Obergrenzen Musterklauseln

Obergrenzen. 1. Sofern nicht anders angegeben, gelten sämtliche Obergrenzen pro jeweiligem Fonds.
Obergrenzen. 1. Der Marktwert von BoNY-Sicherheiten in Form von Wertpapieren mit derselben Wertpapierkennung darf 3,3332% des Nettoinventarwerts des jeweiligen Fonds nicht übersteigen.
Obergrenzen. Der maximal mögliche Beitrag ergibt sich aus der Höchstleistung (siehe § 1 Absatz 3 a)). Grundsätzlich möchten wir die Kosten Ihrer IDEAL TotalProtect so gering wie möglich halten, denn je niedriger die Kosten sind, desto mehr erhalten Sie am Ende für Ihre Beiträge. Daher stellen wir Ihnen künftig sämtliche Informationen per E-Mail zur Verfügung. Dazu verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse, die Sie uns genannt haben, oder wir kommunizieren auf anderen sicheren Wegen (zum Beispiel über ein für Sie eingerichtetes elektronisches Postfach oder über ein Portal). Ausnahmen: • Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich Unterlagen an Ihre Postanschrift zu senden. • Wenn Sie es ausdrücklich wünschen, senden wir Ihnen auch alle anderen Informationen an Ihre Postanschrift. Wir bemühen uns, Ihre Wünsche schnell umzusetzen. Damit eine Umsetzung garantiert zum nächsten Monatsersten wirksam werden kann, muss uns Ihre Mitteilung bis zum 15. eines Monats mit den hierfür nötigen Angaben und Erklärungen vorliegen. Andernfalls erfolgt die Umsetzung zum Monatsersten des darauf folgenden Monats. Beispiel: Sie wollen den monatlichen Beitrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt von 100 € auf 50 € reduzieren und teilen uns das per E-Mail mit. • Ihre E-Mail geht bei uns am 15.08. ein. Wir stellen Ihren Vertrag mit Wirkung zum 01.09. entsprechend um. • Ihre E-Mail geht bei uns am 16.08. ein. Wir stellen Ihren Vertrag mit Wirkung zum 01.10. entsprechend um. Mitteilungen zur Beantragung einer Leistung aus Ihrer IDEAL TotalProtect müssen Sie uns unverzüglich ab dem Eintritt des Versicherungs- falls beziehungsweise ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Kenntnis von dem Ereignis erlangt haben, zusenden. Bitte beachten Sie auch § 1 Absatz 5. Eine Änderung Ihrer bei uns hinterlegten Postanschrift müssen Sie uns innerhalb von zwei Wochen mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Das gilt auch für eine Änderung Ihres Namens. Der Gesetzgeber fordert von uns die Meldung bestimmter Daten an das Finanzamt und die Erfüllung von Sorgfaltspflichten. Dies sind zum Beispiel die Prüfung • Ihrer Identität, • der Mittelherkunft, • des wirtschaftlich Berechtigten und • bei einer für Sie auftretenden Person deren Berechtigung hierzu. Alle diese Daten müssen Sie uns zur Verfügung ...
Obergrenzen. Die Summe aller Einzahlungen darf folgende Werte nicht überschreiten: • 000.000 € jährlich im zweiten bis zehnten Versicherungsjahr • 25.000 € jährlich ab dem elften Versicherungsjahr • 000.000 € während der gesamten Vertragslaufzeit § 5 Wie kommunizieren wir miteinander und welche Mitteilungspflichten haben Sie?
Obergrenzen. Der maximal mögliche Beitrag ergibt sich aus der Höchstrente (siehe § 1 Absatz 7). Haben Sie bei Abschluss Ihres IDEAL PflegeTagegeldes eine Dynamisierung der Beiträge und Leistungen vereinbart, erhöhen wir bis zum Eintritt des ersten Versicherungsfalles Ihre versicherte Pflegerente gemäß dem von Ihnen gewählten Dynamiksystem. • System A: Ihre versicherte Pflegerente steigt alle drei Versicherungsjahre jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres um 10 % der anfänglichen Pflegerente, erstmals zu Beginn des vierten Versicherungsjahres. Ihre Pflegerente zum Versicherungsbeginn beträgt 100 €. Damit beträgt jede Erhöhung 10 % × 100 € = 10 €. Ihre Pflegerente beträgt also ab dem Versicherungsbeginn 100 € ab dem vierten Versicherungsjahr 100 € + 10 € = 110 € ab dem siebten Versicherungsjahr 110 € + 10 € = 120 € … • System B: Ihre versicherte Pflegerente steigt jedes Versicherungsjahr jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres um den vereinbarten Prozent- satz (1 %, 2 %, 3 %, 4 % oder 5 %) der anfänglichen Pflegerente, erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Ihre Pflegerente zum Versicherungsbeginn beträgt 100 €. Sie haben eine Erhöhung von 2 % vereinbart. Damit beträgt jede Erhö- hung 2 % × 100 € = 2 €. Ihre Pflegerente beträgt also ab dem Versicherungsbeginn 100 € ab dem zweiten Versicherungsjahr 100 € + 2 € = 102 € ab dem dritten Versicherungsjahr 102 € + 2 € = 104 € … Nach Eintritt eines Versicherungsfalls steigt Ihre versicherte Pflegerente unabhängig vom vereinbarten System alle drei Versicherungsjahre um 10 % der anfänglichen Pflegerente. Die erste Erhöhung erhalten Sie zum Termin des Versicherungsbeginns, drei Jahre nach dem Be- ginn der Pflegerentenzahlung. Die Erhöhungen setzen aus, • wenn Sie einer Erhöhung innerhalb eines Monats nach dem Termin der Erhöhung widersprechen, • wenn ein Beitragsrückstand besteht, • wenn Sie den neuen Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten zahlen. In diesen Fällen senden wir Ihnen im Folgejahr ein neues Erhöhungsangebot zu. Die Erhöhungen enden • in dem Jahr, in dem die Versicherte Person 75 Jahre alt wird, • wenn Sie eine Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4 versichert haben und Ihr IDEAL PflegeTagegeld beitragsfrei gestellt ist, • wenn Ihre Pflegerente die Höchstrente erreicht (siehe § 1 Absatz 7) oder • wenn Sie drei Erhöhungsangeboten hintereinander widersprochen haben. Die Beiträge für diese Erhöhungen zahlen Sie entsprechend der zu Vertragsbeginn vereinbarten Zahlungsweise laufend je nach Beitrags- fälligkeit....