nur ihre Aufwendungen in Rechnung. (3) Auf Verlangen des Kunden übersendet die Bank dem Kunden in begründeten Einzelfällen die in die Postbox eingestellten Mitteilungen zusätzlich auch postalisch zu. Das hierfür anfallende Entgelt ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.

Appears in 4 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Vereinbarung Über Das Online Banking