Common use of Obhuts- und Sorgfaltspflicht Clause in Contracts

Obhuts- und Sorgfaltspflicht. Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie das Mietfahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen. Die Betriebsanleitungen des Mietfahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. sind genauestens zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche gestattet. Für die Einhaltung der Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs-, und Zollbestimmungen sind der Mieter und Mitreisende selbst verantwortlich. Alle eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten dieser Personen. Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen nicht gestattet. Wird das Rauchverbot im Mietfahrzeug missachtet, werden 500€ von der Kaution einbehalten, um den Wertverlust zu kompensieren und eine professionelle Rauchrückständebeseitigung durchführen zu lassen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Sonderreinigungspauschale ist. Die Mitnahme von Haustieren, insbesondere Hunden, ist nur in speziellen für Kleintierbesitzer vorgesehenen und markierten Bussen gestattet. Diese sind gegen Sonder-Gebühr buchbar. In allen anderen – nicht als „Dogbus“ markierten – Bussen sind keine Tiere erlaubt. Fällt der Vermieterin eine Zuwiderhandlung auf, muss der Mieter sämtliche gesondert Reinigungskosten übernehmen (Tierhaarentfernung, Ozonbehandlung etc.) sowie einen Betrag in Höhe von 500€ für den Wertverlust des Fahrzeugs entrichten. Sollte ein „Dogbus“ durch die Mitnahme eines Kleintiers zerkratzt oder besonders verschmutzt sein, behält sich die Vermieterin ebenfalls vor, dem Mieter den entsprechenden Wertverlust am Mietfahrzeug sowie Reinigungskosten nachträglich in Rechnung zu stellen.

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Samples: roadsurfer.com, roadsurfer.com, s3.eu-central-1.amazonaws.com

Obhuts- und Sorgfaltspflicht. Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie das Mietfahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen. Die Betriebsanleitungen des Mietfahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. sind genauestens zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche gestattet. Für die Einhaltung der Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs-, und Zollbestimmungen sind der Mieter und Mitreisende selbst verantwortlich. Alle eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten dieser Personen. Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen nicht gestattet. Wird das Rauchverbot im Mietfahrzeug missachtet, werden 500€ von der Kaution einbehalten, um den Wertverlust zu kompensieren und eine professionelle Rauchrückständebeseitigung durchführen zu lassen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Sonderreinigungspauschale ist. Die Mitnahme von Haustieren, insbesondere Hunden, Hunden ist nur in speziellen für Kleintierbesitzer speziell vorgesehenen und markierten Bussen gestattet. Diese sind gegen Sonder-Gebühr buchbar. In allen anderen – nicht als „Dogbus“ markierten – Bussen sind keine Tiere erlaubt. Fällt der Vermieterin eine Zuwiderhandlung auf, muss der Mieter sämtliche gesondert Reinigungskosten übernehmen (Tierhaarentfernung, Ozonbehandlung etc.) sowie einen Betrag in Höhe von 500€ für den Wertverlust des Fahrzeugs entrichten. Sollte ein „Dogbus“ durch die Mitnahme eines Kleintiers zerkratzt oder besonders verschmutzt sein, behält sich die Vermieterin ebenfalls vor, dem Mieter den entsprechenden Wertverlust am Mietfahrzeug sowie Reinigungskosten nachträglich in Rechnung zu stellen.

