Oberbau Musterklauseln

Oberbau. Der bestehende Oberbau wird durch das untersuchte Projekt nicht verändert. Im Zuge der Entwurfsplanung ist die Gleislage aufzunehmen und ein Soll-Ist-Vergleich der Gleislage vor- zunehmen. Ggf. wird ein gleisgeometrisches Projekt erforderlich. Die Sollgleislage wird mit einem Stopfgang wiederhergestellt.
Oberbau. Der Abbruch der vorhandenen mit Bindemitteln gebundenen Verkehrsflächenbefestigungen erfolgt in gesamte Stärke. Der Fahrbahnabbruch erfolgt entsprechend dem Baufortschritt und den bauzeitlichen Verkehrsführungen. Dazu ist der Abbruch von Teilflächen mit teil- weise geringen Längen / Breiten / Flächen erforderlich. Die daraus resultierenden Erschwernisse oder Mehrkosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheits- preise der Abbruchpositionen einzurechnen. Die Ermittlung der Belastungsklasse erfolgt nach RStO 12. Für den Neubau ist eine Belas- tungsklasse Bk10 vorzusehen. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus beträgt nach Tabelle 6 RStO 12 bei F2 Böden 55 cm. Unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderdicken infolge der örtlichen Verhältnisse ergibt sich für den Anschlussbereich der Straße an die Brücke eine Gesamtaufbauhöhe von 60 cm. In den Umbauabschnitten der Straßenbereiche vor der Brücke wird folgende Bauweise mit Asphaltdecke nach RStO 12 Tafel 1 Xxxxx 0 vorgesehen: Es wird folgende Bauweise mit Asphaltdecke nach RStO 12 Tafel 1 Xxxxx 0 vorgesehen: 4,0 cm Asphaltdeckschicht SMA 11 S 25/55-55 8,0 cm Asphaltbinderschicht AC16 B S 25/55-55 10,0 cm 15,0 cm Asphalttragschicht Schottertragschicht AC 32 T S 50/70 23,0 cm Frostschutzschicht Für den parallel zur Straße verlaufenden Radweg wurde folgender Asphaltaufbau nach RStO 12 Tafel 6 Xxxxx 0 vorgesehen: 4,0 cm Asphaltdeckschicht AC 5 D L 70/100 6,0 cm Asphalttragschicht AC 22 T L 70/100 30,0 cm Schottertragschicht 15 cm STS + 15 cm FSS Für die Behelfsumfahrung ist nach der Ermittlung der Belastungsklasse nach der RStO eine Belastungsklasse Bk0,3 vorzusehen. Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus beträgt nach Tabelle 6 RStO 12 bei F2 Böden 40 cm. Unter Berücksichtigung der Mehr- und Min- derdicken infolge der örtlichen Verhältnisse ergibt sich für die Behelfsumfahrung eine Ge- samtaufbauhöhe von 45 cm. In den Umbauabschnitten der Straßenbereiche vor der Brücke wird folgende Bauweise mit Asphaltdecke nach RStO 12 Tafel 1 Xxxxx 0 vorgesehen: 4,0 cm Asphaltdeckschicht AC 11 D N 50/70 10,0 cm Asphalttragschicht AC 32 T N 70/100 31,0 cm Frostschutzschicht 15 cm STS + 16 cm FSS Der Einbau der Asphaltschichten hat mit 2 Fertigern gestaffelt "heiß an heiß" zu erfolgen. Die Ränder des bituminösen Aufbaus sind fluchtgerecht herzustellen und mittels Kegelrad zu verdichten.
Oberbau. Der Oberbau der Fahrbahn und der Gehwege wird gemäß der RStO 12 ausgeführt. Der Deckenaufbau der Fahrbahn erfolgt nach RStO 12, Tafel 1, Belastungsklasse Bk 1,0 Xxxxx 0 wie folgt: Deckenaufbau der Fahrbahn: Asphaltbeton AC 11 DN nach ZTV-Asphalt 4,00 cm Asphalttragschicht AC 32 TN nach ZTV-Asphalt 14,00 cm Frostschutzschicht 0/32 mm nach ZTV SoB (aus gebrochenem Naturgestein (EV2>120 MN/m²) 37,00 cm Deckenaufbau der Gehwege: Betonsteinpflaster nach DIN 18105,rotbraun, 200/100/100 10,00 cm Bettung, Splitt/Sand 2/5mm oder 1/3 mm 4,00 cm Frostschutzschicht 0/32 mm nach ZTV SoB 36,00 cm
Oberbau. Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12) Ausgabe 2012 Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaus von Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht (RDO Asphalt 09) Ausgabe 2009 Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen (RDO Beton 09) Ausgabe 2009