Nutzungsvertrag. Das Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management Serviceeinheit Facility Management Leiter der Serviceeinheit (BA Mitte) vertreten durch ……………………………,……………………. schließen folgenden Nutzungsvertrag:
Nutzungsvertrag. Das untenstehend definierte Nutzungsrecht für Einzelspieler gilt nur für diesen persönlich.
Nutzungsvertrag. 1.1. Der/Die Eigentümer/in beauftragt/beauftragen hiermit und ist/sind damit einverstanden, dass der Netzbetreiber auf seinem/ihrem Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf be- findlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverka- belungen. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen.
1.2. Der Netzbetreiber verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Ei- gentümers/der Eigentümerin und die darauf befindlichen Gebäude wieder ordnungsgemäß instand zu setzen, soweit das Grund- stück und/oder die Gebäude durch die Vorrichtungen zur Einrichtung, Instandhaltung oder Erweiterung von Zugängen zu seinem öf- fentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und/oder in den darauf befindlichen Gebäuden infolge der Inanspruchnahme durch den Netzbetreiber beschädigt worden sind. Im Rahmen der technischen Möglichkei- ten und der bestehenden Sicherheitsanforderungen wird der Netzbetreiber vorinstallierte Hausverkabelungen nutzen.
1.3. Der Netzbetreiber wird die von ihm errichteten Vorrichtungen verlegen oder – soweit sie nicht das Grundstück versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht – entfernen, wenn sie einer veränderten Nutzung des Grundstücks entgegenstehen und ihr Verbleib an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Entfernung oder Verlegung trägt der Netzbetreiber. Dies gilt nicht für Vorrichtungen, die ausschließlich das Grundstück versorgen, wenn nicht gleichzeitig Änderungen am öffentlichen Telekommuni- kationsnetz erforderlich sind.
1.4. Der Netzbetreiber wird ferner binnen Jahresfrist nach der Kündigung die von ihm angebrachten Vorrichtungen auf eigene Kosten wieder beseitigen, soweit dies dem Eigentümer/der Eigentümerin zumutbar ist. Auf Verlangen des Eigentümers/der Eigentümerin wird der Netzbetreiber die Vorrichtungen unverzüglich entfernen, soweit dem nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenste- hen.
1.5. Der Nutzungsvertrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt wer- den.
Nutzungsvertrag. Der Nutzungsvertrag wird abgeschlossen, mit der erfolgreichen Registrierung bei einem der Internet- Portale der ApplyZ, sowie bei der Nutzung und Buchung der Inhalte, bei denen die vorliegenden allge- meinen Geschäftsbedingungen durch den Nutzer bestätigt werden. Eine Beendigung kann jederzeit im persönlichen Bereich des Nutzers erfolgen. Verstößt ein Nutzer gegen seine Verpflichtungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann ApplyZ jederzeit den Zugang zu sperren, den entsprechenden Eintrag ganz oder teilweise löschen und das Nutzungsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Der Nutzer hat keinen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung seiner Inhalte.
Nutzungsvertrag a. Die Gesellschaft, mit dem Firmensitz in Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, ist Betreiberin einer Golfanlage in Hamburg-Moorfleet, mit allen ihren Nebenanlagen.
b. Die Gesellschaft gewährt den Nutzern das persönliche Recht, die Golfanlage und die dem Golfbetrieb gewidmeten sonstigen Einrichtungen und Nebenanlagen wie insbesondere das Restaurant (nachstehend „Anlage“ genannt) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.
c. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Betrieb und Nutzung der Anlage. Für die Nutzung der Anlage oder einer in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistung der Gesellschaft gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
d. Die Nutzer akzeptieren die Haus-, Platz- und Spielordnung der Gesellschaft für die Anlage in der jeweils gültigen Fassung. Die Benutzung der Anlage durch den Berechtigten erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko, den Sicherheitshinweisen auf der Anlage Folge zu leisten.
Nutzungsvertrag. Es gelten die Bestimmungen des Nutzungsvertrags (A).
Nutzungsvertrag. Unter folgendem Link können Sie den Nutzungsvertrag abschließen, danach erhalten Sie das Logo.
Nutzungsvertrag. Die Überlassung des Veranstaltungssaals erfolgt privatrechtlich durch schriftlichen Nutzungsvertrag unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen.
Nutzungsvertrag. Standort: Weiskirchen-Schimmelkopf/ Saarland juwi Wind GmbH und der Gemeinde Weiskirchen
Nutzungsvertrag. Für die Nutzung der Serviceeinrichtungen wird zwischen dem Zugangsberechtigten und der DFS ein Nutzungsvertrag geschlossen.