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Obhuts- und Sorgfaltspflicht. Der Mieter unterliegt hinsichtlich der Mietsache der Sorgfaltspflicht und ist verpflichtet die Betriebsanleitungen des Fahrzeuges sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten. Der Mieter hat das Mietfahrzeug Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie das Mietfahrzeug Fahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen. Die Betriebsanleitungen des Mietfahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. sind genauestens zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahrzeug darf nur innerhalb der Staaten der europäischen Union sowie Norwegen, Island, Kroatien, Andorra, Albanien, Serbien, Nord-Mazedonien, Bosnien Herzegowina und der Schweiz benutzt werden. Das Reiseziel und die zu bereisenden Länder sind vor Abfahrt dem Vermieter schriftlich mitzuteilen. Ausgeschlossen sind Reisen in die Türkei, Russland, Marokko, Tunesien und alle anderen nicht EU- Länder innerhalb des geografischen Europas. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche gestattet. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am Fahrzeug, die bei der Benutzung von Fähren oder Autozügen entstanden sind. Sämtliche Kosten für Schäden, die auf dem jeweiligen Verkehrsmittel entstanden sind, sind durch den Mieter zu tragen. Der Mieter ist in der Pflicht, Fähr- und andere Transportschäden dem Vermieter anzuzeigen. Ein Totalverlust des Fahrzeugs durch Untergang ist durch die Versicherung des Vermieters abgedeckt. Für die Einhaltung der Devisen-, Devisen- Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs-, und Zollbestimmungen sind der Mieter und Mitreisende Mietreisende selbst verantwortlich. Alle eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten dieser Personen. Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen nicht gestattet. Wird das Rauchverbot im Mietfahrzeug missachtet, werden 500€ von der Kaution einbehalten, um den Wertverlust zu kompensieren und eine professionelle Rauchrückständebeseitigung durchführen zu lassen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Sonderreinigungspauschale ist. Die Mitnahme von Haustieren, insbesondere Hunden, ist nur in speziellen für Kleintierbesitzer vorgesehenen und markierten Bussen Campern gestattet. Diese sind im Internet gegen Sonder-Gebühr buchbar. In allen anderen – nicht als „DogbusHaustier-Camper“ markierten – Bussen sind keine Tiere erlaubt. Fällt der Vermieterin dem Vermieter eine Zuwiderhandlung auf, muss der Mieter sämtliche gesondert extra Reinigungskosten übernehmen (Tierhaarentfernung, Ozonbehandlung etc.) sowie einen Betrag in Höhe von 500€ für den Wertverlust des Fahrzeugs entrichten. Sollte ein „DogbusHaustier-Camper“ durch die Mitnahme eines Kleintiers zerkratzt oder besonders verschmutzt sein, behält sich die Vermieterin der Vermieter ebenfalls vor, dem Mieter den entsprechenden Wertverlust am Mietfahrzeug Fahrzeug sowie Reinigungskosten nachträglich in Rechnung zu stellen.

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Samples: westerwaldcamper.de

Obhuts- und Sorgfaltspflicht. Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie das Mietfahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen. Die Betriebsanleitungen des Mietfahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. sind genauestens zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche gestattet. Für die Einhaltung der Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs-, und Zollbestimmungen sind der Mieter und Mitreisende selbst verantwortlich. Alle eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten dieser Personen. Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen nicht gestattet. Wird das Rauchverbot im Mietfahrzeug missachtet, werden 500€ Gebühren für das unerlaubte Rauchen gemäß der Preisliste für Reinigungsgebühren berechnet (die geltende Preisliste über Reinigungsgebühren liegt am vereinbarten Übergabestandort bei Übergabe aus) und wahlweise von der Kaution einbehalten, um den Wertverlust zu kompensieren und eine professionelle Rauchrückständebeseitigung durchführen zu lassen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Sonderreinigungspauschale Reinigungsgebühr für unerlaubtes Rauchen entstanden ist. Die Mitnahme von Haustieren, insbesondere Hunden, ist nur in speziellen für Kleintierbesitzer vorgesehenen und markierten Bussen gestattet. Diese sind gegen Sonder-Gebühr buchbar. In allen anderen – nicht als „Dogbus“ markierten – Bussen sind keine Tiere erlaubt. Fällt der Vermieterin eine Zuwiderhandlung auf, muss der Mieter sämtliche gesondert gesonderte Reinigungskosten gemäß der Preisliste für Reinigungsgebühren (die geltende Preisliste über Reinigungsgebühren liegt am vereinbarten Übergabestandort bei Übergabe aus) übernehmen (Tierhaarentfernung, Ozonbehandlung etc.Tierhaarentfernung und Ozonbehandlung) sowie einen Betrag in Höhe von 500€ für den Wertverlust des Fahrzeugs entrichten. Sollte ein „Dogbus“ durch die Mitnahme eines Kleintiers zerkratzt oder besonders verschmutzt sein, behält sich die Vermieterin ebenfalls vor, dem Mieter den entsprechenden Wertverlust am Mietfahrzeug sowie Reinigungskosten nachträglich in Rechnung zu stellen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger entstanden ist.

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Samples: roadsurfer.com